Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13 Erb |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit einer sich auf die Vermögenssubstanz beziehende Vermögensverschiebung für die Annahme einer Bereicherung; Rechtmäßigkeit eines Schenkungssteuerbescheids
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell - Vermögensverschiebung bei Übertragung des Geschäftsanteils zum Nennwert an Pooltreuhänder
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell - Vermögensverschiebung bei Übertragung des Geschäftsanteils zum Nennwert an Pooltreuhänder
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausscheiden eines Gesellschafters zum Nennwert - und die Schenkungsteuer
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ausscheiden aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13 Er
- FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13 220
- BFH, 04.03.2015 - II R 51/13
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 100
- EFG 2014, 220
- NZG 2014, 876
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 09.07.2009 - II R 47/07
Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
Bei der Prüfung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen zuzurechnen ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 9. Juli 2009 II R 47/07, BFHE 226, 399, BStBl II 2010, 74 sowie vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363). - BFH, 22.08.2007 - II R 33/06
Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bei …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
Der Bedachte muss über den Gegenstand der Zuwendung tatsächlich und rechtlich frei verfügen können (vgl. Urteil vom 22. August 2007 II R 33/06, BFHE 218, 403, BStBl II 2008, 28). - BFH, 30.01.2013 - II R 38/11
Verzicht eines Gesellschafters einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
Erforderlich für die Annahme einer Bereicherung ist eine Vermögensverschiebung, die sich auf die Vermögenssubstanz beziehen muss (vgl. BFH, Urteil vom 30. Januar 2013 II R 38/11, BFHE 240, 287).
- BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85
Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; …
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
Nicht zu entscheiden hat der Senat, ob der Erwerb des Geschäftsanteils den Gesellschaftern der Klägerin zuzurechnen ist, die sich durch den Abschluss des Poolvertrags zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§ 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zusammengeschlossen haben (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. September 1986 II ZR 272/85, NJW 1987, 890). - BFH, 01.07.1992 - II R 12/90
Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 7 ErbStG
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
Dies ändert jedoch nichts daran, dass sie eine objektive Bereicherung der anderen Gesellschafter oder der Gesellschaft voraussetzt (vgl. BFH, Urteil vom 1. Juli 1992 II R 12/90, BFHE 168, 390, BStBl II 1992, 925;… Fischer in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter, ErbStG, 4. Aufl., § 7 Randnr. 542). - BFH, 09.12.2009 - II R 22/08
Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung
Auszug aus FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 834/13
Bei der Prüfung der Frage, wer als Zuwendender und Bedachter an einer freigebigen Zuwendung beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen zuzurechnen ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 9. Juli 2009 II R 47/07, BFHE 226, 399, BStBl II 2010, 74 sowie vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363).
- BFH, 06.05.2020 - II R 34/17
Erwerb eines Geschäftsanteils durch Pooltreuhänder - Schenkungsteuer im …
Die Klage war erfolgreich (Urteil des Finanzgerichts --FG-- Düsseldorf vom 13.11.2013 - 4 K 834/13 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2014, 220), die Revision des FA erfolglos. - BFH, 04.03.2015 - II R 51/13
Steuerschuldner in den Fällen des § 7 Abs. 7 Sätze 1 und 2 ErbStG
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. November 2013 4 K 834/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 220 veröffentlicht.
- FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 788/13
Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im …
Die Beigeladene hat am 13. März 2013 in dem Verfahren 4 K 834/13 Erb Klage erhoben.Diese Rechtsansicht unterliegt jedoch in dem Klageverfahren der Beigeladenen 4 K 834/13 Erb einer gerichtlichen Überprüfung.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass das beklagte Finanzamt auf Grund der Entscheidung des erkennenden Senats vom heutigen Tage in dem Verfahren 4 K 834/13 Erb oder einer zukünftigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zu dem Ergebnis kommen wird, dass nicht die Beigeladene, sondern unter anderem der Kläger als ehemaliger Gesellschafter der Beigeladenen Steuerschuldner ist.
- FG Düsseldorf, 14.04.2017 - 4 K 2596/16
Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im Managermodell - …
Auf die alsdann von der A GmbH erhobene Klage hob das Finanzgericht Düsseldorf den ihr gegenüber während des Klageverfahrens ergangenen Steuerbescheid mit Urteil vom 13. November 2013 4 K 834/13 Erb (EFG 2014, 220) auf, weil sie jedenfalls nicht Steuerschuldnerin sei.