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   FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 4 K 4231/18   

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https://dejure.org/2019,39733
FG Berlin-Brandenburg, 08.08.2019 - 4 K 4231/18 (https://dejure.org/2019,39733)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.08.2019 - 4 K 4231/18 (https://dejure.org/2019,39733)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2019 - 4 K 4231/18 (https://dejure.org/2019,39733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 25 Abs. 4 S. 1-2
    Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung nebst Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuererklärung | Keine elektronische Übermittlung der Steuererklärung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Abgabe der Steuererklärungen in elektronischer Form - wirtschaftliche Unzumutbarkeit - Kleinstbetrieb

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 29/19

    Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 08.08.2019 - 4 K 4231/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2023 - 4 K 4096/22

    Keine Unzumutbarkeit der Pflicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung

    Liegen danach im konkreten Sachverhalt die Voraussetzungen eines Härtefalls vor, besteht ein gebundener Anspruch des Steuerpflichtigen (Ermessensreduzierung auf Null), der dem ansonsten nach den Einzelsteuergesetzen bestehenden Anspruch auf ermessensfehlerfreie Bescheidung durch die Finanzbehörde (siehe § 5 AO, § 102 FGO) vorgeht (vgl. BFH-Urteile vom 14.03.2012 XI R 33/09, BStBl II 2012, 477 mit Anm. Nöcker, jurisPR-SteuerR 26/2012 Anm. 6; jeweils vom 16.06.2020 VIII R 29/17, BStBl 2021, 288 und VIII R 29/19, BStBl II 2021, 290 mit Anmerkung Jachmann, jurPR-SteuR 26/2021 Anm. 1; BFH-Beschluss vom 20.09.2022 VIII B 103/21, BFH/NV 2022, 1282; Urteil des Finanzgerichts [FG] Berlin-Brandenburg vom 08.08.2019 4 K 4231/18 mit Anm. Beermann, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2020, 204).
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