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   VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08.NW   

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https://dejure.org/2008,8019
VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08.NW (https://dejure.org/2008,8019)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30.10.2008 - 4 L 1225/08.NW (https://dejure.org/2008,8019)
VG Neustadt, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 4 L 1225/08.NW (https://dejure.org/2008,8019)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behördliche Untersagung des Anbietens von alkoholischen Getränken jeglicher Art zum Preis von 1 Euro gegenüber einem Gaststättenbetreiber; Übermäßiger Alkoholkonsum als konkrete Gefahr für Jugendliche oder junge Erwachsene

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 ÂEUR in Diskotheken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ein-Euro-Partys

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 Euro in Diskotheken

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 Euro in Diskotheken

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Verkauf von alkoholischen Getränken für 1 Euro in Diskotheken - Verleitung zu übermäßigem Alkoholkonsum

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 21.08.2007 - 22 CS 07.1796

    Gaststättenrechtliches Verbot so genannter "Flatrate-Partys"

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für besondere Fallkonstellationen verstoßen wird (vgl. z.B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG sowie § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 JuSchG), sondern auch bei grundsätzlich erlaubtem Alkoholgenuss, wenn dieser im Übermaß vorgenommen wird (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26; Scheidler, GewArch 2007, 276, 277; VG Hannover, NJW 2008, 1015).

    Ein Vorschubleisten kommt auch dann in Betracht, wenn der Gastwirt durch sein Preiskonzept konkludent ankündigt, Alkoholmissbrauch zuzulassen (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26).

    Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn erfahrungsgemäß nach der konkreten Betriebsart der Gaststätte und nach der sozialen Zusammensetzung der Besucher der Schluss gerechtfertigt ist, dass von einem Anreiz zum Alkoholmissbrauch auch Gebrauch gemacht werden wird (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26; vgl. hierzu auch Guckelberger, LKZ 2008, 385, 388).

    Hierzu trägt auch die im Hinblick auf eine Neigung zu aggressivem Verhalten "schwierige soziale Zusammensetzung" der Besucher der Diskothek bei; ferner ist auch das typischerweise niedrige verfügbare Einkommen dieser Klientel von Bedeutung (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26; vgl. auch VG Hannover, NJW 2008, 1015).

  • VG Hannover, 11.07.2007 - 11 B 3480/07

    Zulässigkeit gaststättenrechtlicher Auflagen bei sogenannten

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn gegen gesetzliche Verbote für besondere Fallkonstellationen verstoßen wird (vgl. z.B. § 6, § 20 Nr. 2 GastG sowie § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 JuSchG), sondern auch bei grundsätzlich erlaubtem Alkoholgenuss, wenn dieser im Übermaß vorgenommen wird (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26; Scheidler, GewArch 2007, 276, 277; VG Hannover, NJW 2008, 1015).

    Dies kann auch durch die Abgabe von Alkohol zu sehr niedrigen, nicht kostendeckenden Preisen geschehen (VG Hannover, NJW 2008, 1015).

    Hierzu trägt auch die im Hinblick auf eine Neigung zu aggressivem Verhalten "schwierige soziale Zusammensetzung" der Besucher der Diskothek bei; ferner ist auch das typischerweise niedrige verfügbare Einkommen dieser Klientel von Bedeutung (Bay. VGH, NVwZ-RR 2008, 26; vgl. auch VG Hannover, NJW 2008, 1015).

  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und InfAuslR 2007, 275; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452).

    Der Rechtsschutzanspruch des Bürgers ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (s. z.B. BVerfG, NVwZ 2007, 946).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 7 ME 24/08

    Auswahl; Auswahlentscheidung; Auswahlermessen; Bewerber; Ermessen; Ermächtigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
    Dies hat die Antragsgegnerin in ihrer Antragserwiderungsschrift vom 30. Oktober 2008 nochmals betont (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 7. März 2008 - 7 ME 24/08 - (juris) dazu, dass im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Ergänzung von Ermessenserwägungen nach § 114 Satz 2 VwGO möglich ist).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der VA offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des VA auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG NJW 2002, 2225 und NVwZ 2007, 1176, 1177).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2004, 93 und InfAuslR 2007, 275; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452).
  • BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02

    Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der VA offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des VA auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG NJW 2002, 2225 und NVwZ 2007, 1176, 1177).
  • BVerwG, 22.02.1990 - 1 B 12.90

    Gaststättenbetrieb - Diskothek - Gäste - Gefahr für Leib und Leben -

    Auszug aus VG Neustadt, 30.10.2008 - 4 L 1225/08
    Die Norm setzt eine konkrete Gefahr bzw. ein konkretes Vorkommnis voraus, welches Anlass zu einer Befürchtung der Gefährdung von Leben und Gesundheit der Gäste gibt (BVerwG, NVwZ-RR 1990, 404; Schröder/Führ, NVwZ 2008, 145).
  • VG Regensburg, 28.01.2014 - RN 5 S 14.28

    Ein sogenanntes Proportionalangebot einer Diskothek, wonach man bei Betreten der

    Es genügt vielmehr, wenn der Gastwirt durch sein Preiskonzept konkludent ankündigt, Alkoholmissbrauch zuzulassen, was insbesondere durch die Abgabe von Alkohol zu sehr niedrigen Preisen geschehen kann (BayVGH vom 21.8.2007, BayVBl 2008, 312; OVG Rheinland-Pfalz vom 17.2.2011, Az. 6 B 10231/11 ; VG Gießen vom 8.12.2008, Az. 8 L 4454/08.GI ; VG Neustadt (Weinstraße) vom 30.10.2008, Az. 4 L 1225/08.Nw ; VG Hannover vom 11.7.2007, Az. 11 B 3480/07 ).
  • VG Neustadt, 26.09.2012 - 4 L 838/12

    Gaststättenrecht; Vollstreckung; Fortwirkung einer bestandskräftigen

    Mit Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 4 L 1225/08.NW - (juris) lehnte die beschließende Kammer den Eilantrag u.a. mit der Begründung ab, die in dem Bescheid vom 29. Oktober 2008 angeordnete Auflage, die auf § 5 GastG gestützt werden könne, sei offensichtlich rechtmäßig.
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