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   VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09.KO   

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VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09.KO (https://dejure.org/2009,28872)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23.11.2009 - 4 K 473/09.KO (https://dejure.org/2009,28872)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23. November 2009 - 4 K 473/09.KO (https://dejure.org/2009,28872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 906 BGB, § 22 BImSchG, § 3 Abs 1 S 2 BImSchG, § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 126 BauGB
    Abwehr einer Straßenlaterne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Hauseigentümers auf Entfernung einer unmittelbar vor einem Grundstück errichteten Straßenlampe; Anspruch auf Schutzmaßnahmen seitens einer Gemeinde wegen Errichtung einer Straßenlaterne wenige Zentimeter vor einer Hausfassade zur Vermeidung von ...

  • rabüro.de

    Zum öffentlich-rechtlichen Folgebeseitigungs- und Abwehranspruch bezüglich einer Straßenlaterne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.1981 - 1 A 73/80
    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland Pfalz (Urteil vom 30.07.1981 - 1 A 73/80 - WuM 1982, 249, ebenso OVG Lünebürg, NVwZ 1994, 713) ist zu beachten, dass der Beleuchtung der Straße (und Gehwege) von einer (bloßen) Beleuchtung des Anliegergrundstückes zu unterscheiden ist.

    Wie bereits dargelegt sind selbst dann, wenn dem Grunde nach eine Straßenlaterne erforderlich ist, um die Straße bzw. den Gehweg in diesem Bereich zu erleuchten, die von ihr ausgehenden Immissionen nicht in jedem Fall von den Betroffenen in allen Auswirkungen zu dulden (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 30.07.1981 - 1 A 73/80 - WuM 1982, 249, ebenso OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 713).

    Im Hinblick auf die verwandten neuzeitlichen Lampen mit einer ausgefeilten Spiegeltechnik und erheblich höherer Lichtausbeute und Strahlungsstärke als in dem Verfahren des OVG Rheinland-Pfalz (- 1 A 73/80 - a.a.O.; dort wird auf S. 3 des Urteilsabdrucks eine handelsübliche 40 Watt Leuchtstoffröhre als Beleuchtungsmittel genannt) lassen jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit erwarten, dass die bloße Abschirmung des direkten Lichts vorliegend allein genügen würde, um erhebliche und nicht zumutbare Einwirkungen auf das klägerische Grundstück auszuschließen.

  • VGH Bayern, 18.12.1990 - 8 B 87.03780
    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Es kommt daher nicht darauf an, dass ein besonderer Abwehranspruch, der sich unmittelbar aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz entnehmen ließe, nicht besteht (vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 BImschG; BayVGH, NJW 1991, 2660, 2661: aus kompetenzrechtlichen Gesichtspunkten).

    Von der Rechtsprechung werden der Einbau und die Nutzung der Rollläden zur Minderung von Lichtimmissionen auch nicht verlangt (vgl. BayVGH, NJW 1991, 2660 , der lediglich von der Nutzung von Vorhängen spricht).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1985 - 1 A 89/84

    Grundstückseigentümer; Eigentümer; Grundstück; Straßenlaterne; Straßenlampe;

    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Auch wenn die Straßenbeleuchtung kein gesetzlicher Bestandteil und kein Zubehör einer öffentlichen Straße ist (vgl. § 1 Abs. 3 LStrG), stellt sie eine selbständige öffentliche Aufgabe der Gemeinde im Rahmen ihrer Allzuständigkeit zum Zwecke der Daseinsvorsorge, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie als Mittel zur Förderung des kulturellen und wirtschaftlichen gemeindlichen Lebens dar (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.1985, NJW 1986, 953).

    Insoweit gibt es einfache und günstige Abwehrmöglichkeiten des Eigentümers, gegen diese mittelbaren Einwirkungen des Eigentums, welche regelmäßig hinzunehmen sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.1985 - 1 A 89/84 - NJW 1986, 953, 953; VGH Kassel, Urteil vom 26.04.1988 - 11 UE 468/85 - NJW 1989, 150, 1501).

  • OVG Niedersachsen, 13.09.1993 - 12 L 68/90

    Außenwohnbereich; Unzumutbarkeit; Lichtimmissionen; Straßenlaterne;

    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland Pfalz (Urteil vom 30.07.1981 - 1 A 73/80 - WuM 1982, 249, ebenso OVG Lünebürg, NVwZ 1994, 713) ist zu beachten, dass der Beleuchtung der Straße (und Gehwege) von einer (bloßen) Beleuchtung des Anliegergrundstückes zu unterscheiden ist.

    Wie bereits dargelegt sind selbst dann, wenn dem Grunde nach eine Straßenlaterne erforderlich ist, um die Straße bzw. den Gehweg in diesem Bereich zu erleuchten, die von ihr ausgehenden Immissionen nicht in jedem Fall von den Betroffenen in allen Auswirkungen zu dulden (vgl. OVG Rheinland Pfalz, Urteil vom 30.07.1981 - 1 A 73/80 - WuM 1982, 249, ebenso OVG Lüneburg, NVwZ 1994, 713).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Da der Mast nur einen geringen Durchmesser (weniger als 20 cm) hat und keineswegs unästhetisch oder abstoßend wirkt, führt er auch nicht zu einem schweren und unerträglichen Eingriff (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Urteil vom 14.12.1973, BVerwGE 44, 244).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Das Bundesverwaltungsgericht führt zur Einwirkung hoheitlicher Immissionen insoweit grundlegend aus (Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33/87 - BVerwGE 79, 254), dass - auch wenn diese Normen nicht unmittelbar anwendbar sind - § 906 BGB und auch die §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 22 BImSchG die Grenze setzen, ab der Immissionen nicht mehr zu dulden und deshalb rechtswidrig sind.
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 20/68

    Eigentumsstörung

    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Bloße ästhetische Beeinträchtigungen sind rechtlich grundsätzlich ohne Belang, sofern sie das hier ohne Zweifel nach den vorgelegten Fotografien gegebene geringe Maß nicht überschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1970 - VZR 20/68 - BGHZ 54, 56).
  • VGH Hessen, 26.04.1988 - 11 UE 468/85

    Anwohnerklage gegen Straßenlampe

    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Insoweit gibt es einfache und günstige Abwehrmöglichkeiten des Eigentümers, gegen diese mittelbaren Einwirkungen des Eigentums, welche regelmäßig hinzunehmen sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.09.1985 - 1 A 89/84 - NJW 1986, 953, 953; VGH Kassel, Urteil vom 26.04.1988 - 11 UE 468/85 - NJW 1989, 150, 1501).
  • LG Dortmund, 11.01.1989 - 6 O 424/88
    Auszug aus VG Koblenz, 23.11.2009 - 4 K 473/09
    Dies gilt auch dann, wenn dies zu einer Wertminderung des Grundstückes führen könnte (vgl. LG Dortmund, Urteil vom 11.01.1989 - 6 O 424/88 - Wohnungseigentümer 1991, 79), wovon aufgrund der hier vorgelegten Bilder aber nicht zwangsläufig auszugehen ist.
  • VG Berlin, 18.03.2014 - 13 L 116.14

    Abbau von Gaslaternen in Berlin-Dahlem geht weiter

    Auch ein Anspruch auf Abwehr etwaiger von der Straßenbeleuchtung ausgehender unzumutbarer Lichtimmissionen (vgl. ausführlich VG Koblenz, Urteil vom 23. November 2009 - 4 K 473/09.KO - OVG Lüneburg, Urteil vom 13. September 1993 - 12 L 68/90 -) scheidet aus.
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