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   VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10.GI   

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VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10.GI (https://dejure.org/2011,19746)
VG Gießen, Entscheidung vom 31.01.2011 - 4 K 5402/10.GI (https://dejure.org/2011,19746)
VG Gießen, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI (https://dejure.org/2011,19746)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Brand/KatSchG HE, § 3 Brand/KatSchG HE, § 6 Brand/KatSchG HE
    Teure Straßenreinigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Teure Straßenreinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 495
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Arnsberg, 06.08.2010 - 3 K 1109/09

    Kostenersatzforderung für die Beseitigung einer Betriebsmittelspur entgegen dem

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Unabhängig davon bedürfte es auch im Falle einer ganz speziellen Gefahrensituation für die Annahme der Notwendigkeit des Einsatzes eines Wasch-/Saugfahrzeuges zur Nassreinigung zumindest einer nachvollziehbar begründeten und in den Akten dokumentierten Einzelfallentscheidung des Einsatzleiters der Feuerwehr gerade für das Nassreinigungsverfahren (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 6. August 2010, 3 K 1109/09 zum Nordrhein-Westfälischen Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung und den hier in § 1 Abs. 1 definierten Begriff des "Unglücksfalls").

    Handelte es sich mithin bei dem Austritt von Dieselkraftstoff aus dem klägerischen Fahrzeug auf dem Straßengrund um einen Unglücksfall, der technische Unfallhilfe erforderte, oder eine andere Notlage im Sinne des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der bei ordnungsgemäßer Ausrüstung der Feuerwehr mit eigenen Anlagen, Mitteln und Geräten erfolgreich hätte durchgeführt werden müssen und auch können, tatsächlich aber im Auftrag der Beklagten eine Privatfirma vertragsgemäß tätig wurde, kann eine Erstattung der durch die Tätigkeit der Privatfirma verursachten Kosten nicht auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 HStrG verlangt werden (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 6. August 2010, 3 K 1109/09; VG Koblenz, Urteil vom 10. August 2009, 4 K 122/09).

  • VG Koblenz, 10.08.2009 - 4 K 122/09

    Straßenreinigungsgebühren für die Beseitigung von Ölspuren

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Handelte es sich mithin bei dem Austritt von Dieselkraftstoff aus dem klägerischen Fahrzeug auf dem Straßengrund um einen Unglücksfall, der technische Unfallhilfe erforderte, oder eine andere Notlage im Sinne des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, der bei ordnungsgemäßer Ausrüstung der Feuerwehr mit eigenen Anlagen, Mitteln und Geräten erfolgreich hätte durchgeführt werden müssen und auch können, tatsächlich aber im Auftrag der Beklagten eine Privatfirma vertragsgemäß tätig wurde, kann eine Erstattung der durch die Tätigkeit der Privatfirma verursachten Kosten nicht auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 HStrG verlangt werden (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 6. August 2010, 3 K 1109/09; VG Koblenz, Urteil vom 10. August 2009, 4 K 122/09).
  • VGH Hessen, 08.09.1999 - 5 UE 4085/98

    Kostenerstattung für Öleinsatz einer kommunalen Feuerwehr auf einer

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Insoweit folgt das erkennende Gericht den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 8. September 1999 (5 UE 4085/98), dass die Beseitigung von Ölspuren auf Straßen eine technische Unfallhilfe der Feuerwehr darstellt und die Beseitigung einer Ölspur eine erforderliche unmittelbar vorzunehmende Maßnahme ist, um die daraus für die Sicherheit und Gesundheit der die Straße nutzenden Verkehrsteilnehmer resultierenden Gefahren abzuwenden.
  • BayObLG, 25.02.2002 - 1Z RR 331/99

    Aufwendungsersatzanspruch der bayerischen Feuerwehr für Pflichteinsätze -

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Eine Abtretung kann daher nicht davon dispensieren, dass die streitbefangene Erstattungsforderung zunächst durch den Inhaber des Erstattungsanspruchs, hier die Beklagte, durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden muss und eine Abtretung erst dann im Raume steht, wenn die Forderung durch einen derartigen Bescheid vollziehbar festgestellt ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 1980, 6 K 4740/78; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. Februar 2002, 1 Z RR 331/99; Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 24. Juli 2009, 2 O 121/09; Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23. Oktober 2009, 1 O 486/08; Landgericht Bochum, Urteil vom 23. November 2009, 8 O 647/08, jeweils mit weiteren Nachweisen sowie Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2002, 5 U 69/00 zur Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen einer Finanzbehörde).
  • VG Düsseldorf, 27.06.1980 - 6 K 4740/78
    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Eine Abtretung kann daher nicht davon dispensieren, dass die streitbefangene Erstattungsforderung zunächst durch den Inhaber des Erstattungsanspruchs, hier die Beklagte, durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden muss und eine Abtretung erst dann im Raume steht, wenn die Forderung durch einen derartigen Bescheid vollziehbar festgestellt ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 1980, 6 K 4740/78; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. Februar 2002, 1 Z RR 331/99; Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 24. Juli 2009, 2 O 121/09; Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23. Oktober 2009, 1 O 486/08; Landgericht Bochum, Urteil vom 23. November 2009, 8 O 647/08, jeweils mit weiteren Nachweisen sowie Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2002, 5 U 69/00 zur Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen einer Finanzbehörde).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 9 A 4239/04

    Gemeinden können für die Beseitigung von Ölspuren im öffentlichen Straßenraum

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Für das Vorliegen eines "Unglücksfalles" müssen die Voraussetzungen eines Notstandes nicht erfüllt sein (vgl. VG Köln, Urteil vom 14. September 2004, 14 K 3671/02 und nachfolgend OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007, 9 A 4239/04).
  • LG Bielefeld, 23.10.2009 - 1 O 486/08

    Erstattung von Ölspurbeseitigungskosten nach einer Nassreinigung; Wirksamkeit der

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Eine Abtretung kann daher nicht davon dispensieren, dass die streitbefangene Erstattungsforderung zunächst durch den Inhaber des Erstattungsanspruchs, hier die Beklagte, durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden muss und eine Abtretung erst dann im Raume steht, wenn die Forderung durch einen derartigen Bescheid vollziehbar festgestellt ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 1980, 6 K 4740/78; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. Februar 2002, 1 Z RR 331/99; Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 24. Juli 2009, 2 O 121/09; Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23. Oktober 2009, 1 O 486/08; Landgericht Bochum, Urteil vom 23. November 2009, 8 O 647/08, jeweils mit weiteren Nachweisen sowie Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2002, 5 U 69/00 zur Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen einer Finanzbehörde).
  • OLG Schleswig, 21.02.2002 - 5 U 69/00

    Abtretung von Steuerforderungen; Wirkung der Verjährung im Steuerrecht der

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Eine Abtretung kann daher nicht davon dispensieren, dass die streitbefangene Erstattungsforderung zunächst durch den Inhaber des Erstattungsanspruchs, hier die Beklagte, durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden muss und eine Abtretung erst dann im Raume steht, wenn die Forderung durch einen derartigen Bescheid vollziehbar festgestellt ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 1980, 6 K 4740/78; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. Februar 2002, 1 Z RR 331/99; Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 24. Juli 2009, 2 O 121/09; Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23. Oktober 2009, 1 O 486/08; Landgericht Bochum, Urteil vom 23. November 2009, 8 O 647/08, jeweils mit weiteren Nachweisen sowie Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2002, 5 U 69/00 zur Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen einer Finanzbehörde).
  • LG Bochum, 23.11.2009 - 8 O 647/08

    Öffentlich-rechtlicher Kostenersatzanspruch einer Stadt gegen einen

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Eine Abtretung kann daher nicht davon dispensieren, dass die streitbefangene Erstattungsforderung zunächst durch den Inhaber des Erstattungsanspruchs, hier die Beklagte, durch Leistungsbescheid geltend gemacht werden muss und eine Abtretung erst dann im Raume steht, wenn die Forderung durch einen derartigen Bescheid vollziehbar festgestellt ist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juni 1980, 6 K 4740/78; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. Februar 2002, 1 Z RR 331/99; Landgericht Baden-Baden, Urteil vom 24. Juli 2009, 2 O 121/09; Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23. Oktober 2009, 1 O 486/08; Landgericht Bochum, Urteil vom 23. November 2009, 8 O 647/08, jeweils mit weiteren Nachweisen sowie Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21. Februar 2002, 5 U 69/00 zur Abtretung öffentlich-rechtlicher Forderungen einer Finanzbehörde).
  • VG Köln, 14.09.2004 - 14 K 3671/02

    Anwendbarkeitsvoraussetzungen der Rechtsfigur der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus VG Gießen, 31.01.2011 - 4 K 5402/10
    Für das Vorliegen eines "Unglücksfalles" müssen die Voraussetzungen eines Notstandes nicht erfüllt sein (vgl. VG Köln, Urteil vom 14. September 2004, 14 K 3671/02 und nachfolgend OVG NRW, Urteil vom 16. Februar 2007, 9 A 4239/04).
  • LG Baden-Baden, 24.07.2009 - 2 O 121/09
  • VG Hannover, 19.09.2019 - 7 A 6661/17

    Abrechnung nach Fläche; Anscheinsbeweis; Auswahlermessen; Beweislast;

    Dass eine Reinigung erforderlich war, kann vor diesem Hintergrund nicht ernsthaft angezweifelt werden (zu streng insoweit VG Gießen, Urt. v. v. 31.01.2011 - 4 K 5402/10.GI -, juris Rn. 34).

    Im Vordergrund steht die effektive Beseitigung und Abwehr der Gefahr, die ein schnelles Entscheiden und Tätigwerden der herbeigerufenen Einsatzkräfte erfordert (VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/16 -, juris Rn. 49; zu streng wiederum VG Gießen, Urt. v. 31.01.2013 - 4 K 5402/10.GI -, juris Rn. 35).

    Ob der Einsatz von Ölbindemitteln zur Ölspurbeseitigung genügt oder eine maschinelle Nassreinigung erforderlich ist, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalles, insbesondere der Menge des ausgelaufenen Öls, der Beschaffenheit der Straßenoberfläche, der Verkehrsbedeutung der Straße und dem - unter Umständen tageszeitabhängigen - Verkehrsaufkommen sowie der zu erwartenden Zeitdauer der Reinigung ab (DWA-M 715 a.F., Ziff. 5.2; DWA-M 715 n.F. (E), Ziff. 5.1; VG Aachen, Urt. v. 03.12.2014 - 6 K 2804/12 -, juris Rn. 37; Urt. v. 04.06.2012 - 6 K 237/11 -, juris Rn. 46; VG Gießen, Urt. v. 31.01.2011 - 4 K 5402/10.GI -, juris Rn. 39; VG Karlsruhe, Urt. v. 14.12.2017 - 2 K 5666/16 -, juris Rn. 54; VG Köln, Urt. v. 12.04.2013 - 9 K 6650/10 -, juris Rn. 54; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 05.03.2015 - 4 K 894/14.NW -, juris Rn. 49).

    Die angegriffene Entscheidung erweist sich auch nicht deswegen als rechtswidrig, weil die Beklagte die Verunreinigung durch ein beauftragtes Fachunternehmen hat beseitigen lassen und nicht (etwa) durch ihre Freiwillige Feuerwehr (vgl. VG Gießen, Urt. v. 31.01.2011 - 4 K 5402/10.GI -, juris Rn. 38).

  • VGH Hessen, 11.07.2012 - 2 A 556/11

    Kostenerstattungspflicht bei Verunreinigung einer Straße;

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI - wird abgelehnt.

    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI - ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht gestellt und begründet (§ 124a Abs. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -).

  • VG Aachen, 04.06.2012 - 6 K 237/11

    Zur Kostentragungspflicht des Verursachers eines Verkehrsunfalls für die

    Der Einsatz von Ölbindemitteln ist dabei genauso wenig immer ungeeignet und eine Nassreinigung immer erforderlich wie es auch einen grundsätzlichen Vorrang der (klassischen) Methode des Aufbringens und Einarbeitens von Ölbindemittel gegenüber der maschinellen Nassreinigung nicht gibt, vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10. August 2009 - 4 K 122/09.KO - VG Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, und vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 - und - 3 K 1112/09 - VG Gießen, Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI -, alle ; Borchardt, a.a.O., Kapitel 7 Rdnr. 291 f.; Hengst/Majcherek, a.a.O., § 17 Rdnr. 2.2.1; Schwab, a.a.O., DAR 2010, 349, 352; ders., Anmerkung zum Urteil des AG Idar-Oberstein vom 13. April 2010 - 312 C 873/09 -, DAR 2010, 587 f.; vgl. ebenso das vom Kläger vorgelegte Gutachten des Sachverständigen S. vom 11. März 2011 (BA III, dort Bl. 4).

    Die Umstände des vorliegenden Falles dürften auch unter Berücksichtigung der entgegenstehenden Rechtsprechung, die einen grundsätzlichen Vorrang der (klassischen) Methode der Verwendung von Ölbindemittel annimmt, vgl. VG Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, und vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 - und - 3 K 1112/09 - VG Gießen, Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI -, alle , die Voraussetzungen für den in den zitierten Entscheidungen für den ausnahmsweise gebotenen Einsatz des maschinellen Nassreinigungsverfahrens geforderten Ausnahmefall ohne weiteres erfüllen.

  • OLG Frankfurt, 10.07.2013 - 4 U 34/12

    Ersatz der Kosten für die Reinigung von Bundes- und Landesstraßen nach Auslaufen

    Teilweise wird allerdings im Anschluss an die nach überwiegender Ansicht fehlende Abtretbarkeit öffentlich-rechtlicher Forderungen, insbesondere der solcher § 7 Abs. 3 BFStrG und § 15 HStrG (vgl. BGH NVwZ 2011 595 unter II. 2.; VG Gießen, Urteil vom 31.1.2011 - 4 K 5402/10.GI in: iuris, Rz. 27), die Meinung vertreten, auch ein mit diesen Ansprüchen konkurrierender privatrechtlicher Anspruch aus § 7 StVG sei nicht abtretbar, weil damit die öffentlich-rechtliche Verfahrensordnung und Zuständigkeit insbesondere im Hinblick darauf umgangen werde, dass diese Ansprüche mittels Leistungsbescheid nach Ermessen festzusetzen sind.
  • VG Aachen, 03.12.2014 - 6 K 2804/12

    Ölspur; Beseitigung; Kosten; Nassreinigung

    Der Einsatz von Ölbindemitteln ist dabei genauso wenig immer ungeeignet und eine Nassreinigung immer erforderlich wie es auch einen grundsätzlichen Vorrang der herkömmlichen Methode des Aufbringens und Einarbeitens von Ölbindemittel gegenüber der maschinellen Nassreinigung nicht gibt, vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10. August 2009 - 4 K 122/09.KO - VG Arnsberg, Urteile vom 21. Februar 2011 - 7 K 866/10 -, und vom 6. August 2010 - 3 K 1109/09 - und - 3 K 1112/09 - VG Gießen, Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI -, alle in juris; Borchardt in: Himmelreich/Halm, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Auflage 2012, Kapitel 7 Rdnr. 291 f.; Hengst/Majcherek, STrWG NRW, Kom., § 17 Rdnr. 2.2.1.
  • VG Kassel, 22.02.2017 - 2 K 1468/16

    Beseitigung der Verunreinigung einer Straße auf Kosten des Verursachers als

    Das erkennende Gericht teilt insoweit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Gießen (vgl. Urteil vom 31. Januar 2011 - 4 K 5402/10.GI -, veröffentlicht in juris), wonach sich dieses Ermessen auf zwei Ebenen erstreckt.
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