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   VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12.NW   

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https://dejure.org/2013,4893
VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12.NW (https://dejure.org/2013,4893)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.03.2013 - 4 K 828/12.NW (https://dejure.org/2013,4893)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. März 2013 - 4 K 828/12.NW (https://dejure.org/2013,4893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 36 BauGB
    Abhängigmachen der Erteilung des Einvernehmens vom Einverständnis der betroffenen Nachbarn; Haltung von Pferden; Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung einer Gemeinde zum Abhängigmachen der Erteilung des Einvernehmens i.R.d. § 36 BauGB vom Einverständnis der betroffenen Nachbarn

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Pferdestall im Wohngebiet!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferde im allgemeinen Wohngebiet? - Nur in ländlicher "Gemengelage aus Wohn- und Dorfgebiet" ist Pferdehaltung zulässig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Pferdestall im Wohngebiet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu temporärer Pferdehaltung im faktischen allgemeinen Wohngebiet ist nicht zu beanstanden

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

  • pferdekenner.de (Kurzinformation)

    Pferde im Wohngebiet?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Pferde im Wohngebiet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pferdehaltung in allgemeinem Wohngebiet unzulässig - Haltung von Pferden entspricht grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 839
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet dörflicher Prägung

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris - m.w.N.).

    Es reicht vielmehr aus, dass Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe neben Wohngebäuden und Gewerbe- oder Handwerksbetrieben (noch) vorhanden sind und das Gebiet dörflich prägen ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris m.w.N.).

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris; vgl. auch VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO -, juris) ist von einer solchen ländlichen Gemengelage aus Wohn- und Dorfgebiet ausgegangen bei bestehender Wohnnutzung, ehemaliger l andwirtschaftlicher Nutzung und verbliebener landwirtschaftlicher Nutzung in geringerem Umfang, die teils zu (ergänzenden) Erwerbszwecken und teils aus Hobbygründen betrieben wurde.

    Die Zulässigkeit der Tierhaltung beurteilt sich im Falle des § 34 Abs. 2 BauGB unmittelbar nach § 14 BauNVO ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris).

    Maßgeblich sind dabei die konkreten Umstände des Einzelfalls ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris).

    In besonders gelagerten Fällen kann aber auch in allgemeinen Wohngebieten eine Pferdehaltung zulässig sein, etwa wenn ein Pferdestall auf einem weiträumigen Grundstück derart am Ortsrand errichtet ist, dass er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden könnte ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris für den Fall der Haltung von drei Reitpferden; Bay. VGH, BauR 2010, 193 für den Fall der Haltung eines Pferdes und eines Esels; VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO -, juris für den Fall der Haltung von vier Kleinpferden).

  • VG Koblenz, 10.05.2011 - 7 K 1111/10

    Baunachbarrechts, Genehmigung eines Pferdeunterstandes

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris; vgl. auch VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO -, juris) ist von einer solchen ländlichen Gemengelage aus Wohn- und Dorfgebiet ausgegangen bei bestehender Wohnnutzung, ehemaliger l andwirtschaftlicher Nutzung und verbliebener landwirtschaftlicher Nutzung in geringerem Umfang, die teils zu (ergänzenden) Erwerbszwecken und teils aus Hobbygründen betrieben wurde.

    In besonders gelagerten Fällen kann aber auch in allgemeinen Wohngebieten eine Pferdehaltung zulässig sein, etwa wenn ein Pferdestall auf einem weiträumigen Grundstück derart am Ortsrand errichtet ist, dass er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden könnte ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris für den Fall der Haltung von drei Reitpferden; Bay. VGH, BauR 2010, 193 für den Fall der Haltung eines Pferdes und eines Esels; VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO -, juris für den Fall der Haltung von vier Kleinpferden).

  • VGH Bayern, 19.09.2007 - 25 B 05.1076

    Pferdehaltung zu privaten Zwecken; ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen im

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Ein faktisches Dorfgebiet setzt aber intakte Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe voraus (Bay. VGH, Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, juris).

    Die Kammer teilt in diesem Zusammenhang nicht die unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 19. September 2007 - 25 B 05.1076 -, juris) vertretene Auffassung des Kreisrechtsausschusses, der Altbestand auf den Anwesen A-Straße 13 und 19 sei anfällig für die Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Nutzung und müsse daher hier Berücksichtigung finden.

  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Die "nähere Umgebung" im Sinne von § 34 BauGB reicht einmal so weit, wie sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zweitens so weit, wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, BauR 2009, 1564; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2012 - 8 A 10344/12.OVG -, juris).

    Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich demnach nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der jeweiligen tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist ( BVerwG, BauR 2009, 1564).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Da vorliegend die landwirtschaftliche Nutzung auf den genannten Anwesen seit mehr als 20 Jahren aufgegeben wurde - trotz der Festsetzung des Anwesens A-Straße 19 als Teil eines Dorfgebiet im Jahre 1995 ist eine Wiederinbetriebnahme gerade nicht erfolgt -, ist nach der maßgeblichen Verkehrsauffassung nicht mehr mit einer Wiederaufnahme der Nutzung zu rechnen (vgl. BVerwGE 75, 34).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.03.2007 - 3 M 14/07

    Zulässigkeit eines Pferdestalls im allgemeinen Wohngebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Nach einhelliger Meinung entspricht die Haltung von Pferden jedoch grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (s. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 1. März 2007 - 3 M 14/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2004, 181; VG Würzburg, Urteil vom 14. Juni 2012 - W 5 K 11.980 -, juris; Bielenberg in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 14 BauNVO Rn. 20d).
  • OVG Niedersachsen, 19.11.2008 - 1 ME 233/08

    Grenzen zulässiger Pferdehaltung und Hundehaltung im festgesetzten allgemeinen

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Da es sich bei Pferden um "Großtiere" handelt (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, BauR 2013, 63; OVG Niedersachsen, BauR 2009, 210), kommt allein die Zulassung einer untergeordneten Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO in Betracht.
  • VG Würzburg, 14.06.2012 - W 5 K 11.980

    Pferdehaltung; WA-Gebiet; Vorbescheid; Außenbereich

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Nach einhelliger Meinung entspricht die Haltung von Pferden jedoch grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (s. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 1. März 2007 - 3 M 14/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2004, 181; VG Würzburg, Urteil vom 14. Juni 2012 - W 5 K 11.980 -, juris; Bielenberg in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 14 BauNVO Rn. 20d).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 1692/02

    Pferdezucht - Hobbytierhaltung in allgemeinem Wohngebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    Nach einhelliger Meinung entspricht die Haltung von Pferden jedoch grundsätzlich nicht der Eigenart eines allgemeinen Wohngebiets (s. z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 1. März 2007 - 3 M 14/07 -, juris; VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2004, 181; VG Würzburg, Urteil vom 14. Juni 2012 - W 5 K 11.980 -, juris; Bielenberg in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, a.a.O., § 14 BauNVO Rn. 20d).
  • VGH Bayern, 05.10.2009 - 15 B 08.2380

    Das Halten eines Pferdes und eines Esels kann nach der besonderen Lage des

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2013 - 4 K 828/12
    In besonders gelagerten Fällen kann aber auch in allgemeinen Wohngebieten eine Pferdehaltung zulässig sein, etwa wenn ein Pferdestall auf einem weiträumigen Grundstück derart am Ortsrand errichtet ist, dass er mehr der freien Landschaft als einem Wohngebiet zugeordnet werden könnte ( Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, juris für den Fall der Haltung von drei Reitpferden; Bay. VGH, BauR 2010, 193 für den Fall der Haltung eines Pferdes und eines Esels; VG Koblenz, Urteil vom 10. Mai 2011 - 7 K 1111/10.KO -, juris für den Fall der Haltung von vier Kleinpferden).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2012 - 2 A 309/12

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Nutzungsänderung eines Abstellraums in einen

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 02.07.1991 - 4 B 1.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Sportanlagen im unbeplanten Innenbereich

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 8 A 10344/12

    Prägung der unmittelbar benachbarten Wohngrundstücke durch einen einzigen

  • VG Neustadt, 13.07.2006 - 4 K 623/06

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid wegen Verletzung ihrer

  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 2 ZB 12.198

    Vorbescheid; Umgriff; Gemengelage; Spielhalle

  • VG Neustadt, 07.11.2016 - 4 L 853/16

    Moschee im besonderen Wohngebiet - Planungshoheit der Gemeinde

    Deshalb kommt vorliegend eine Rechtsverletzung der Antragstellerin dadurch in Betracht, dass der Antragsgegner ein Bauvorhaben genehmigt hat, das den Festsetzungen ihres Bebauungsplans widerspricht, ohne die in diesem Fall erforderliche Befreiung zu erteilen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Januar 2016 - 3 M 78/15 - und Beschluss vom 26. März 2013 - 3 M 8/13 - sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. September 1981 - 3 S 1184/81 - vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05.OVG - VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 8. März 2013 - 4 K 828/12.NW - alle juris).
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