Rechtsprechung
FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/2008 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einzahlungen auf ein sog. Oder-Konto durch einen Ehegatten als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freigiebige Zuwendung im Rahmen einer Erbschaftssteuer in der Höhe des hälftigen Betrags bei Einzahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Extra-Konto; Anwendung der Schenkungsteuer aufgrund einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten eines Zuwendenden; Freigebige ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einzahlungen auf ein sog. Oder-Konto durch einen Ehegatten als freigebige Zuwendungen an den anderen Ehegatten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einzahlungen auf ein sog. Oder-Konto durch einen Ehegatten als freigebige Zuwendungen an den anderen Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Einzahlungen auf ein sog. Oder-Konto durch einen Ehegatten
- handelsblatt.com (Kurzinformation)
Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Schenkungsteuerpflicht
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Einzahlungen auf ein Oder-Konto als freigebige Zuwendungen
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/2008
- BFH, 23.11.2011 - II R 33/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei …
Auszug aus FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08
Nach Auffassung der Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28) sei es für die Klärung der alleinigen Verfügungsberechtigung von Bedeutung, (1) wie die Eheleute die Kosten der gemeinsamen Lebensführung bestreiten, (2) welche Funktion dabei dem ODER-Konto zukommt und (3) für welche Zwecke der Steuerpflichtige über das Konto verfügt.Auch nach dem - insoweit einschränkenden - BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, (BStBl. II 2008, 28) sei es für die Anerkennung eines abweichenden Innenverhältnisses noch immer erforderlich, dass das tatsächliche Verhalten beider Ehegatten bezüglich des Kontos mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Alleinberechtigung des Ehemanns im Innenverhältnis schließen lasse, um eine Bereicherung der Ehefrau zu verneinen.
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 29.11.1989 IVb ZR 4/89, NJW 1990, 705) und des BFH (Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28) gilt auch für Oder-Konten von Ehegatten während intakter Ehe die gesetzliche Zurechnungsregel des § 430 BGB, wonach Gesamtgläubiger im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind.
37 Allerdings scheidet eine Ausgleichspflicht nach § 430 BGB während intakter Ehe der beiden Kontoinhaber im Regelfall aus, da aus ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen, aus Zweck und Handhabung des Kontos oder aus Vorschriften über die eheliche Lebensgemeinschaft hervorgehen bzw. der Beweis einfach zu führen sein dürfte, dass "ein anderes bestimmt ist" (BGH-Urteil vom 29.11.1989 IVB ZR 4/89, NJW 1990, 705; BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28).
Für die Zurechnung eines Kontos ist grundsätzlich nicht entscheidend, aus wessen Vermögensbereich das Guthaben ursprünglich stammt (BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28;… Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, § 10 Rn. 24 m.w.N.).
(1) Das tatsächliche Verhalten der Klägerin und ihres Ehemannes bezüglich des Kontos müsste mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Alleinberechtigung des Ehemannes im Innenverhältnis schließen lassen, um eine Bereicherung der Klägerin zu verneinen (BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28).
- BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 4/89
Ausgleichspflicht bei Verfügung eines Ehegatten über "Oder-Konten" nach der …
Auszug aus FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08
Auch nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 29.11.1989 IVb ZR 4/89, NJW 1990, 705) scheide während des Bestehens einer intakten Ehe der Ausgleichsanspruch nach § 430 BGB durch ggf. stillschweigende Vereinbarungen im Innenverhältnis aus.Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 29.11.1989 IVb ZR 4/89, NJW 1990, 705) und des BFH (Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28) gilt auch für Oder-Konten von Ehegatten während intakter Ehe die gesetzliche Zurechnungsregel des § 430 BGB, wonach Gesamtgläubiger im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind.
37 Allerdings scheidet eine Ausgleichspflicht nach § 430 BGB während intakter Ehe der beiden Kontoinhaber im Regelfall aus, da aus ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen, aus Zweck und Handhabung des Kontos oder aus Vorschriften über die eheliche Lebensgemeinschaft hervorgehen bzw. der Beweis einfach zu führen sein dürfte, dass "ein anderes bestimmt ist" (BGH-Urteil vom 29.11.1989 IVB ZR 4/89, NJW 1990, 705; BFH-Urteil vom 22.08.2007 II R 33/06, BStBl. II 2008, 28).
- FG München, 21.03.2001 - 4 K 166/97
Treu und Glauben im Steuerrecht
Auszug aus FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung stelle es ein wichtiges Indiz dar, wenn ertragsteuerlich die Zinsen je hälftig erklärt worden seien (FG München vom 21.03.2001 4 K 166/97; BFH-Beschluss vom 05.08.2002 II B 68/01). - BFH, 02.03.1994 - II R 59/92
Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )
Auszug aus FG Nürnberg, 25.03.2010 - 4 K 654/08
Denn die Zuwendungsempfängerin muss die Zuwendung nicht kennen; zur Verwirklichung des subjektiven Tatbestands der freigebigen Zuwendung genügt der einseitige Wille des Zuwendenden zur Unentgeltlichkeit (vgl. BFH-Urteil vom 02.03.1994 II R 59/92, BStBl. II 1994, 366, 369 f).
- FG Nürnberg, 15.05.2014 - 4 K 1390/11
Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten: Umkehr der Feststellungslast, …
Auf die Urteile des FG Nürnberg vom 25.03.2010 4 K 654/2008 ("Oder-Konto"), FG München vom 19.10.2000 4 K 4977/97 und FG Rheinland-Pfalz vom 07.07.1994 4 K 2118/93 und das Urteil des BFH vom 23.11.2011 II R 33/10 (BStBl. II 2012, 473) werde verwiesen.