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   OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07   

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OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07 (https://dejure.org/2009,8657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2009 - 4 KN 717/07 (https://dejure.org/2009,8657)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 4 KN 717/07 (https://dejure.org/2009,8657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Schutzwürdigkeit der Randzonen eines Landschaftsschutzgebiets

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 7 Nds. AG VwGO; § 26 Abs. 1 NNatG,NI
    Abstellen auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums i.R.e. räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten; Einbeziehung von am Rand gelegenen und nicht schutzwürdigen Flächen in ein Landschaftsschutzgebiet; Beeinträchtigung der gemeindlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstellen auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums i.R.e. räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten; Einbeziehung von am Rand gelegenen und nicht schutzwürdigen Flächen in ein Landschaftsschutzgebiet; Beeinträchtigung der gemeindlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Randzonen eines Landschaftsschutzgebiets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abstellen auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums i.R.e. räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten; Einbeziehung von am Rand gelegenen und nicht schutzwürdigen Flächen in ein Landschaftsschutzgebiet; Beeinträchtigung der gemeindlichen ...

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 598
  • NVwZ 2010, 9
  • DVBl 2010, 262
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 KN 2523/01

    Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers; Verordnung über

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Insoweit steht dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebiets unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703, m.w.N. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1976, a.a.O.; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 bis 34 Rn. 13).

    Außerdem können am Rand gelegene Flächen, die - isoliert betrachtet - nicht schutzwürdig sind, in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen, sofern dies zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes im Übrigen vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 13.8.1996 - 4 NB 4/96 -, NuR 1996, 600; Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2003, a.a.O., m.w.N.; VGH München, Urteil vom 21.7.1988 - 9 N 87.02020 -, NuR 1989, 261; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 bis 34 Rn. 13 m.w.N. ).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.1976 - I 107/75
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Bei der räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt es auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums und nicht auf eine isolierte Betrachtung einzelner Grundstücke an (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1976 - I 107/75 -, NuR 1980, 70; Blum/Agena/Franke, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, §§ 24 bis 34 Rn. 13).

    Insoweit steht dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu, das es ihm erlaubt, auch Randzonen eines Gebiets unter Schutz zu stellen, die nur im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen (Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703, m.w.N. ; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.6.1976, a.a.O.; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 bis 34 Rn. 13).

  • BVerwG, 13.08.1996 - 4 NB 4.96

    Naturschutzrecht - Einbeziehung einer "Pufferzone" in ein Naturschutzgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Außerdem können am Rand gelegene Flächen, die - isoliert betrachtet - nicht schutzwürdig sind, in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen, sofern dies zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes im Übrigen vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 13.8.1996 - 4 NB 4/96 -, NuR 1996, 600; Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2003, a.a.O., m.w.N.; VGH München, Urteil vom 21.7.1988 - 9 N 87.02020 -, NuR 1989, 261; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 bis 34 Rn. 13 m.w.N. ).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.1995 - 3 K 2909/93

    NaturschutzgebietsVO und höherrangiges Recht; Hochmoor;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Sie wäre in diesem Falle als öffentlicher Belang in die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägungsentscheidung der Antragsgegnerin einzubeziehen gewesen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.7.1995 - 3 K 2909/93 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1987 - 5 S 422/86 -, NuR 1988, 191).
  • BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der der Naturschutzbehörde verbleibende Handlungsspielraum in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (BVerwG, Beschluss vom 16.6.1988 - 4 B 102.88 -, NVwZ 1988, 1020; Nds. OVG, Urteile vom 16.3.2006 - 8 KN 53/04 - und 24.8.2001 - 8 KN 209/01 -, NuR 2002, S. 99) .
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1987 - 5 S 422/86

    Zum Erlaß einer Landschaftsschutzverordnung - Zuständigkeit und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Sie wäre in diesem Falle als öffentlicher Belang in die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägungsentscheidung der Antragsgegnerin einzubeziehen gewesen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.7.1995 - 3 K 2909/93 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1987 - 5 S 422/86 -, NuR 1988, 191).
  • BVerwG, 11.05.1984 - 4 C 83.80

    Fachplanung - Gemeinde - Planungshoheit - Intensive Störung - Konkrete Planung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Eine Rechtsbeeinträchtigung kann insoweit nur dann angenommen werden, wenn zum einen für das betroffene Gebiet bereits eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung vorliegt und zum anderen die Störung dieser Planung nachhaltig ist, d. h. unmittelbare Auswirkungen gewichtiger Art auf diese hat (BVerwG, Urteil vom 11.5.1984 - 4 C 83.80 -, NuR 1985, 20; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 bis 34 Rn. 17).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 209/01

    Abwägung; Naturschutzgebiet; Naturschutzgebietsverordnung; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist der der Naturschutzbehörde verbleibende Handlungsspielraum in erster Linie durch eine dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen des Naturschutzes auf der einen und der Nutzungsinteressen der Grundeigentümer auf der anderen Seite geprägt (BVerwG, Beschluss vom 16.6.1988 - 4 B 102.88 -, NVwZ 1988, 1020; Nds. OVG, Urteile vom 16.3.2006 - 8 KN 53/04 - und 24.8.2001 - 8 KN 209/01 -, NuR 2002, S. 99) .
  • VGH Bayern, 21.07.1988 - 9 N 87.02020
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Außerdem können am Rand gelegene Flächen, die - isoliert betrachtet - nicht schutzwürdig sind, in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden, um diesem ein gewisses Vorfeld zu geben und es dadurch gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen bzw. vor den Einwirkungen angrenzender oder heranrückender Bebauung zu schützen, sofern dies zum Schutz des Landschaftsschutzgebietes im Übrigen vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 13.8.1996 - 4 NB 4/96 -, NuR 1996, 600; Nds. OVG, Urteil vom 2.7.2003, a.a.O., m.w.N.; VGH München, Urteil vom 21.7.1988 - 9 N 87.02020 -, NuR 1989, 261; Blum/Agena/Franke, a.a.O., §§ 24 bis 34 Rn. 13 m.w.N. ).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 4 B 210.87

    Landschaftsschutzrecht als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; Kein

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 717/07
    Sie wäre in diesem Falle als öffentlicher Belang in die dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtete Abwägungsentscheidung der Antragsgegnerin einzubeziehen gewesen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 24.7.1995 - 3 K 2909/93 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.1987 - 5 S 422/86 -, NuR 1988, 191).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2016 - 4 KN 93/14

    Acker; Biotop; Biotopschutz; Gestaltungsermessen; Puffer; schutzbedürftig;

    Bei der Abgrenzung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten kommt dem Verordnungsgeber ein weites Gestaltungsermessen zu (Senatsurt. v. 21.9.2016 - 4 KN 307/14 -, v. 19.2.2014 - 4 KN 56/12 - und v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 - Nds. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703 m. w. N.; OVG Schleswig, Urt. v. 18.2.1992 - 1 L 2/91 -, NuR 1003, 344; Bay. VGH, Urt. v. 21.7.1988 - 9 N 87.02020 -, NuR 1989, 261; Blum/Agena, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Kommentar, Stand: April 2016, § 16 Rn. 40).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 14.2400

    Wirksamkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

    Bei der räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt es auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums und nicht auf eine isolierte Betrachtung einzelner Grundstücke an (NdsOVG, U.v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 - NuR 2010, 579).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 4 KN 29/15

    Anlaufstelle; Auslegung; Bekanntmachung; Beschlussfassung; Erholung;

    Vielmehr steht dem Verordnungsgeber bei der Abgrenzung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zu (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 21.9.2016 - 4 KN 307/14 -, v. 19.2.2014 - 4 KN 56/12 - u. v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 - Nds. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703 m. w. N.; OVG Schleswig, Urt. v. 18.2.1992 - 1 L 2/91 -, NuR 1003, 344; Bay. VGH, Urt. v. 21.7.1988 - 9 N 87.02020 -, NuR 1989, 261; Blum/Agena, a.a.O., § 16 Rn. 40 und § 19 Rn. 9).
  • VG Arnsberg, 18.12.2018 - 4 K 8500/17

    Teilflächennutzungsplan Windenergie der Stadt Sundern ist unwirksam

    Neben der möglichen Einschaltung übergeordneter Behörden steht der Gemeinde, soweit sie eine Verletzung ihrer Planungshoheit infolge zu weitgehender landschaftsschutzrechtlicher Restriktionen geltend macht, vgl. zur denkbaren Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch landschaftsschutzrechtliche Bestimmungen etwa Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 -, JURIS; OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Dezember 2009 - 4 KN 717/07 -, JURIS Rz.40 ff.; OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 3. Juni 2004 - 1 KN 14/02 -, JURIS, und Beschluss vom 10. November 2009 - 1 LA 41/09 -, JURIS; siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 5. August 2002 - 8 A 778/01 -, JURIS Rz.3 ff., dabei grundsätzlich auch der Rechtsweg offen, wobei - wie klarstellend anzumerken ist - nicht allein eine vollständigen Entlassung der Konzentrationszonen aus dem Landschaftsschutz als Ziel in Betracht kommt, sondern etwa auch eine Änderung des Landschaftsplans (vgl. § 20 Abs. 1 und 2 LNatSchG NRW), mit der bei Fortbestand des Bauverbots im Übrigen lediglich Windenergieanlagen hiervon ausgenommen werden.
  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 22 A 10.40041

    Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110kV-Freileitung

    Die einheitliche förmliche Unterschutzstellung eines Gebiets ändert nämlich nichts an der Tatsache, dass nicht alle Teilflächen innerhalb des Gebiets dieselbe Wertigkeit haben müssen, sondern dass Teilflächen möglicherweise nur im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen, oder dass sie möglicherweise als Randzone ins Landschaftsschutzgebiet deshalb einbezogen wurden, um dieses gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen (BayVGH, U.v. 21.7.1988 - 9 N 87.02020 - BayVBl 1989, 46; NdsOVG, U.v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 - NVwZ 2010, 598 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.06.2012 - 22 A 11.40018

    Planfeststellung für Erneuerung einer Hochspannungsfreileitung

    Die einheitliche förmliche Unterschutzstellung eines Gebiets ändert nämlich nichts an der Tatsache, dass nicht alle Teilflächen innerhalb des Gebiets dieselbe Wertigkeit haben müssen, sondern dass Teilflächen möglicherweise nur im Wesentlichen noch die Merkmale aufweisen, die den geschützten Bereich im Übrigen schutzwürdig machen, oder dass sie möglicherweise als Randzone ins Landschaftsschutzgebiet deshalb einbezogen wurden, um dieses gegenüber der schutzgebietsfreien Umgebung abzuschirmen (BayVGH, U.v. 21.7.1988 - 9 N 87.02020 - BayVBl 1989, 46; NdsOVG, U.v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 - NVwZ 2010, 598 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.295

    Wirksamkeit einer Verordnung über ein Landschaftsschutzgebiet

    Bei der räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt es auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums und nicht auf eine isolierte Betrachtung einzelner Grundstücke an (NdsOVG, U.v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 - NuR 2010, 579).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2021 - 4 KN 257/18

    Abwägungsgebot; Bestimmtheit; DGK 5; Gebietsabgrenzung; gebietsbetroffen;

    Vielmehr steht dem Verordnungsgeber bei der Abgrenzung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten ein weites Gestaltungsermessen zu (Senatsurt. v. 29.11.2016 - 4 KN 93/14 -, v. 21.9.2016 - 4 KN 307/14 -, v. 19.2.2014 - 4 KN 56/12 - u. v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 - Nds. OVG, Urt. v. 2.7.2003 - 8 KN 2523/01 -, NuR 2003, 703 m. w. N.; OVG Schleswig, Urt. v. 18.2.1992 - 1 L 2/91 -, NuR 1003, 344; Bay. VGH, Urt. v. 21.7.1988 - 9 N 87.02020 -, NuR 1989, 261; Blum/Agena, a.a.O., § 16 Rn. 40 und § 19 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 14 N 15.873

    Grenzziehung von Landschaftsschutzgebieten

    Bei der räumlichen Abgrenzung von Landschaftsschutzgebieten kommt es auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums und nicht auf eine isolierte Betrachtung einzelner Grundstücke an (NdsOVG, U.v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 - NuR 2010, 579).
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2022 - 4 KN 195/19

    Arrondierung; Bestimmtheit; Einbeziehung (Flächen); Grenze; Puffer;

    Dabei kommt es nicht auf eine isolierte Betrachtung einzelner Grundstücke, sondern auf den Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraumes an (Senatsurt. v. 16.12.2009 - 4 KN 717/07 -, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 4 KN 76/08

    Gesamtcharakter des schützenswerten Landschaftsraums im Zusammenhang mit der

  • VG Frankfurt/Oder, 16.12.2020 - 5 K 652/19
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