Rechtsprechung
VG Koblenz, 11.12.2012 - 4 K 484/12.KO |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Eigentümer haben keinen Anspruch darauf, ihre Mülltonnen dauerhaft auf die Straße zu stellen.
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Dauerhaftes Abstellen von Mülltonnen im Verkehrsraum ist Sondernutzung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Mülltonnen auf der Straße
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Anliegerrecht - Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft auf der Straße stehen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mülltonnen dürfen nicht auf die Straße
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Dauerhaftes Abstellen von Mülltonnen im Verkehrsraum ist Sondernutzung
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Keinen Anspruch die Mülltonnen dauerhaft auf die Straße zu stellen
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Mülltonne darf nicht dauerhaft auf der Straße abgestellt werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Eigentümer haben keinen Anspruch darauf, ihre Mülltonnen dauerhaft auf die Straße zu stellen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mülltonnen dürfen nicht dauerhaft auf die Straße gestellt werden - Anliegerrecht eines Grundeigentümers umfasst kein dauerhaftes Abstellen von Müllbehältnissen auf einer Straße