Rechtsprechung
FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Angemessenheit von Geschäftsführergehältern; Qualifizierung einer erhöhten Vergütung als verdeckte Gewinnausschüttung; Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis; Bedeutung der Vergleichsgröße verbleibende Kapitalverzinsung; Übersteigen des Gewinns durch ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; Mehrere Geschäftsführer; Leitender Angestellter; Aufbauphase - Angemessenheit von Geschäftsführergehältern bei mehreren Geschäftsführern einer kleinen GmbH - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Angemessenheit von Geschäftsführergehältern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
- BFH, 04.06.2003 - I R 38/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 28.06.1989 - I R 89/85
1. Angemessenheit des Gehaltes eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH - …
Auszug aus FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis ist anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung vgl. nur BFH-Urteil vom 28.06.1989 I R 89/85, BStBl II 1989, 845).Dabei zählt es zum Bereich der von dem Finanzgericht zu treffenden Sachverhaltsfeststellungen, welchen Kriterien der Vorrang zur Beurteilung der Angemessenheit der Geschäftsführervergütung im Einzelfall einzuräumen ist (vgl. BFH, BStBl II 1989, 854).
Mit dieser Aufgabenstellung verträgt sich keine Vereinbarung, die der Gesellschaft von vorneherein die an sich vorhandene Möglichkeit der Gewinnsteigerung nimmt und die Gewinnerwartung auf eine angemessene Verzinsung des Stammkapitals beschränkt (BFH, BStBl II 1989, 854).
Da nach der Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1989, 854) von einem krassen Missverhältnis der Gesamtvergütung zu dem angemessenen Gehalt im Regelfall erst dann gesprochen werden kann, wenn die Angemessenheitsgrenze um 20 v.H. überschritten wird und zur Abdeckung aller weiteren Unwägbarkeiten wurde für beide Geschäftsführergehälter ein Zuschlag von 20 v.H. berücksichtigt.
- FG Hessen, 18.01.2000 - 4 K 3248/99
Geschäftsführergehalt; Angemessenheit; mehrere Geschäftsführer; …
Auszug aus FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
Bei den kleinen Kapitalgesellschaften ist den sich aus dem Betrieb selbst ergebenen internen Daten eine erhöhte Bedeutung zuzumessen (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.01.2000, 4 K 3248/99, in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1032 , Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BFH v. 7.2.2001 I B 68/00).Dies ergibt sich schon alleine daraus, dass dabei die vorrangig zu beachtende Ertragslage der jeweiligen Gesellschaft nicht berücksichtigt würde (vgl. auch Urteil des Hessischen Finanzgerichts EFG 2000, 1032 ).
- BFH, 20.10.2000 - I B 1/00
VGA; Geschäftsführervergütung
Auszug aus FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
Welche Kriterien im konkreten Fall in die Bemessung der angemessenen Vergütung eingehen, ist eine von dem Finanzgericht zu prüfenden Tatfrage (vgl. nur BFH-Beschluss vom 20.10.2000 I 1/00, BFH/NV 2001, 645 mit zahlreichen w.N.).
- FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 1/00
Einstellung der werbenden Tätigkeit; Vermietung des Betriebsgrundstückes; …
Auszug aus FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
Welche Kriterien im konkreten Fall in die Bemessung der angemessenen Vergütung eingehen, ist eine von dem Finanzgericht zu prüfenden Tatfrage (vgl. nur BFH-Beschluss vom 20.10.2000 I 1/00, BFH/NV 2001, 645 mit zahlreichen w.N.). - BFH, 08.11.2000 - I R 70/99
Jahr
Auszug aus FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
Denn für die steuerliche Beurteilung ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BFH vorrangig auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (BFH-Urteil vom 08.11.2000 I R 70/99, BFH/NV 2001, 866 und BFH-Urteil vom 27.03.2001 I R 27/99, BFH/NV 21001, 1088). - BFH, 27.03.2001 - I R 27/99
"Nur-Gewinntantiemezusage" als vGA
Auszug aus FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
Denn für die steuerliche Beurteilung ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BFH vorrangig auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (BFH-Urteil vom 08.11.2000 I R 70/99, BFH/NV 2001, 866 und BFH-Urteil vom 27.03.2001 I R 27/99, BFH/NV 21001, 1088). - BFH, 27.04.2000 - I R 88/99
Bemessungsgrundlage
Auszug aus FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
Er wäre vielmehr bestrebt, für die Gesellschaft einen möglichst hohen Gewinnanteil zu sichern, und würde sich dabei in aller Regel nicht mit weniger als 50 v.H. des erzielten Gesamtgewinns zufrieden geben (BFH-Urteil vom 27.04.2000, I R 88/99, abgedruckt in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2001, 342 m.w.N.). - BFH, 07.02.2001 - I B 68/00
Zulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
Auszug aus FG Hessen, 01.08.2001 - 4 K 5594/99
Bei den kleinen Kapitalgesellschaften ist den sich aus dem Betrieb selbst ergebenen internen Daten eine erhöhte Bedeutung zuzumessen (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 18.01.2000, 4 K 3248/99, in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 1032 , Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch Beschluss des BFH v. 7.2.2001 I B 68/00).
- BFH, 04.06.2003 - I R 38/02
Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern
Das dagegen angerufene Hessische Finanzgericht (FG) gab der Klage durch Urteil vom 1. August 2001 4 K 5594/99 teilweise statt. - FG München, 04.01.2005 - 7 K 4620/02
Angemessenheit der Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Hessischen FG (Urteile vom 18. Januar 2000 4 K 3248/99, EFG 2000, 1032 und vom 1. August 2001 4 K 5594/99).