Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 20.02.2007 - 4 K 4582/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11317
VG Stuttgart, 20.02.2007 - 4 K 4582/06 (https://dejure.org/2007,11317)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20.02.2007 - 4 K 4582/06 (https://dejure.org/2007,11317)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Februar 2007 - 4 K 4582/06 (https://dejure.org/2007,11317)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11317) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Annahmestellen von Sportwetten als "Vermittler" konzessionierter Veranstalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme von Sportwetten für einen in einem anderen Bundesland durch eine DDR-Gewerbeerlaubnis konzessionierten Sportwettveranstalter als Vermittlung bzw. Veranstaltung eines Glücksspiels; Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • Glücksspiel & Recht
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Veranstaltung von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2007 - 4 K 4582/06
    Die in einem Bundesland erlaubte Tätigkeit kann in einem anderen Bundesland keinem strafrechtlichen Unwerturteil unterliegen (gegen BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, 6 C 19.06, NVwZ 2006, 1175).

    Das Gericht geht mit dem Antragsgegner und der, soweit ersichtlich, übereinstimmenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175; OVG Münster, B.v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 - , NVwZ 2006, 1078 = DVBl 2006, 1462; vgl. auch BGH, U.v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02 - GewArch 2003, 332) davon aus, dass es sich bei den hier in Frage stehenden Wettveranstaltungen um Glücksspiele im Sinne des § 3 Abs. 1 Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18.12.2003 (LottStV) handelt, weil selbst im Falle eines bei den Spielteilnehmern unterstellten einschlägigen Sachverstandes gleichwohl die Entscheidung über den Gewinn zumindest überwiegend vom Zufall abhängt, ganz abgesehen davon, dass dieser Sachverstand gar nicht bei allen Teilnehmern vorausgesetzt werden kann.

    Zwar hat das BVerwG im Urteil vom 21.06.2006 (6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175) im Anschluss an das Urteil des BGH vom 28.11.2002 (4 StR 260/02 - GewArch 2003, 332) die Auffassung vertreten, die räumliche und logistische Bereitstellung von Möglichkeiten eines Abschlusses von Oddset-Wetten der Firma "Sportwetten G." sei als Veranstaltung im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB und damit als strafbares Verhalten zu werten.

  • BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02

    Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2007 - 4 K 4582/06
    Das Gericht geht mit dem Antragsgegner und der, soweit ersichtlich, übereinstimmenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175; OVG Münster, B.v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 - , NVwZ 2006, 1078 = DVBl 2006, 1462; vgl. auch BGH, U.v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02 - GewArch 2003, 332) davon aus, dass es sich bei den hier in Frage stehenden Wettveranstaltungen um Glücksspiele im Sinne des § 3 Abs. 1 Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18.12.2003 (LottStV) handelt, weil selbst im Falle eines bei den Spielteilnehmern unterstellten einschlägigen Sachverstandes gleichwohl die Entscheidung über den Gewinn zumindest überwiegend vom Zufall abhängt, ganz abgesehen davon, dass dieser Sachverstand gar nicht bei allen Teilnehmern vorausgesetzt werden kann.

    Zwar hat das BVerwG im Urteil vom 21.06.2006 (6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175) im Anschluss an das Urteil des BGH vom 28.11.2002 (4 StR 260/02 - GewArch 2003, 332) die Auffassung vertreten, die räumliche und logistische Bereitstellung von Möglichkeiten eines Abschlusses von Oddset-Wetten der Firma "Sportwetten G." sei als Veranstaltung im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB und damit als strafbares Verhalten zu werten.

  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2007 - 4 K 4582/06
    Die in G. ansässige Betreiberfirma ist im Besitz einer im Gebiet der ehemaligen DDR gültigen Erlaubnis, die nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand auch die hier in Rede stehenden Oddset-Wetten erfassen dürfte (vgl. auch OVG Weimar, U.v. 20.05.2005 - 3 KO 705/03 - ThürVBl 2006, 201).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2007 - 4 K 4582/06
    Das Gericht geht mit dem Antragsgegner und der, soweit ersichtlich, übereinstimmenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, U.v. 21.06.2006 - 6 C 19.06 - NVwZ 2006, 1175; OVG Münster, B.v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 - , NVwZ 2006, 1078 = DVBl 2006, 1462; vgl. auch BGH, U.v. 28.11.2002 - 4 StR 260/02 - GewArch 2003, 332) davon aus, dass es sich bei den hier in Frage stehenden Wettveranstaltungen um Glücksspiele im Sinne des § 3 Abs. 1 Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18.12.2003 (LottStV) handelt, weil selbst im Falle eines bei den Spielteilnehmern unterstellten einschlägigen Sachverstandes gleichwohl die Entscheidung über den Gewinn zumindest überwiegend vom Zufall abhängt, ganz abgesehen davon, dass dieser Sachverstand gar nicht bei allen Teilnehmern vorausgesetzt werden kann.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Stuttgart, 20.02.2007 - 4 K 4582/06
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber nach der Entscheidung des BVerfG vom 28.3.2006 (1 BvR 1954/01 - NJW 2006, 1261) verschiedene rechtlich gleichermaßen zulässige Optionen zur Beseitigung des verfassungs- und gemeinschaftswidrigen Zustands offen stehen, wozu auch eine der Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten der EU vergleichbare weitergehende Liberalisierung des Lotteriewesens zählt.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 93/07

    Verbot des Glücksspiels im Internet

    Ergänzend ist anzumerken, dass eine allenfalls im Gebiet der ehemaligen DDR geltende Erlaubnis zur Veranstaltung von Glücksspielen auch nicht zu einem bundesweiten Ausschluss der Strafbarkeit nach § 284 StGB führt (so aber VG Stuttgart, Beschluss vom 20.02.2007 - 4 K 4582/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht