Rechtsprechung
VG Freiburg, 05.02.2009 - 4 K 961/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Personenfeststellung; Rechtmäßigkeit von polizeilichen Maßnahmen; Mitnahme zum Polizeirevier und Festhalten während einer Personenfeststellung; Polizeiliches Anfertigen von Lichtbildern; Festhalten auf dem Polizeirevier über die Dauer ...
- rav-polizeirecht.de
Rechtswidirgkeit verdachtsunabhängiger erkennungsdienstlicher Behandlungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- VG Freiburg (Pressemitteilung)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Hinweis auf Gerichtstermin am 05.02.2009
- justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 05.02.2009 - 4 K 961/08
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2010 - 1 S 338/10
Anscheinsstörer; Personenfeststellung; Vorlage eines gültigen Ausweises; …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 5. Februar 2009 - 4 K 961/08 - teilweise geändert.Mit Urteil vom 05.02.2009 - 4 K 961/08 - hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die vom Polizeivollzugsdienst gegen die Klägerin ergriffenen Maßnahmen der Anfertigung von Lichtbildern, der körperlichen Durchsuchung, des mit diesen Maßnahmen verbundenen Festhaltens auf dem Polizeirevier sowie der Speicherung von Lichtbildern von der Klägerin rechtswidrig waren.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 5. Februar 2009 - 4 K 961/08 - zu ändern und festzustellen, dass die von Polizeivollzugsbeamten der Polizeidirektion Freiburg in den Morgenstunden des 2. Mai 2008 gegen sie ergriffene Maßnahme der Personenfeststellung und die damit verbundene Sistierung rechtswidrig waren.
- VG Freiburg, 23.02.2012 - 4 K 2649/10
Zulässiges Anerkenntnisurteil in der Situation einer …
Insofern ist die Möglichkeit einer zumindest nachträglichen gerichtlichen Kontrolle rechtsstaatlich geboten ( VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.03.2011, DVBl 2011, 626, und 08.05.2008, VBlBW 2008, 375; Urteil der Kammer vom 05.02.2009 - 4 K 961/08 -, m.w.N. ).