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   OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 486/09   

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https://dejure.org/2009,41800
OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 486/09 (https://dejure.org/2009,41800)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.12.2009 - 4 KO 486/09 (https://dejure.org/2009,41800)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 486/09 (https://dejure.org/2009,41800)
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Kurzfassungen/Presse

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Kein Zweckverband ohne Personal - zum Erlass von Gebührenbescheiden durch einen privatwirtschaftlich organisierten Geschäftsbesorger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der Beiakten (4 KO 482/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 486/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 487/09 mit 4 Beiakten, 4 KO 488/09 mit 1 Beiakte, 4 KO 489/09 mit 5 Beiakten), die Gegenstand der Beratung waren.
  • OVG Thüringen, 09.11.2011 - 4 EO 39/11

    Heilung eines Beitragsbescheides, der nicht von der zuständigen Behörde, sondern

    Dies verdeutlicht auch folgende ergänzende Überlegung: Hätte der Antragsgegner dem Aussetzungsantrag im Rahmen des Eilverfahrens 6 E 206/10 We nicht stattgegeben, spricht viel dafür, dass das Verwaltungsgericht dem Eilantrag der Antragstellerin im Hinblick auf den Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 - 4 EO 26/09 - (ThürVBl 2010, 63-65) stattgegeben hätte, weil der Bescheid vom 28. November 2008 inhaltlich von einem privaten Geschäftsbesorger erlassen worden war (vgl. dazu auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 2011 - 9 C 2.11, 9 C 3.11 und 9 C 4.11 - und die dadurch rechtskräftigen Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 486/09, 482/09 und 4 KO 488/09 -).

    Da der Antragsgegner seit dem 1. Januar 2009 eigene Mitarbeiter beschäftigt, durch die auch die Bescheide erlassen werden, ist davon auszugehen, dass der Antragsgegner den Bescheid vom 11. Mai 2010 inhaltlich erlassen und damit gegenüber der Antragstellerin erstmals eine materielle, behördlich verantwortete Entscheidung getroffen hat (vgl BVerwG, Urteil vom 23. August 2011 - 9 C 2.11 - Rn. 23 und nunmehr rechtskräftiges Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 - 4 KO 486/09 -).

  • OVG Thüringen, 23.02.2012 - 4 ZKO 711/11

    Kein Erlass von Bescheiden durch formell privaten Verwaltungshelfer

    Diese rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts sind in der Sache inzwischen durch die Senatsurteile vom 14. Dezember 2009 (4 KO 482/09, 4 KO 486/09, 4 KO 488/09 und 4 KO 489/09) bestätigt worden, die allerdings einen anderen Zweckverband und einen anderen Geschäftsbesorger betrafen.
  • OVG Sachsen, 09.01.2012 - 5 D 180/10

    Abwasserbeitragsbescheid, Erlass durch GmbH als Verwaltungshelfer

    GmbH erlassen wurde, stellt sich die weitere Frage, ob die für diesen Fall vom Thüringischen Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 14. Dezember 2009 - 4 KO 486/09, juris) angenommene und vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. 23. August 2011 - 9 C 2/11 - juris) mit Bundesrecht vereinbar gehaltene Auffassung, aus der durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Organisationshoheit folge nicht das Recht eines Trägers kommunaler Selbstverwaltung, hoheitliche Verwaltungstätigkeiten ohne gesetzliche Ermächtigung auf Private zu übertragen, zur Rechtswidrigkeit des Beitragsbescheides führt.
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