Rechtsprechung
VG Münster, 10.11.2015 - 4 L 1081/15 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Ruhestand, Richter, Tätigkeit, Rechtsanwalt, Untersagung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anzeigepflicht von Ruhestandsbeamten bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes; Beeinträchtigung von dienstlichen Interessen durch eine Erwerbstätigkeit von Beamten im Ruhestand
- Anwaltsblatt
§ 71 DRiG, § 41 BeamtStG
Ehemaliger Richter darf vor "seinem" Gericht als Anwalt auftreten - ra.de
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässiges Verbot für einen ehemaligen Richter, als Rechtsanwalt aufzutreten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Richter a.D. darf an ehemaligem Dienstgericht als Anwalt auftreten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Der pensionierte Richter als Rechtsanwalt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der pensionierte Richter als Rechtsanwalt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Darf ein ehemaliger Richter an seinem früheren Gericht als Rechtsanwalt auftreten?
- lto.de (Kurzinformation)
Anwaltsätigkeit eines Richters a.D. - Beamte sind pauschal integer
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ehemaliger Richter darf als Rechtsanwalt auftreten
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 71 DRiG, § 41 BeamtStG
Ehemaliger Richter darf vor "seinem" Gericht als Anwalt auftreten - haufe.de (Kurzinformation)
Ex-Richter darf am früheren Dienstgericht als Anwalt arbeiten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ehemaligem Richter darf nicht generell das Auftreten als Rechtsanwalt vor früherem Dienstgericht verboten werden - Voraussetzung für Verbot ist Verletzung nachwirkender richterlicher Dienstpflichten
Verfahrensgang
- VG Münster, 10.11.2015 - 4 L 1081/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - 1 B 1375/15
Papierfundstellen
- AnwBl 2016, 71
- AnwBl Online 2016, 12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Münster, 30.08.2016 - 4 K 1789/15
Ruhestandsbeamter; Beeinträchtigung dienstlicher Interessen; Nebentätigkeit; …
Auszug aus VG Münster, 10.11.2015 - 4 L 1081/15
Die aufschiebende Wirkung der Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wird wiederhergestellt.Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage 4 K 1789/15 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. August 2015 wiederherzustellen und die Vollziehung aufzuheben, ist zulässig und begründet.
- BVerwG, 26.06.2014 - 2 C 23.13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2015 - 1 B 472/15
Unzulässigkeit der rechtsanwaltlichen Tätigkeit eines Richters im Altersruhestand
Auszug aus VG Münster, 10.11.2015 - 4 L 1081/15
Die Kammer hält damit an ihrer bereits im Beschluss vom 31. März 2015 dargelegten Rechtsauffassung auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. Juli 2015 - 1 B 472/15 -, juris, mit dem der Kammerbeschluss geändert worden ist, fest.
- VG Münster, 30.08.2016 - 4 K 1789/15
Heimspiel für Richter
Mit Beschluss vom 10. November 2015 (4 L 1081/15) hat die erkennende Kammer die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid vom 14. August 2015 erhobenen Klage wiederhergestellt, weil der Bescheid offensichtlich rechtswidrig sei.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des Klageverfahrens und des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes (4 L 1081/15) sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.
- OVG Niedersachsen, 26.09.2016 - 5 ME 104/16
Anschein; Beeinträchtigung; Besorgnis; dienstliche Interessen; Erwerbstätigkeit; …
Der Antragsteller wendet ohne Erfolg ein, diese Einschätzung des Verwaltungsgerichts stehe im Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2014 (- BVerwG 2 C 23.13 -, juris) und des Verwaltungsgerichts Münster vom 10. November 2015 (- 4 L 1081/15 -, juris), wonach die Erwerbstätigkeiten von Ruhestandsbeamten nur dann wegen Besorgnis der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen untersagt werden könnten, wenn sie nachteilige Rückschlüsse auf deren frühere Amtsführung zuließen.