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   VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15.NW   

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VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15.NW (https://dejure.org/2015,40610)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.12.2015 - 4 K 867/15.NW (https://dejure.org/2015,40610)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Dezember 2015 - 4 K 867/15.NW (https://dejure.org/2015,40610)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 17 GG
    Aufgabe und Pflichten des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

  • JurPC

    Bindung an Fristen seitens des Landesbeauftragten für den Datenschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • datenschutz.eu

    Landesdatenschutzbehörde muss Bürgeranfragen nicht innerhalb bestimmter Fristen bearbeiten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Landesdatenschutzbeauftragter ist gegenüber Bürgern im Rahmen seiner Beratungs- und Informationstätigkeit nicht an Fristen gebunden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Landesdatenschutzbehörde hat keine Fristen für Beantwortung von Bürgeranfragen

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Untätigkeitsklage: Fristen für Datenschutzbehörden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 15.05.1992 - 1 BvR 1553/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    Dieses Recht, das unabhängig von den gegen die Behördenentscheidungen eröffneten gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten besteht (VerfGH RP, Beschluss vom 27. September 2002 - VGH B 21/02 -), beinhaltet nur den Anspruch des Grundrechtsträgers auf Entgegennahme seiner Petition, auf (sachliche) Befassung mit seiner Eingabe und auf Bescheidung der Eingabe, aus der ersichtlich wird, dass und mit welchem Ergebnis sie behandelt wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, NJW 1992, 3033; BVerfG; Beschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 138/07 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 D 225/13 -, LKRZ 2013, 284).

    Art. 11 LV gewährt aber kein Recht auf Erledigung der Petition im Sinne des Petenten und auch keinen Anspruch darauf, Art und Umfang der sachlichen Prüfung der Petition einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, NJW 1992, 3033, VerfGH Rh-Pf, Beschluss vom 27. Juli 2001 - VGH B 11/01 - sowie Beschluss vom 4. Oktober 1999 - VGH B 9/99 -).

  • VGH Hessen, 20.03.2013 - 7 D 225/13

    Rechtsmissbräuchliche Verwaltungspetition

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    Dieses Recht, das unabhängig von den gegen die Behördenentscheidungen eröffneten gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten besteht (VerfGH RP, Beschluss vom 27. September 2002 - VGH B 21/02 -), beinhaltet nur den Anspruch des Grundrechtsträgers auf Entgegennahme seiner Petition, auf (sachliche) Befassung mit seiner Eingabe und auf Bescheidung der Eingabe, aus der ersichtlich wird, dass und mit welchem Ergebnis sie behandelt wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, NJW 1992, 3033; BVerfG; Beschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 138/07 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 D 225/13 -, LKRZ 2013, 284).

    Der Kläger hat zwar einen mit der allgemeinen Leistungsklage durchsetzbaren Anspruch auf Erteilung eines informatorischen Bescheides über die Art und Weise der Erledigung seiner Petition (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. März 2015 - 15 E 94/15 -, NVwZ-RR 2015, 544; Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 D 225/13 -, LKRZ 2013, 284; Brocker, in: Epping/Hillgruber, Beck'scher Online-Kommentar GG, Stand 1. September 2015, Art. 17 Rn. 29).

  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 1041/05

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    Die gebotene Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418, sowie Kammerbeschluss vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 138/07

    Anforderungen an die Bescheidung einer Petition

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    Dieses Recht, das unabhängig von den gegen die Behördenentscheidungen eröffneten gerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten besteht (VerfGH RP, Beschluss vom 27. September 2002 - VGH B 21/02 -), beinhaltet nur den Anspruch des Grundrechtsträgers auf Entgegennahme seiner Petition, auf (sachliche) Befassung mit seiner Eingabe und auf Bescheidung der Eingabe, aus der ersichtlich wird, dass und mit welchem Ergebnis sie behandelt wurde (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 1553/90 -, NJW 1992, 3033; BVerfG; Beschluss vom 26. März 2007 - 1 BvR 138/07 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 D 225/13 -, LKRZ 2013, 284).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    Die gebotene Prüfung der Erfolgsaussichten soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 1041/05 -, NVwZ 2005, 1418, sowie Kammerbeschluss vom 26. Februar 2007 - 1 BvR 474/05 -, NVwZ-RR 2007, 361).
  • BVerwG, 01.09.1976 - 7 B 101.75

    Ablehnende Petitionsbescheide - Verwaltungsakt - Bundesaufsicht über Länder

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auf Petitionen und Dienstaufsichtsbeschwerden ergehende Bescheide keine Verwaltungsakte sind (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 1. September 1976 - VII B 101.75 -, NJW 1977, 118 m.w.N.; Bay. VGH, Beschluss vom 11. September 2000 - 12 ZC 00.2290 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2015 - 15 E 94/15

    Bestehen einer Vorprüfungsbefugnis des Bürgermeisters in Bezug auf

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    Der Kläger hat zwar einen mit der allgemeinen Leistungsklage durchsetzbaren Anspruch auf Erteilung eines informatorischen Bescheides über die Art und Weise der Erledigung seiner Petition (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. März 2015 - 15 E 94/15 -, NVwZ-RR 2015, 544; Hess. VGH, Beschluss vom 20. März 2013 - 7 D 225/13 -, LKRZ 2013, 284; Brocker, in: Epping/Hillgruber, Beck'scher Online-Kommentar GG, Stand 1. September 2015, Art. 17 Rn. 29).
  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 99/11

    Erfolgslose Verzögerungsbeschwerde wegen der Dauer eines

    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    Es kommt daher auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an, innerhalb welcher Frist der LDI einen Petenten zu bescheiden hat (vgl. näher dazu, dass sich dem Grundgesetz keine allgemein gültigen Zeitvorgaben dafür entnehmen lassen, wann von einer unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 99/11 - Vz 1/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 11.09.2000 - 12 ZC 00.2290
    Auszug aus VG Neustadt, 22.12.2015 - 4 K 867/15
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auf Petitionen und Dienstaufsichtsbeschwerden ergehende Bescheide keine Verwaltungsakte sind (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 1. September 1976 - VII B 101.75 -, NJW 1977, 118 m.w.N.; Bay. VGH, Beschluss vom 11. September 2000 - 12 ZC 00.2290 -, juris).
  • VG Mainz, 16.01.2020 - 1 K 129/19

    Datenschutzes

    Auch wird teilweise vertreten, dass es sich bei dem Beschwerderecht (nur) um eine Ausprägung des Petitionsrechts nach Art. 11 der Verfassung für Rheinland-Pfalz handele, deren Beantwortung durch die jeweilige Behörde nicht durch Verwaltungsakt erfolge (vgl. - jedoch teilweise - noch zur alten Rechtslage VG Neustadt, Beschluss vom 22. Dezember 2015 - 4 K 867/15.NW -, juris, Rn. 14 f.; VG München, Urteil vom 20. November 2014 - M 22 K 12.1366 -, juris, Rn. 15 ff.; SG Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 8. Mai 2019 - S 49 SF 8/19 -, beck-online, Rn. 18).
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