Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 04.06.2013

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13   

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https://dejure.org/2014,395
VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13 (https://dejure.org/2014,395)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.01.2014 - 4 K 515/13 (https://dejure.org/2014,395)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - 4 K 515/13 (https://dejure.org/2014,395)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darstellen eines faktischen Getrenntlebens von Ehegatten wegen ausländerrechtlicher Zuzugsbeschränkungen als dauerndes Getrenntleben; Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Inhalt eines Merkblatts der Behörde durch Übersetzung; Berücksichtigung der grob fahrlässigen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 10, § 1 Abs 1 Nr 2 UhVorschG, § 1 Abs 2 UhVorschG, § 5 Abs 1 Nr 1 UhVorschG, § 6 Abs 4 UhVorschG
    Unterhaltsvorschuss bei faktischem Getrenntleben der Ehegatten wegen ausländerrechtlicher Zuzugsbeschränkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterhaltsvorschuss; Kinder- und Jugendhilfe - Unterhaltsvorschussleistungen; Verfassungsmäßigkeit von § 1 UVG; Einstellung von Leistungen; Getrenntleben; Grobe Fahrlässigkeit; Mitteilungspflichten; Merkblatt; Rückforderungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Faktische Trennung von Ehegatten wegen ausländerrechtlicher Zuzugsbeschränkungen kein dauerndes Getrenntleben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Faktische Trennung von Ehegatten wegen ausländerrechtlicher Zuzugsbeschränkungen kein dauerndes Getrenntleben

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 11.11.2003 - 12 LA 400/03

    Rückzahlung eines Unterhaltsvorschusses von getrenntlebendem Elternteil

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    OVG, Beschluss vom 11.11.2003 - 12 LA 400/03 -, juris; Beschluss der Kammer vom 06.07.2005 - 4 K 456/05 - ).

    Auch im Übrigen, das heißt im Hinblick auf die 2. Alternative von § 1 Abs. 2 UVG, kommt eine Analogie bzw. eine erweiternde Auslegung auf Fälle von Zuzugsbeschränkungen nicht in Betracht, weil die dort genannten Ausnahmetatbestände abschließend und wegen ihres Charakters als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind ( siehe auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006 und Beschluss vom 27.06.2005, jew. a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003, a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 06.07.2005, a.a.O.; soweit das Nieders. OVG mit Beschluss vom 10.03.1999, NVwZ-RR 1999, 764, hierzu eine andere Auffassung vertreten hatte, betraf das eine andere [ältere] Fassung des Unterhaltsvorschussgesetzes, vgl. hierzu Nieders. OVG, Beschluss vom 11.11.2003, a.a.O. ).

  • VGH Bayern, 26.05.2003 - 12 B 03.43

    Gewährung und Rückzahlung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Hiervon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein, weil der Kläger und seine neue Ehefrau die eheliche Gemeinschaft durchaus herstellen wollten und nur ausländerrechtlich hieran gehindert waren ( wie hier: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006, a.a.O., und Beschluss vom 27.06.2005, NJW 2006, 167; ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 27.03.2012 - 5 D 155/11 -, juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010 - 12 B 1235/10 -, juris, m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003 - 12 B 03.43 -, FEVS 55, 171, und juris, m.w.N, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 12 C 07.639 -, juris; Nieders.

    Auch im Übrigen, das heißt im Hinblick auf die 2. Alternative von § 1 Abs. 2 UVG, kommt eine Analogie bzw. eine erweiternde Auslegung auf Fälle von Zuzugsbeschränkungen nicht in Betracht, weil die dort genannten Ausnahmetatbestände abschließend und wegen ihres Charakters als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind ( siehe auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006 und Beschluss vom 27.06.2005, jew. a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003, a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 06.07.2005, a.a.O.; soweit das Nieders. OVG mit Beschluss vom 10.03.1999, NVwZ-RR 1999, 764, hierzu eine andere Auffassung vertreten hatte, betraf das eine andere [ältere] Fassung des Unterhaltsvorschussgesetzes, vgl. hierzu Nieders. OVG, Beschluss vom 11.11.2003, a.a.O. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 12 B 1235/10

    Anspruch auf Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz bei einer erneuten

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Hiervon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein, weil der Kläger und seine neue Ehefrau die eheliche Gemeinschaft durchaus herstellen wollten und nur ausländerrechtlich hieran gehindert waren ( wie hier: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006, a.a.O., und Beschluss vom 27.06.2005, NJW 2006, 167; ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 27.03.2012 - 5 D 155/11 -, juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010 - 12 B 1235/10 -, juris, m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003 - 12 B 03.43 -, FEVS 55, 171, und juris, m.w.N, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 12 C 07.639 -, juris; Nieders.

    Auch im Übrigen, das heißt im Hinblick auf die 2. Alternative von § 1 Abs. 2 UVG, kommt eine Analogie bzw. eine erweiternde Auslegung auf Fälle von Zuzugsbeschränkungen nicht in Betracht, weil die dort genannten Ausnahmetatbestände abschließend und wegen ihres Charakters als Ausnahmeregelungen eng auszulegen sind ( siehe auch hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006 und Beschluss vom 27.06.2005, jew. a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010, a.a.O., m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003, a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 06.07.2005, a.a.O.; soweit das Nieders. OVG mit Beschluss vom 10.03.1999, NVwZ-RR 1999, 764, hierzu eine andere Auffassung vertreten hatte, betraf das eine andere [ältere] Fassung des Unterhaltsvorschussgesetzes, vgl. hierzu Nieders. OVG, Beschluss vom 11.11.2003, a.a.O. ).

  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Zum anderen setzt dieser Beitrag sich - u. a. in Verkennung der grundlegenden Unterschiede zwischen den §§ 48 und 50 SGB X einerseits und § 5 Abs. 1 UVG andererseits ( vgl. hierzu u. a. Hess. VGH, Beschluss vom 02.07.2013, NJW 2013, 3321, m.w.N. ), der besonderen mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verbundenen Intentionen ( siehe hierzu insbes. BVerwG, Urteil vom 07.12.2000, NJW 2001, 3205 ) und unter Außerachtlassung des Verhältnisses des Unterhaltsvorschussrechts zum Recht anderer Sozialleistungen ( vor allem im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ) - vorwiegend mit dem Begriff der Fahrlässigkeit in § 5 UVG auseinander.

    Demgegenüber geht die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit überzeugender Begründung von einer Verfassungsmäßigkeit von § 1 UVG aus ( siehe hierzu, gerade auch zum Fall von Kindern in so gen. Stiefelternfamilien, wie hier, ausführlich BVerwG, Urteil vom 07.12.2000, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.03.2004, JAmt 2004, 506, und juris, mit dem eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG zur Verfassungswidrigkeit des hier einschlägigen § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG als unzulässig abgelehnt wurde; siehe u. a. auch VG Hannover, Urteil vom 01.02.2011 - 3 A 5791/07 -, juris, und VG Würzburg, Urteil vom 17.02.2009 - W 3 K 08.1806 -, juris ).

  • VG Würzburg, 17.02.2009 - W 3 K 08.1806

    Elternteil

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Demgegenüber geht die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit überzeugender Begründung von einer Verfassungsmäßigkeit von § 1 UVG aus ( siehe hierzu, gerade auch zum Fall von Kindern in so gen. Stiefelternfamilien, wie hier, ausführlich BVerwG, Urteil vom 07.12.2000, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.03.2004, JAmt 2004, 506, und juris, mit dem eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG zur Verfassungswidrigkeit des hier einschlägigen § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG als unzulässig abgelehnt wurde; siehe u. a. auch VG Hannover, Urteil vom 01.02.2011 - 3 A 5791/07 -, juris, und VG Würzburg, Urteil vom 17.02.2009 - W 3 K 08.1806 -, juris ).
  • VGH Hessen, 02.07.2013 - 10 D 2134/12

    Kostenersatzanspruch nach § 5 Abs. 1 UVG

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Zum anderen setzt dieser Beitrag sich - u. a. in Verkennung der grundlegenden Unterschiede zwischen den §§ 48 und 50 SGB X einerseits und § 5 Abs. 1 UVG andererseits ( vgl. hierzu u. a. Hess. VGH, Beschluss vom 02.07.2013, NJW 2013, 3321, m.w.N. ), der besonderen mit den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz verbundenen Intentionen ( siehe hierzu insbes. BVerwG, Urteil vom 07.12.2000, NJW 2001, 3205 ) und unter Außerachtlassung des Verhältnisses des Unterhaltsvorschussrechts zum Recht anderer Sozialleistungen ( vor allem im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ) - vorwiegend mit dem Begriff der Fahrlässigkeit in § 5 UVG auseinander.
  • VG Hannover, 01.02.2011 - 3 A 5791/07

    Altersgrenze und Leistungshöchstdauer in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 UVG nicht

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Demgegenüber geht die ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte mit überzeugender Begründung von einer Verfassungsmäßigkeit von § 1 UVG aus ( siehe hierzu, gerade auch zum Fall von Kindern in so gen. Stiefelternfamilien, wie hier, ausführlich BVerwG, Urteil vom 07.12.2000, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 03.03.2004, JAmt 2004, 506, und juris, mit dem eine Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG zur Verfassungswidrigkeit des hier einschlägigen § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG als unzulässig abgelehnt wurde; siehe u. a. auch VG Hannover, Urteil vom 01.02.2011 - 3 A 5791/07 -, juris, und VG Würzburg, Urteil vom 17.02.2009 - W 3 K 08.1806 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 7 S 1032/02

    Unterhaltsvorschuss - Getrenntleben

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Hiervon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein, weil der Kläger und seine neue Ehefrau die eheliche Gemeinschaft durchaus herstellen wollten und nur ausländerrechtlich hieran gehindert waren ( wie hier: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006, a.a.O., und Beschluss vom 27.06.2005, NJW 2006, 167; ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 27.03.2012 - 5 D 155/11 -, juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010 - 12 B 1235/10 -, juris, m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003 - 12 B 03.43 -, FEVS 55, 171, und juris, m.w.N, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 12 C 07.639 -, juris; Nieders.
  • OVG Sachsen, 27.03.2012 - 5 D 155/11

    Unterhaltsvorschuss, Getrenntleben, fehlende Einreisegenehmigung

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Hiervon kann im vorliegenden Fall keine Rede sein, weil der Kläger und seine neue Ehefrau die eheliche Gemeinschaft durchaus herstellen wollten und nur ausländerrechtlich hieran gehindert waren ( wie hier: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006, a.a.O., und Beschluss vom 27.06.2005, NJW 2006, 167; ebenso Sächs. OVG, Beschluss vom 27.03.2012 - 5 D 155/11 -, juris, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 19.10.2010 - 12 B 1235/10 -, juris, m.w.N.; Bayer. VGH, Urteil vom 26.05.2003 - 12 B 03.43 -, FEVS 55, 171, und juris, m.w.N, sowie Beschluss vom 13.04.2007 - 12 C 07.639 -, juris; Nieders.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2006 - 7 S 468/03

    Aufhebung eines Bewilligungsbescheides nach dem Unterhaltsvorschussgesetz;

    Auszug aus VG Freiburg, 10.01.2014 - 4 K 515/13
    Die Einstellung der Leistungen mit (Rück-)Wirkung zum 02.05.2012 hat ihre Rechtsgrundlage in § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 SGB X ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.01.2006 - 7 S 468/03 -, juris, m.w.N. ).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 5154/98

    Unterhaltsvorschuss für ein Kind, das bei einem verheirateten Elternteil lebt,

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

  • VGH Bayern, 13.04.2007 - 12 C 07.639
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvL 13/00

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses

  • VGH Bayern, 23.12.2022 - 12 C 22.2410

    Prozesskostenhilfe, Rückforderung, Unterhaltsvorschussleistungen

    Anders als in Rechtsprechung und Kommentarliteratur im Zuge der Ergänzung von § 1 UVG bislang vertreten (vgl. hierzu Engel-Boland, in: Beck OK Sozialrecht, Stand: 1.3.2022, § 1 UVG, Rn. 20; Conradis, Unterhaltsvorschussgesetz, 2. Aufl. 2013, § 1 Rn. 9; ders., in: Rancke/Pepping, Mutterschutz/Elterngeld/Elternzeit/Betreuungsgeld, 6. Aufl. 2022, § 1 UVG Rn. 14; aus der Rechtsprechung etwa VG Augsburg, Gerichtsbescheid vom 7.11.2012 - AU 3 K 11.1416; VG Freiburg, B.v. 10.1.2014 - 4 K 515/13 - juris; VG Düsseldorf, B.v. 28.1.2015 - 21 L 2650/14 - juris), kann daher ein dauerhaftes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG auch dann angenommen werden, wenn es darauf beruht, dass der Ehegatte des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sich - wie im vorliegenden Fall - im Ausland aufhält und aufgrund ausländerrechtlicher Hindernisse - beispielsweise wegen fehlender Sprachkenntnisse nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG usw. - nicht ins Bundesgebiet einreisen kann.
  • VG Ansbach, 15.02.2016 - AN 6 K 15.00789

    Erstattung von Fahrtkosten zu einem Integrationskurs

    Unterlässt er hingegen derartige zumutbare Bemühungen, die Bedeutung eines Bescheides korrekt zu verstehen, so handelt er grob fahrlässig (vgl. auch VG Freiburg, B. v. 10.1.2014 - 4 K 515/13 - juris, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 04.06.2013 - 4 K 515/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39460
VG Freiburg, 04.06.2013 - 4 K 515/13 (https://dejure.org/2013,39460)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04.06.2013 - 4 K 515/13 (https://dejure.org/2013,39460)
VG Freiburg, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 4 K 515/13 (https://dejure.org/2013,39460)
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