Weitere Entscheidung unten: VG Neustadt, 24.02.2011

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10   

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https://dejure.org/2010,12613
VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10 (https://dejure.org/2010,12613)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.07.2010 - 4 K 952/10 (https://dejure.org/2010,12613)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Juli 2010 - 4 K 952/10 (https://dejure.org/2010,12613)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bauordnungsrecht: Verhinderung einer nur einseitigen Grenzbebauung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gestattung eines Bauvorhabens an der Grenze durch das Bauplanungsrecht bei Verhinderung der einseitigen Grenzbebauung; Öffentlich-rechtliche Sicherung als Inhalt der Anbauverpflichtung; Ersetzen einer öffentlich-rechtlichen Sicherung nach § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarschutz bei fehlender öffentlich-rechtlicher Sicherung beiderseitiger Grenzbebauung; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinfacht erteilte Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg anerkannt, dass es einer öffentlich-rechtlichen Sicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO gleichkommt, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude an die Grenze gebaut wurde, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann und das zu irgendeinem Zeitpunkt den materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprach ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.2007, VBlBW 2007, 383, und Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, jew. m.w.N.; Sauter, a.a.O., § 5 RdNrn. 50 ff. ).

    Ein Gebäude mit geringem Grenzabstand, wie es im Fall der Verwirklichung des genehmigten Bauvorhabens hier der Fall wäre, steht nicht mehr "an" der Grenze, sondern allenfalls "nahe" der Grenze ( so [einschl. der Unterstreichungen] weitestgehend wörtlich VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.04.2009, a.a.O. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05

    Entbehrlichkeit einer Abstandsfläche bei Grenzbebauung im Bereich eines

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10
    Damit ergibt sich aus dem Bebauungsplan für das Baugrundstück kein Gebot eines Anbaus auf der Grenze zwischen dem Baugrundstück und dem Grundstück des Beigeladenen, sondern, wie die Antragsgegnerin zu Recht erkannt hat, (lediglich) das Recht, bis (unmittelbar) an diese Grenze zu bauen ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.01.2006, VBlBW 2006, 350; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 06.11.2003 - 4 K 1701/02 - m.w.N., wonach sich eine Pflicht zur Grenzbebauung praktisch nur aus einer Kombination von Festsetzungen über die geschlossene Bauweise und eine [hintere] Baulinie ergeben kann ).

    Doch ist es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg erforderlich, dass das Bauvorhaben und das bereits vorhandene Grenzgebäude zueinander in einer gewissen Beziehung stehen und die beiden Gebäude sich in relevanter Weise überdecken ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.2007, a.a.O, wonach eine Überdeckung zu drei Viertel als ausreichend angesehen wurde, und Beschluss vom 10.01.2006, a.a.O., m.w.N., wonach Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe als ausreichend angesehen wurden ).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg anerkannt, dass es einer öffentlich-rechtlichen Sicherung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO gleichkommt, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude an die Grenze gebaut wurde, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann und das zu irgendeinem Zeitpunkt den materiellen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprach ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.2007, VBlBW 2007, 383, und Beschluss vom 29.04.2009 - 3 S 569/09 -, jew. m.w.N.; Sauter, a.a.O., § 5 RdNrn. 50 ff. ).

    Doch ist es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg erforderlich, dass das Bauvorhaben und das bereits vorhandene Grenzgebäude zueinander in einer gewissen Beziehung stehen und die beiden Gebäude sich in relevanter Weise überdecken ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.2007, a.a.O, wonach eine Überdeckung zu drei Viertel als ausreichend angesehen wurde, und Beschluss vom 10.01.2006, a.a.O., m.w.N., wonach Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe als ausreichend angesehen wurden ).

  • VG Freiburg, 06.11.2003 - 4 K 1701/02

    Abstandsflächen bei der Errichtung einer Balkonanlage

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10
    Damit ergibt sich aus dem Bebauungsplan für das Baugrundstück kein Gebot eines Anbaus auf der Grenze zwischen dem Baugrundstück und dem Grundstück des Beigeladenen, sondern, wie die Antragsgegnerin zu Recht erkannt hat, (lediglich) das Recht, bis (unmittelbar) an diese Grenze zu bauen ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.01.2006, VBlBW 2006, 350; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 06.11.2003 - 4 K 1701/02 - m.w.N., wonach sich eine Pflicht zur Grenzbebauung praktisch nur aus einer Kombination von Festsetzungen über die geschlossene Bauweise und eine [hintere] Baulinie ergeben kann ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10
    Maßgeblich ist, dass als Ergebnis einer beiderseitigen Grenzbebauung (hinsichtlich der gemeinsamen Grundstücksgrenze) der Eindruck einer geschlossenen Bauweise entsteht ( VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.06.2008, VBlBW 2008, 483 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Nach Sinn und Zweck des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO kann vielmehr eine auf dem Nachbargrundstück bereits vorhandene Grenzbebauung die von der Vorschrift an sich geforderte öffentlich-rechtliche Sicherung nur dann ersetzen, wenn das an der Grenze geplante Bauvorhaben und das auf dem Nachbargrundstück bereits vorhandene grenzständige Gebäude zueinander in einer gewissen Beziehung stehen und beide Gebäude sich in einem Maße überdecken, dass als Ergebnis einer beiderseitigen Grenzbebauung noch der Eindruck einer geschlossenen Bauweise vermittelt wird (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 6.7.2010 - 4 K 952/10 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    Durch diese Regelung soll eine nur einseitige Grenzbebauung verhindert werden, die sich ergeben könnte, wenn das Bauplanungsrecht ein Bauvorhaben an der Grenze gestattet, ohne zugleich zwingend für das Nachbargrundstück eine entsprechende Bebauung vorzuschreiben (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 06.07.2010 - 4 K 952/10 - juris Rn. 3).

    Diese Vorstellung hat jedoch in Wortlaut und Systematik des Gesetzes keinen hinreichenden Niederschlag gefunden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.2014 - 3 S 1368/14 - juris Rn. 23; VG Freiburg, Beschluss vom 06.07.2010 - 4 K 952/10 - juris Rn. 8).

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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 952/10.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10624
VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 952/10.NW (https://dejure.org/2011,10624)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24.02.2011 - 4 K 952/10.NW (https://dejure.org/2011,10624)
VG Neustadt, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 4 K 952/10.NW (https://dejure.org/2011,10624)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Generelle Zulässigkeit oder Zulassungsfreiheit eines gewerblichen Inkassos oder Factorings durch Steuerberater im Falle der Zulässigkeit einer zustimmungsfreien Abtretung von Steuerberaterhonorarforderungen an andere Steuerberater; Vereinbarkeit eines gewerblichen ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Düsseldorf, 04.08.2010 - 20 K 5091/09

    Ausnahmegenehmigung Gewerbliche Tätigkeit Steuerberater Geschäftsführer GmbH

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 952/10
    Dabei geht die Kammer davon aus, dass die Voraussetzungen für eine solche Ausnahmegenehmigung schon dann nicht vorliegen, wenn eine abstrakte Gefahr der Berufspflichtverletzung durch eine gewerbliche Betätigung im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann (so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. August 2010 - 20 K 5091/09 -, im Ergebnis auch VG Köln, Urteil vom 8. Januar 2009 - 1 K 4481/08 - und schließlich VG Aachen, Urteil vom 13. Juli 2009 - 5 K 2351/08 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Aachen, 13.07.2009 - 5 K 2351/08

    Antrag eines Steuerberaters bei der Steuerberaterkammer auf Erlaubnis zu einer

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 952/10
    Dabei geht die Kammer davon aus, dass die Voraussetzungen für eine solche Ausnahmegenehmigung schon dann nicht vorliegen, wenn eine abstrakte Gefahr der Berufspflichtverletzung durch eine gewerbliche Betätigung im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann (so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. August 2010 - 20 K 5091/09 -, im Ergebnis auch VG Köln, Urteil vom 8. Januar 2009 - 1 K 4481/08 - und schließlich VG Aachen, Urteil vom 13. Juli 2009 - 5 K 2351/08 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Köln, 08.01.2009 - 1 K 4481/08

    Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeit des Steuerberaters

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 952/10
    Dabei geht die Kammer davon aus, dass die Voraussetzungen für eine solche Ausnahmegenehmigung schon dann nicht vorliegen, wenn eine abstrakte Gefahr der Berufspflichtverletzung durch eine gewerbliche Betätigung im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann (so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, a.a.O.; VG Düsseldorf, Urteil vom 4. August 2010 - 20 K 5091/09 -, im Ergebnis auch VG Köln, Urteil vom 8. Januar 2009 - 1 K 4481/08 - und schließlich VG Aachen, Urteil vom 13. Juli 2009 - 5 K 2351/08 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 952/10
    Im Übrigen hat die Kammer auch gerade unter Zugrundelegung der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1982 - 1 BvR 79/85 u. a. - (NJW 1993, 317) zur Verfassungsmäßigkeit des § 7 BRAO in der damals geltenden Fassung nicht den geringsten Zweifel an der Bestimmtheit des § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2185/09

    Widerruf der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft wegen

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 952/10
    Des Weiteren folgt aus § 64 Abs. 2 Satz 1 StBerG auch keine allgemeine Aufhebung des Verbots der gewerblichen Zweitbetätigung in Bezug auf das Inkasso oder das Factoring von Steuerberaterhonorarforderungen (so auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 K 2185/09 -, juris).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 952/10
    Dies genügt bereits auch nach der von der Klägerin immer wieder in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 1992 (a.a.O.), um ein Verbot der gewerblichen Tätigkeit eines Freiberuflers zu rechtfertigen (so auch schon BVerfGE 21, 173, 182).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 1940/10

    Anspruch eines freiberuflichen Steuerberaters auf Erteilung einer

    So auch BFH, Urteil vom 17. Mai 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 7 ZB 11.1173 -, juris; a.A. FG Rh.-Pf., Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 K 2185/09 -, juris; FG Köln, Urteil vom 26. Februar 2009 - 2 K 1863/08 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 24. Februar 2011 - 4 K 952/10 -, BeckRS 2011, 48373; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Auflage 2009, § 57 Rn. 92; Mutschler, DStR 2008, 1500 (1501f.); ders., DStR 2011, 492.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 311/09

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die

    So auch BFH, Urteil vom 17. Mai 2011, a.a.O.; Bay.VGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 7 ZB 11.1173 -, juris; a.A. FG Rh.-Pf., Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 K 2185/09 -, juris; FG L. , Urteil vom 26. Februar 2009 - 2 K 1863/08 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 24. Februar 2011 - 4 K 952/10 -, BeckRS 2011, 48373; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Auflage 2009, § 57 Rn. 92; Mutschler, DStR 2008, 1500 (1501f.); ders., DStR 2011, 492.
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