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   FG Hamburg, 26.08.2019 - 4 K 64/17   

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https://dejure.org/2019,38548
FG Hamburg, 26.08.2019 - 4 K 64/17 (https://dejure.org/2019,38548)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2019 - 4 K 64/17 (https://dejure.org/2019,38548)
FG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2019 - 4 K 64/17 (https://dejure.org/2019,38548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Einfuhr" i.S.d. Einfuhrumsatzsteuerrechts; Voraussetzung des Eingangs der Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union bei der Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer; Auswahlermessen bei Gesamtschuldnern von Tabaksteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verbrauchsteuerrecht: Zur Voraussetzung des Eingangs der Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union bei der Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer; Auswahlermessen bei Gesamtschuldnern von Tabaksteuer

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 08.03.2019 - 4 V 65/17

    Aussetzung der Vollziehung - Energiesteuerrecht - Zur Steuerschuldnerschaft einer

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2019 - 4 K 64/17
    Der Teilnehmer muss an der Einfuhr nicht unmittelbar beteiligt sein, eine logistische Unterstützung im Hintergrund genügt (FG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2019, 4 V 65/17, juris, Rn. 28 ff.).

    Dass sie von den geschmuggelten Tabakwaren keine Kenntnis hatte und auch nicht haben konnte, spielt nach dem Wortlaut des Art. 8 Abs. 1 Buchst. d VerbrSt-SysRL und § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 TabStG - auch in Abgrenzung zu Art. 202 Abs. 3 Anstrich 2 ZK, dessen Wortlaut ein subjektives Element beinhaltet - keine Rolle (FG Hamburg, Beschluss vom 8. März. 2019, 4 V 65/17, juris, Rn. 28).

  • FG Hessen, 23.08.2016 - 7 V 786/16

    § 21 Abs.2 TabStG

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2019 - 4 K 64/17
    Im Fall des vorschriftswidrigen Verbringens liegt daher eine Einfuhr nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 TabStG vor (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. August 2016, 7 V 786/16, juris, Rn. 28; zur gleichlautenden Norm des § 19 EnergieStG: Milewski in Möhlenkamp/Milewski, EnergieStG/StromStG, 1. Aufl. 2012, § 19 EnergieStG, Rn. 5, 10, § 19b EnergieStG, Rn. 5; Bongartz in Bongartz/Jatzke/Schröer-Schallenberg, EnergieStG/StromStG, § 19 EnergieStG, Rn. 8, Stand November 2012).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-195/03

    Papismedov u.a. - Zollkodex der Gemeinschaften - Gestellung der Waren - Begriff -

    Auszug aus FG Hamburg, 26.08.2019 - 4 K 64/17
    Gleichwohl unterlag er wie jede ins Zollgebiet verbrachte Nichtunionsware der zollamtlichen Überwachung (insoweit spielt das vorschriftswidrige Verbringen keine Rolle, vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2005, Papismedov, C-195/03), auch wenn diese aufgrund des Schmuggels beeinträchtigt war.
  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

    In der Entscheidung Federal Express führte er aus, dass neben der Zollschuld nur dann eine Mehrwertsteuer entstehen kann, wenn aufgrund des Fehlverhaltens, das zur Entstehung der Zollschuld führte, angenommen werden kann, dass die fraglichen Waren in den Wirtschaftskreislauf der EU gelangt sind und somit einem Verbrauch, d. h. dem mit der Mehrwertsteuer belasteten Vorgang, zugeführt werden konnten (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2019, C-26/18, Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung, Rn. im 44 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-226/14 und C-228/14, Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig, Rn. 65; Urteil vom 1. Juni 2017, C-571/15, Wallenborn Transports, Rn. 54; s. auch FG Hamburg, Urteil vom 26. August 2019, 4 K 64/17, juris, Rn. 27).

    Mehrwertsteuerrechtlich sind beide zollrechtlichen Verstöße gleich zu behandeln, da sich die Ware in keinem dieser Fälle in einem der in Art. 61 Abs. 1 MwStSysRL bzw. Art. 7 Abs. 3 6. MwSt-Richtlinie genannten Verfahren befindet (so auch FG Hamburg, Urteil vom 26. August 2019, 4 K 64/17, juris, Rn. 27).

    b) Die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften auf den vorliegenden Fall ist nicht durch das Unionsrecht ausgeschlossen (offengelassen von FG Hamburg, Urteil vom 26. August 2019, 4 K 64/17, juris, Rn. 32, zur Richtlinie 2008/118/EG).

  • FG Hamburg, 04.06.2021 - 4 K 135/17

    Einfuhrumsatzsteuer: Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union beim

    Fortführung der einfuhrumsatzsteuerlichen Rechtsprechung des Finanzgerichts Hamburg zum Tabakschmuggel (vgl. Urteile vom 26. August 2019, 4 K 64/17, juris; vom 14. Januar 2020, 4 K 123/15, ZfZ 2020, 107).(Rn.28).

    Der Senat wendet diese Rechtsprechung in eigener gefestigter Rechtsprechung an (siehe nur FG Hamburg, Urteile vom 26. August 2019, 4 K 64/17, juris; vom 14. Januar 2020, 4 K 123/15, ZfZ 2020, 107).

    Diese Grundsätze gelten auch im vorliegenden Fall des vorschriftswidrigen Verbringens (FG Hamburg, Urteile vom 26. August 2019, 4 K 64/17, juris, Rn. 27f.; vom 14. Januar 2020, 4 K 123/15, ZfZ 2020, 107, juris, Rn. 46).

  • FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 250/16

    Die Einfuhrumsatzsteuer entsteht nur bei Eingang der Ware in den

    In der Entscheidung Federal Express führte er aus, dass neben der Zollschuld eine Mehrwertsteuer entstehen kann, wenn aufgrund des Fehlverhaltens, das zur Entstehung der Zollschuld führte, angenommen werden kann, dass die fraglichen Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind und somit einem Verbrauch, d. h. dem mit der Mehrwertsteuer belasteten Vorgang, zugeführt werden konnten (EuGH, Urteil vom 10. Juli 2019, C-26/18, Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung, Rn. im 44 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-226/14 und C-228/14, Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig, Rn. 65; Urteil vom 1. Juni 2017, C-571/15, Wallenborn Transports, Rn. 54; s. auch FG Hamburg, Urteil vom 26. August 2019, 4 K 64/17, S. 15 UA).
  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 39/18

    Beendigung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren

    Regelmäßig sind die für die Inanspruchnahme in Betracht kommenden Gesamtschuldner zu benennen und die für oder gegen ihre jeweilige Inanspruchnahme sprechenden Umstände darzulegen (FG Hamburg, Urteil vom 26. August 2019 4 K 64/17, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.09.2022 - 12 KLs 505 Js 363/22

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Wasserpfeifentabak

    Der Teilnehmer muss an der Einfuhr nicht unmittelbar beteiligt sein, eine logistische Unterstützung im Hintergrund genügt (FG Hamburg, Beschluss vom 8. März 2019 - 4 V 65/17, juris, Rn. 28 ff.; Urteil vom 26. August 2019 - 4 K 64/17, juris Rn. 33).
  • FG Sachsen, 21.01.2022 - 4 K 101/18

    Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer nach Zollvorschriften

    Zu prüfen ist jeweils im Einzelfall, ob die Zollvorschriften auch auf die EUSt zugeschnitten sind (vgl. z.B. FG Hamburg, Urteil vom 26.08.2019 4 K 64/17, juris; FG Hamburg, Urteil vom 19.11.2019 4 K 250/16, ZfZ 2020, 76 ; Bunjes, UStG , 20. Aufl. 2021, § 21 Rn. 5 m.w.N.).
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