Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01 (3 A 372/00)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1585
OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01 (3 A 372/00) (https://dejure.org/2002,1585)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19.03.2002 - 4 L 118/01 (3 A 372/00) (https://dejure.org/2002,1585)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. März 2002 - 4 L 118/01 (3 A 372/00) (https://dejure.org/2002,1585)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Ein verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz abgestelltes Fahrzeug darf sofort abgeschleppt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen Inanspruchnahme zur Kostenerstattung wegen Abschleppens des Kfz; Rechtmäßigkeit des Vollzugs einer Abschleppmaßnahme als Ersatzvornahme ; Auf Entfernung von einem auf einem nur für Schwerbehinderte zugelassenen Parkplatz gerichtetes Gebot; Einwand der ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Derjenige, der auf einem Behindertenparkplatz parkt, darf sofort abgeschleppt werden.

  • Judicialis

    LVwG SH § 229 Abs. 1 Nr. 2; ; LVwG SH § 238 Abs. 1; ; LVwG SH § 249 Abs. 1; ; LVwG SH § 249 Abs. 2; ; VVKO SH § 1 Nr. 2; ; VVKO SH § 3 Abs. 1; ; VVKO SH § 17 Abs. 1 Nr. 8

  • RA Kotz

    Bei Parken auf Behindertenparkplatz darf sofort abgeschleppt werden!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Abschleppen vom Behindertenparkplatz

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wer auf dem Behindertenparkplatz parkt wird ohne Pardon sofort abgeschleppt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbotswidrig auf Behindertenparkplatz abgestellte Fahrzeuge dürfen sofort abgeschleppt werden - Einhaltung einer Wartefrist sowie vorherige Halteranfrage und Nachforschung zum Aufenthaltsort des Fahrers nicht erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3289 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2003, 647
  • NZV 2004, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2000 - 4 L 135/99

    Heranziehung des Fahrzeughalters als Kostenschuldner zur Zahlung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Bei dem Verkehrszeichen 314 i.V.m. mit dem Zusatzzeichen 1044-10 der StVO, das ausschließlich Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden das Parken an den entsprechend gekennzeichneten Stellen erlaubt, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der durch öffentliche Bekanntgabe gemäß §§ 45 Abs. 3, 41 Abs. 1 StVO i.V.m. § 110 Abs. 3 Satz 1 LVwG wirksam wird (vgl. Senat, Urteil vom 28.02.2000 - 4 L 135/99 -, NordÖR 2000, 458, 459; VGH Mannheim, Urteil vom 17.09.1990, NJW 1991, 1698; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990, NJW 1990, 2270).

    Das genannte Verkehrszeichen beinhaltet nämlich nicht nur eine Verbotsverfügung für Nichtschwerbehinderte, auf dem betreffendem Standort zu parken, sondern für den Fall, dass diesem Verbot zuwider gehandelt wird, auch ein Wegfahrgebot (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1988, NVwZ 1988, 623, 624 -Parkuhr; BVerwG, Beschluss vom 07.11.1977, NJW 1978, 656, 657 - eingeschränktes Halteverbot; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/96 -, NVwZ-RR 99, 23 ff. - Parkscheinautomat).

    Es wird den unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gleichgesetzt mit der Folge, dass ein Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.11.1977 und 26.01.1988 aaO; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 5 A 2339/99

    Ein auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt abgestelltes, defektes Fahrzeug

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    So habe das OVG Münster (Beschl. v. 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -) entschieden, dass die Ordnungsbehörde ca. eine Stunde bis zum Abschleppen warten müsse, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das geparkte Fahrzeug nicht gestört würden.

    Die Behinderung besteht bereits in der konkreten Eignung zur Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: so wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, ist die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen Nichtparkberechtigter freigehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -, DAR 2000, 427 = VerkMitt 2000 Nr. 96, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 aaO sowie weiteren Nachweisen; vgl. auch VGH München, Urteil vom 29.01.1996 - 24 B 94.1712 - NJW 1996, 1979).

    Die Hinweise des Klägers auf die Rechtsprechung etwa des OVG Münster (im Beschluss vom 21.03.2000 aaO), der zufolge die Behörde mit der Abschleppmaßnahme in Fällen einer nicht konkreten Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer mindestens eine Stunde zuzuwarten habe, gehen in zweierlei Hinsicht fehl: Zum einen kommt es schon nach oben Dargelegtem auch nach der genannten Rechtsprechung des OVG Münster selbst bei der unberechtigten Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen gerade nicht darauf an, ob ein Berechtigter gerade konkret an der Wahrnehmung seines Parkrechts gehindert wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3625/88

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Bei dem Verkehrszeichen 314 i.V.m. mit dem Zusatzzeichen 1044-10 der StVO, das ausschließlich Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden das Parken an den entsprechend gekennzeichneten Stellen erlaubt, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der durch öffentliche Bekanntgabe gemäß §§ 45 Abs. 3, 41 Abs. 1 StVO i.V.m. § 110 Abs. 3 Satz 1 LVwG wirksam wird (vgl. Senat, Urteil vom 28.02.2000 - 4 L 135/99 -, NordÖR 2000, 458, 459; VGH Mannheim, Urteil vom 17.09.1990, NJW 1991, 1698; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990, NJW 1990, 2270).

    Das genannte Verkehrszeichen beinhaltet nämlich nicht nur eine Verbotsverfügung für Nichtschwerbehinderte, auf dem betreffendem Standort zu parken, sondern für den Fall, dass diesem Verbot zuwider gehandelt wird, auch ein Wegfahrgebot (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1988, NVwZ 1988, 623, 624 -Parkuhr; BVerwG, Beschluss vom 07.11.1977, NJW 1978, 656, 657 - eingeschränktes Halteverbot; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/96 -, NVwZ-RR 99, 23 ff. - Parkscheinautomat).

    Es wird den unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gleichgesetzt mit der Folge, dass ein Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.11.1977 und 26.01.1988 aaO; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO).

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Dies ist vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 2000 aaO angenommen worden für den Fall eines Parkens im eingeschränkten Halteverbot (und würde erst recht natürlich für Zonen mit uneingeschränktem Halteverbot gelten) und ist des Weiteren zu bejahen bei anderen qualifizierten Verstößen wie etwa rechtswidrigem Parken in Feuerwehrzufahrtszonen und gerade auch - wie vorliegend - auf einem Schwerbehindertenparkplatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 - 3 C 3/90 -, NJW 1993, 870, 871).

    Die Behinderung besteht bereits in der konkreten Eignung zur Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: so wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, ist die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen Nichtparkberechtigter freigehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -, DAR 2000, 427 = VerkMitt 2000 Nr. 96, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 aaO sowie weiteren Nachweisen; vgl. auch VGH München, Urteil vom 29.01.1996 - 24 B 94.1712 - NJW 1996, 1979).

  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Das genannte Verkehrszeichen beinhaltet nämlich nicht nur eine Verbotsverfügung für Nichtschwerbehinderte, auf dem betreffendem Standort zu parken, sondern für den Fall, dass diesem Verbot zuwider gehandelt wird, auch ein Wegfahrgebot (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1988, NVwZ 1988, 623, 624 -Parkuhr; BVerwG, Beschluss vom 07.11.1977, NJW 1978, 656, 657 - eingeschränktes Halteverbot; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/96 -, NVwZ-RR 99, 23 ff. - Parkscheinautomat).

    Die Zahlung von insgesamt 195, 46 DM steht nicht außer Verhältnis zu dem Erfolg, die von ihm verursachte Störung der öffentlichen Sicherheit schnellstmöglich zu beheben und den Parkplatz bestimmungsgemäß für den in besonderer Weise auf ihn angewiesenen Personenkreis freizumachen (vgl. hierzu auch VGH Kassel, Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/96 -, NVwZ-RR 1999, 23, 27).

  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Das genannte Verkehrszeichen beinhaltet nämlich nicht nur eine Verbotsverfügung für Nichtschwerbehinderte, auf dem betreffendem Standort zu parken, sondern für den Fall, dass diesem Verbot zuwider gehandelt wird, auch ein Wegfahrgebot (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1988, NVwZ 1988, 623, 624 -Parkuhr; BVerwG, Beschluss vom 07.11.1977, NJW 1978, 656, 657 - eingeschränktes Halteverbot; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO - eingeschränktes Halteverbot; Hess. VGH, Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/96 -, NVwZ-RR 99, 23 ff. - Parkscheinautomat).

    Es wird den unaufschiebbaren Anordnungen von Polizeivollzugsbeamten gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gleichgesetzt mit der Folge, dass ein Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.11.1977 und 26.01.1988 aaO; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990 aaO; Senat, Urteil vom 28.02.2000 aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89

    Abschleppkosten bei kurzfristiger Aufstellung von Halteverbotsschildern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Bei dem Verkehrszeichen 314 i.V.m. mit dem Zusatzzeichen 1044-10 der StVO, das ausschließlich Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinden das Parken an den entsprechend gekennzeichneten Stellen erlaubt, handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der durch öffentliche Bekanntgabe gemäß §§ 45 Abs. 3, 41 Abs. 1 StVO i.V.m. § 110 Abs. 3 Satz 1 LVwG wirksam wird (vgl. Senat, Urteil vom 28.02.2000 - 4 L 135/99 -, NordÖR 2000, 458, 459; VGH Mannheim, Urteil vom 17.09.1990, NJW 1991, 1698; VGH Mannheim, Urteil vom 15.01.1990, NJW 1990, 2270).
  • VGH Bayern, 29.01.1996 - 24 B 94.1712

    Halter haftet für Abschleppkosten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Die Behinderung besteht bereits in der konkreten Eignung zur Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: so wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, ist die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen Nichtparkberechtigter freigehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -, DAR 2000, 427 = VerkMitt 2000 Nr. 96, unter Hinweis u.a. auf BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 aaO sowie weiteren Nachweisen; vgl. auch VGH München, Urteil vom 29.01.1996 - 24 B 94.1712 - NJW 1996, 1979).
  • OVG Hamburg, 14.08.2001 - 3 Bf 429/00

    "bei Störung bitte anrufen, komme sofort"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Nur dann, wenn der Fahrer ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann, kommt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 -, DÖV 1990, 482), etwa dann, wenn der Fahrer durch konkrete Hinweise erkennbar dafür Sorge getragen hat, dass er in unmittelbarer Nähe sofort erreichbar ist und das Fahrzeug selbst unmittelbar entfernen kann (vgl. hierzu zuletzt OVG Hamburg, Urteil vom 14.08.2001 - 3 Bf 429/00 -, NordÖR 2001, 495 ff. = NZV 2002, 52 ff.: "Ergibt ein auf dem Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe ausgelegter konkreter Hinweis etwa, dass der Verantwortliche das Fahrzeug im engsten Nahbereich von seinem derzeitigen Aufenthaltsort geparkt hat, kann es dem eingesetzten Beamten zumutbar sein, die entsprechende Örtlichkeit aufzusuchen und den Störer zum Wegfahren aufzufordern, sofern dem zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingesetzten Beamten dabei kein übermäßiger Einsatz - etwa der Versuch, den Verantwortlichen in größerer Entfernung oder im oberen Stockwerk eines mehrgeschossigen Hauses aufzusuchen - abverlangt wird; die insoweit erforderliche Wertung ist aus der Sicht des eingesetzten Polizeibeamten zu treffen...").
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01
    Nur dann, wenn der Fahrer ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann, kommt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 179.89 -, DÖV 1990, 482), etwa dann, wenn der Fahrer durch konkrete Hinweise erkennbar dafür Sorge getragen hat, dass er in unmittelbarer Nähe sofort erreichbar ist und das Fahrzeug selbst unmittelbar entfernen kann (vgl. hierzu zuletzt OVG Hamburg, Urteil vom 14.08.2001 - 3 Bf 429/00 -, NordÖR 2001, 495 ff. = NZV 2002, 52 ff.: "Ergibt ein auf dem Armaturenträger hinter der Windschutzscheibe ausgelegter konkreter Hinweis etwa, dass der Verantwortliche das Fahrzeug im engsten Nahbereich von seinem derzeitigen Aufenthaltsort geparkt hat, kann es dem eingesetzten Beamten zumutbar sein, die entsprechende Örtlichkeit aufzusuchen und den Störer zum Wegfahren aufzufordern, sofern dem zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs eingesetzten Beamten dabei kein übermäßiger Einsatz - etwa der Versuch, den Verantwortlichen in größerer Entfernung oder im oberen Stockwerk eines mehrgeschossigen Hauses aufzusuchen - abverlangt wird; die insoweit erforderliche Wertung ist aus der Sicht des eingesetzten Polizeibeamten zu treffen...").
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2009 - 5 S 3047/08

    Bekanntgabe eines Verkehrszeichens durch Aufstellung wirkt gegen alle

    OVG, Urt. v. 18.07.2006 - 12 LC 270/04 -, NJW 2007, 1609 ), berücksichtigt indes nicht hinreichend die neuere - von den Obergerichten ganz überwiegend übernommene - Rechtsprechung dieses Gerichts, wonach Verkehrszeichen bereits durch ihre Aufstellung (vgl. §§ 39 Abs. 2 u. 2a, 45 Abs. 4 StVO) als eine besondere Form der ö f f e n t l i c h e n Bekanntgabe bekanntgegeben werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.1996 - 11 C 15.95 -, BVerwGE 102, 316; ebenso HessVGH, Urt. v. 20.08.1996 - 11 UE 284/96 -, NJW 1997, 1023; ebenso Senat, Urt. v. 14.08.2002 - 5 S 1608/02 -, NVwZ-RR 2003, 311 ; OVG SH, Urt. v. 19.03.2002 - 4 L 118/01 -, NVwZ-RR 2003, 647; Hamburg.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2005 - 7 A 11726/04

    Ausweis vergessen - Parkberechtigter muss Abschleppkosten zahlen

    Deshalb besteht an der Freihaltung von Behindertenparkplätzen ein erhebliches öffentliches Interesse (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 29. Januar 1996 - 24 B 94.1712 - NJW 1996, 979; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19. März 2002 - 4 L 118/01 -, NVwZ-RR 203, 647; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2002 - 3 B 67.02 -, VRS 103, 309; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 203, 558).
  • VG Hamburg, 23.08.2004 - 5 K 5211/02

    Anforderungen an den Erlass eines Kostenfestsetzungbescheides; Voraussetzungen

    Dieses Schild verbietet jedes Halten auf der Fahrbahn und beinhaltet zugleich ein Wegfahrgebot (st. Rspr., vgl. BVerwG, NJW 1978, 656 f. OVG Schleswig, NVwZ-RR 2003, 647; jeweils m.w.N.).

    Ein etwaiger Rechtsbehelf gegen das Wegfahrgebot hätte in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung gehabt (vgl. BVerwG, NVwZ 1988, 623 f.; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2003, 647; jeweils m.w.N.).

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass es ausreicht, dass das verbotswidrige Halten konkret geeignet ist, zu solchen Behinderungen zu führen (BVerwG, Buchholz 442.151, § 12 StVO Nr. 10 = NJW 2002, 2122; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2003, 647; OVG Hamburg, NJW 2001, 168, 169 [OVG Hamburg 28.03.2000 - 3 Bf 215/98]; VGH Mannheim, NVwZ-RR 2003, 558).

    Eine derartige Eignung liegt nach der Rechtsprechung stets im Falle des verbotswidrigen Parkens in Feuerwehrzufahrtszonen vor (vgl. BVerwG, Buchholz 442.151, § 12 StVO Nr. 10 = NJW 2002, 2122; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2003, 647, 648; VG Hamburg, Urteil vom 21.01.2002 - 5 VG 1212/2001 -), wie dies hier der Fall war.

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