Rechtsprechung
FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kontenpfändung ohne vorherige Mahnung; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1997) § 259; FGO § 100 Abs. 1 S. 4
Kontenpfändung ohne vorherige Mahnung rechtswidrig; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts; Verfahren in Vollstreckungssachen - Fortsetzungsfeststellungsklage - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kontenpfändung ohne vorherige Mahnung rechtswidrig - Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts - Verfahren in Vollstreckungssachen - Fortsetzungsfeststellungsklage ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1277
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.05.1985 - III R 213/82
Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage - …
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Notwendigkeit des abgeschlossenen Vorverfahrens keine Zugangsvoraussetzung einer finanzgerichtlichen Klage, sondern eine Sachurteilsvoraussetzung dar, die auch erfüllt ist, wenn das Vorverfahren erst während des Klageverfahrens abgeschlossen wird (BFH Urteile vom 17.05.1985 III R 213/82, BStBl. II 1985, 521, 522 …und vom 07.08.1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569, 571). - BFH, 17.05.1988 - VII B 27/88
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Subsidiarität der …
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
Die fehlerhafte Unterlassung der Mahnung führt zur Rechtswidrigkeit der Pfändungsverfügung (BFH Beschluss vom 17.5.1988 VII B 27/88, BFH/NV 89, 114, 115). - BFH, 28.08.1990 - VII B 23/90
Berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage als Voraussetzung …
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
Für das sog. Fortsetzungsfeststellungsinteresse genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Es ist insbesondere durch eine Wiederholungsgefahr (z. B. BFH Beschluss vom 28.08.1990 VII B 23/90, BFH/NV 1991, 396) oder ein Rehabilitierungsinteresse bei Verwaltungsakten mit diskriminierendem Inhalt (Nachweise s. FG Baden-Württemberg Urteil vom 15.04.1994 9 K 312/91, EFG 1995, 130, 131) indiziert. - BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89
Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die …
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Notwendigkeit des abgeschlossenen Vorverfahrens keine Zugangsvoraussetzung einer finanzgerichtlichen Klage, sondern eine Sachurteilsvoraussetzung dar, die auch erfüllt ist, wenn das Vorverfahren erst während des Klageverfahrens abgeschlossen wird (BFH Urteile vom 17.05.1985 III R 213/82, BStBl. II 1985, 521, 522 und vom 07.08.1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569, 571). - FG Baden-Württemberg, 15.04.1994 - 9 K 312/91
Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
Für das sog. Fortsetzungsfeststellungsinteresse genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Es ist insbesondere durch eine Wiederholungsgefahr (…z. B. BFH Beschluss vom 28.08.1990 VII B 23/90, BFH/NV 1991, 396) oder ein Rehabilitierungsinteresse bei Verwaltungsakten mit diskriminierendem Inhalt (Nachweise s. FG Baden-Württemberg Urteil vom 15.04.1994 9 K 312/91, EFG 1995, 130, 131) indiziert.
- FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13
Verfahren in Vollstreckungssachen Pfändungs- und Einziehungsverfügung - …
Eine Vollstreckung nach den §§ 249 ff AO hat vorrangig den Zweck, den Steueranspruch zugunsten der Allgemeinheit effektiv durchzusetzen, wozu die Bankkontopfändung ein geeignetes Mittel ist (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2001, 4 K 616/00, EFG 2002, 1277). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2006 - 2 K 262/05
Ablehnung eines Stundungsantrags wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers; …
Eine Vollstreckung nach §§ 249 ff. AO hat vorrangig den Zweck, den Steueranspruch zugunsten der Allgemeinheit effektiv durchzusetzen, wozu die Bankpfändung ein geeignetes Mittel ist (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 16. Mai 2001 4 K 616/00, EFG 2002, 1277). - FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7203/08
Pfändungs- und Einziehungsverfügungen
Das FG des Landes Brandenburg hat ein solches Feststellungsinteresse wegen einer Wiederholungsgefahr angenommen (Urteil vom 16.05.2001 4 K 616/00, EFG 2002, 1277). - FG München, 18.11.2003 - 6 K 4637/01
Zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Voraussetzungen für eine …
Eine Vollstreckung nach §§ 249 ff AO hat vorrangig den Zweck, den Steueranspruch zugunsten der Allgemeinheit effektiv durchzusetzen, wozu die Bankpfändung ein geeignetes Mittel ist (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 16. Mai 2001 4 K 616/00, EFG 2002, 1277 ).