Rechtsprechung
   FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58582
FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15 (https://dejure.org/2017,58582)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2017 - 4 K 75/15 (https://dejure.org/2017,58582)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2017 - 4 K 75/15 (https://dejure.org/2017,58582)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,58582) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 08.02.1966 - VII 145/62

    Tarifierung von Antriebsmaschinen, die in fester Verbindung mit Arbeitsmaschinen

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Im Übrigen gehört es nicht zum Wesen einer Maschine, dass sie ohne Zusätze oder Aggregate selbstständig Arbeiten ausführen kann (vgl. BFH, Urteil vom 08.02.1966, VII 145/62, juris Rn. 4).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2016 - 4 K 1423/14

    Berechnung der Höhe von Einfuhrabgaben auf der Basis der Einreihung von

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Hierbei handelt es sich um einen aus Halbleiterelementen bestehenden thermoelektrischen Wandler, dessen eine Seite sich beim Durchfluss von Gleichstrom abkühlt, während sich die andere Seite erwärmt (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2016, 4 K 1423/14 Z, juris Rn. 32).
  • BFH, 05.06.2013 - VII B 165/12

    Zolltarif: Einreihung eines Aufnahmemoduls einer digitalen Kamera

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Die Anmerkung findet vorliegend keine Anwendung, da sie auf "andere Teile" abstellt, also solche die - anders als der XX - nicht bereits nach der Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI KN eingereiht werden konnten (vgl. BFH, Urteil vom 05.06.2013, VII B 165/12, juris Rn. 8).
  • BFH, 13.12.2011 - VII R 72/10

    Zolltarif: Einreihung einer der Bearbeitung digitaler Audiodateien dienenden

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Diese Anmerkung entspricht hinsichtlich ihrer Systematik und Funktion der Anmerkung 2 a) zu Kapitel 90 KN (vgl. BFH, Urteil vom 13.12.2011, VII R 72/10, juris Rn. 21; FG München, Urteil vom 08.02.2007, 14 K 3762/06, juris Rn. 24).
  • FG München, 08.02.2007 - 14 K 3762/06

    Tarifierung von Ernährungspumpen

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Diese Anmerkung entspricht hinsichtlich ihrer Systematik und Funktion der Anmerkung 2 a) zu Kapitel 90 KN (vgl. BFH, Urteil vom 13.12.2011, VII R 72/10, juris Rn. 21; FG München, Urteil vom 08.02.2007, 14 K 3762/06, juris Rn. 24).
  • BFH, 08.01.2014 - VII R 38/12

    Erledigung des Rechtsstreits bei im Klageverfahren ungültig gewordener vZTA

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Für diesen Zeitraum ist der Klagegegenstand nicht entfallen und der Rechtsstreit in der Hauptsache deshalb auch nicht erledigt (anders: BFH, Urteil vom 28.04.1998, VII R 83/96, juris Rn. 14; BFH, Beschluss vom 08.01.2014, VII R 38/12, juris Rn. 9).
  • OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 93/09

    Ausschluss der Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Danach erledigt sich der erstrebte Verpflichtungsausspruch, wenn das Interesse des Klägers an einer gerichtlichen Verpflichtung der Behörde zum Erlass des Verwaltungsaktes wegen veränderter Umstände objektiv erloschen ist und deshalb für die Fortführung des Verpflichtungsbegehrens das Rechtsschutzinteresse oder die Klagebefugnis fehlen würde oder durch eine nachträgliche Änderung der Rechtslage die Erfolgsaussichten weggefallen sind (OVG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2010, 2 Bf 93/09, juris Rn. 22; Schoch/Schneider/Bier/Riese, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 113, Rn. 112-114 m. w. N.).
  • FG München, 03.05.2007 - 14 K 363/06

    Tarifierung eines Extendet Range Controller eines Koordinatensystems

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Nach dieser Vorschrift sind Teile von Waren des Kapitels 90 KN ohne Rücksicht darauf, für welche Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente sie bestimmt sind, der Position zuzuweisen, in der sie als solche in den Kapiteln 84, 85, 90 oder 91 KN (unter Beachtung der o. g. ausgenommenen Positionen) erfasst sind (vgl. FG München, Urteil vom 03.05.2007, 14 K 363/06, juris Rn. 21 zur vergleichbaren Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI KN).
  • BFH, 06.11.1990 - VII K 14/89
    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Dabei gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen Maschinen einerseits und Apparaten und Geräten andererseits; Maschinen weisen allenfalls eine erhöhte Kompliziertheit im Vergleich zu Apparaten und Geräten auf (vgl. BFH, Urteil vom 06.11.1990, VII K 14/89, juris Rn. 7).
  • BFH, 28.04.1998 - VII R 83/96

    Erledigung einer Zolltarifauskunft in einem Verfahren zur Rücknahme dieser durch

    Auszug aus FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15
    Für diesen Zeitraum ist der Klagegegenstand nicht entfallen und der Rechtsstreit in der Hauptsache deshalb auch nicht erledigt (anders: BFH, Urteil vom 28.04.1998, VII R 83/96, juris Rn. 14; BFH, Beschluss vom 08.01.2014, VII R 38/12, juris Rn. 9).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

  • BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00

    Tarifierung; Spielzeug

  • BFH, 09.05.2000 - VII R 14/99

    Tarifierung von Schwimmshorts; Badeshorts

  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

  • BFH, 19.11.2019 - VII R 12/18
  • BFH, 19.11.2019 - VII R 12/18

    VZTA nach Unionszollkodex - Tarifierung eines Probeneinlasssystems für ein

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24.11.2017 - 4 K 75/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 37/20

    Zolltarif: Einreihung einer mit einem Temperaturfühler ausgerüsteten LED-Platine

    Art. 34 Abs. 3 UZK regelt ausdrücklich, dass der rückwirkende Verlust der Wirksamkeit einer vZTA nicht möglich ist (FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15, juris, Rn. 18 m.w.N.; bestätigt für die Anfechtungsklage durch BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, juris, Rn. 17, 14).

    Maschinen bilden einen einzigen Maschinenkörper (ein Ganzes), wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd aneinander oder am gemeinsamen Element (Sockel, Gehäuse usw.) befestigt zu werden (ErlHS zu Abschn. XVI, EZT-Online Rz. 59.1 ff.; vgl. auch FG HH, 4 K 75/15, Rn. 28).

  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 62/20

    Zolltarif: Einreihung eines mit einem Überwachungssensor ausgerüsteten

    Die Fortsetzungsfeststellungsklage i.S.d. § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO (analog) ist angesichts dessen statthaft, dass die Gültigkeit der vZTA abgelaufen ist und die Klägerin die streitbefangene Ware während des Gültigkeitszeitraums nicht eingeführt hat (vgl. BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, BFH/NV 2020, Rn. 20, siehe auch FG Hamburg, Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15; vom 6. November 2020, 4 K 22/18, vom 23. April 2021, 4 K 7/17, jeweils in juris).

    Maschinen bilden einen einzigen Maschinenkörper (ein Ganzes), wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd aneinander oder am gemeinsamen Element (Sockel, Gestell, Gehäuse usw.) befestigt zu werden (ErlHS zu Abschn. XVI, EZT-Online Rz. 59.1 ff.; vgl. auch FG HH, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15, Rn. 28).

  • FG Hamburg, 21.05.2019 - 4 K 193/16

    Zollrecht: Einreihung eines Multimediamoduls für Kraftfahrzeuge

    Wie der Senat bereits entschieden hat, führt das Ungültigwerden einer vZTA durch Änderung der Nomenklatur nicht zur Erledigung der Verpflichtungsklage für die Zeit bis zum Ungültigwerden (FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15, juris, Rn. 18; Urteil vom 13. September 2018, 4 K 130/15, juris, Rn. 21).

    Vielmehr ist auch in Fällen, in denen eine solche Hauptfunktion nicht ermittelbar ist, die AV 3 c) KN anzuwenden (so ausdrücklich die Erläuterungen zu Abschnitt XVI HS, VI. [ErlKN Nr. 58.2]; FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15, juris, Rn. 26).

  • FG Hamburg, 06.12.2023 - 4 K 80/19

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft - Einreihung einer

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer vZTA und Verpflichtung zur Neuerteilung einer vZTA gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen vZTA wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der vZTA und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (FG Hamburg, Urteile vom 23. April 2021, 4 K 7/17; vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15; vom 6. November 2020, 4 K 22/18, jeweils in: juris; bestätigt für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK wegen der nunmehr beiderseitigen Bindungswirkung einer vZTA: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris; a.A. für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum vor Inkrafttreten des UZK wegen Annahme der Erledigung der vZTA: BFH, Beschluss vom 8. Januar 2014, VII R 38/12; Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, jeweils in: juris; offengelassen für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris) und es besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nach Ungültigwerden der vZTA fortgeführte Verpflichtungsklage, wenn im Gültigkeitszeitraum der vZTA Einfuhren der streitgegenständlichen Ware stattgefunden haben und diesbezüglich Einfuhrabgaben noch im Streit stehen können, da die Zollverwaltung an eine vZTA, mit der die Ware in die gewünschte Tarifposition eingereiht wird, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen festgesetzte Einfuhrabgaben oder eines Antrags auf Erstattung von Einfuhrabgaben gebunden wäre (FG Hamburg, Urteile vom 23. April 2021, 4 K 7/17; vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15, jeweils in: juris, vgl. für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK insoweit auch BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris).
  • FG Hamburg, 14.11.2023 - 4 K 47/19

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Abdeckplanen für Schwimm-

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bleibt eine Verpflichtungsklage auf Neuerteilung einer vZTA in einem solchen Fall dennoch für den Gültigkeitszeitraum der ursprünglichen vZTA zulässig (FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15, juris; FG Hamburg, Urteil vom 6. November 2020, 4 K 22/18, juris).
  • FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge

    Vielmehr ist in den Fällen, in denen eine solche Hauptfunktion nicht ermittelbar ist, die AV 3 c) KN anzuwenden (so ausdrücklich die Erläuterungen zu Abschnitt XVI HS, VI. [ErlKN Nr. 58.2]; FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15, juris, Rn. 26).
  • FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 95/18

    Tarifierung von neuen Kautschukreifen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft und Verpflichtung zur Neuerteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen verbindlichen Zolltarifauskunft wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der verbindlichen Zolltarifauskunft und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15; vom 6. November 2020, 4 K 22/18, vom 23. April 2021, 4 K 7/17, jeweils in juris), so auch im vorliegenden Fall.
  • FG Hamburg, 06.11.2020 - 4 K 22/18

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von getrockneten Rinderohren und Dörrfleisch

    Art. 34 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269, 1, berichtigt durch ABl. 2016 L 267, 2; Unionszollkodex - UZK) regelt ausdrücklich, dass der rückwirkende Verlust der Wirksamkeit einer vZTA nicht möglich ist (FG Hamburg, Urteil vom 24. November 2017, 4 K 75/15, juris, Rn. 18 m.w.N.; bestätigt für die Anfechtungsklage durch BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, juris, Rn. 17, 14).
  • FG Hamburg, 23.11.2021 - 4 K 100/18

    Tarifierung von neuen Kautschukreifen

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft und Verpflichtung zur Neuerteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen verbindlichen Zolltarifauskunft wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der verbindlichen Zolltarifauskunft und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe nur Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15; vom 6. November 2020, 4 K 22/18, vom 23. April 2021, 4 K 7/17, jeweils in juris), so auch im vorliegenden Fall.
  • FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Scheiben aus vorbehandeltem

  • FG Hamburg, 31.01.2023 - 4 K 48/20

    Zur zolltariflichen Einreihung von Karnevalskostümen als Kleidung i.S. der Kap.

  • FG Hamburg, 08.02.2021 - 4 K 134/17

    Zollrecht; Tarifierung; Abgrenzung der Kapitel 29 und 30 KN: Einreihung eines

  • FG Hamburg, 20.02.2023 - 4 K 7/20

    Einreihung

  • FG Hamburg, 28.01.2022 - 4 K 155/18

    Einreihung von Heat and Moisture Exchangers (HME); Einreihung von Wärme- und

  • FG Hamburg, 10.12.2020 - 4 K 26/17

    Zolltarifrechtliche Einreihung von sog. Katzenkratzbäumen

  • FG Hamburg, 19.11.2019 - 4 K 47/15

    Zolltarifliche Einreihung von Elektrostimulationsgeräten - Multifunktionsgeräte

  • FG Hamburg, 19.01.2023 - 4 K 84/20

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer sog.

  • FG Hamburg, 25.02.2022 - 4 K 101/18

    Zolltarif: Einreihung eines Videoüberwachungssystems

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht