Rechtsprechung
OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürGKG § 17; ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 1; ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 3; ThürGKG § 19 Abs 1 Satz 4; ThürGKG § 42 Abs 2; ThürGKG § 47; DDR-KV § 61
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften; Zweckverband; Bildung; Entstehung; konstitutiv; Mitgliedschaft; Gründung; Rechtssicherheit; Bekanntmachung; Verbandssatzung; Genehmigung; Wiedergabe; ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfassung; Verwaltung; Organisation der Gemeinden; Gemeindeverbände/kommunalen; Gebietskörperschaften; Zweckverband; Bildung; Entstehung; Konstitutive Mitgliedschaft; Gründung; Rechtssicherheit; Bekanntmachung; Verbandssatzung; Genehmigung; Wiedergabe; Nachrichtliches ...
- big-holzland.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 01.07.1999 - 2 K 1392/95
- OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Papierfundstellen
- DÖV 2002, 259
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (16)
- OVG Thüringen, 18.12.2000 - 4 N 472/00
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zweckverband; …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Sie bringt den Zweckverband ungeachtet etwaiger Fehler im vorangegangenen Gründungsvorgang zur Entstehung (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr.2001, 131 = LKV 2001, 415; so auch die Beschlüsse des Senats vom 15.7.1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVGRspr.
- OVG Thüringen, 16.11.1999 - 4 EO 919/96
Anschluß- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Eilverfahren; …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Ohne eine dem Rechtsstaatsprinzip genügende Veröffentlichung der Verbandssatzung konnte aber auch vor Inkrafttreten des ThürGKG keine mit Hoheitsbefugnissen ausgestattete öffentlich-rechtliche Körperschaft entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1966 - 4 C 222.65 - BVerwGE 25, 151 ff. [159], zur notwendigen Verkündung einer Wasserverbandssatzung; zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bekanntmachung einer Verbandssatzung: Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - ThürVGRspr. 2000, 37 = ThürVBl. 2000, 59 = LKV 2000, 360 = VwRR MO 2000, 129).1999, 261 = LKV 2000, 75 und vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).
Wie der Senat im Urteil vom 18.12.2000 (…- 4 N 472/00 - a. a. O.) unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 16.11.1999 (- 4 EO 919/96 - a. a. O.) ausgeführt hat, trifft § 19 Abs. 1 Satz 1 ThürGKG keine Regelung über die Art und Weise, wie die darin geforderte Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde zu erfolgen hat, um die ihr nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG zukommende konstitutive Wirkung entfalten zu können.
Der Senat hat bisher offen gelassen, ob nur die gemeinsame Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung im Amtsblatt der Rechtsaufsichtsbehörde konstitutive Wirkung entfalten kann oder ob hierfür auch die getrennte Bekanntmachung der Verbandssatzung einerseits und ihrer Genehmigung andererseits mit der Folge genügt, dass die konstitutive Wirkung erst mit dem letzten Bekanntmachungsakt eintritt (vgl. den Beschluss vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).
Dies erfordert auch, dass die Verbandssatzung in der Bekanntmachung der Genehmigung ebenso ausdrücklich bezeichnet oder ein anderer eindeutiger sachlicher Bezug zu der vorab bereits veröffentlichten Verbandssatzung hergestellt wird, wie dies bei einer gemeinsamen Bekanntmachung von Verbandssatzung und Genehmigung erforderlich ist (vgl. zu letzterem bereits den Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).
Auch § 19 Abs. 1 Satz 5 ThürGKG ermöglicht nach der Senatsrechtsprechung keine Heilung von Bekanntmachungsfehlern (vgl. Beschluss vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).
Es fehlt insofern der erforderliche eindeutige Sachbezug zwischen der veröffentlichten Verbandssatzung und ihrer Genehmigung (vgl. insoweit den Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O., dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag).
- BVerwG, 19.10.1966 - IV C 222.65
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Hier wäre die Frage der Existenz des beigeladenen Zweckverbandes und der Genehmigungsbedürftigkeit der Geltendmachung von Gründungsmängeln allenfalls als Vorfrage anzusehen, die einen direkten Feststellungsantrag jedoch nicht ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1966 - IV C 222.65 - BVerwGE 25, 151 ff. [156]).Wegen des unterschiedlichen Rechtsschutzinhaltes und der verschiedenen Zielsetzung eines Normenkontrollverfahrens und einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage kann die Klägerin auch den weniger weit tragenden Angriff gegen ihre Mitgliedschaft im Wege eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1966 - IV C 222.65 - a. a. O.;… Kopp, a. a. O., Rn. 31 zu § 43;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O., Rn. 52 zu § 43).
Ohne eine dem Rechtsstaatsprinzip genügende Veröffentlichung der Verbandssatzung konnte aber auch vor Inkrafttreten des ThürGKG keine mit Hoheitsbefugnissen ausgestattete öffentlich-rechtliche Körperschaft entstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.10.1966 - 4 C 222.65 - BVerwGE 25, 151 ff. [159], zur notwendigen Verkündung einer Wasserverbandssatzung; zu den rechtsstaatlichen Anforderungen an die Bekanntmachung einer Verbandssatzung: Beschluss des Senats vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - ThürVGRspr. 2000, 37 = ThürVBl. 2000, 59 = LKV 2000, 360 = VwRR MO 2000, 129).
- OVG Thüringen, 15.07.1999 - 4 ZEO 978/98
Beiträge; Beiträge, Beitragsrecht; Zweckverband; Existenz; Gründung; Entstehung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
2001, 131 = LKV 2001, 415; so auch die Beschlüsse des Senats vom 15.7.1999 - 4 ZEO 978/98 - ThürVGRspr.1999, 261 = LKV 2000, 75 und vom 16.11.1999 - 4 EO 919/96 - a. a. O.).
Wie der Senat im Beschluss vom 15.7.1999 (- 4 ZEO 978/98 - a. a. O.) dargelegt hat, bleibt die Geltendmachung von Gründungsmängeln für diejenigen, die durch Rechtsverstöße bei der Gründung in ihren Rechten verletzt sind, trotz der konstitutiven Wirkung einer Bekanntmachung nach § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürGKG mit Wirkung für die Zukunft möglich und ist nicht vollständig ausgeschlossen.
- VG Weimar, 14.07.1997 - 6 K 1620/96
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht Recht der juristischen Personen des …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
In der Rechtsprechung der Thüringer Verwaltungsgerichte wird derzeit davon ausgegangen, dass einer Mitgliedsgemeinde im Falle der erfolgreichen Geltendmachung eines Gründungsmangels nach § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG ein genehmigungsfreies "Sonderaustrittsrecht" zustehe (vgl. VG Weimar, Urteil vom 14.7.1997 - 6 K 1620/96.We - ThürVGRspr. 1998, 77, noch nicht rechtskräftig; VG Gera in dem hier angegriffenen Urteil vom 1.7.1997 - 2 K 1392/95 GE -).Soweit das Verwaltungsgericht Gera in der angegriffenen Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht Weimar (vgl. Urteil vom 14.7.1997 - 6 K 1620/96.We - a. a. O.) davon ausgeht, dass die Mitgliedschaft im Zweckverband bei der Geltendmachung von Gründungsmängeln im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 4 ThürGKG ab dem Zeitpunkt der Berufung auf den Mangel ende, weist der Senat auf seine Bedenken gegenüber dieser Rechtsauffassung hin.
- VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren; …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Er hat erstinstanzlich geltend gemacht, am 24.11.1992 als Zweckverband entstanden zu sein und verweist insofern auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera vom 20.2.1997 - 5 E 1156/96 GE -.Das Verwaltungsgericht Gera geht im Beschluss vom 20.2.1997 (- 5 E 1156/96 GE - ThürVGRspr. 1997, 77) davon aus, dass die Bekanntmachung einer Genehmigung erst nach der Veröffentlichung der Verbandssatzung nicht gegen die Wirksamkeit der Entstehung des Zweckverbandes spreche.
- BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83
Nichtigkeitsdogma
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Vielmehr besteht dieser Rechtsschein bis zu einer für den Rechtsverkehr verbindlich dokumentierten Beendigung der Verbandsmitgliedschaft einer Gemeinde im Wege eines Gegenaktes zur Normsetzung (vgl. so etwa zur Beseitigung des durch einen fehlerhaften Bebauungsplan gesetzten Rechtsscheins: BVerwG, Urteil vom 21.11.1986 - 4 C 22.83 - BVerwGE 75, 142). - BVerwG, 22.05.1990 - 8 B 156.89
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ff. [308]; im Einzelnen hierzu auch die ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 26.5.1999 - 6 B 75.98 - m. w. N., zitiert nach Juris und Beschluss vom 22.5.1990 - 8 B 156/89 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 75.98
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ff. [308]; im Einzelnen hierzu auch die ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 26.5.1999 - 6 B 75.98 - m. w. N., zitiert nach Juris und Beschluss vom 22.5.1990 - 8 B 156/89 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 13). - BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86
Bekanntmachung eines unter "Auflagen" genehmigter Bebauungsplans
Auszug aus OVG Thüringen, 30.08.2001 - 4 KO 199/00
Dieser Auffassung ist das Bundesverwaltungsgericht auf die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgelegte Frage entgegengetreten, ob in der Bekanntmachung der Genehmigung eines Bebauungsplanes darauf hingewiesen werden muss, dass die Genehmigung unter (erfüllten) Auflagen erteilt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.12.1986 - 4 N 2.86 - Buchholz 406.11 § 12 BBauG Nr. 16). - BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67
Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte
- BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81
Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung
- VGH Hessen, 15.03.1968 - R IV 2/66
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.1986 - 8 S 740/86
Fehlerhafter Bebauungsplan
- OVG Thüringen, 03.02.1999 - 4 N 547/98
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Antragsbefugnis; …
- VG Gera, 30.08.1999 - 5 E 331/99
- OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08
Zuständigkeit für Heilung von Satzungsrecht; Bestimmung des Bekanntmachungsorgans …
2001, 131 = LKV 2001, 415 und vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - ThürVGRspr.2002, 217 = LKV 2002, 138 = ThürVBl.
Ohne diese Anlage fehlt es der Satzung jedoch an einem unerlässlichen Mindestbestandteil einer Verbandssatzung und sie ist unwirksam (vgl. das Senatsurteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
In diesem Sinne kommt es auch nicht auf die wörtliche Wiedergabe einer erteilten Genehmigung an, sondern auch die nur nachrichtliche Wiedergabe einer erteilten aufsichtsbehördlichen Genehmigung ist geeignet, konstitutive Wirkung zu entfalten (siehe die Senatsurteile vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O. und vom 08.10.2007 - 4 KO 649/05 - LKV 2008, 115 = ThürVBl. 2008, 157;… Blomenkamp in Driehaus, a. a. O., Rn. 1418 b zu § 8).
Vielmehr soll sich der Rechtsverkehr, wie bei der Verbandssatzung selbst, auf den bekannt gemachten Inhalt der Genehmigung verlassen dürfen (hierzu das Senatsurteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
- OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
Mit Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - hat der Senat entschieden, dass die Gemeinde St. Gangloff nicht Mitglied dieses Zweckverbandes geworden ist, weil der Zweckverband in Ermangelung einer konstitutiv wirkenden Bekanntmachung seiner Verbandssatzung und ihrer Genehmigung bisher nicht wirksam entstanden ist.In diesem Zusammenhang hat der Senat mit Urteil vom 30.08.2001 (- 4 KO 199/00 - ThürVBl. 2002, 116 = LKV 2002, 138) darauf hingewiesen, dass es der freien Wahl der die Rechtsverstöße geltend machenden Mitgliedsgemeinde überlassen bleibe, eine der nachfolgend skizzierten, gleichberechtigt nebeneinander stehenden vier Alternativen der Geltendmachung von Gründungsmängeln wahrzunehmen, von denen eine die Normenkontrollklage gegen die Verbandssatzung nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 4 ThürAGVwGO ist.
Denn auch das Normenkontrollverfahren ist nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fristgebunden und der Aufsichtsbehörde verbleibt auch ohne Genehmigungserfordernis in der Zeitspanne von der gerichtlichen Feststellung von Gründungsmängeln im Normenkontrollverfahren bis zur Veröffentlichung der allgemeinverbindlichen Entscheidungsformel des Normenkontrollgerichts hinreichend Zeit, ihren aufsichtsbehördlichen Aufgaben nachzukommen (vgl. zu Letzterem bereits das Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
Der Senat hat mit Urteil vom 30.08.2001 (- 4 KO 199/00 - a. a. O.) entschieden, dass der dort beigeladene Antragsgegner in Ermangelung einer konstitutiv wirkenden Bekanntmachung seiner Verbandssatzung und ihrer Genehmigung bis dahin als Zweckverband nicht wirksam entstanden war.
Dies setzt jedoch voraus, dass einer späteren Bekanntmachung der Verbandssatzung des Antragsgegners und ihrer Genehmigung konstitutive Wirkung zukommt (vgl. auch insoweit das Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
Hierfür ist nach der Rechtsprechung des Senats der Streitwert regelmäßig auf 20.000,-- DM festzusetzen (vgl. den Beschluss des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - in Anlehnung an den "Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit", DVBl. 1996, S. 605 ff., Teil II, Ziffer 19.5).
- OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03
Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren; …
Wie der Senat bereits entschieden hat, konnte jedoch auch vor In-Kraft-Treten des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit ohne Veröffentlichung der Verbandssatzung kein Zweckverband im Sinne der Überleitungsvorschrift des § 47 ThürKGG gebildet werden (vgl. Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, LKV 2002, S. 138 [139]).Fehler im Gründungsvorgang oder Mängel der Verbandssatzung stellen die rechtliche Existenz des Zweckverbands grundsätzlich nicht in Frage (vgl. Urteil des Senats vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 -, LKV 2001, 415 ff.; Urteil vom 30.08.2001, a. a. O.).
Änderungssatzungen sind jedoch keine Gründungssatzungen und daher nicht geeignet, durch ihre Bekanntmachung den Rechtsschein der Verbandsgründung zu erzeugen und die konstitutive Entstehungswirkung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG herbeizuführen (vgl. zur nachträglichen Bekanntmachung einer Verbandssatzung i. d. F. einer Änderungssatzung Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, LKV 2002, S. 138 [142]).
Entscheidend ist, ob die Bekanntmachung der Verbandssatzung und ihrer Genehmigung bei einem verständigen Adressaten im Hinblick auf die Entstehung eines Zweckverbandes zu einem bestimmten Zeitpunkt Rechtsunsicherheit hervorruft und so eine dem Gesetzeszweck entgegenstehende Erschwernis schafft (vgl. Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, a. a. O.).
Unterstellt man, dass die In-Kraft-Tretens-Regelung unwirksam ist, wäre hier an die Stelle einer unwirksamen Satzungsvorschrift die gesetzliche Regelung getreten und der Zweckverband gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3, 1. Var. ThürKGG am Tag nach der Bekanntmachung der Verbandssatzung entstanden (vgl. auch Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 -, a. a. O.).
- OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05
Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines …
Der Gründungsmangel hat aber keine Auswirkungen auf die Existenz des Verbandes (vgl. das Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - ThürVGRspr. 2002, 217 = LKV 2002, 138 = ThürVBl. 2002, 116).Sie ermöglicht keine verlässlichere Kenntnisnahme von der Genehmigungserteilung als sie durch die nachrichtliche Bekanntmachung der Genehmigung bewirkt werden kann (vgl. das Senatsurteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - ThürVBl. 2002, 116 = LKV 2002, 138 und das Urteil vom 14.10.2002 - 4 N 340/95 - ThürVGRspr. 2003, 193 = ThürVBl. 2003, 104 = LKV 2003, 432).
Außerdem setzt die wirksame Entstehung des Zweckverbandes voraus, dass die bekannt gemachte Fassung der Verbandssatzung eine aus sich heraus vollständige Regelung des in § 17 Abs. 2 ThürKGG vorgeschriebenen Mindestinhalts aufweist (hierzu das Senatsurteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
Eine solche nachrichtliche Wiedergabe der Genehmigungserteilung ist ausreichend und nicht zu beanstanden (vgl. das Senatsurteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
Im Hinblick auf die Anforderungen, die die Bekanntmachung einer Verbandssatzung erfüllen muss, um konstitutive Wirkung entfalten zu können, hat der Senat im Urteil vom 30.08.2001 ausgeführt (4 KO 199/00 - a. a. O.), dass für die wirksame Entstehung eines Zweckverbandes Voraussetzung ist, dass die nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und 3 ThürKGG bekannt gemachte Fassung der Verbandssatzung eine aus sich heraus vollständige Regelung des in § 17 Abs. 2 ThürKGG vorgeschriebenen Mindestinhalts aufweist.
- OVG Thüringen, 14.10.2002 - 4 N 340/95
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Zweckverband; …
Sie ermöglicht keine verlässlichere Kenntnisnahme von der Genehmigungserteilung als sie durch die nachrichtliche Bekanntmachung der Genehmigung bewirkt werden kann (vgl. Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00- ThürVBl. 2002, 116 = LKV 2002, 138).Dies erfordert auch, dass die Verbandssatzung in der Bekanntmachung der Genehmigung ebenso ausdrücklich bezeichnet oder ein anderer eindeutiger sachlicher Bezug zu der vorab bereits veröffentlichten Verbandssatzung hergestellt wird, wie dies bei einer gemeinsamen Bekanntmachung von Verbandssatzung und Genehmigung erforderlich ist (vgl. das Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
Insbesondere die Bezeichnung der Verbandsmitglieder und des räumlichen Wirkungsbereichs des Zweckverbandes ist als Mindestinhalt im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 2 ThürKGG ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil der Zweckverbandssatzung (vgl. das Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
Der ausdrückliche Bezug auf die Beschlussfassung der neu gefassten Verbandssatzung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes in Verbindung mit der Ausfertigung der Satzung durch den Verbandsvorsitzenden ist bereits nicht ausreichend, um den für eine nachträgliche Entstehung des Zweckverbandes erforderlichen Rechtsschein hervorzurufen, es handele sich um eine von den Mitgliedsgemeinden vereinbarte und von der Aufsichtsbehörde genehmigte Gründungssatzung im Sinne des § 17 ThürKGG (vgl. hierzu Urteil vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00 - a. a. O.).
- OVG Thüringen, 11.06.2007 - 4 N 1359/98
Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Erhebung wiederkehrender …
Dies schließt alle wesentlichen Teile ein, seien sie auch als Anhang oder Anlage bezeichnet (vgl. Urteil vom 30.08.2001, 4 KO 199/00, LKV 2002, 138).Der Senat hat bisher offen gelassen, ob vor dem In-Kraft-Treten der Thüringer Bekanntmachungsverordnung die bloße Angabe des Ausgabemonats statt der Benennung des Ausgabetags zur Unwirksamkeit der Bekanntmachung einer Satzung führt, wenn man annähme, dass die Bekanntmachung der Satzung dann spätestens zum letzten denkbaren Tag, also dem Monatsletzten erfolgt sei (vgl. Urteil vom 30.08.2001, 4 KO 199/00, LKV 2002, S. 138).
- OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …
Denn erst durch diese Bekanntmachung wird der durch die zuvor veröffentlichte Verbandssatzung gesetzte Rechtsschein über die Existenz und Zusammensetzung des Zweckverbandes in einem für den Rechtsverkehr verbindlichen Gegenakt zur bisherigen Normsetzung geändert (vgl. zu diesem Begriff auch das Urteil des Senats vom 30.08.2001 - 4 KO 199/00) und die Mitgliedschaft im Zweckverband rechtswirksam begründet. - OVG Thüringen, 08.07.2014 - 4 ZKO 651/07
Neugründung eines rechtlich nicht existenten Zweckverbands
Zur Neugründung eines wegen gravierender Gründungsmängel zunächst nicht rechtswirksam entstandenen Zweckverbands durch Bekanntmachung einer von den Mitgliedsgemeinden vereinbarten neuen Gründungssatzung und der diesbezüglichen aufsichtsbehördlichen Genehmigung (Abgrenzung zur Fallkonstellation einer bloßen Änderungssatzung oder Neufassung einer bereits erlassenen und nachgehend geänderten Verbandssatzung, vgl. hierzu Senatsurteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 - Juris, Rn. 110 und 112).Mit anderen Worten: Die Bekanntmachung muss geeignet sein, den Rechtsschein zu begründen, an den § 19 Abs. 1 Satz 3 ThürKGG im Interesse der Rechtssicherheit die Existenz eines Zweckverbands knüpft, d. h. sie muss die Verlässlichkeit im Rechtsverkehr durch die Kenntnisnahme von der aufsichtsbehördlich nicht beanstandeten Entstehung eines neuen Hoheitsträgers gewährleisten (vgl. Senatsurteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 - Juris, Rn. 108, 112 m. w. N.).
Für das - hier inmitten stehende - Außenrechtsverhältnis eines Zweckverbands gegenüber den fraglichen Abgabepflichtigen ist demgegenüber nicht relevant, ob eine Regelung in der Verbandssatzung rechtmäßig ist; diese Frage ist nur von Belang für das Innenrechtsverhältnis der Verbandsmitglieder untereinander und derselben im Verhältnis zum Zweckverband (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Urteile vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 - Juris, Rn. 101 f. und 8. Oktober 2007 - 4 KO 649/05 - Juris, Rn. 80 f.).
Der Eindruck gründet sich ferner auf der Überschrift der bekanntgemachten Satzung ("Verbandssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbands"), die einen Hinweis auf eine Änderungssatzung oder eine (aktualisierte) Neufassung einer bereits erlassenen und nachgehend geänderten Verbandssatzung nicht erkennen lässt (zu dieser Fallkonstellation vgl. Senatsurteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 - Juris, Rn. 110 und 112).
- VG Weimar, 15.11.2006 - 6 K 6293/04
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Zweckverbandsgründung aus …
30. August 2001 - 4 KO 199/00 -, ThürVBl.Hiervon geht auch das Thüringer O- berverwaltungsgericht in seiner Entscheidung aus (ThürOVG, Urteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 -, ThürVBl. 2002, 115, 119).
Dies erfordert, dass diese Bekanntmachung den Rechtsschein setzt, es handele sich um eine von den Mitgliedsgemeinden vereinbarte und von der Aufsichtsbehörde genehmigte Gründungssatzung eines neu entstehenden Hoheitsträgers im Sinne des § 17 ThürGKG (ThürOVG, Urteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 -, S. 35, LKV 2002, 138 = ThürVBl.
Bestätigt wird dieser Eindruck durch die am Ende der Satzungen abgedruckten Ausfertigungen durch den Verbandsvorsitzenden (vgl. zu der sehr ähnlich gelagerten Fallgestaltung die vorzitierte Entscheidung des ThürOVG, Urteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 -, S. 35, LKV 2002, 138 = ThürVBl.
- VG Gera, 26.02.2003 - 2 K 1927/00
Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Zweckverband; Beitritt; Rücknahme …
Ob auf der Grundlage von § 61 Kommunalverfassung öffentlich-rechtliche Zweckverbände gegründet werden konnten, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (verneint vom OVG Magdeburg, Urteil vom 14. Mai 1997 - C 2 S 1/96 -, LKV 1997, 417 f.; bejaht vom OVG Bautzen, Urteil vom 9. September 1998 - 2 S 382/95 -, LKV 1999, 61 ff.; offen gelassen vom ThürOVG, Urteil vom 30. Austust 2001 - 4 KO 199/00 -).Sie muss die verlässliche Kenntnisnahme von der aufsichtsbehördlich nicht beanstandeten Entstehung eines neuen Hoheitsträgers gewährleisten (vgl. ThürOVG, Urteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 - und Beschluss vom 16. November 1999 - 4 EO 919/96 -).
Die unwirksamen Bekanntmachungen der Genehmigungen haben auch nicht den Rechtsschein des Beitritts der Klägerin im Beklagten mit der Folge gesetzt, dass dieser Rechtsschein erst durch einen für den Rechtsverkehr ersichtlichen und eindeutigen Gegenakt zur Normsetzung beseitigt werden muss (vgl. ThürOVG, Hinweise im Urteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 - und Beschluss vom 16. November 2001 - 4 EO 221/96 -).
Dies würde ferner gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen, wonach nur durch eine - hier nicht vorliegende - ordnungsgemäße Bekanntmachung ein im Interesse der Rechtssicherheit zu wahrender Rechtsschein begründet werden kann (vgl. ThürOVG, Urteil vom 30. August 2001 - 4 KO 199/00 -).
- VG Weimar, 05.01.2015 - 7 K 1424/12
Bekanntmachung von Zweckverbandssatzung und Genehmigung
- OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04
Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung
- OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …
- OVG Thüringen, 05.09.2005 - 4 N 1205/97
Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren; …
- OVG Thüringen, 12.03.2015 - 4 KO 758/14
Auseinandersetzung des Vermögens eines fehlerhaften Zweckverbandes
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10
Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
- VG Meiningen, 30.10.2007 - 2 K 725/05
Kommunalrecht; Kommunalrecht; Befugnis; Bekanntmachung; Funktion; Gemeinde; …
- OVG Thüringen, 31.05.2005 - 4 KO 1109/04
Beiträge; Keine Heilung von Beitragsbescheiden eines fehlerhaften Zweckverbandes …
- OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Personen des …
- OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12
Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt …
- OVG Thüringen, 17.10.2005 - 4 N 847/05
Entstehung eines Zweckverbandes durch Bekanntmachung im Amtsblatt; Für …
- OVG Thüringen, 22.08.2005 - 4 ZKO 654/05
Benutzungsgebührenrecht; Keine Verpflichtung eines fehlerhaften Zweckverbandes …
- VG Gera, 25.04.2008 - 5 E 116/08
Beiträge; durchschnittliche Grundstücksgröße; sachliche Beitragspflicht; …
- VG Gera, 05.05.2003 - 5 K 2026/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Genehmigung der Verbandssatzung; Bekanntmachung; …
- VG Gera, 31.07.2008 - 5 E 116/08
Beiträge
- OVG Thüringen, 27.03.2006 - 4 EO 87/06
Kommunalaufsichtsrecht; Zur Bestimmung des rückzahlungspflichtigen …
- OVG Thüringen, 11.12.2001 - 2 KO 140/97
Finanzausgleich; Finanzausgleich; Kreisumlage; Landrat; Eilentscheidungsrecht; …
- VG Halle, 28.01.2014 - 4 A 225/13
Erhebung eines Gewässerunterhaltungsbeitrags durch Verbandssatzung
- VG Halle, 15.10.2020 - 4 A 543/17
Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung; …
- VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18
- OVG Thüringen, 13.12.2004 - 4 N 935/98
Rechtmäßigkeit einer Wasserbenutzungssatzung, einer Entwässerungssatzung und von …
- OVG Thüringen, 05.11.2002 - 4 ZKO 834/01
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abgabenbescheid; Zweckverband; …
- VG Weimar, 03.07.2013 - 7 K 881/11
Konstitutive Bekanntmachung einer Verbandssatzung als Wirksamkeitsvoraussetzung …
- VG Meiningen, 12.07.2007 - 8 K 389/02
Ausbaubeiträge; Abwasserbeseitigungsbeitrag; Verbandsgründung; …
- OVG Thüringen, 13.12.2004 - 4 N 936/98
Rechtmäßigkeit einer Wasserbenutzungssatzung, einer Entwässerungssatzung und von …
- OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der …
- OVG Thüringen, 10.08.2016 - 4 ZKO 442/16
Heilung eines Bekanntmachungsfehlers bei Verbandssatzung eines Zweckverbands auch …
- VG Meiningen, 20.11.2003 - 8 K 49/00
Ausbaubeiträge; Abwasserbeseitígungsbeitrag (Vorausleistung); Zweckverband; …
- VG Halle, 26.10.2020 - 4 A 543/17
Beitrag für die Herstellung einer Schmutzwasserentsorgungseinrichtung; …
- VG Gera, 26.05.2003 - 2 E 331/03
Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht); …
- VG Meiningen, 22.01.2014 - 5 K 312/12
Überleitung altrechtlicher Zweckverbände der DDR
- VG Meiningen, 06.11.2003 - 8 K 877/99
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Zweckverband; Gründung; …
- VG Halle, 26.06.2003 - 4 A 421/01
Fiktion einer wirksamen Gründung eines Abwasserzweckverbandes zur Überprüfung der …
- VG Meiningen, 15.05.2003 - 8 K 103/00
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühren für Wasser/Abwasser; Zweckverband; …