Weitere Entscheidung unten: VG Karlsruhe, 04.11.2015

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   VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15   

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VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15 (https://dejure.org/2016,6067)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 (https://dejure.org/2016,6067)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 (https://dejure.org/2016,6067)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und die Anordnung eines Waffenverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 1 Nr 2a WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2c WaffG 2002, § 41 Abs 1 S 1 Nr 2 WaffG 2002, § 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 80 Abs 5 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und die Anordnung eines Waffenverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht - Gremium MC; Rockergruppierung; Mitgliedschaft; Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Mitglied der Rockergruppierung "Gremium MC"

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Mitglied der Rockergruppierung "Gremium MC"

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Bei der Versagung einer Erlaubnis bzw. beim Widerruf einer Erlaubnis wird nur das Erwerbsinteresse des Einzelnen und die Erfüllung der daran geknüpften Anforderungen geprüft, beim Waffenverbot steht hingegen die Prävention und der Schutz von Leben und Gesundheit im Vordergrund (BVerwG, Urteil vom 22.08.2012 - 6 C 30.11 - NVwZ-RR 2013, 34).

    Dies bedarf jedoch bis zur Bestands- oder Rechtskraft einer gewissen Zeit, in der das allgemeine Sicherungsbedürfnis ohne die Möglichkeit des Waffenverbots nicht bedient würde (BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, aaO).

    Deshalb dient das Verbot nach § 41 Abs. 2 WaffG der Umsetzung einer Präventionswirkung auch für den Fall der Erlaubnisrückgabe und verhindert gleichzeitig die andernfalls drohenden Nachteile einer Verschlechterung der Beweislage (so BVerwG, Urteil vom 22.08.2012, aaO).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Danach müssen bestimmte Strukturmerkmale der Gruppe die Annahme rechtfertigen, dass gerade auch die zu beurteilende Person sie künftig verwirklichen wird (BVerwG, Urteil vom 28.01.2015 - 6 C 1.14 - NJW 2015, 3594).

    Auf Grundlage der dargestellten Erkenntnisse und Feststellungen ist davon auszugehen, dass die Rockergruppierung Gremium MC im Kern die gleichen Strukturmerkmale wie die Rockergruppierung der "Bandidos" aufweist, sodass allein die Mitgliedschaft in einer örtlichen Organisationseinheit des Gremium MC die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstaben a) und c) WaffG begründet (für die Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Bandidos" vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.2015, aaO).

    Die Vorstellung, einzelne Mitglieder könnten sich gegen die wesensimmanente Tendenz der Gruppierung zur Gewalttätigkeit stemmen oder ihr zumindest persönlich ausweichen, muss im Lichte der hierarchischen Struktur und des sich hieraus ergebenden Konformitätsdrucks als fernliegend eingeschätzt werden (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 28.01.2015, aaO hinsichtlich der "Bandidos").

  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Auf Grundlage des Strukturberichts zu "Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG)" des Landeskriminalamts Baden-Württemberg 2015 sowie der Feststellungen des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs im rechtskräftigen Urteil vom 10.10.2013 (21 BV 13.429 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 07.01.2016 (1 A 3.15 - juris), mit dem das behördliche Verbot des Regionalverbands "Gremium MC Sachsen" und der vier ihm angehörenden Ortsgruppen bestätigt wurde, besteht eine ausreichende Tatsachengrundlage für die Annahme, auch beim Gremium MC handele es sich um eine "gewalttätige Rockergruppierung", bei der szenetypische Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen sowie daraus folgend die gewaltsame Austragung dieser Konflikte als Strukturmerkmale angesehen werden müssen.

    Auch nach den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 07.01.2016, aaO) im Vereinsverbotsverfahren gegen den Regionalverband Sachsen und dessen Untergliederungen zählt der Gremium MC zu den großen deutschen "Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG)".

    Aufgrund der Schwere dieser Straftat war sie nach dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.01.2016 (aaO) bereits für sich genommen hinreichender Anlass für ein Vereinsverbot, da die Gefahr weiterer Gewalttätigkeiten gegenüber konkurrierenden Vereinigungen anzunehmen war und ist.

  • VGH Bayern, 10.10.2013 - 21 BV 13.429

    Funktionsträger von "Outlaw Motorcycle Gangs" waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Auf Grundlage des Strukturberichts zu "Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG)" des Landeskriminalamts Baden-Württemberg 2015 sowie der Feststellungen des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs im rechtskräftigen Urteil vom 10.10.2013 (21 BV 13.429 - juris) und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 07.01.2016 (1 A 3.15 - juris), mit dem das behördliche Verbot des Regionalverbands "Gremium MC Sachsen" und der vier ihm angehörenden Ortsgruppen bestätigt wurde, besteht eine ausreichende Tatsachengrundlage für die Annahme, auch beim Gremium MC handele es sich um eine "gewalttätige Rockergruppierung", bei der szenetypische Rivalitäten und Konflikte mit anderen Rockergruppierungen sowie daraus folgend die gewaltsame Austragung dieser Konflikte als Strukturmerkmale angesehen werden müssen.

    Auch nach den Feststellungen im Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10.10.2013 (aaO), in dem die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Präsidenten des "Gremium MC Nürnberg" zu beurteilen war, zählt der Gremium MC mit seinen über 100 Chaptern in Deutschland und weltweit zu den 1 %er MC und bekennt sich ohne Einschränkung zu den Zielen und Idealen der 1 %er; auch nach eigenem Verständnis sei die Bereitschaft vorhanden, Ziele mit Gewalt durchzusetzen und insbesondere in einem bestimmten Gebiet kriminelle Macht zu entfalten.

    Ebenso wenig kann davon ausgegangen werden, einzelne örtliche Organisationseinheiten - wie etwa die Ortsgruppe Karlsruhe - könnten für sich eine Sonderexistenz jenseits der gruppentypischen Praxis führen; deshalb müssen im Rahmen der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit die festgestellten kriminellen Aktivitäten des Gremium MC in seiner Gesamtheit (und damit insbesondere auch die schwere in Sachsen begangenen Straftat) den einzelnen Ortsgruppen und deren Mitglieder zugerechnet werden (so ausdrücklich hinsichtlich des Gremium MC Bayrischer VGH, Urteil vom 10.10.2013, aaO).

  • VGH Bayern, 12.08.2015 - 21 BV 14.2170

    Berufungszulassung, kleiner Waffenschein, Widerrufsverfahren, Verzicht,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Für das verfügte Waffenverbot geht die Kammer mangels anderweitiger Anhaltspunkte von einem Streitwert für das Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 GKG von 5.000,-- EUR aus (vgl. auch Bayr. VGH, Urteil vom 12.08.2015 - 21 BV 14.2170 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Für den Widerruf der Waffenbesitzkarten einschließlich der ersten eingetragenen Waffe ist unabhängig von der Zahl der widerrufenen Waffenbesitzkarten ebenfalls der Auffangstreitwert in Ansatz zu bringen, der sich für die weiteren zwei Waffen um 1.500,-- EUR (2 x 750,-- EUR) erhöht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 - NVwZ-RR 2011, 815).
  • OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09

    Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen während der Strafhaft

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Als erwerbswillig ist danach eine Person anzusehen, bei der die durch Tatsachen gerechtfertigte Erwartung im Sinne einer allgemeinen Besorgnis besteht, sie werde im Zeitraum voraussichtlich fortbestehender Unzuverlässigkeit in den Besitz von Waffen oder Munition gelangen wollen (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 11.01.2011 - 3 Bf 197/09 - DVBl. 2011, 704).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Die Prognose hat sich vielmehr an dem Zweck des Gesetzes zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa Urteil vom 30.09.2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rdnr. 17 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 13.04.2011 - 3 Bf 86/10

    Besitz- und Erwerbsverbot für Waffen und Munition

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Deshalb kommt insbesondere § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) WaffG ohne Einschränkung auch für den Umgang mit erlaubnisfreien Waffen maßgebliche Bedeutung zu (Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.04.2011 - 3 Bf 86/10.C - juris, Rdnr. 7).
  • VGH Bayern, 09.01.2008 - 21 C 07.3232

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2016 - 4 K 5120/15
    Im Bereich des Waffenrechts muss kein Restrisiko hingenommen werden (vgl. etwa Bayr. VGH, Beschluss vom 09.01.2008 - 21 C 07.3232 - juris).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Für die Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG a.F. kann auf die Regelung des § 5 WaffG a.F. zurückgegriffen werden (Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht 10. Auflage 2015, § 41 Rdnr. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 12. August 2015 - 21 BV 14.2170 -, juris, und Beschluss vom 22. Januar 2014 - 21 ZB 13.1781 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 Bf 86/10.C -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, juris).
  • VG Aachen, 18.11.2016 - 6 L 815/16

    Waffenrecht; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; Zuverlässigkeit; Rocker; Gremium MC

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 2015 - 7 B 10844/15.OVG - VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 - VG Osnabrück, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 6 B 56/15 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 - alle juris.

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 -, juris Rn. 58; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 2015 - 7 B 10844/15.OVG -, juris-Pressemitteilung; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 -, juris Rn. 49; VG Osnabrück, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 6 B 56/15 -, juris Rn. 31; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, juris Rn. 25 ff.; vgl. insoweit u.a. auch VG München, Urteile vom 13. Januar 2016 - M 7 K 14.4728 -, juris Rn. 16, und vom 9. März 2016 - M 7 K 15.5177 -, juris Rn. 26, jeweils m.w.N.

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 -, juris Rn. 64; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. November 2015 - 7 B 10844/15.OVG -, juris-Pressemitteilung; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 -, juris Rn. 49, 51; VG Osnabrück, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 6 B 56/15 -, juris Rn. 32; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, juris Rn. 30; vgl. zur Struktur des Gremium MC auch die ausführliche Darstellung im zum Vereinsverbot des Gremium MC Sachsen ergangenen Urteil des BVerwG vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 -, juris Rn. 22 ff., mit Anmerkung von Berlit, jurisPR-BVerwG 11/2016, Anm. 5.

    vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 10. Oktober 2013 - 21 BV 13.429 -, juris Rn. 64; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 -, juris Rn. 53 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, juris Rn. 31 f.

  • VG Karlsruhe, 22.08.2018 - 4 K 3040/16

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds in einer örtlichen

    Mit seit dem 02.04.2016 rechtskräftigem Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 - (juris) hat die Kammer den Antrag abgelehnt.

    Den Widerspruch des Klägers wies das Regierungspräsidium Karlsruhe mit am 01.06.2016 zugestellten Widerspruchsbescheid vom 27.05.2016 unter Bezugnahme auf den Inhalt der Ausgangsentscheidung und die Gründe des Beschlusses vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 - zurück.

    Beigezogen wurde außerdem die Akte des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens 4 K 5120/15.

    Insbesondere trifft es nicht zu, dass die Einstufung des Gremium MC als "gewalttätige Rockergruppierung" bzw. die Zuordnung in den Bereich der Organisierten Kriminalität (OK) - anders als möglicherweise bei den Rockergruppierungen "Bandidos" und "Hells Angels" - ausschließlich auf Wertungen und zusammenfassenden Charakterisierungen aus Behördensicht beruhten, wie die Kammer bereits in dem im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 - (juris Rn. 23 ff.) unter Auswertung des Strukturberichts zu "Outlaw Motorcycle Gangs (OMCG)" des Landeskriminalamts Baden-Württemberg 2015, der Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im rechtskräftigen Urteil vom 10.10.2013 (- 21 BV 13.429 -, juris) und des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 07.01.2016 (- 1 A 3.15 -, juris), mit dem das behördliche Verbot des Regionalverbands "Gremium MC Sachsen" und der vier ihm angehörenden Ortsgruppen bestätigt wurde, ausgeführt hat:.

  • VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 262/15

    "Rücknahme eines kleinen Waffenscheines bei Mitgliedschaft im Gremium MC"

    Dieser Beurteilung sind das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 27.11.2015 - 7 B 10844/15.OVG -, BeckRS 2015, 55459) und verschiedene Verwaltungsgerichte gefolgt (VG Karlsruhe, B. v. 14.3.2016 - 4 K 5120/15 - juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 7.2.2017 - 2 K 2923/16 - juris; VG Ansbach, B. v. 26.10.2016 - AN 14 S 16.00462 - juris).
  • VG Sigmaringen, 07.02.2017 - 2 K 2923/16

    Präsident einer Rockerclubs; sog. 1%-er; Prognose der waffenrechtlichen

    Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass das Fehlen der Zuverlässigkeit generell und ohne das Hinzutreten weiterer Umstände die Anordnung eines Besitzverbots geböte (so aber wohl OVG Saarland, Beschluss vom 15.06.2015 - 1 A 57/15 -, juris, Rn. 27 ff.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 -, juris, Rn. 41).
  • VG Freiburg, 02.07.2019 - 3 K 5562/18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft in einer örtlichen

    Dass keine Anhaltspunkte für eine herausgehobene Funktion des Klägers bestehen und aktuell auch kein (besonderes) regionales Gewaltpotential der örtlichen Organisationseinheit der Hells Angels aktenkundig sein mag, führt angesichts der streng hierarchischen Struktur des HAMC ebenfalls zu keinem anderen Ergebnis (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Rockergruppierung "Gremium MC" auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.2016 - 4 K 5120/15 - und Urteile vom 18.10.2018, a.a.O. und vom 22.08.2018 - 4 K 3040/16 -, jeweils m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 07.12.2017 - 4 A 814/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 10.07.2018 - 6 B 79.18 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 28.06.2018 - 7 A 11748/17, 7 A 11749/17 und 7 A 11750/17 - und nachfolgend BVerwG, Beschlüsse vom 15.02.2019 - 6 B 153.18, 6 B 155.18 und 6 B 156.18 -, jeweils juris; demgegenüber eine Prüfung des konkreten Charters bzw. der individuellen Angaben des jeweiligen Klägers vornehmend: VG Freiburg, Urteil vom 24.07.2018 - 9 K 8114/17 - VG Sigmaringen, Urteil vom 07.02.2017 - 2 K 2923/16 -, jeweils juris).
  • VG Greifswald, 18.12.2017 - 6 B 2431/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines NPD-Funktionärs

    Für die Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 2 WaffG a.F. kann auf die Regelung des § 5 WaffG a.F. zurückgegriffen werden (Gerlemann in Steindorf, Waffenrecht 10. Auflage 2015, § 41 Rdnr. 5; Bayerischer VGH, Urteil vom 12. August 2015 - 21 BV 14.2170 -, juris, und Beschluss vom 22. Januar 2014 - 21 ZB 13.1781 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. April 2011 - 3 Bf 86/10.C -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 12.10.2016 - 22 K 2135/15

    Rocker; Rockerclub; Waffe; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 -, Rdn. 11, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2016 - 4 K 5120/15 -, Rdn. 21, juris; VG München, Urteil vom 9. März 2016 - M 7 K 15.5177 -, Rdn. 22, 24, juris; VG Osnabrück, Beschluss vom 8. Februar 2016 - 6 B 56/15 -, Rdn. 23 ff., juris; VG Ansbach, Beschluss vom 26. Januar 2016 - AN 14 S 14.01102 -, Rdn. 45, juris.
  • VG Osnabrück, 13.02.2018 - 6 A 264/15

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Mitgliedschaft im Gremium MC

    Dieser Beurteilung sind das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 27.11.2015 - 7 B 10844/15.OVG -, BeckRS 2015, 55459) und verschiedene Verwaltungsgerichte gefolgt (VG Karlsruhe, B. v. 14.3.2016 ? 4 K 5120/15 ? juris; VG Sigmaringen, Urt. v. 7.2.2017 ? 2 K 2923/16 ? juris; VG Ansbach, B. v. 26.10.2016 ? AN 14 S 16.00462 ? juris).
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