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   VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12.NW   

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https://dejure.org/2013,4130
VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12.NW (https://dejure.org/2013,4130)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.02.2013 - 4 K 864/12.NW (https://dejure.org/2013,4130)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 4 K 864/12.NW (https://dejure.org/2013,4130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen des Tatbestandselements der Erhaltung des Gestaltswerts in § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB i.R.v. Umgestaltungen (hier: Einbau eines massiven Wohngebäudes in eine Tabakscheune aus Holz)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Wohngebäude in ehemaliger Tabakscheune

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein "Einbau" eines Wohngebäudes in ehemalige Scheune

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Tabakscheune als Wohnhaus

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein "Einbau" eines Wohngebäudes in ehemalige Scheune

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbau eines selbstständigen neuen Baukörpers in historischen Tabakschuppen dient nicht der privilegierten Erhaltung seines Gestaltwerts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Wohngebäude in ehemaliger Tabakscheune

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bau eines Wohngebäudes in ehemaliger Tabakscheune nicht zulässig - Grundstück ist Teil des Landschaftsschutzgebiets "Bienwald"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.10.1993 - 4 B 160.93

    Baurecht; erleichterte Zulassung für Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Entscheidend ist, ob das wiederhergestellte Gebäude mit dem ursprünglich noch vorhandenen identisch ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1993 - 4 B 160.93 -, NVwZ-RR 1994, 307).

    Das Tatbestandselement der Erhaltung des Gestaltswerts schließt darüber hinaus Umgestaltungen aus, die zwar die Identität der Anlage unangetastet lassen, dem Gebäude aber ein im Vergleich zum früheren Zustand anderes Erscheinungsbild verleihen (BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 1993, a.a.O.; Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 35 Rn. 156).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 4 B 203.84

    Wiederaufbau - Gebäude - Ruine - Nicht begünstigt

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Dies schließt etwa den Wiederaufbau von Anlagen, die jegliche Funktion verloren haben, aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1984 - 4 B 203.84 -, NVwZ 1985, 184).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Die natürliche Eigenart der Landschaft wird durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt, wenn die zur Bebauung vorgesehene Fläche entsprechend der im Außenbereich zu schützenden "naturgegebenen Bodennutzung", nämlich landwirtschaftlich genutzt wird und nichts darauf hindeutet, dass sie die Eignung für diese Nutzung demnächst einbüßen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 -, NVwZ 1985, 747).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Sie hat wie die Baugenehmigungsbehörde die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB vollumfänglich zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, NVwZ 2000, 1048; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05.OVG -, BauR 2006, 1873).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Diese Belange haben eigenständigen Charakter und sind unabhängig vom Naturschutzrecht zu prüfen; sie unterliegen der vollen gerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 4 C 3.01 -, NVwZ 2002, 1112; Söfker in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 35 Rn. 92).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 2.03

    Zivildienstrecht; Schadensersatzanspruch des Trägers der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Hierbei orientiert sich die Kammer im Interesse der Einheitlichkeit und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung grundsätzlich an dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom Juli 2004 (NVwZ 2004, 1372).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Sie hat wie die Baugenehmigungsbehörde die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach den §§ 31, 33 bis 35 BauGB vollumfänglich zu prüfen (BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 -, NVwZ 2000, 1048; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05.OVG -, BauR 2006, 1873).
  • VG Neustadt, 13.07.2006 - 4 K 623/06

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid wegen Verletzung ihrer

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Insbesondere hat sie die Beigeladene, wie dies § 71 Abs. 3 Satz 2 LBauO verlangt (s. dazu näher VG Neustadt, Urteil vom 13. Juli 2006 - 4 K 623/06.NW -, NVwZ-RR 2007, 338), vor ihrer Entscheidung angehört und ihr Gelegenheit gegeben, binnen angemessener Frist erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.
  • BVerwG, 17.01.1991 - 4 B 186.90

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Privilegierung einer Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.02.2013 - 4 K 864/12
    Tragender Grund für die begünstigte Zulassung von Änderungen oder Nutzungsänderungen ist d ie Erhaltungswürdigkeit des Gebäudes wegen dessen die Kulturlandschaft prägender Wirkung (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1991 - 4 B 186.90 -, NVwZ-RR 1991, 339).
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