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   FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 4 K 4145/13   

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https://dejure.org/2014,50349
FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 4 K 4145/13 (https://dejure.org/2014,50349)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2014 - 4 K 4145/13 (https://dejure.org/2014,50349)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2014 - 4 K 4145/13 (https://dejure.org/2014,50349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtswidrigkeit des Bescheids über Aussetzungszinsen wegen überlanger Dauer des Verwaltungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Münster, 27.08.2014 - 13 K 4136/11

    Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 4 K 4145/13
    Wird die Rechtswidrigkeit eines Bescheids über Aussetzungszinsen wegen überlanger Dauer des Verwaltungsverfahrens unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 EMRK i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG geltend gemacht, müssen sich die Kläger zurechnen lassen, dass sie nicht bereits nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist eine Untätigkeitsklage erhoben haben (so zutreffend FG Münster v. 27.08.2014, 13 K 4136/11 E ).
  • BFH, 27.04.2016 - X R 1/15

    Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2014  4 K 4145/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • VG Köln, 14.09.2016 - 24 K 4001/15
    Wie bereits unter I. 4. ausgeführt, verdrängt der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) gesetztes Recht - hier die Aussetzungszinspflicht nach § 237 AO - nur in besonderen Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung - hier die Nichtfestsetzung von Aussetzungszinsen - nach allgemeinem Rechtsempfinden in so hohem Maße schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten, vgl. bzgl. Aussetzungszinsen Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 4145/13 -, juris Rn. 29.

    Der reine Zeitablauf der Aussetzung kann jedoch keine Grundlage für ein Vertrauen darauf begründen, dass keine Aussetzungszinsen mehr geltend gemacht würden, vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014, - 4 K 4145/13 -, juris Rn. 39, bestätigt von BFH, Urteil vom 27. April 2016 - X R 1/15 -, juris.

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.07.2016 - 3 V 401/16

    Keine Verwirkung von Aussetzungszinsen allein aufgrund einer überlangen

    Auch die Vorinstanz (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014 4 K 4145/13, juris) hat die Frage im Ergebnis verneint.
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