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   VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16   

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https://dejure.org/2017,28235
VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16 (https://dejure.org/2017,28235)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.07.2017 - 4 K 43.16 (https://dejure.org/2017,28235)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 4 K 43.16 (https://dejure.org/2017,28235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Strenge Anforderungen an Sonntagsöffnung für Andenkenverkauf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonntagsöffnung für den Andenkenverkauf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Strenge Anforderungen an Sonntagsöffnung für Andenkenverkauf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Andenkenverkauf an Sonn- und Feiertagen im Land Berlin nur unter strengen Voraussetzungen zulässig - Für zulässige Ladenöffnung muss Verkaufssortiment durchgängig eindeutigen Bezug zu Berlin oder Deutschland aufweisen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16
    Dabei muss die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen bestimmten bereits überschaubaren Sachverhalt streitig sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 -, juris, Rn. 32).

    Dieses umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a.a.O., Rn. 54).

    Dies ist der Fall, wenn für die Rechtsverfolgung ein unmittelbareres, sachnäheres und wirksameres Rechtsschutzverfahren zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010, a.a.O., Rn. 56).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2012 - 1 S 67.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Ladenöffnungszeiten; Sonn- und Feiertage;

    Auszug aus VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16
    Dies entspricht nach dem Verständnis des Gerichts auch der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 30. April 2012 - OVG 1 S 67.12 -, juris, Rn. 5).

    Angesichts des möglichen unterschiedlichen Verständnisses der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. April 2012 (- OVG 1 S 67.12 -, juris, Rn. 5) besteht hierzu noch keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 1 S 26.17

    Sonntagsöffnung 2017 in Potsdam teilweise gestoppt

    Auszug aus VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16
    Diese Grundsätze sind erst in jüngerer Zeit noch einmal durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 20. Juni 2017 - OVG 1 S 26.17 -, noch nicht veröffentlicht) bestätigt worden.
  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16
    Es ist der Klägerin schließlich nicht zumutbar, die Klärung der vorliegenden verwaltungsrechtlichen Fragen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu unternehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2016 - BVerwG 2 C 18.15 -, juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 -, juris, Rn. 152) enthält Art. 139 WRV einen Schutzauftrag an den Gesetzgeber, der für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen unter anderem ein Regel-Ausnahme-Verhältnis statuiert.
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Berlin, 18.07.2017 - 4 K 43.16
    Es sind auch keine Zweifel an der über das Feststellungsinteresse hinaus erforderlichen Klagebefugnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwG 8 C 19.94 -, juris, Rn. 20) erkennbar.
  • VG Berlin, 22.05.2019 - 4 K 357.18

    "Spätis" müssen sonntags grundsätzlich geschlossen bleiben

    Soweit sich schließlich nach dem Vortrag der Klägerin aus dem "Merkblatt für Einzelhändler über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen" der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gegebenenfalls eine andere Interpretation der Ausnahmevorschrift folgern lassen könnte, stellt ein derartiges Merkblatt keine verbindliche Gesetzesauslegung dar (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18. Juli 2017 - VG 4 K 43.16 -, juris Rn. 23).
  • VG Schleswig, 11.11.2019 - 12 B 66/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung wegen Ladenöffnungszeiten

    Der eindeutige Wortlaut des § 8 Abs. 1 LÖffZG, wonach lediglich der Verkauf von Reisebedarf auf Personenbahnhöfen von der Ausnahmeregelung erfasst wir, lässt keine andere Auslegung zu, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei § 8 Abs. 1 LÖffZG um eine Ausnahmevorschrift handelt, die eng auszulegen ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 18.07.2017 - 4 K 43.16 - juris Rn. 26 und Urteil vom 22.05.2019 - 4 K 357.18 - juris Rn. 23).
  • VG Berlin, 16.08.2019 - 4 K 537.17
    Als Ausnahme von der sowohl in Art. 35 der Verfassung von Berlin als auch in dem gem. Art. 140 GG als Bestandteil des Grundgesetzes weiter geltenden Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung - WRV - geschützten Sonntagsruhe (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07 -, juris, Rn. 152) ist die Vorschrift zudem eng auszulegen (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Juli 2017 - VG 4 K 43.16 -, juris Rn. 25; Urteil vom 22. Mai 2019 - VG 4 K 357.18 -, juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. April 2019 - OVG 1 B 17.17 -, juris Rn. 22).
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