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   VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10   

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https://dejure.org/2010,25894
VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10 (https://dejure.org/2010,25894)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.10.2010 - 4 K 5.10 (https://dejure.org/2010,25894)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - 4 K 5.10 (https://dejure.org/2010,25894)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Ausgehend davon erfüllt nicht jedes unter dem Schutz der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft begangene Unrecht diesen Ausschlusstatbestand; es muss sich um eine erhebliche Zuwiderhandlung gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit gehandelt haben (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Februar 2007 - BVerwG 3 C 38.05 -, Buchholz 428.4 Nr. 9 zu § 1 AusglLeistG Rn. 35).

    Der Wortlaut von § 1 Abs. 4 AusglLeistG enthält keine Grundlage für eine solche Vermutung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2006, aaO, Rn. 38, und Urteil vom 28. Februar 2007, aaO, Rn. 62).

    Mit Blick auf das genannte zeithistorische Schrifttum (allgemein zu dessen Bedeutung etwa Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, aaO, Rn. 41 und 58) ist zu erwägen, ob für Militärrichter der Wehrmacht von einer tatsächlichen Vermutung auszugehen ist, dass sie in ihrer Tätigkeit Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verletzten.

  • BSG, 11.09.1991 - 9a RV 11/90

    Leistungen nach dem BVG bei Todesurteilen der Militärstrafjustiz während des 2.

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    "Es gehört, namentlich seit der wegweisenden Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90 - zum allgemeingültigen und gesicherten Wissen, dass die Wehrmachtsjustiz in der NS-Zeit nicht unpolitisch war, sondern Stabilisator des NS-Regimes, ja, mehr als das, sie war nach offizieller Deutung aus der NS-Zeit "eine der beiden Säulen der nationalsozialistischen Herrschaft neben der Partei".

    Zu diesen ausgewählten Auffälligkeiten verfahrensrechtlicher Art mögen solche materieller Art treten, die Todesurteile der Wehrmachtgerichte als Unrecht erscheinen lassen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90 -, NJW 1992, 934).

  • BVerwG, 14.05.2009 - 5 C 15.08

    Erhebliches Vorschubleisten; SS-Hauptamt; Germanische Leitstelle; Waffen-SS;

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Die subjektiven Ausschlussvoraussetzungen sind erfüllt, wenn die betreffende Person bei dem Vorschubleisten in dem Bewusstsein handelte, ihr Verhalten könne den Erfolg haben, wenn ihr Handeln also hierzu bestimmt war (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 -, BVerwGE 123, 142 = Buchholz 428.4 Nr. 5 zu § 1 AusglLeistG und zuletzt wohl Urteil vom 14. Mai 2009 - BVerwG 5 C 15.08 -, Buchholz 428.4 Nr. 18 zu § 1 AusglLeistG Rn. 16).

    Das Bundesverwaltungsgericht kennt im Ausgleichsleistungsrecht daneben noch eine tatsächliche Vermutung, auf die der Gegner wie auf einen Anscheinsbeweis reagieren kann (vgl. Urteil vom 26. Februar 2009 - BVerwG 5 C 4.08 -, Buchholz 428.4 Nr. 16 zu § 1 AusglLeistG Rn. 16, 24, und Urteil vom 14. Mai 2009, aaO, Rn. 18).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 39.05

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Für beide Ausschlussgründe kommt es auf das individuelle Verhalten des Betroffenen an; es bedarf der Feststellung eines konkreten Verhaltens, das den Ausschluss der Ausgleichsleistung rechtfertigt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 -, Buchholz 428.4 Nr. 7 zu § 1 AusglLeistG Rn. 14, 21, 29, 34 sowie Pressemitteilung zum Urteil vom 29. September 2010, - BVerwG 5 C 16.09 -).

    Der Wortlaut von § 1 Abs. 4 AusglLeistG enthält keine Grundlage für eine solche Vermutung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2006, aaO, Rn. 38, und Urteil vom 28. Februar 2007, aaO, Rn. 62).

  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Dem steht etwa entgegen, dass nach Wüllners Schätzung etwa 40-50% der Verfahren eingestellt wurden (aaO., S. 116), was wohl in Ausnahmefällen als Verletzung der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit angesehen werden könnte (vgl. auch Urteil des BGH vom 1. März 1995 - 2 StR 331/94 -, NJW 1995, 1297, das sich zu kriegsgerichtlichen Verfahren wegen Verbrechen deutscher Wehrmachtsangehöriger an Zivilpersonen besetzter Länder verhält).
  • BGH, 19.01.2010 - VI ZR 33/09

    Haftung für Brandschäden: Anscheinsbeweis bei Feststellung von Brandursachen

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Das setzt aber einen typischen Geschehensablauf voraus, also Fälle, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09 -, NJW 2010, 1072).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04

    Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten;

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Die subjektiven Ausschlussvoraussetzungen sind erfüllt, wenn die betreffende Person bei dem Vorschubleisten in dem Bewusstsein handelte, ihr Verhalten könne den Erfolg haben, wenn ihr Handeln also hierzu bestimmt war (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. März 2005 - BVerwG 3 C 20.04 -, BVerwGE 123, 142 = Buchholz 428.4 Nr. 5 zu § 1 AusglLeistG und zuletzt wohl Urteil vom 14. Mai 2009 - BVerwG 5 C 15.08 -, Buchholz 428.4 Nr. 18 zu § 1 AusglLeistG Rn. 16).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 5 C 4.08

    Erhebliches Vorschubleisten; Gestapo; langjährige Tätigkeit als Gestapo-Beamter;

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Das Bundesverwaltungsgericht kennt im Ausgleichsleistungsrecht daneben noch eine tatsächliche Vermutung, auf die der Gegner wie auf einen Anscheinsbeweis reagieren kann (vgl. Urteil vom 26. Februar 2009 - BVerwG 5 C 4.08 -, Buchholz 428.4 Nr. 16 zu § 1 AusglLeistG Rn. 16, 24, und Urteil vom 14. Mai 2009, aaO, Rn. 18).
  • BVerwG, 29.09.2010 - 5 C 16.09

    Entschädigung für die Erben eines Staatssekretärs im ersten Kabinett Hitler?

    Auszug aus VG Berlin, 08.10.2010 - 4 K 5.10
    Für beide Ausschlussgründe kommt es auf das individuelle Verhalten des Betroffenen an; es bedarf der Feststellung eines konkreten Verhaltens, das den Ausschluss der Ausgleichsleistung rechtfertigt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 39.05 -, Buchholz 428.4 Nr. 7 zu § 1 AusglLeistG Rn. 14, 21, 29, 34 sowie Pressemitteilung zum Urteil vom 29. September 2010, - BVerwG 5 C 16.09 -).
  • VG Magdeburg, 13.12.2016 - 8 A 102/16

    Entschädigung nach dem AusglLeistG für Verlust eines Eigentumanteils an OHG

    Demnach trifft denjenigen, welcher sich auf den Ausschlusstatbestand beruft, also den Beklagten, die Feststellungs- oder Beweislast und damit die Last des Unterliegens (BVerwG, Urteil v. 28.02.2007, 3 C 38.05; juris Rz. 62; BVerwG, Urteil v. 19.10.2006, 3 C 39.05; VG Berlin, Urteil v. 08.10.2010, 4 K 5.10; VG Gera, Urteil v. 06.10.2011, 6 K 375/10 Ge; alle juris).
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