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   VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21   

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https://dejure.org/2021,16333
VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21 (https://dejure.org/2021,16333)
VG Berlin, Entscheidung vom 03.06.2021 - 4 L 162.21 (https://dejure.org/2021,16333)
VG Berlin, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - 4 L 162.21 (https://dejure.org/2021,16333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Keine Sonntagsöffnung für Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge

  • lto.de (Kurzinformation)

    VG Berlin erlaubt Sonntagsöffnung nicht: Supermarkt mit E-Ladestation zählt nicht als Tankstelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Sonntagsöffnung für Supermarkt mit Ladestelle für E-Fahrzeuge

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Supermarkt wird mit E-Ladestation nicht zur Tankstelle

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Sachsen, 01.12.2009 - 3 B 561/07

    Tankstelle; Begriff; grundsätzliche Bedeutung; Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21
    Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob eine Ladestation für E-Fahrzeuge dem Begriff der Tankstelle im Sinne der genannten Norm unterfällt, (bejahend zur sächsischen Parallelnorm OLG Dresden, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - Ss (OWi) 464/01 -, juris Rn. 38 ff.; offen gelassen vom Sächsischen OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 B 561/07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 14.09.2018 - 3 B 275/18

    Ladenöffnung; Stromtankstelle; Mischbetrieb; Bestimmtheit; Ermessen;

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21
    Denn abgesehen von rechtlichen Bedenken gegen die Einordnung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge als Tankstellenbetrieb (vgl. dazu ausführlich VG Leipzig, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 L 233/18 -, juris Rn. 32 ff., bestätigt vom Sächsischen OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 27 f.) hat die Antragstellerin das gewerbsmäßige Anbieten von Elektrizität für Elektrofahrzeuge nicht glaubhaft gemacht.
  • OLG Dresden, 05.12.2001 - Ss OWi 464/01

    Verkaufsstelle; Ladenschluss; Tankstelle; Elektrofahrzeug; Sonntag; Feiertag;

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21
    Dabei bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob eine Ladestation für E-Fahrzeuge dem Begriff der Tankstelle im Sinne der genannten Norm unterfällt, (bejahend zur sächsischen Parallelnorm OLG Dresden, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - Ss (OWi) 464/01 -, juris Rn. 38 ff.; offen gelassen vom Sächsischen OVG, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 3 B 561/07 -, juris Rn. 4).
  • VG Leipzig, 26.06.2018 - 5 L 233/18
    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21
    Denn abgesehen von rechtlichen Bedenken gegen die Einordnung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge als Tankstellenbetrieb (vgl. dazu ausführlich VG Leipzig, Beschluss vom 26. Juni 2018 - 5 L 233/18 -, juris Rn. 32 ff., bestätigt vom Sächsischen OVG, Beschluss vom 14. September 2018 - 3 B 275/18 -, juris Rn. 27 f.) hat die Antragstellerin das gewerbsmäßige Anbieten von Elektrizität für Elektrofahrzeuge nicht glaubhaft gemacht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21
    Allerdings belegen bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr - wie hier zum Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe - die den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigenden Gründe in der Regel zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 -, juris Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus VG Berlin, 03.06.2021 - 4 L 162.21
    Denn bei Ermächtigungsgrundlagen zu ordnungsrechtlichem Einschreiten besteht ein intendiertes Ermessen dahingehend, dass die Behörde im Regelfall einschreiten soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 36).
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