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   FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM   

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https://dejure.org/2007,11123
FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM (https://dejure.org/2007,11123)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.12.2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM (https://dejure.org/2007,11123)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Dezember 2007 - 4 K 4738/06 VSt, VM (https://dejure.org/2007,11123)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen eines Vergütungsanspruchs nach § 25a Abs. 1 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) mit der Verwendung der dort aufgeführten Mineralöle durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu begünstigten Zwecken; Selbstständige Anfechtbarkeit einer Entscheidung über ...

  • Judicialis

    AO § 38; ; AO § 155 Abs. 4; ; AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ; AO § 170 Abs. 1; ; MinöStG § 1 Abs. 1 S. 3; ; MinöStG § 25a Abs. 1; ; StromStG § 1 Abs. 1 S. 3; ; StromStG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Isolierte Ablehnung; Beginn der Festsetzungsfrist; Hinweispflichten der Finanzbehörde; Billigkeitsentscheidung - Entstehen eines Vergütungsanspruchs nach § 25a Abs. 1 Mineralölsteuergesetz [MinöStG] mit der Verwendung der dort ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entstehen eines Vergütungsanspruchs nach § 25a Abs. 1 Mineralölsteuergesetz (MinöStG) mit der Verwendung der dort aufgeführten Mineralöle durch ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes zu begünstigten Zwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 02.10.1986 - IV R 39/83

    Verwaltungsakt - Bestandteil der Entscheidung über den Rechtsbehelf -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Grundsätzlich ist die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag zwar ein unselbständiger Teil der Hauptsacheentscheidung und daher nicht selbständig anfechtbar (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 2. Oktober 1986 IV R 39/83, BStBl II 1987, 7; vom 2. März 1993 IX R 75/89, BFH/NV 1993, 578).

    Danach hängt zwar die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und ihre Versagung mit der Entscheidung über die Frage, ob ein Rechtsbehelf fristgerecht eingelegt wurde, untrennbar zusammen (BFH-Urteil in BStBl II 1987, 7).

  • BFH, 02.03.1993 - IX R 75/89
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Grundsätzlich ist die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag zwar ein unselbständiger Teil der Hauptsacheentscheidung und daher nicht selbständig anfechtbar (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 2. Oktober 1986 IV R 39/83, BStBl II 1987, 7; vom 2. März 1993 IX R 75/89, BFH/NV 1993, 578).

    Das bedeutet indes nur, dass die Finanzbehörde bei der abschließenden Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand innerhalb der Rechtsbehelfsentscheidung nicht an frühere (formlose) Äußerungen zu dieser Frage im Einspruchsverfahren gebunden ist (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 82/88, BStBl II 1990, 277) und das Finanzgericht die von der Behörde getroffene Entscheidung uneingeschränkt überprüfen kann mit der Folge, dass es die Klage wegen Fristversäumnis auch dann abweisen kann, wenn die Behörde Wiedereinsetzung gewährt hat (BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 578).

  • FG Nürnberg, 03.07.1985 - VI 27/83
    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Anderes gilt jedoch, wenn die Finanzbehörde - wie im Streitfall - durch einen selbständigen Verwaltungsakt isoliert über eine Wiedereinsetzung entschieden hat (Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 9. Oktober 1985 III (VII) 637/84, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 54; Tipke in Tipke/Kruse, AO § 110 Rdnr. 102; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO § 110 Rdnr. 587).

    Der Senat vermag insoweit nicht der vom Niedersächsischen FG in seinem Urteil in EFG 1986, 54 und von Tipke in Tipke/Kruse, AO § 110 Rdnr. 102 vertretenen Auffassung zu folgen, wonach ein Verwaltungsakt, mit dem isoliert über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden wird, allein deshalb aufzuheben sei, weil eine solche Verfahrensweise unzulässig sei.

  • BFH, 29.03.2001 - III R 1/99

    Anlaufhemmung bei Investitionszulage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO hat hinsichtlich der Stromsteuer (§ 170 Abs. 2 Satz 2 AO) nicht zu einem abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist geführt, weil keine Verpflichtung zur Abgabe eines Vergütungsantrags besteht (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 2001 III R 1/99, BFHE 194, 331, BStBl II 2001, 432).
  • FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 107/06

    Fiktion der fristgerechten Antragstellung von Stromsteuervergütung bei gewährter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Soweit das FG Hamburg in seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 4 K 107/06 die Auffassung vertreten hat, eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 18 Abs. 1 StromStV habe zur Folge, dass auch der Ablauf der Festsetzungsfrist geheilt werde, vermag dem der Senat nicht zu folgen (vgl. bereits das Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 4 K 3170/06 VM, [...]).
  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3170/06

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Geltendmachung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Soweit das FG Hamburg in seinem Urteil vom 19. Dezember 2006 4 K 107/06 die Auffassung vertreten hat, eine Wiedereinsetzung in die Frist des § 18 Abs. 1 StromStV habe zur Folge, dass auch der Ablauf der Festsetzungsfrist geheilt werde, vermag dem der Senat nicht zu folgen (vgl. bereits das Senatsurteil vom 31. Oktober 2007 4 K 3170/06 VM, [...]).
  • BFH, 06.10.2005 - V R 15/04

    Keine Abhängigkeit zwischen USt und Vorsteuer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, stehen jedoch dem Erlass entgegen (BFH-Urteil vom 6. Oktober 2005 V R 15/04, BFH/NV 2006, 499).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 94/01

    Kindergeld, Weiterleitung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Dabei ist indessen von dem Grundsatz auszugehen, dass die Finanzbehörde gegenüber einem Steuerpflichtigen keine umfassende Beratungspflicht trifft (BFH-Urteil vom 1. Juli 2003 VIII R 94/01, BFH/NV 2004, 25).
  • BFH, 24.10.2000 - VI R 65/99

    Festsetzungsfrist für Kindergeld

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Als Anspruchsgrundlage für das mit dem Hilfsantrag verfolgte Begehren kommen indessen die §§ 155 Abs. 4; 163 Satz 1 AO in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 24. Oktober 2000 VI R 65/99, BFHE 193, 361, BStBl II 2001, 109 ; FG Baden-Württemberg, Urteil von 26. März 2003 2 K 359/01, EFG 2003, 908; Loose in Tipke/Kruse, AO § 163 Rdnr. 3; Klein/Rüsken, AO, 9. Aufl., § 163 Rdnr. 17).
  • BFH, 02.12.1977 - III R 36/77

    Gewährung einer Investitionszulage - Billigkeitsgründe

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06
    Deshalb ist § 227 AO auf Steuervergütungsansprüche nicht anwendbar (Loose in Tipke/Kruse, AO § 227 Rdnr. 5 unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 2. Dezember 1977 III R 36/77, BFHE 124, 128, BStBl II 1978, 272).
  • BFH, 27.02.2007 - III B 158/06

    NZB: Einheitlichkeit der Rechtsprechung

  • BFH, 25.07.1967 - II 46/64

    Voraussetzungen für die Annahme einer sachlichen Härte

  • BFH, 26.10.1989 - IV R 82/88

    Entscheidung über Wiedereinsetzung erst in Rechtsbehelfsentscheidung; keine

  • BFH, 21.10.2005 - II B 123/04

    Bedarfsbewertung; Mindestwert

  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

  • BFH, 17.03.1987 - VII R 26/84

    Versagung eines Billigkeitserweises auf Grund verspäteter Antragstellung

  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

  • BFH, 18.12.1985 - I R 82/85

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Wiedereinsetzung in den

  • BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92

    Verrechnung der Umsatzsteuer bei der Besteuerung einer GmbH

  • FG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 2 K 359/01

    Keine Kindergeldfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Überschreitung

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14

    Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich

    Ob (dann, wenn wie vorliegend eine Entscheidung in Form eines Verwaltungsakts ergangen ist) der Anspruch auf Wiedereinsetzung in einem - bislang nicht durchgeführten - Rechtsmittelverfahren eigens erstritten werden müsste (mit der Folge, dass das Vorliegen eines Anspruchs auf Wiedereinsetzung bzw. die bescheidmäßige Ablehnung nicht Gegenstand dieses, sondern eines hiervon zu trennenden Rechtsmittelverfahrens ist bzw. sein kann, s. hierzu FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2007 - 4 K 4738/06 - juris Rn 14 f.), kann dahinstehen, da jedenfalls im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung nicht vorliegen.
  • FG Sachsen, 24.06.2009 - 7 K 178/07

    Erlöschen eines Anspruchs auf Vergütung der Mineralölsteuer wegen Ablaufs der

    Jedenfalls kann der auf amtlichem Vordruck nach § 25 Abs. 1 Nr. 5 MinöStG formulierte Antrag nicht gegen den eindeutigen Wortlaut in einen solchen nach § 25 a MinöStG ausgelegt werden (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2007, Az.: 4 K 4738/06, VSt, VM, [...]Dokument).

    Hierfür gab es keine ausreichenden Anhaltspunkte, nachdem die Klägerin im am 14.05.2004 eingereichten Antragsvordruck die Vergütungsmöglichkeit nach § 25 a MinöStG nicht angekreuzt hatte und eine Änderung ihrer Auffassung in der Folge nicht mit der gebotenen Klarheit zum Ausdruck gebracht hat (vgl. zum Ganzen auch FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2007, a.a.O.).

  • FG Hamburg, 26.01.2023 - 4 K 139/21

    Alkoholsteuer: Steuervergütung nach § 163 AO

    Deshalb kann im Wege des § 163 AO aus Billigkeitsgründen eine Steuervergütung festzusetzen sein, wenn deren Versagung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 26. November 2010, 4 K 287/09, juris, Rn. 19 f.; FG Düsseldorf, Urteil vom 12. Dezember 2007, 4 K 4738/06 VSt, VM, juris, m.w.N.; bestätigt durch BFH, Urteil vom 12. Mai 2009, VII R 5/08, BFH/NV 2009, 1602, juris Rn. 23 ff.; Oellerich in Gosch, AO/FGO, § 163 AO, Rn. 11, Stand Januar 2017, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 26.11.2010 - 4 K 287/09

    Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege - Nichtanwendbarkeit von § 227 AO

    Zwar handelt es sich auch bei einem Vergütungsanspruch - jedenfalls soweit er sich aus einer ausdrücklichen Gesetzesvorschrift ergibt (vgl. zu dieser Einschränkung: BFH, Urteil vom 19.10.1982, Az.: VII R 45/80, in: juris, dort: Rn. 19), was hier indes bereits zweifelhaft ist - um einen solchen aus dem Steuerschuldverhältnis, § 37 Abs. 1 AO; da es bei einem Begehren, das auf die Festsetzung einer Steuervergütung im Wege einer Billigkeitsmaßnahme gerichtet ist, aber jedenfalls an der von § 227 AO vorausgesetzten Abwehrsituation des Steuerpflichtigen fehlt, ist § 227 AO dennoch auf Steuervergütungsansprüche nicht anwendbar, sondern es kommen allein die §§ 155 Abs. 4, 163 AO zur Anwendung (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2007, Az.: 4 K 4738/06 VSt,VM, in: juris, m.w.N. aus Rspr. und Literatur, bestätigt durch BFH, Urteil vom 12.05.2009, Az.: VII R 5/08, in: juris, dort: Rn. 23 ff.).
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