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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11   

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https://dejure.org/2012,326
OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11 (https://dejure.org/2012,326)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.02.2012 - 4 L 156/11 (https://dejure.org/2012,326)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 4 L 156/11 (https://dejure.org/2012,326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 12 Abs 1 Alt 1 BGB
    Zu einem Namensstreit zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12 S. 1 Alt. 2
    Verwendung des Namens "Oberharz am Brocken" für eine neu gebildete Stadt als unberechtigte Namensanmaßung gegenüber der Samtgemeinde "Oberharz" wegen Verwechslungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zu einem Namensstreit zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Samtgemeinde Oberharz gegen Stadt Oberharz

  • lto.de (Kurzinformation)

    Harzer Namensstreit beendet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwendung des Namens "Oberharz am Brocken" für eine neu gebildete Stadt als unberechtigte Namensanmaßung gegenüber der Samtgemeinde "Oberharz" wegen Verwechslungsgefahr

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Zwischen Gemeinden "Oberharz" und "Oberharz am Brocken" besteht keine Verwechslungsgefahr - Markenrecht nicht anwendbar

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.02.2012)

    Jahrelanger Namensstreit im Harz beendet // Stadt Oberharz in Sachsen-Anhalt darf Namen behalten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Rechte am Städtenamen "Oberharz"

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Harzer Namensstreit abgeschlossen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 05.07.2011 - 8 B 9.11

    Rüge der Übertragung auf den Einzelrichter

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    Ein etwaig dem Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang unterlaufener Verfahrensfehler kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2011 - 8 B 9/11 -, zit. nach JURIS m.w.N. zum Revisionsrecht).

    Der Kammer steht bei ihrer Übertragungsentscheidung gem. § 6 Abs. 1 VwGO ein weiter Beurteilungsspielraum zu, der zudem tendenziell ("Soll-Regelung") zugunsten der Einzelrichterübertragung ausgestaltet ist (so BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2011, a.a.O.).

  • BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 98/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    c) Es kann danach offen bleiben, ob der Begriff "Oberharz", bei dem es sich unstreitig (auch) um eine geographische Bezeichnung handelt, für die Klägerin angesichts eines anzunehmenden Freihaltebedürfnisses hinsichtlich dieser Bezeichnung nur dann eine hinreichende namensmäßige Unterscheidungskraft entfaltet (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02 -, zit. nach JURIS; Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 12 Rdnr. 95 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. März 1963 - Ib ZR 98/61 -, NJW 1963, 2267 f.), wenn sie bzw. ihre Mitgliedsgemeinden mit ihrer räumlichen Ausdehnung die Region "Oberharz" komplett einnehmen (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 12. Juni 2007 - 6 U 123/06 -, zit. nach JURIS).
  • BGH, 14.05.1957 - I ZR 94/55

    Firma eines Gaststättenunternehmens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    Dies ergibt sich auch nicht aus der von ihr zitierten Rechtsprechung, die entweder nicht übertragbar ist (BGH, Urt. v. 28. Januar 1981 - IVb ZR 581/80 -, BGHZ 79, 265, 273 f.: Namensgleichheit zweier Parteien) oder in der ausdrücklich geprüft wird, ob trotz einer solchen Übereinstimmung hinreichend deutlich unterscheidende Bestandteile der Namen vorliegen oder aus anderen Gründen eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann (BGH, Urt. v. 2. Februar 1989 - I ZR 183/86 -, NJW-RR 1989, 808 und Urt. v. 14. Juli 1957 - I ZR 94/55 -, BGHZ 24, 238, 245).
  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    Soweit die Klägerin sinngemäß geltend macht, eine Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens (vgl. zu diesem Grundsatz BVerfG, Beschl. v. 26. April 1988 - 1 BvR 669/87 u.a. - BVerwG, Urt. v. 24. September 2009 - 2 C 80/08 -, jeweils zit. nach JURIS) habe "sich bereits wie ein roter Faden über das gesamte Verfahren hin nach kurzzeitiger vermeintlicher Besserung der Prozessführung der Einzelrichterin" gezogen, fehlt schon eine prozessrechtlich hinreichende Konkretisierung dieses Vorwurfs.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09

    (Unanfechtbarkeit des Einzelrichterübertragungsbeschlusses; Verstoß gegen GG Art

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    Ein etwaig dem Verwaltungsgericht in diesem Zusammenhang unterlaufener Verfahrensfehler kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 5. Juli 2011 - 8 B 9/11 -, zit. nach JURIS m.w.N. zum Revisionsrecht).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.09.2010 - 4 L 138/10

    Aufklärungspflichtverletzung und Darlegungsanforderungen bei der Geltendmachung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    Weiterhin hat die schon im Klageverfahren anwaltlich vertretene Klägerin angesichts des Fehlens von Beweisanträgen nicht erläutert, warum sich dem Verwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitergehende Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 1. März 2011 - 4 L 87/10 - und Beschl. v. 23. September 2010 - 4 L 138/10 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 581/80

    Namensschutz politischer Parteien

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    Dies ergibt sich auch nicht aus der von ihr zitierten Rechtsprechung, die entweder nicht übertragbar ist (BGH, Urt. v. 28. Januar 1981 - IVb ZR 581/80 -, BGHZ 79, 265, 273 f.: Namensgleichheit zweier Parteien) oder in der ausdrücklich geprüft wird, ob trotz einer solchen Übereinstimmung hinreichend deutlich unterscheidende Bestandteile der Namen vorliegen oder aus anderen Gründen eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann (BGH, Urt. v. 2. Februar 1989 - I ZR 183/86 -, NJW-RR 1989, 808 und Urt. v. 14. Juli 1957 - I ZR 94/55 -, BGHZ 24, 238, 245).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, jeweils zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2007 - 6 U 123/06

    Namensrecht: Anspruch auf Unterlassung betreffend der Nutzung, Registrierung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11
    c) Es kann danach offen bleiben, ob der Begriff "Oberharz", bei dem es sich unstreitig (auch) um eine geographische Bezeichnung handelt, für die Klägerin angesichts eines anzunehmenden Freihaltebedürfnisses hinsichtlich dieser Bezeichnung nur dann eine hinreichende namensmäßige Unterscheidungskraft entfaltet (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. Dezember 2004 - I ZR 92/02 -, zit. nach JURIS; Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 12 Rdnr. 95 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. März 1963 - Ib ZR 98/61 -, NJW 1963, 2267 f.), wenn sie bzw. ihre Mitgliedsgemeinden mit ihrer räumlichen Ausdehnung die Region "Oberharz" komplett einnehmen (vgl. auch OLG Brandenburg, Urt. v. 12. Juni 2007 - 6 U 123/06 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2009 - 4 M 217/09

    Beschwerde der niedersächsischen Samtgemeinde "Oberharz" im Namensstreit

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 4 L 87/10

    Bestimmung des Gebietscharakters im Straßenausbaubeitragsrecht

  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 92/02

    Pro Fide Catholica

  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 80.08

    Verhandlungsfähigkeit; Durchführungsgrundsatz; rechtliches Gehör; faires

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

    Ein etwaiger diesbezüglicher Verfahrensfehler kann daher grundsätzlich nicht zur Zulassung der Berufung führen (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 9. März 2010 - 1 L 96/09 -, juris 3, und vom 16. Februar 2012 - 4 L 156/11 -, juris Rn. 30).
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