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   VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17   

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https://dejure.org/2017,21538
VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17 (https://dejure.org/2017,21538)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23.06.2017 - 4 L 110/17 (https://dejure.org/2017,21538)
VG Cottbus, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - 4 L 110/17 (https://dejure.org/2017,21538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Verwaltungsgericht Cottbus (Pressemitteilung)

    Entlassung eines Polizisten aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Vortäuschung von Dienstunfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17
    Das Gericht ist in diesem Zusammenhang darauf beschränkt zu überprüfen, ob der Dienstherr den angewendeten Begriff der Bewährung und den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2017 - 6 A 8/17 -, juris. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, ZBR 2002, 184, juris Rn. 20 ff., und vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 CS 17.257 -, juris Rn. 13 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 1 B 1240/10 -, juris Rn. 10 ff.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17
    Das Gericht ist in diesem Zusammenhang darauf beschränkt zu überprüfen, ob der Dienstherr den angewendeten Begriff der Bewährung und den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2017 - 6 A 8/17 -, juris. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, ZBR 2002, 184, juris Rn. 20 ff., und vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 CS 17.257 -, juris Rn. 13 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 1 B 1240/10 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - 1 B 1240/10

    Ausschluss einer Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit bereits bei in der

    Auszug aus VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17
    Das Gericht ist in diesem Zusammenhang darauf beschränkt zu überprüfen, ob der Dienstherr den angewendeten Begriff der Bewährung und den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2017 - 6 A 8/17 -, juris. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, ZBR 2002, 184, juris Rn. 20 ff., und vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 CS 17.257 -, juris Rn. 13 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 1 B 1240/10 -, juris Rn. 10 ff.).
  • VG Düsseldorf, 01.12.2015 - 2 K 1731/15

    Beamter auf Probe; Entlassung; Polizeivollzugsbeamter; Bewährung; charakterliche

    Auszug aus VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17
    Diesbezügliche Erkenntnisse können für das Entlassungsverfahren verwendet werden (vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 1. Dezember 2015 - 2 K 1731/15 - juris).
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 CS 17.257

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Verstoßes gegen das

    Auszug aus VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17
    Das Gericht ist in diesem Zusammenhang darauf beschränkt zu überprüfen, ob der Dienstherr den angewendeten Begriff der Bewährung und den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2017 - 6 A 8/17 -, juris. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, ZBR 2002, 184, juris Rn. 20 ff., und vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 CS 17.257 -, juris Rn. 13 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 1 B 1240/10 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2017 - 6 A 8/17

    Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VG Cottbus, 23.06.2017 - 4 L 110/17
    Das Gericht ist in diesem Zusammenhang darauf beschränkt zu überprüfen, ob der Dienstherr den angewendeten Begriff der Bewährung und den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. April 2017 - 6 A 8/17 -, juris. BVerwG, Urteile vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 -, ZBR 2002, 184, juris Rn. 20 ff., und vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263, juris Rn. 20; Bay. VGH, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 CS 17.257 -, juris Rn. 13 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 1 B 1240/10 -, juris Rn. 10 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 110/17   

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https://dejure.org/2019,18670
OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 110/17 (https://dejure.org/2019,18670)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.05.2019 - 4 L 110/17 (https://dejure.org/2019,18670)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 4 L 110/17 (https://dejure.org/2019,18670)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 1 KiföG 2013, § 12 Abs 1 S 1 KiföG 2013, § 12a Abs 1 KiföG 2013, § 12b KiföG 2013, § 13 Abs 1 KiföG 2013
    Förderung einer Kindertageseinrichtung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Verteilung von Landes- und Landkreiszuweisungen

  • Wolters Kluwer

    Tageseinrichtung; Tagespflegestelle; Finanzierung; Zuweisung; Stichtag; Betreuungsplatz; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verteilung von...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tageseinrichtung; Tagespflegestelle; Finanzierung; Zuweisung; Stichtag; Betreuungsplatz; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verteilung von Landes- und Landkreiszuweisungen nach dem KiFöG

  • rechtsportal.de

    Weiterleitung von Zuweisungen des Landes gemäß an die Träger von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen; Gewährung von Zuweisungen aus eigenen Mitteln der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Finanzieller Einbehalt in Höhe zur Deckung der Kosten der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 110/17
    Ein Gericht darf sich wegen der in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Gesetzesbindung nicht über eine gesetzgeberische Grundentscheidung hinwegsetzen und sich aus der Rolle des Normanwenders in die der normsetzenden Instanz begeben (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 375 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92

    Kind als Schaden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 110/17
    Ein Gericht darf sich wegen der in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Gesetzesbindung nicht über eine gesetzgeberische Grundentscheidung hinwegsetzen und sich aus der Rolle des Normanwenders in die der normsetzenden Instanz begeben (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 375 ; 122, 248 ; stRspr).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14

    Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 110/17
    Im umgekehrten Fall einer Einrichtung, in der sich die Zahl der betreuten Kinder nach dem maßgeblichen Stichtag (§ 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KiFöG 2013) stark erhöht hat oder die erst nach diesem Stichtag den Betrieb aufnimmt, ist es zwar nach den hier streitgegenständlichen Regelungen wohl tatsächlich so, dass insoweit den zuständigen Gemeinden und den Eltern der betreuten Kinder gemäß § 12b, § 13 Abs. 1 KiFöG 2013 die Finanzierung des (Mehr-)Bedarfs der entsprechenden Einrichtung zunächst allein obliegt, was ihre finanzielle Leistungskraft überfordern könnte (vgl. hierzu auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, LKV 2016, S. 125 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 110/17
    Ein Gericht darf sich wegen der in Art. 20 Abs. 3 GG angeordneten Gesetzesbindung nicht über eine gesetzgeberische Grundentscheidung hinwegsetzen und sich aus der Rolle des Normanwenders in die der normsetzenden Instanz begeben (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 96, 375 ; 122, 248 ; stRspr).
  • VG Magdeburg, 11.12.2019 - 6 A 256/18

    Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen - Vereinbarkeit von § 11 KiFöG ST mit

    Selbst wenn es sich um ein gesetzgeberisches "Versehen" handelte, obliegt es weder Verwaltung noch Gerichten, dieses zu korrigieren, sondern es wäre Sache des Gesetzgebers (Vgl. OVG LSA, U. v. 21.5.2019 - 4 L 110/17 Rn 35 - zit. nach juris).
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