Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 30.10.2012

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 26.03.2014 - 4 K 684/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5632
VG Karlsruhe, 26.03.2014 - 4 K 684/12 (https://dejure.org/2014,5632)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2014 - 4 K 684/12 (https://dejure.org/2014,5632)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2014 - 4 K 684/12 (https://dejure.org/2014,5632)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des für einen Tankstellenshop geltenden nächtlichen Alkoholverkaufsverbots auf seine gaststättenrechtliche Befugnis

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Tankstellenshop und gleichzeitiger Gaststättenbetrieb; nächtliches Alkoholverkaufsverbot für Läden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LadÖG § 3a Abs. 1 S. 1; GastG § 7 Abs. 2
    Einzelhandel; Ladenschluss; Gaststätte - Alkoholverkaufsverbot; Tankstelle; Tankstellenshop; Gassenschank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "Gassenschank” erlaubt, oder: Keine trockenen Tankstellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nächtliche Alkoholverkauf in der Tankstelle

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nächtliches Verkaufsverbot aufgehoben - Tankstelle mit Gaststättenerlaubnis darf Alkohol verkaufen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bruchsal - Nächtlicher Verkauf alkoholischer Getränke an Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nächtlicher Verkauf alkoholischer Getränke an Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis zulässig - Gassenschank bleibt auch für Tankstellen mit Gaststättenerlaubnis von gesetzlichem Alkoholverkaufsverbot unberührt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.06.1960 - I C 41.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2014 - 4 K 684/12
    Unerheblich ist, ob ein Gewerbezweig den anderen überwiegt oder dem Betrieb das Gepräge gibt oder welche Anteile am Umsatz auf jede der Gewerbearten entfällt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.06.1960 - I C 41.56 - NJW 1960, 2209; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.05.1995 - 9 S 619/95 - VBlBW 1995, 405; siehe auch Michel/Kienzle/Pauly, aao, § 1, Rdnr. 53).

    Durch die räumliche Zusammenfassung mit einem Tankstellenshop verliert das unabgegrenzt im gleichen "Großraum" betriebene Gaststättengewerbe der Klägerin nicht die ihm eigenen Merkmale (BVerwG, Urt. v. 09.06.1960, aaO Schankbetrieb und Einzelhandel im Kiosk).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1995 - 9 S 619/95

    Gaststättenrechtliche Erlaubnis für einen Stehimbiß - zum Straßenverkauf von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2014 - 4 K 684/12
    Unerheblich ist, ob ein Gewerbezweig den anderen überwiegt oder dem Betrieb das Gepräge gibt oder welche Anteile am Umsatz auf jede der Gewerbearten entfällt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.06.1960 - I C 41.56 - NJW 1960, 2209; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.05.1995 - 9 S 619/95 - VBlBW 1995, 405; siehe auch Michel/Kienzle/Pauly, aao, § 1, Rdnr. 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 6 S 844/14

    Alkoholverkauf im einen Tankstellenshop angegliedertem Imbiss

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 - 4 K 684/12 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 - 4 K 684/12 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Aachen, 15.01.2016 - 6 L 555/15

    Schankbetrieb; Verzehr an Ort und Stelle; allgemeine Ladenöffnungszeiten; Kiosk;

    Soweit der Antragsteller auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Mai 1995 (Az. 9 S 619/95) und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 (Az. 4 K 684/12) verweist, so sind die dort getroffenen Aussagen nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da die Sachverhalte unterschiedlich sind.
  • VG Aachen, 15.01.2016 - 6 L 391/15

    Allgemeine Ladenöffnungszeiten; unzulässige Umgehung; Schankbetrieb; Verzehr an

    Soweit der Antragsteller auf die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 30. Mai 1995 (Az. 9 S 619/95) und des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26. März 2014 (Az. 4 K 684/12) verweist, so sind die dort getroffenen Aussagen nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da die Sachverhalte unterschiedlich sind.
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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,33543
VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12.NW (https://dejure.org/2012,33543)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30.10.2012 - 4 K 684/12.NW (https://dejure.org/2012,33543)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 4 K 684/12.NW (https://dejure.org/2012,33543)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 Abs 2 BauGB, § 79 Abs 1 Nr 2 VwGO
    Baurecht: Nachbarschützende Wirkung von hinteren Baugrenzen

  • Wolters Kluwer

    Nachbarschützende Wirkung von hinteren Baugrenzen in einem Bebauungsplan; Nachbarliche Abwehrrechte bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Wendet sich ein Nachbar gegen eine Baugenehmigung (oder einen Bauvorbescheid), die unter Erteilung einer Befreiung von einer nachbarschützenden nicht die Art der baulichen Nutzung betreffenden Festsetzung ergangen ist, so vermittelt § 31 Abs. 2 BauGB mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen nachbarschützende Wirkung (BVerwG, NVwZ 1987, 409) mit der Folge, dass bei einer fehlerhaften Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans ein nachbarlicher Abwehranspruch gegeben ist.

    Maßgeblich kommt es darauf an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmeverpflichteten nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, NVwZ 1987, 409).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Bei nachbarschützenden Festsetzungen muss daher jeder Fehler bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 BauGB zur Aufhebung der Baugenehmigung führen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1999, 8).

    Betrifft die Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB "nur" eine nicht nachbarschützende Festsetzung des Bebauungsplans, so hat der Nachbar nach gefestigter Rechtsprechung (s. z.B. BVerwG, NVwZ-RR 1999, 8) über den Anspruch auf Würdigung nachbarlicher Interessen hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die Nachbarn durch die Festsetzung im Sinne eines "Austauschverhältnisses" rechtlich derart verbunden sind, dass sie zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet sind oder eine "Schicksalsgemeinschaft" bilden, aus der keiner der Beteiligten einseitig ausbrechen darf (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, BauR 2006, 342).

    Geht es wie hier um ein Vorhaben, das von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht und nur ausnahmsweise über eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zulässig sein kann, ist zu berücksichtigen, dass derjenige, der sich auf den Bebauungsplan berufen kann, bei der Interessenabwägung grundsätzlich einen gewissen Vorrang hat (BVerwG, NVwZ 1997, 384; OVG Nordrhein-Westfalen, BauR 2006, 342).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes haben eine nachbarschützende Wirkung, soweit sie sich auf die Ausweisung von Baugebieten im Sinne der §§ 2 - 11 Baunutzungsverordnung - BauNVO - beziehen, denn die Eigentümer bilden eine bau- und bodenrechtliche Schicksalsgemeinschaft, aus der ein Anspruch auf Erhaltung des Gebietscharakters folgt (BVerwG, NJW 1994, 1546 ).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Die Aufrechterhaltung der ungeschmälerten Aussicht kann nur in ganz spezifischen Einzelfällen eine Rechtsposition darstellen, die in einem Nachbarrechtsstreit geltend gemacht werden kann, wenn sie durch eine "Situationsberechtigung" des betreffenden Grundstücks gekennzeichnet ist (s. z.B. BVerwG, NVwZ 1994, 686).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Geht es wie hier um ein Vorhaben, das von den Festsetzungen des Bebauungsplans abweicht und nur ausnahmsweise über eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zulässig sein kann, ist zu berücksichtigen, dass derjenige, der sich auf den Bebauungsplan berufen kann, bei der Interessenabwägung grundsätzlich einen gewissen Vorrang hat (BVerwG, NVwZ 1997, 384; OVG Nordrhein-Westfalen, BauR 2006, 342).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Hierbei orientiert sich die Kammer im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung grundsätzlich an dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1372).
  • VG Mainz, 11.11.2009 - 3 K 101/09

    Baurecht: Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Dies bedeutet, dass die unter Erteilung einer Befreiung von einer Nachbarschutz vermittelnden Festsetzung des Bebauungsplans ergangene Baugenehmigung auf die Klage des Nachbarn hin aufzuheben ist, wenn die Befreiung objektiv rechtswidrig erteilt wurde, denn eine objektiv rechtwidrig erteile Befreiung verletzt den Nachbarn stets in seinen Rechten (VG Mainz, Urteil vom 11. Dezember 2009 - 3 K 101/09.MZ -, juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11

    Abstandsflächeneinhaltung aufgrund von BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3;

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Regelmäßig kommt hinteren Baugrenzen Nachbarschutz allerdings nur zugunsten solcher Nachbargrundstücke zu, die der Baugrenze gegenüberliegen (VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2012, 500).
  • VGH Bayern, 04.11.2009 - 9 CS 09.2422

    Zur Frage eines Anspruchs auf Erhaltung des Gebietscharakters

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 684/12
    Befreiungen von nicht nachbarschützenden Festsetzungen verletzen den Nachbarn daher nur dann in seinen Rechten, wenn die zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen gegeben sind, insbesondere also die Grenze der Zumutbarkeit zulasten des Nachbarn überschritten ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 1 B 11239/06.OVG - Bay. VGH, Beschluss vom 4. November 2009 - 9 CS 09.2422 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.10.2010 - 2 ZB 10.1800

    Zulässigkeit einer Bebauung in zweiter Reihe bei Festsetzung einer vorderen

  • VGH Bayern, 29.02.2012 - 9 B 09.2502

    Nachbarklage; planungsrechtlicher Begriff des Doppelhauses; grenzständiges

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

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