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   VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14   

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VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14 (https://dejure.org/2014,57268)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2014 - 4 K 953/14 (https://dejure.org/2014,57268)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2014 - 4 K 953/14 (https://dejure.org/2014,57268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33c Abs 3 S 1 GewO, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV, § 3 Abs 2 S 1 SpielV
    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geldspielgeräte in der Gaststätte - und die Geeignetheitsbestätigung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Die Klage ist gemäß § 75 VwGO und als Anfechtungsklage zulässig, denn die in der Geeignetheitsbestätigung vom 02.04.2013 enthaltene Nebenbestimmung in Form der auflösenden Bedingung, dass die Geeignetheitsbescheinigung erlösche, wenn mehr als ein Geldspielgerät aufgestellt wird, ist selbständig anfechtbar (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württ., U. v. 17.09.2013 - 6 S 788/13 - juris unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 - BVerwGE 112, 221).

    Mit der weiteren oder vollständigen Ausnutzung der selbst nicht beschränkten Geeignetheitsbestätigung entfällt diese (vgl. dazu Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 33c Rn. 35; zweifelnd Hahn, a.a.O., insbes. VGH Baden-Württ., U. v. 17.09.2013, aaO).

    Als Anhaltspunkte kommen dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (U. v. 17.09.2013, aaO m.w.N.) u.a. Größe und Einrichtung der Lokalität sowie die Art der angebotenen Getränke in Betracht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1990 - 4 A 2423/89

    Verwaltungsverfahrensrecht: Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, U. v. 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, B. v. 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, U.v. 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).

    Die erteilte Bestätigung könnte dann nach § 49 LVwVfG widerrufen oder, wenn die Geräte schon vor Erteilung der Bestätigung in Betrieb genommen worden waren, nach § 48 LVwVfG zurückgenommen werden (vgl. zu einer solchen Konstellation OVG NRW, U. v. 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96

    Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Ist diese Voraussetzung gegeben, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bestätigung (VGH Bad.-Württ, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294).

    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, U. v. 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, B. v. 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, U.v. 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).

  • VG Berlin, 20.01.2010 - 4 L 357.09

    Aufrechterhaltung des Gaststättencharakters beim Aufstellen von

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Damit scheidet eine "einschränkende Inhaltsbestimmung" der Geeignetheitsbestätigung in Form der Beschränkung auf weniger als drei Geräte aus (so aber VG Berlin, B. v. 20.01.2010 - 4 L 357.09 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - 1 S 224.10

    Betriebsuntersagung; spielhallenähnlicher Betrieb; benachbarte Lokale; Anmeldung

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, U. v. 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, B. v. 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, U.v. 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).
  • BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89

    Gewerbeordnung - Spielhalle - Gewinnspielgerät - Aufstellerlaubnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Auf die Erteilung einer widerruflichen oder rücknahmefähigen Bestätigung besteht aber kein Anspruch (VGH Baden-Württ., B. v. 28.11.2011 - 6 S 2587/11 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B. v. 02.03.1989 - 1 B 24/89 -, GewArch 1989, 163: kein Sachbescheidungsinteresse).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Der Geeignetheitsbestätigung kommt keine Klärungsfunktion in Bezug darauf zu, wie viele Geräte am Aufstellungsort zulässig sind (BVerwG, U. v. 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62), sie regelt nicht die Anzahl der Gewinnspielgeräte, die aufgestellt werden dürfen (VGH BW, Urt. vom 30.08.1994 - 14 S 563/94 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 11, B7).
  • VGH Bayern, 23.10.1996 - 22 B 96.1187

    Bei einer Knechtschänke handelt es sich nicht um einen Raum einer Schank- oder

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Geeigneter Aufstellungsort sind nur die Räume einer Schank- oder Speisewirtschaft, in denen - tatsächlich - Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden (BayVGH, B. v. 23.10.1996 - 22 B 96.1187 -, GewArch 1997, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1989 - 14 S 89/87

    Nachweis der besonderen Sachkunde als Versteigerer

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Auf die Erteilung einer widerruflichen oder rücknahmefähigen Bestätigung besteht aber kein Anspruch (VGH Baden-Württ., B. v. 28.11.2011 - 6 S 2587/11 - m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B. v. 02.03.1989 - 1 B 24/89 -, GewArch 1989, 163: kein Sachbescheidungsinteresse).
  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14
    Es sind aus Gründen des Spieler-, Kinder- und Jugendschutzes nur solche Räume gemeint, die durch den Schank- oder Speisebetrieb geprägt sind und nicht überwiegend einem anderen Zweck dienen und in denen sich das Spielen deshalb als Annex der Bewirtungsleistung darstellt (BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225 unter Bezugnahme auf BR-Drs. 752/75).
  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 59.86

    Versagung der Gaststättenerlaubnis - Versagung für Verabreichnung von Speisen -

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1994 - 14 S 563/94

    Zur Anzahl von Spielgeräten in Gastwirtschaften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19

    Schankwirtschaft; Geldspielgeräte; Aufstellort; Geeignetheitsbestätigung;

    Sie regelt - jedenfalls nicht ohne eine gesondert zu verfügende Inhaltsbestimmung (vgl. dazu VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 4 L 357.09 - juris; kritisch VG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2014 - 4 K 953/14 - juris Rn. 22) - nicht die Anzahl der erlaubten Gewinnspielgeräte (VGH Mannheim, Urteil vom 30. August 1994 - 14 S 563/94 - juris Rn. 20 ff. ).
  • VG Berlin, 14.06.2019 - 4 K 343.18

    Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit

    Aufgrund dieser Verknüpfung wird die Anzahl der Spielgeräte zum Element der Beschreibung des Hauptinhaltes des Verwaltungsaktes (ebenso zur Rechtsnatur der Höchstzahlbegrenzung im Rahmen einer Geeignetheitsbestätigung als Inhaltsbestimmung OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. April 2019 - OVG 1 S 24.19 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2014 - VG 4 L 357.09 -, juris Rn. 14; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 2013 - 6 S 788/13 -, juris Rn. 18 f.: selbständig anfechtbare auflösende Bedingung; BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 1 C 1.91 -, juris Rn. 15: Auflage, ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 3 K 627/13 -, juris Rn. 19, und VG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2014 - 4 K 953/14 -, juris Rn. 22).
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