Rechtsprechung
   VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2591
VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14.NW (https://dejure.org/2014,2591)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.02.2014 - 4 L 115/14.NW (https://dejure.org/2014,2591)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 4 L 115/14.NW (https://dejure.org/2014,2591)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2591) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 69 GewO, § 70 Abs 3 GewO, § 160 StPO, § 170 Abs 2 StPO, § 80 Abs 3 VwGO
    Ausschluss eines Marktbeschickers vom Wochenmarkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitweiliger oder dauernder Ausschluss eines Marktbeschickers wegen dessen Fehlverhaltens in Bezug auf andere Teilnehmer im Interesse einer geordneten Durchführung des Marktes auf der Grundlage des § 70 Abs. 3 GewO durch den Veranstalter eines Wochenmarktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Marktbeschickerin muss Standplatz auf dem Wochenmarkt in Speyer vorerst nicht räumen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beleidigungen auf dem Wochenmarkt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Marktbeschickerin muss Standplatz auf dem Wochenmarkt in Speyer vorerst nicht räumen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein sofortiger Entzug eines Marktstandplatzes wegen Fehlverhaltens ohne vorherige Mahnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein sofortiger Entzug eines Marktstandplatzes wegen Fehlverhaltens ohne vorherige Mahnung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
    Es prüft eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Hauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (vgl. Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rn. 963); maßgebend für die Interessenabwägung sind mangels Vorliegens eines Widerspruchsbescheids dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2008, 483).
  • VG Neustadt, 28.01.2013 - 3 K 197/12

    Gemeinderatsmitglied von Haßloch darf nicht mehr behaupten, dass

    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
    Deshalb ist es unwahr zu behaupten, der Marktmeister habe Vorteilsannahme begangen (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 28. Januar 2013 - 3 K 197/12.NW -).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
    Es prüft eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Hauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (vgl. Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rn. 963); maßgebend für die Interessenabwägung sind mangels Vorliegens eines Widerspruchsbescheids dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2008, 483).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rn. 975).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 B 10574/06

    Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung bzgl eines Tiergeheges

    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
    Ob die von der Antragsgegnerin angeführte Begründung inhaltlich zutreffend ist, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unbeachtlich; dies ist erst bei der gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenbewertung zu erörtern (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 8 B 10574/06.OVG -).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 21.02.2014 - 4 L 115/14
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG, NVwZ 2007, 1176, 1177).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht