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FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 4 K 4145/13 |
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FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2014 - 4 K 4145/13 (https://dejure.org/2014,50349)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Rechtswidrigkeit des Bescheids über Aussetzungszinsen wegen überlanger Dauer des Verwaltungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 4 K 4145/13
- BFH, 27.04.2016 - X R 1/15
- BVerfG, 04.06.2018 - 1 BvR 1928/16
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Münster, 27.08.2014 - 13 K 4136/11
Anerkennung eines Mietvertrages zwischen nahen Angehörigen und Verwirkung des …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2014 - 4 K 4145/13
Wird die Rechtswidrigkeit eines Bescheids über Aussetzungszinsen wegen überlanger Dauer des Verwaltungsverfahrens unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 EMRK i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG geltend gemacht, müssen sich die Kläger zurechnen lassen, dass sie nicht bereits nach Ablauf der Sechs-Monatsfrist eine Untätigkeitsklage erhoben haben (so zutreffend FG Münster v. 27.08.2014, 13 K 4136/11 E ).
- BFH, 27.04.2016 - X R 1/15
Keine Verwirkung des Anspruchs auf Aussetzungszinsen trotz überlanger Dauer eines …
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2014 4 K 4145/13 wird als unbegründet zurückgewiesen. - VG Köln, 14.09.2016 - 24 K 4001/15 Wie bereits unter I. 4. ausgeführt, verdrängt der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. § 242 BGB) gesetztes Recht - hier die Aussetzungszinspflicht nach § 237 AO - nur in besonderen Fällen, in denen das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung - hier die Nichtfestsetzung von Aussetzungszinsen - nach allgemeinem Rechtsempfinden in so hohem Maße schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten, vgl. bzgl. Aussetzungszinsen Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014 - 4 K 4145/13 -, juris Rn. 29.
Der reine Zeitablauf der Aussetzung kann jedoch keine Grundlage für ein Vertrauen darauf begründen, dass keine Aussetzungszinsen mehr geltend gemacht würden, vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014, - 4 K 4145/13 -, juris Rn. 39, bestätigt von BFH, Urteil vom 27. April 2016 - X R 1/15 -, juris.
- FG Sachsen-Anhalt, 20.07.2016 - 3 V 401/16
Keine Verwirkung von Aussetzungszinsen allein aufgrund einer überlangen …
Auch die Vorinstanz (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. November 2014 4 K 4145/13, juris) hat die Frage im Ergebnis verneint.