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   OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90   

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OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90 (https://dejure.org/1992,1818)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.1992 - 4 L 149/90 (https://dejure.org/1992,1818)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 (https://dejure.org/1992,1818)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1992, 480 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 7.76

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90
    Das BVerwG hat auch entschieden, daß die Verbüßung einer Freiheitsstrafe (oder der Aufenthalt in Untersuchungshaft) für sich allein kein der Leistung von Sozialhilfe entgegenstehender Grund ist (BVerwGE 51, 281).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.1988 - 12 A 121/86
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1992 - 4 L 149/90
    § 21 Abs. 3 BSHG, der den Taschengeldanspruch von Hilfesuchenden in einer Anstalt, einem Heim oder einer gleichwertigen Einrichtung regelt und für Erwachsene auf 30 v.H. des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes festsetzt, ist hier nicht anwendbar, da eine Justizvollzugsanstalt keine Einrichtung im Sinne dieser Vorschrift ist (OVG Koblenz, Urteil vom 25.2.1988 - 12 A 121/86 - BVerwG FEVS 25, 187; Mergler/Zink, BSHG, § 21 Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 20 SO 55/12

    Sozialhilfe

    Möglich bleiben vielmehr nach Maßgabe des § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII a.F. bzw. des § 27a Abs. 4 S. 1 SGB XII n.F individuell bemessene Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (so auch Schoch in LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 98 Rn. 57 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 12.10.1993 - 5 C 38/92; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 13.05.1992 - 4 L 149/90 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 7 AS 423/05 ER; ebenfalls auf das BVerwG Bezug nimmt Wahrendorf, a.a.O., der, wenn auch ohne Angabe einer Anspruchsgrundlage, für Untersuchungsgefangene die Gewährung eines angemessenen Barbetrages - Taschengeld - für geboten hält).

    Erscheint insoweit die Gewährung eines Bruchteils der im streitigen Zeitraum geltenden Sozialhilferegelleistung als naheliegend (so auch OVG Lüneburg, Urteil 13.05.1992 - 4 L 149/90; SG Schleswig, Beschluss vom 25.05.2005 - S 3 AS 173/05 ER; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 7 AS 423/05 ER; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.02.1988, a.a.O und ihm nachfolgend BVerwG, Urteil vom 12.10.1993, a.a.O.; siehe auch schon oben zu 4.a), so bemisst der Senat bei seiner Schätzung den konkreten Bruchteil mit 15 Prozent der maßgeblichen Sozialhilfeleistung.

  • BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 840/06

    Zur Gewährung von Taschengeld an im Maßregelvollzug Untergebrachte - Begründung

    aa) Dass grundsätzlich für Personen, die sich im Vollzug einer strafgerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung befinden, neben der Versorgung durch die jeweilige Einrichtung noch sozialhilferechtliche Leistungsansprüche in Betracht kommen können, entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 37, 87 ff.; 51, 281 ; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 Ws 440/05, 441/05 -, juris; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. März 2006 - L 13 AS 4377/05 -, juris, sowie vom 21. März 2006 - L 7 AS 1128/06 -, juris; für das Taschengeld bei Untersuchungsgefangenen: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2006 - L 7 AS 423/05 ER -, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 14. November 2005 - L 9 B 260/05 SO ER -, juris; aus der Literatur allgemein Luthe, in : Hauck/Noftz, SGB XII, § 2 Rn. 56; speziell für ein nach dem SGB XII zu gewährendes Taschengeld Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, Stand: August 2007, § 98 Rn. 91).

    Sollten Maßregelvollzugseinrichtungen nicht unter den Einrichtungsbegriff des § 35 SGB XII fallen, könnte jedoch ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in Betracht kommen (vgl. zum Anspruch eines Untersuchungsgefangenen auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - L 19 B 54/06 AS -, juris, sowie auf der Grundlage der Vorläuferbestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 -, FEVS 43, 241 ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2006 - L 7 AS 423/05

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf Taschengeld aus

    Denn beide Gesetze wurden in einem parallelen Gesetzgebungsverfahren geschaffen und die frühere Rechtsprechung zum BSHG kannte ebenfalls einen Anspruch des Untersuchungshäftlings auf Taschengeld (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Mai 1992- 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 = info also 1992, 192).
  • SG Karlsruhe, 21.05.2013 - S 1 SO 3906/12

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt - Anspruch

    Hinsichtlich der Höhe des monatlichen Taschengelds erachtet die Kammer im Anschluss an die Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (in FEVS 58, 564 ff), des LSG Niedersachsen-Bremen (in ZFSH/SGB 2006, 346 ff) und der Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. OVG Lüneburg, FEVS 43, 241 ff) ohne weitere Ermittlungen zum tatsächlichen Aufwand eines Untersuchungshäftlings für Bedürfnisses des täglichen Lebens einen Betrag von 10 v.H. des Regelsatzes der Regelbedarfsstufe 1, d.s. im hier streitigen Zeitraum monatlich 37, 40 EUR, für angemessen (vgl. Urteil vom 26.02.2010 - S 1 SO 3685/09 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2006 - L 7 AS 1128/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Unter den Begriff der Einrichtung im Sinne des § 13 SGB XII fallen Justizvollzugsanstalten - worauf im Übrigen auch die Differenzierung zwischen beiden Organisationsformen in den Zuständigkeits- und Kostenerstattungsregelungen der §§ 98, 106, 109 SGB XII hindeutet - nach herrschender Meinung im Schrifttum sowie der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zum BSHG indessen nicht (vgl. Krahmer in LPK-SGB XII, a.a.O., § 13 Rdnr. 4; Fichtner in Fichtner/Wenzel, a.a.O., § 13 Rdnr. 29; Rabe in Fichtner/Wenzel, a.a.O., § 98 Rdnr. 30; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 13 Rdnr. 7, § 98 Rdnr. 27; BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1976 - V B 77.76 - FEVS 25, 187; BVerwG Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16; Niedersächs. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2010 - L 8 SO 12/10
    Das SG hat einen solchen Anspruch gestützt unter anderem auf den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. September 2008 L 8 B 590/08 SO ER sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1993 5 C 38/92 und ein Urteil des OVG Lüneburg vom 13. Mai 1992 4 L 149/90 mit der zutreffenden Begründung verneint, § 35 Abs. 2 SGB XII finde hier deshalb nicht Anwendung, weil eine Justizvollzugsanstalt (hier: JVA D.) keine (stationäre) Einrichtung im Sinne des SGB XII (§§ 35 Abs. 1, 13 Abs. 1, 2) sei, und der gewährte Barbetrag von 10 % des Regelsatzes der in etwa der Höhe des Taschengeldes eines in Strafhaft befindlichen verurteilten Straftäters, der ohne eigenes Verschulden nicht arbeiten könne und bedürftig sei, entspreche ausreiche, um den unter Berücksichtigung der Sachleistungen der Justizverwaltung (insbesondere Unterkunft, Heizung, Verpflegung) verbleibenden sozialhilferechtlichen Bedarf des täglichen Lebens zu decken.

    Ein Teil der durch den Barbetrag gedeckten Bedarfe besteht während der Untersuchungshaft nicht (etwas die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben, Reisen und Fahrten mit Nahverkehrmitteln, vgl im Einzelnen OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Mai 1992 4 L 149/90 Juris Rdnrn 5, 6), so dass auch der Senat das gewährte Taschengeld in Höhe von 10 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes (35,90 EUR monatlich) nach summarischer Prüfung für ausreichend hält (ebenso bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2006 - L 7 AS 423/05 ER; Bay LSG aaO).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 547/02

    Verpflichtung zur Gewährung einmaliger Leistung zum Lebensunterhalt für

    Diese Aufzählung wird - neben zahlreichen anderen Beispielen für persönliche Bedürfnisse wie Schreibwaren, Porto, Zeitung, Bücher, Benutzung von Verkehrsmitteln, Teilnahme am kulturellen Leben, kleinere Geschenke, Genussmittel usw. - oft unbesehen übernommen, um die Zwecke zu definieren, für die auch der Barbetrag bestimmt ist (im Anschluss an die Empfehlungen für die Gewährung von Taschengeld nach dem Bundessozialhilfegesetz, Kleinere Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 49, 1973, Rn. 7, z. B. Hofmann in LPK-BSHG, 5. Aufl., 1998, § 21 Rn. 74; W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., 2002, § 21 Rn. 21; Urt. d. Sen. v. 26.11.1997 - 4 L 7348/95 -, unter Hinweis auf das Urt. v. 13.05.1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241; so auch schon der Bundesrat, BT-Drucks. 9/1859, in der Unterrichtung des Bundestages über die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Entwurf des SGB X - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -, durch den auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung - BT-Drucks. 9/1753 - auch § 21 Abs. 3 BSHG geändert werden sollte; die vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagene, von beiden früheren Vorschlägen abweichende Fassung ist in das Gesetz vom 04.11.1982, BGBl. I, 1450, aufgenommen worden und auch heute noch gültig; dem VG Hannover angeschlossen hat sich das VG Göttingen, Urt. v. 24.02.2003 - 2 A 2318/01 - vorgehend Beschl. d. 12. Senats des Nds. OVG, Beschl. v. 25.04.2002 - 12 PA 328/02 -, durch den er Prozesskostenhilfe für das Verfahren in erster Instanz bewilligte, da die zitierten Kommentar- und sonstigen Literaturmeinungen einer Überprüfung bedürften).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2012 - L 15 SO 75/09

    Maßregelvollzug - Barbetrag - Arbeitstherapiegeld - Einkommensanrechnung

    Auch wenn eine Vollzugseinrichtung nicht als Einrichtung im Sinne des § 35 Abs. 2 SGB XII a.F. anzusehen ist, ist dadurch jedoch nicht ausgeschlossen, dass über die Versorgung in der jeweiligen Einrichtung hinaus sozialhilferechtliche Ansprüche bestehen können, soweit ein nicht gedeckter Bedarf besteht (vgl. BVerwGE 37, 87 ff.; 51, 281; BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1993 - 5 C 38/92 -, Juris; OLG Celle, Beschluss vom 2. Februar 2006 - 1 Ws 440/05, 441/05 -, Juris; LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. März 2006 - L 13 AS 4377/05 -, Juris, sowie vom 21. März 2006 - L 7 AS 1128/06 -, Juris; für das Taschengeld bei Untersuchungsgefangenen: OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Mai 1992 - 4 L 149/90 - FEVS 43, 241 ; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 7. März 2006 - L 7 AS 423/05 ER -, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 14. November 2005 - L 9 B 260/05 SO ER -, Juris).
  • LSG Bayern, 22.09.2008 - L 8 B 590/08

    Sozialhilfe - notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen -

    So gehören Haftanstalten keinesfalls zu den Einrichtungen im Sinne der §§ 75 ff. SGB XII. Auch zu den stationären Einrichtungen gehört eine Justizvollzugs- oder eine Untersuchungshaftanstalt nicht (so für das BSHG: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.10.1993 - 5 C 38/92 -, FEVS 44, S. 225; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.05.1992 - 4 L 149/90 -, FEVS 43, S. 241).
  • VG Lüneburg, 07.03.2001 - 4 B 19/01

    JVA; Taschengeld

    Diese Vorschrift ist für Untersuchungsgefangene nicht anwendbar, da eine Justizvollzugsanstalt keine Einrichtung im Sinne von § 21 Abs. 3 BSHG ist (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 13.5.1992 - 4 L 149/90 -, FEVS 43, 241; Mergler/Zink, BSHG, Kommentar, Stand: März 2000, § 21 Rn. 19; LPK-BSHG, 5. Auflage 1998, § 21 Rn. 69 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Für diesen ungedeckten Bedarf ist die Gewährung eines Taschengeldes in Höhe von 10 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes angemessen (Nds. Oberverwaltungsgericht, Urteil v. 13.5.1992 - 4 L 149/90 -, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AS 1969/06

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss bei längerer stationärer Unterbringung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - L 15 SO 41/09

    Prozesskostenhilfe; mangelnde Erfolgsaussicht; Sicherungsverwahrter; laufende

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.11.2005 - L 9 B 260/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • SG Darmstadt, 12.04.2006 - S 12 AS 143/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • SG Schleswig, 24.05.2006 - S 5 AS 985/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

  • SG Oldenburg, 09.05.2006 - S 48 AS 488/06
  • SG Lüneburg, 26.07.2006 - S 30 AS 698/06
  • VG Göttingen, 24.02.2003 - 2 A 2318/01

    Klage auf einmalige Leistung der Hilfe zum Lebensunterhalt zur Beschaffung von

  • OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7348/95

    Kostenbeitrag für Maßnahme der Eingliederungshilfe;; Barbetrag; Besuchsfahrten

  • SG Lüneburg, 18.11.2009 - S 32 SO 165/09
  • VG Hannover, 24.09.2002 - 7 A 1512/02

    Barbetrag; Heimbewohner; Taschengeld; Wäsche

  • VG Minden, 25.11.1998 - 6 K 3084/97

    Sozialrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs eines Untersuchungshäftlings auf

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