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   LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19)   

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https://dejure.org/2020,878
LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19) (https://dejure.org/2020,878)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28.01.2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19) (https://dejure.org/2020,878)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Januar 2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19) (https://dejure.org/2020,878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkauf von Hanfblüten-Tee - Zur Rechtslage und zum Verbotsirrtum

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verkauf von Hanfblüten-Tee - Zur Wirkung von Nutzhanf sowie zur Wechselwirkung von THC und CBD

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Haftstrafen für Hanfblütentee

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Hanfblütentee: Händler zu Bewährungsstrafen verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hanfblütentee mit niedrigem THC-Gehalt

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Hanfblütentee ist auch mit niedrigem THC-Gehalt strafbar

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    CBD-Shops - Vorsicht mit Cannabis auch unter 0,2% THC!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von Hanfblütentee auch mit niedrigem THC-Gehalt strafbar - Gericht verhängt Freiheitsstrafen mit Bewährung wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • ndr.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.10.2019)

    Berauschend? "Hanfbar"-Urteil verzögert sich

  • ndr.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.09.2018)

    Betreiber der Braunschweiger Hanfbar festgenommen

Sonstiges

  • ndr.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 29.01.2020)

    Bundesgerichtshof überprüft "Hanfbar"-Urteil

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Zweibrücken, 25.05.2010 - 1 Ss 13/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Vertrieb einer

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    bb) Das Urteil OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az.: 1 Ss 13/10, zitiert nach juris, führt in Rn. 8 wörtlich aus: "Die Kammer hat auch zutreffend einen Ausnahmetatbestand gem. Anlage I zum BtMG Stichwort "Cannabis" verneint.

    cc) Das Urteil des OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, teilt unter Rn. 42 f. wörtlich mit: "Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist neben dem Anbau mit zertifiziertem Saatgut aber auch bei dieser ersten Alternative der Ausnahmeregelung des lit. b) zusätzlich erforderlich, dass der Verkehr mit den Cannabisprodukten ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 284).

    Die Ausnahmebestimmung soll das Marktpotenzial des Rohstoffes Hanf und seine Verwendungsmöglichkeiten zur industriellen und möglicherweise energetischen Verwendung erschließen und nicht die Bevölkerung mit THC-schwachen Zubereitungen zu persönlichen Konsumzwecken versorgen und demgegenüber nicht das generelle Cannabisverbot aufweichen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 288).

    Eine andere Auslegung dieser Ausnahmebestimmung würde dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes, nämlich die sozialschädlichen Wirkungen des illegalen Handels mit rauschfähigen Betäubungsmitteln einzudämmen, grundlegend zuwiderlaufen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Bayerisches Oberstes Landesgericht NStZ 2003, 270).

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    Es liegen insbesondere keine gewerblichen Zwecke vor, weil diese beim Endnutzer des Cannabis vorliegen müssen (Körner/Patzak/Volkmer- Patzak , BtMG, § 2, Rn. 16; Weber, BtMG, § 1, Rn. 273; OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, Rn. 43) und der Konsum der Pflanzen nicht "gewerblich" ist.

    Gewerbliche Zwecke im Sinne dieser Regelung sind insbesondere dann gegeben, wenn der Hanf verarbeitet werden soll, bis ein unbedenkliches Produkt, wie z. B. Papier, Seile oder Textilien, entstanden ist (OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, Rn. 43).

    Andernfalls würde das dazu führen, dass eine Ausnahmevorschrift dem Zweck des gesamten Betäubungsmittelgesetzes, nämlich die sozialschädlichen Wirkungen des illegalen Handels mit abstrakt rauschfähigen Betäubungsmitteln einzudämmen, grundlegend zuwiderlaufen würde (OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, Rn. 42).

    cc) Das Urteil des OLG Hamm, Urteil vom 21.06.2016, Az.: 4 RVs 51/16, zitiert nach juris, teilt unter Rn. 42 f. wörtlich mit: "Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist neben dem Anbau mit zertifiziertem Saatgut aber auch bei dieser ersten Alternative der Ausnahmeregelung des lit. b) zusätzlich erforderlich, dass der Verkehr mit den Cannabisprodukten ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 25.05.2010, Az. 1 Ss 13/10; Weber, BtMG, 4. Auflage, § 1 BtMG Rn. 284).

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    Daher darf der Täter sich auf die Auffassung eines Rechtsanwalts nicht allein deswegen verlassen, weil sie seinem Vorhaben günstig ist (BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az.: 3 StR 394/07).

    Bei komplexen Sachverhalten und erkennbar schwierigen Rechtsfragen ist regelmäßig ein detailliertes, schriftliches Gutachten erforderlich, um einen unvermeidbaren Verbotsirrtum zu begründen (BGH, Urteil vom 03.04.2008, Az.: 3 StR 394/07; Weber, FD-StrafR 2017, 393621).

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    Die Anordnung von Gesamtschuldnerschaft bei Mittätern setzt aber voraus, dass jeder der Mittäter zumindest vorübergehenden faktische Mitverfügungsgewalt am Erlös aus der Tat erlangt hat (BGH, NStZ 2019, 20; BGH, NStZ 2016, 412; BGH, NStZ 2011, 295).

    Zur Erreichung des Präventionszwecks der §§ 73 ff. StGB ist es gerechtfertigt, diesen Innenausgleich den Tatbeteiligten zu überlassen und hinzunehmen, dass zuvor einzelnen von ihnen mehr entzogen wird, als sie letztlich erlangt haben (BGHSt 56, 39, zitiert nach juris, Rn.25 f).

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    So ist es beispielsweise möglich, dass der Inhaber einer Waffenhandels- und -herstellungserlaubnis legal bestimmte Sturmgewehre herstellt, sich aber bereits beim Transport dieser Gewehre strafbar macht (Beispiel aus BGH, Urteil vom 23.07.2019, Az.: 1 StR 433/18).

    Hierbei darf er auch nicht die Augen vor gegenteiligen Argumenten, wie sie hier beispielsweise von der Staatsanwaltschaft und der Polizei vorgebracht wurden, verschließen (BGH, Urteil vom 23.07.2019, Az.: 1 StR 433/18).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    Die Kammer ist nicht der Auffassung, dass das BtMG durch einen grundlegenden Wandel der Verhältnisse entgegen der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteile vom 09.03.1994, Az.: 2 BvL 43/92 = BVerfGE 90, 145 und vom 29.06.2004, Az.: 2 BvL 8/02) mittlerweile (zumindest in Teilen) wegen Verfassungswidrigkeit nichtig ist.
  • BGH, 23.05.1973 - 3 StR 321/72
    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    Da der Überzeugungstäter bewusst seine persönliche Auffassung an die Stelle der Rechtsordnung setzt, ist zunächst Voraussetzung hierfür, dass er die Rechtslage zutreffend erkennt, weshalb bei einem Irrtum über die Rechtswidrigkeit des eigenen Handelns in der Regel kein Überzeugungstäter vorliegt (BGH, Urteil vom 23.05.1973, Az.: 3 StR 321/72, zitiert nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 101/01

    Sozialprognose bei der Entscheidung über die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    Allein der Umstand, dass ein Angeklagter sein Handeln für rechtmäßig hält und an seiner politischen Gesinnung festhält, führt jedoch noch nicht zu einer ungünstigen Sozialprognose für die Strafaussetzung zur Bewährung (BGH, StV 2001, 505).
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    Darüber hinaus ist zu bedenken, dass der bloße Transport der Bareinnahmen zur Bank nicht ausreichen dürfte um Mitverfügungsmacht anzunehmen (BGH, Urteil vom 07.06.2018, Az.: 4 StR 63/18), weil der Transporteur hierüber nicht verfügen konnte.
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 311/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erstreckung nur auf das

    Auszug aus LG Braunschweig, 28.01.2020 - 4 KLs 5/19
    Die Anordnung von Gesamtschuldnerschaft bei Mittätern setzt aber voraus, dass jeder der Mittäter zumindest vorübergehenden faktische Mitverfügungsgewalt am Erlös aus der Tat erlangt hat (BGH, NStZ 2019, 20; BGH, NStZ 2016, 412; BGH, NStZ 2011, 295).
  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

  • BGH, 24.04.2003 - 4 StR 94/03

    Strafzumessung (Widerlegung der indiziellen Wirkung von Regelbeispielen)

  • BayObLG, 21.02.2002 - 4St RR 7/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Psilocin

  • BGH, 04.04.2013 - 3 StR 521/12

    Anforderungen an das Vertrauen auf die Richtigkeit eines anwaltlichen Gutachtens

  • BGH, 22.03.2016 - 3 StR 517/15

    Schadensberechnung beim sog. Sozialleistungsbetrug (Berechnungsdarstellung:

  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • OLG Köln, 30.06.2006 - 81 Ss 62/06

    Umfang der gerichtlichen Beweiswürdigung im Strafverfahren; Notwendigkeit der

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15

    Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine

  • OLG Nürnberg, 03.12.2018 - 1 Ws 263/18

    Maßnahme mit Außenwirkung

  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17

    Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein:

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

  • BGH, 21.05.2015 - 4 StR 577/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit eines

  • BGH, 14.07.1995 - 3 StR 355/94

    Anspruch - Verfahrensbeteiligter - Zugang - Arbeitsunterlagen - Sachverständiger

  • BGH, 29.04.2010 - 1 StR 644/09

    Umsatzsteuerhinterziehung; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages auf

  • AG Freiburg, 28.05.2020 - 28 Ds 620 Js 119/19

    Strafbarkeit des Verkaufs von Cannabidiol(CBD)-Produkten

    Aus dem Sinn und Zweck der Ausnahmevorschrift und dem Willen des historischen Gesetzgebers folgt, dass gewerbliche Zwecke im Sinne dieser Vorschrift nicht den Verkauf von Cannabis in Reinform an Konsumenten umfassen (vgl. LG Ravensburg, NStZ 1998, 306, beck-online, für als Topfpflanze verkauften Faserhanf, der die damalige THC-Grenze der Ausnahmevorschrift von 0, 3% nicht überschritten hat; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 25. September 2002 - 4St RR 80/2002 -, juris - für als Tabakersatz genutzten sog. Knasterhaft mit einem TH-Gehalt von 0, 03%; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 -, juris - für sog. Räucherhanf mit einem THC-Gehalt von 0, 34%, der - ungeachtet der THC-Grenze - nicht der Ausnahmevorschrift unterfalle, da bereits keine gewerblichen Zwecke vorlägen; OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2016 - III-4 RVs 51/16 -, juris - für sog. Räucherhanf mit einem THC-Gehalt von mitunter über 0, 2%, wobei der Angeklagte darauf vertrauen durfte, dass der Wirkstoffgehalt in keinem Fall 0, 2% überstieg; LG Braunschweig, Urteil vom 28. Januar 2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19) -, juris, für Hanfblütentee und Cannabis-Rohmaterial, wobei die Ware nach der Vorstellung der Angeklagten jeweils einen durchschnittlichen THC-Gehalt von nicht mehr als 0, 1% hatte).

    Der Gesetzeszweck der Ausnahmevorschrift kann im Ergebnis somit nur erreicht werden, wenn man das Wort "und" so versteht, dass die Voraussetzungen der gewerblichen/wissenschaftlichen Nutzung und der Ausschluss zu Rauschzwecken kumulativ vorliegen müssen (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 28. Januar 2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19) -, Rn. 287, juris).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2022 - 14 ME 116/22

    Allgemeinverfügung; Anordnungsgrund; Betäubungsmittel; Hanf; Lebensmittel;

    "Der Einwand der Antragstellerin, dass der Missbrauch zu Rauschwecken bei Nutzhanfblättern mit einem THC-Gehalt von nicht mehr als 0, 2 % ausgeschlossen sei, geht fehl und ergibt sich weder aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. März 2021 (6 StR 240/20) noch aus der vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Braunschweig vom 28. Januar 2020 (4 KLs 804 Js 26499/18).

    Dabei ist das Landgericht von einer Wirkstoffkonzentration von im Schnitt 0, 2 % THC ausgegangen (LG Braunschweig, Urteil vom 28.01.2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 - juris Rn. 210).

  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 6 L 831/20
    Ob bei dem Verkehr mit Cannabispflanzen und deren Pflanzenteilen ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist, bemisst sich danach, ob deren THC-Gehalt so gering ist, dass ihr Konsum keine psychotropen Wirkungen hervorrufen kann (Patzak, a.a.O. Rn. 45; Rottmeier, PharmR 2020, 446, 449; vgl. auch LG Braunschweig, Urteil vom 28. Januar 2020 - 4 KLs 804 Js 26499/18 (5/19), 4 KLs 5/19 - juris Rn. 77 ff., insoweit bestätigt durch BGH, Urteil vom 24. März 2021 - 6 StR 240/20 -, juris Rn. 24 ff.).
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