Rechtsprechung
   VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,257
VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13.NW (https://dejure.org/2014,257)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20.01.2014 - 4 L 1150/13.NW (https://dejure.org/2014,257)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 4 L 1150/13.NW (https://dejure.org/2014,257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 1 LWG RP, § 123 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO, § 61 Nr 2 VwGO
    Zum Prozessführungsrecht von Vereinigungen und zur gewillkürten Prozessstandschaft bei einer Leistungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Prozessführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder im eigenen Namen; Ausschluss der gewillkürten Prozessstandschaft bei der Leistungsklage; Gewährleistung der öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung der Anwohner als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Interessengemeinschaft aus Frankenstein scheitert mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Wochenendhausgebiet Schliertal

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wasserversorgung im Wochenendhausgebiet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Interessengemeinschaft aus Frankenstein scheitert mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Wochenendhausgebiet Schliertal

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Interessengemeinschaft aus Frankenstein scheitert mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Wochenendhausgebiet Schliertal

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Nur jeder für sich

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Denn auch bei Leistungsklagen gilt § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend (s. z.B. BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 -, juris).

    Wollte man die allgemeine Leistungsklage - im Gegensatz zur Verpflichtungsklage als einer besonderen Leistungsklage - von dieser Grundentscheidung ausnehmen, käme es zu Wertungswidersprüchen, die in der Sache nicht gerechtfertigt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 -, juris).

  • VGH Bayern, 30.07.2007 - 22 BV 05.3270
    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Von der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, wird die - hier vorliegende - gewillkürte Prozessstandschaft bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen durch § 42 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1996, 537; Bay. VGH, BayVBl. 2008, 149; Wahl/Schütz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2013, § 42 Abs. 2 Rn. 37; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 62 Rn. 18 ff.; Kopp/Schenke, Vorb. § 40 VwGO, Rn. 25 f.; Niesler, Individualrechtsschutz im Verwaltungsprozess, 2012, Seite 148).

    Zweck des § 42 Abs. 2 VwGO ist neben dem Ausschluss der Popularklage auch der Ausschluss der Interessenklage, mit der keine Verletzung eigener Rechte, sondern nur die nachteilige Betroffenheit von materiellen oder sonstigen Interessen geltend gemacht wird (vgl. Bay. VGH, BayVBl. 2008, 149; Wahl/Schütz in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 42 Abs. 2 Rn. 7 und 8).

  • BVerwG, 28.02.1980 - 3 B 1.80

    Zulässigkeit einer hilfsweisen Klageänderung - Prozessführungsbefugnis von

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Das Verwaltungsprozessrecht kennt jedoch kein allgemeines Prozessführungsrecht von Vereinigungen zur Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder im eigenen Namen (vgl. BVerwG, DÖV 1980, 649; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1995, 640).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 27.94

    Gesundheitswesen: Keine Klagebefugnis eins Landesausschusses des Verbandes der

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Von der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, wird die - hier vorliegende - gewillkürte Prozessstandschaft bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen durch § 42 Abs. 2 VwGO ausgeschlossen (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1996, 537; Bay. VGH, BayVBl. 2008, 149; Wahl/Schütz in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2013, § 42 Abs. 2 Rn. 37; Czybulka in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 62 Rn. 18 ff.; Kopp/Schenke, Vorb. § 40 VwGO, Rn. 25 f.; Niesler, Individualrechtsschutz im Verwaltungsprozess, 2012, Seite 148).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Die Antragstellerin ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch beteiligungsfähig i.S.v. § 61 Nr. 2 VwGO (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2013, § 61 Rn. 9; BGH NJW 2001, 1056).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2010 - 10 B 626/10

    Baurechtlicher Nachbarschutz bei Errichtung eines Entertainment-Centers in der

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Der Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung ist nur dann analog § 42 Abs. 2 VwGO prozessrechtlich zulässig, wenn die Antragstellerin geltend machen kann, durch ein behördliches Tun oder Unterlassen in ihren eigenen Rechten verletzt oder gefährdet zu sein (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Juni 2010 - 10 B 626/10 -, juris; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2013, § 123 Rn. 107).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 - 6 A 10608/13

    Zahlung einer Aufwandsentschädigung an Blutspender

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Ist offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen, dass eigene Rechte der Antragsteller verletzt oder in ihrer Verwirklichung gefährdet sein können, fehlt es an der für eine Sachentscheidung notwendigen - als prozessualer Filter gegenüber Popularklagen dienenden - Antragsbefugnis (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 6 A 10608/13.OVG -, juris).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Er garantiert dem Bürger aber keine allgemeine Rechtmäßigkeitskontrolle der Verwaltung (BVerfG, NVwZ 2009, 240).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Auch aus Art. 19 Abs. 4 GG lässt sich nicht das Erfordernis der Zulassung einer gewillkürten Prozessstandschaft im Anfechtungs- und Verpflichtungsrechtsstreit ohne besondere gesetzliche Regelung ableiten (vgl. BVerwGE 101, 73, 81/82).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus VG Neustadt, 20.01.2014 - 4 L 1150/13
    Zwar kann eine BGB-Gesellschaft Eigentum an einem Grundstück erwerben und wird gemäß § 47 Abs. 2 Grundbuchordnung - GBO - neben ihren Gesellschaftern im Grundbuch eingetragen (s. zur Grundbuchfähigkeit einer BGB-Gesellschaft BGH, NJW 2009, 594).
  • VG Gießen, 16.02.2000 - 8 E 1519/98

    Wochenendhaus - zum Anschluß an eine zentrale Wasserversorgung

  • VGH Hessen, 28.09.2011 - 5 A 1523/10

    Anschluss an Wasserversorgung

  • VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14

    Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner

    Mit Beschluss vom 20. Januar 2014 - 4 L 1150/13.NW - lehnte die Kammer diesen Antrag mit der Begründung ab, die Interessengemeinschaft sei nicht antragsbefugt, da sie nicht Eigentümerin eines Grundstücks im Schliertal sei und sich eine Antragsbefugnis auch nicht unter dem Gesichtspunkt der gewillkürten Prozessstandschaft in Betracht komme.

    Ausweislich der dem Gericht in dem Verfahren 4 L 1150/13.NW vorgelegten Verwaltungsakten (s. die Dokumente auf Blatt 126 - 142 der Gerichtsakte 4 L 1150/13.NW) hat die Antragsgegnerin die Zapfstelle in der Dürkheimer Straße jedoch nicht selbst eingerichtet, sondern die Beigeladene, so dass es sich hierbei gerade nicht um eine Wasserversorgungsanlage der Antragsgegnerin handelt bzw. gehandelt hat.

    Das Einwohnermeldeamt der Antragsgegnerin hat "Neubürger", die sich mit Hauptwohnsitz im Schliertal angemeldet haben, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht vorgesehen sei, das Schliertal in Zukunft zu erschließen (s. das Schreiben auf Blatt 103 der Gerichtsakte 4 L 1150/13.NW).

  • VG Freiburg, 25.06.2020 - 4 K 1732/20

    Beteiligungsfähigkeit und Antragsbefugnis einer Interessengemeinschaft

    Ein Prozessführungsrecht zur Wahrnehmung der Rechte anderer im eigenen Namen kennt das Verwaltungsprozessrecht gerade nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.02.1980 - 3 B 1.80 -, NJW 1980, 1911; Nds. OVG, Beschl. v. 20.02.2019 - 4 KN 251/16 -, juris Rn. 7; VG Neustadt a.W., Beschl. v. 20.01.2014 - 4 L 1150/13.NW -, juris Rn. 25).
  • VG Minden, 03.03.2016 - 9 K 529/15

    Anspruch von Grundstückseigentümern gegenüber einer Gemeinde auf einen kräftigen

    VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 20.10.2014 - 4 L 1150/13.NW - juris Rn. 26. m.w.N.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht