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   OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13   

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OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13 (https://dejure.org/2014,43921)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.12.2014 - 4 KN 3/13 (https://dejure.org/2014,43921)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 (https://dejure.org/2014,43921)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 97 AO 1977, § 99 AO 1977, § 68 OWiG
    Gültigkeit einer Beherbergungssatzung - Steuerschuldner; kalkulatorische Abwälzbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gültigkeit einer Beherbergungssatzung

  • rechtsportal.de

    KAG § 3 ; KAG § 11 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Satzung zur Erhebung einer Beherbergungsabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12

    Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Gibt der Gast die Erklärung ab, berufsbedingt zu übernachten (in welcher Form auch immer), ist die Übernachtung steuerfrei, wenn der Steuergläubiger nicht nachweist oder nicht nachweisen kann, dass die Erklärung unzutreffend ist (Senatsurteil v. 07.02.2013 - 4 KN 1/12 -, NordÖR 2013, 206 = NVwZ-RR 2013, 816).

    Es besteht auch kein gleichheitswidriges strukturelles Erhebungsdefizit, weil die Angaben des Gastes gegenüber dem Beherbergungsunternehmer freiwillig sind (Senatsurteil v. 07.02.2013 - 4 KN 1/12 -, NordÖR 2013, 206 = NVwZ-RR 2013, 816).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 314/13

    Keine Bettensteuer in Dortmund

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Schon vom Grundsatz gegensätzlicher Ansicht zu dieser Frage ist zwar das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 23.10.2013 - 14 A 314/13 -).

    Dass der Steuertatbestand den Kreis der Steuerschuldner darüber hinaus begrenzen soll, lässt sich insbesondere nicht dem Umstand entnehmen, dass nach § 2 Abs. 2 Satz 2 KAG die Satzung neben dem Abgabenschuldner auch den Gegenstand der Abgabe angeben muss (a.A. OVG NRW Urteil vom 23.10.2013 - 14 A 314/13 - zum dortigen Landesrecht).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 KN 2/13

    OVG Schleswig weist Normenkontrollantrag gegen Flensburger Bettensteuer ab

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 07.02.2013 - 4 KN 2/13 - und im Beschluss vom 28.08.2013 - 4 MR 2/13 - entschieden, dass die angefochtene Satzung keinen rechtlichen Bedenken bestehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Soweit die Antragstellerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 23.10.2013 - 14 A 316/13 -) ausführt, dass die Antragstellerin nicht zur Steuerschuldnerin bestimmt werden dürfe, folgt der Senat dem nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Ordnungswidrigkeitsbestimmungen in kommunalen Satzungen sind wegen der abdrängenden Sonderzuweisung in § 68 OWiG der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle entzogen (OVG Schleswig, Urt. v. 20.03.2002 - 2 K 10/99 - SchlHA 2002, 217 = ZKF 2002, 184 = NordÖR 2003, 37).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht in verfassungswidriger Weise tangiert (Beschl. des Senats v. 15.02.2012 - 4 MR 1/12 -, NordÖR 2012, 286).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11.07.2012 (- 9 CN 1.11 u.a. -, BVerwGE 143, 301 = Buchholz 11 Art. 105 GG Nr. 51 = KommJur 2012, 387 = ZKF 2012, 235 = NVwZ 2012, 1407 = KStZ 2013, 11) zur Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Trier insoweit keine Bedenken gesehen.
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Spielgerätesteuer (so z.B. Beschl. v. 04.02.2009 - 1 BvR 8/05 -, BVerfGE 123, 1 = DVBl 2009, 777 = NVwZ 2009, 968 = GewArch 2009, 301) folgt, dass eine Aufwandsteuer auch als indirekte Steuer erhoben werden kann und nicht zwingend der den Aufwand treibende Übernachtungsgast Steuerschuldner sein muss.
  • BVerfG, 17.03.2011 - 1 BvR 3255/08

    Keine Verletzung von Grundrechten durch die Erhebung von Rundfunkgebühren auf der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13
    Es besteht ein angemessenes Entdeckungsrisiko (siehe hierzu BVerfG, Beschl. v. 17.03.2011 - 1 BvR 3255/08 -, NVwZ-RR 2011, 465).
  • BFH, 15.07.2015 - II R 32/14

    Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG

    bbb) Diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine indirekte Aufwandsteuer sind bei der Steuer nach dem BremTourAbgG erfüllt (ebenso Urteile des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- für das Land Schleswig-Holstein vom 7. Februar 2013  4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816, zur Übernachtungsteuer der Stadt Lübeck, und vom 4. Dezember 2014  4 KN 3/13, Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein, Rz 36 bis 44, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Beherbergungsabgabe der Stadt Flensburg; Urteile des OVG Lüneburg vom 1. Dezember 2014  9 KN 85/13, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 39, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Goslar; vom 26. Januar 2015  9 KN 309/13, NVwZ-RR 2015, 593, Rz 35, zur Übernachtungsteuer der Gemeinde Schulenberg, und vom 26. Januar 2015  9 KN 59/14, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 77, zur Beherbergungsteuer der Stadt Lüneburg).
  • BFH, 15.07.2015 - II R 33/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG

    bbb) Diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine indirekte Aufwandsteuer sind bei der Steuer nach dem HmbKTTG erfüllt (ebenso Urteile des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- für das Land Schleswig-Holstein vom 7. Februar 2013  4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816, zur Übernachtungsteuer der Stadt Lübeck, und vom 4. Dezember 2014  4 KN 3/13, Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein, Rz 36 bis 44, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Beherbergungsabgabe der Stadt Flensburg; Urteile des OVG Lüneburg vom 1. Dezember 2014  9 KN 85/13, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 39, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Goslar; vom 26. Januar 2015  9 KN 309/13, NVwZ-RR 2015, 593, Rz 35, zur Übernachtungsteuer der Gemeinde Schulenberg, und vom 26. Januar 2015  9 KN 59/14, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 77, zur Beherbergungsteuer der Stadt Lüneburg).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2015 - 2 S 2555/13

    Zulässigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer

    Nach Auffassung des Senats muss der Steuerschuldner nicht zu sämtlichen Tatbestandsmerkmalen des Steuertatbestandes die gleiche Nähe aufweisen (so auch HessVGH, Beschluss vom 29.01.2015, aaO; FG Hamburg, Urteil vom 09.04.2014, aaO; so i. Erg. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.12.2014 - 4 KN 3/13 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15

    Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung

    Die indirekte Besteuerung sei ferner vom OVG Schleswig im Urt. vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, in Anlehnung an die grundlegende Entscheidung des BVerwG vom 11. Juli 2012, für zulässig erachtet worden.

    Auch nach Auffassung des OVG Schleswig, Urt. vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, Rn. 37ff. reicht die Möglichkeit der kalkulatorischen Abwälzung aus.

    Das OVG Schleswig, Urt. vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, Rn. 50, hat die insoweit gleichlautende Regelung der Satzung der Stadt Flensburg für zulässig erachtet und u. a. ausgeführt: Diese Vorschrift könne nur der Klarstellung dienen, soweit von berufsbedingten Übernachtungen die Rede sei (§ 7 Nr. 1).

    Erst wenn der Gast keine Erklärung abgibt, ist mangels anderer Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Übernachtung aus privaten Gründen erfolgt (OVG Schleswig, Urt. vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, Rn. 45).

    Die Berufsausübungsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht in verfassungswidriger Weise tangiert (ebenso OVG Schleswig mit Urt. vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, Rn. 46 ff., betr. Stadt Flensburg).

    Diese Regelung hat das OVG Schleswig im Urt. vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, Rn. 31 ff., für unwirksam erklärt und ausgeführt: Der Normenkontrollantrag sei begründet, soweit die Tatbestände der Aktenvorlagepflicht des § 97 AO und des Rechts zum Betreten von Grundstücken und Räumen gemäß § 99 AO so vermischt würden, dass unzutreffende Befugnisse zugewiesen würden.

  • BFH, 15.07.2015 - II R 31/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel

    bbb) Diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine indirekte Aufwandsteuer sind bei der Steuer nach dem HmbKTTG erfüllt (ebenso Urteile des OVG für das Land Schleswig-Holstein vom 7. Februar 2013  4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816, zur Übernachtungsteuer der Stadt Lübeck, und vom 4. Dezember 2014  4 KN 3/13, Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein, Rz 36 bis 44, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Beherbergungsabgabe der Stadt Flensburg; Urteile des OVG Lüneburg vom 1. Dezember 2014  9 KN 85/13, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 39, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Goslar; vom 26. Januar 2015  9 KN 309/13, NVwZ-RR 2015, 593, Rz 35, zur Übernachtungsteuer der Gemeinde Schulenberg, und vom 26. Januar 2015  9 KN 59/14, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 77, zur Beherbergungsteuer der Stadt Lüneburg).
  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 2 K 543/15

    Beherbergungsabgabe ; Gleichartigkeitsverbot ; strukturelles Vollzugsdefizit ;

    Anderer Ansicht zur gleichlautenden Vorschrift der Flensburger Beherbergungsabgabensatzung vom 9. November 2012: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, juris.

    A. wohl OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, juris.

    Im Ergebnis ebenso für die in Flensburg erhobene Beherbergungsabgabe OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, juris.

  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 3505/16

    Betreiben eines Online-Portals zwecks Vermietung von Zimmern und kleineren

    Die Rechtsanwendungsgleichheit ist damit hinreichend gewährleistet; weitergehende Regelungen sind insbesondere im Hinblick auf die geringen Steuerbeträge, die je Übernachtung und Gast anfallen, nicht erforderlich, um zu gewährleisten, dass der Steueranspruch auf verfassungsrechtlich hinreichende Weise durchgesetzt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.06.2015 - 2 S 2555/13 -, juris; zu vergleichbaren kommunalen Regelungen siehe auch OVG Schleswig-Holst., Urteil vom 04.12.2014 - 4 KN 3/13 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2015 - 5 C 1162/13.N -, juris; Sächs. OVG, Urteil vom 06.10.2016 - 5 C 4/16 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2019 - 6 C 10268/18

    Beherbergungssteuer auf private Übernachtungen; Erhebung einer

    Das Erfordernis einer besonderen rechtlichen oder wirtschaftlichen Beziehung zu jedem einzelnen Tatbestandsmerkmal lässt sich weder aus abgabenrechtlichen Grundsätzen noch aus dem Willkürverbot ableiten (im Ergebnis ebenso: VGH BW, Urteil vom 11. Juni 2015 - 2 S 2555/13 -, juris, Rn. 140; OVG BB, Urteil vom 29. September 2015 - OVG 9 A 7.14 -, juris, Rn. 87; HessVGH, Beschluss vom 29. Januar 2015 - 5 C 1162/13.N -, juris, Rn. 22; OVG SH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, juris, Rn. 36; NdsOVG, Urteil vom 26. Januar 2015 - 9 KN 59/14 -, juris, Rn. 77; OVG MV, 1 K 180/15 -, juris, Rn. 36 f.).

    Eine lückenlose Kontrolle in jedem Einzelfall ist nicht erforderlich; Stichproben sind ausreichend (OVG SH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 -, juris, Rn. 52).

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2350/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

    Selbst wenn diese Regelung unwirksam wäre, weil - wie die Klägerin unter Bezugnahmen auf die Rechtsprechung des OVG Schleswig-Holstein vorträgt - die Tatbestände des § 97 AO und des § 99 AO in unzulässiger Weise vermischt würden, so dass den Mitarbeitern der Beklagten Kompetenzen zugewiesen würden, welche über die in der Abgabenordnung festgelegten hinausgingen, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13 - juris, Rn. 31 ff., würde dies allenfalls zur Teilnichtigkeit der Satzung führen, weil die Satzung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (§ 139 BGB analog) und darüber hinaus mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne den zur Unwirksamkeit führenden Teil erlassen worden wäre.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 9 A 7.14

    Normenkontrollantrag gegen Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam abgewiesen

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Beherbergungsunternehmer die Steuer auf den Übernachtungsgast, also den intendierten Steuerträger, abwälzen kann (ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 4 KN 3/13, juris, Rn. 38).
  • VG Schwerin, 04.05.2022 - 4 A 3080/15

    Bemessung und Steuerschuldner der Übernachtungssteuer; Satzungsbekanntmachung im

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 1845/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2369/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 6324/16

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer

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