Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12032
FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00 (https://dejure.org/2001,12032)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 16.05.2001 - 4 K 616/00 (https://dejure.org/2001,12032)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 4 K 616/00 (https://dejure.org/2001,12032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kontenpfändung ohne vorherige Mahnung; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1997) § 259; FGO § 100 Abs. 1 S. 4
    Kontenpfändung ohne vorherige Mahnung rechtswidrig; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts; Verfahren in Vollstreckungssachen - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kontenpfändung ohne vorherige Mahnung rechtswidrig - Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts - Verfahren in Vollstreckungssachen - Fortsetzungsfeststellungsklage ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.05.1985 - III R 213/82

    Einspruchsverfahren - Klage gegen Steuerbescheid - Zulässigkeit der Klage -

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Notwendigkeit des abgeschlossenen Vorverfahrens keine Zugangsvoraussetzung einer finanzgerichtlichen Klage, sondern eine Sachurteilsvoraussetzung dar, die auch erfüllt ist, wenn das Vorverfahren erst während des Klageverfahrens abgeschlossen wird (BFH Urteile vom 17.05.1985 III R 213/82, BStBl. II 1985, 521, 522 und vom 07.08.1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569, 571).
  • BFH, 17.05.1988 - VII B 27/88

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Subsidiarität der

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
    Die fehlerhafte Unterlassung der Mahnung führt zur Rechtswidrigkeit der Pfändungsverfügung (BFH Beschluss vom 17.5.1988 VII B 27/88, BFH/NV 89, 114, 115).
  • BFH, 28.08.1990 - VII B 23/90

    Berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage als Voraussetzung

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
    Für das sog. Fortsetzungsfeststellungsinteresse genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Es ist insbesondere durch eine Wiederholungsgefahr (z. B. BFH Beschluss vom 28.08.1990 VII B 23/90, BFH/NV 1991, 396) oder ein Rehabilitierungsinteresse bei Verwaltungsakten mit diskriminierendem Inhalt (Nachweise s. FG Baden-Württemberg Urteil vom 15.04.1994 9 K 312/91, EFG 1995, 130, 131) indiziert.
  • BFH, 07.08.1990 - VII R 120/89

    Bestimmte Äußerung des Finanzamtes als Abrechnungsbescheid - Bindung an die

    Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Notwendigkeit des abgeschlossenen Vorverfahrens keine Zugangsvoraussetzung einer finanzgerichtlichen Klage, sondern eine Sachurteilsvoraussetzung dar, die auch erfüllt ist, wenn das Vorverfahren erst während des Klageverfahrens abgeschlossen wird (BFH Urteile vom 17.05.1985 III R 213/82, BStBl. II 1985, 521, 522 und vom 07.08.1990 VII R 120/89, BFH/NV 1991, 569, 571).
  • FG Baden-Württemberg, 15.04.1994 - 9 K 312/91
    Auszug aus FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 616/00
    Für das sog. Fortsetzungsfeststellungsinteresse genügt jedes konkrete, vernünftigerweise anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art. Es ist insbesondere durch eine Wiederholungsgefahr (z. B. BFH Beschluss vom 28.08.1990 VII B 23/90, BFH/NV 1991, 396) oder ein Rehabilitierungsinteresse bei Verwaltungsakten mit diskriminierendem Inhalt (Nachweise s. FG Baden-Württemberg Urteil vom 15.04.1994 9 K 312/91, EFG 1995, 130, 131) indiziert.
  • FG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 9 K 9346/13

    Verfahren in Vollstreckungssachen Pfändungs- und Einziehungsverfügung -

    Eine Vollstreckung nach den §§ 249 ff AO hat vorrangig den Zweck, den Steueranspruch zugunsten der Allgemeinheit effektiv durchzusetzen, wozu die Bankkontopfändung ein geeignetes Mittel ist (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2001, 4 K 616/00, EFG 2002, 1277).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2006 - 2 K 262/05

    Ablehnung eines Stundungsantrags wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers;

    Eine Vollstreckung nach §§ 249 ff. AO hat vorrangig den Zweck, den Steueranspruch zugunsten der Allgemeinheit effektiv durchzusetzen, wozu die Bankpfändung ein geeignetes Mittel ist (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 16. Mai 2001 4 K 616/00, EFG 2002, 1277).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7203/08

    Pfändungs- und Einziehungsverfügungen

    Das FG des Landes Brandenburg hat ein solches Feststellungsinteresse wegen einer Wiederholungsgefahr angenommen (Urteil vom 16.05.2001 4 K 616/00, EFG 2002, 1277).
  • FG München, 18.11.2003 - 6 K 4637/01

    Zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Voraussetzungen für eine

    Eine Vollstreckung nach §§ 249 ff AO hat vorrangig den Zweck, den Steueranspruch zugunsten der Allgemeinheit effektiv durchzusetzen, wozu die Bankpfändung ein geeignetes Mittel ist (vgl. FG Brandenburg, Urteil vom 16. Mai 2001 4 K 616/00, EFG 2002, 1277 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht