Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2014

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW   

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https://dejure.org/2014,1083
VG Neustadt, 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW (https://dejure.org/2014,1083)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW (https://dejure.org/2014,1083)
VG Neustadt, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 4 L 17/14.NW (https://dejure.org/2014,1083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Eilanträge gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für drei Windenergieanlagen auf dem Bocksrück erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Kollisionsrisiko für Fledermäuse durch Windenergieanlagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für drei Windenergieanlagen auf dem Bocksrück erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    2.2.3.1 Für Vorhaben, die, wie der zur Genehmigung gestellte Windpark mit fünf Windenergieanlagen, nicht der allgemeinen Vorprüfung des § 3c Satz 1 UVPG, sondern nur der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 2 UVPG unterfallen, ist im Regelfall keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, da nach der gesetzlichen Wertung eine solche aufgrund der geringen Größe und Leistung der jeweiligen Anlage grundsätzlich nicht erforderlich erscheint (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW -, juris; Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl., § 3c Rn. 16; Schink, NVwZ 2004, 1182).

    Nur dann, wenn ein Vorhaben eine Gefährdung spezifischer ökologischer Schutzfunktionen im Sinne einer Unvereinbarkeit mit den konkreten Festsetzungen der einschlägigen Schutzgebietsausweisung befürchten lässt, ist es nach § 3c Satz 2 UVPG ausnahmsweise UVP-pflichtig; die hier erforderliche überschlägige Vorprüfung der Behörde beinhaltet eine prognostische Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris; Bayer. VGH, Beschlüsse vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, und vom 08.06.2015 - 22 CS 15.686 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW -, juris; Schink, NVwZ 2004, 1182).

    Allein der Umstand, dass durch ein Vorhaben ein Gebiet mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, löst im Rahmen der standortbezogenen UVP-Prüfung ebenso wenig gleichsam automatisch die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens aus wie eine allgemeine Umweltrelevanz des Vorhabens oder dessen mögliche Beeinträchtigung der in Anlage 2 zum UVPG Nr. 2.1 und Nr. 2.2 genannten Nutzungs- und Qualitätskriterien (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 10.03.2014 - 4 L 87/14.NV, juris, und vom 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 20.11.2013 - RO 7 K 12.1328 -, juris; Schink, NVwZ 2004, 1182; Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. I, Stand 2015, § 3c UVPG Rn. 33 f.; BR-DrS.

    Offenbleiben kann vorliegend, ob sich eine Pflicht zur Durchführung einer UVP-Prüfung im Einzelfall auch daraus ergeben kann, dass im Rahmen einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung die Gefährdung bestimmter Tier- oder Pflanzenarten - wie hier nach Auffassung der Antragsteller des Rotmilans - in einem zwar nicht förmlich in die Schutzgebietsliste aufgenommenen, jedoch ähnlich sensitiven Lebensraum in Rede steht (so ausdrücklich unter Berufung auf den nicht abschließenden Charakter der Aufzählung Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. I, Stand 2015, § 3c UVPG Rn. 22; ähnlich - ohne nähere Begründung oder Entscheidungsrelevanz - auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW -, juris).

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Allein der Umstand, dass durch ein Vorhaben ein Gebiet mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, löst im Rahmen der standortbezogenen UVP-Prüfung ebenso wenig gleichsam automatisch die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens aus wie eine allgemeine Umweltrelevanz des Vorhabens oder dessen mögliche Beeinträchtigung der in Anlage 2 zum UVPG Nr. 2.1 und Nr. 2.2 genannten Nutzungs- und Qualitätskriterien (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 - , juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - , juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 10.03.2014 - 4 L 87/14.NV, juris, und vom 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW - , juris; VG Regensburg, Urteil vom 20.11.2013 - RO 7 K 12.1328 - , juris; Schink, NVwZ 2004, 1182; Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. I, Stand 2015, § 3c UVPG Rn. 33 f.; BR-DrS.
  • VG Neustadt, 17.02.2014 - 4 L 89/14

    Windkraftanlagenbetreiber kann trotz Widerspruchs eines Konkurrenten mit dem Bau

    Damit einher geht auch im Hinblick auf die Absenkung der Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien - EEG - ein großes wirtschaftliches Interesse des Antragstellers an der zügigen Errichtung der fraglichen zwei Windenergieanlagen und ihrer Inbetriebnahme noch im Jahr 2014 (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 4 L 17/14.NW -).
  • VG Neustadt, 10.03.2014 - 4 L 87/14

    Klage und Eilantrag der Stadt Landstuhl gegen geplante SAT-Anlage der

    Ausgehend von diesem Plausibilitätsmaßstab hat die beschließende Kammer keinen Zweifel daran, dass die standortbezogene Vorprüfung auf der Grundlage der fachlichen Stellungnahme der A vom 21. November 2013 sowohl den Anforderungen des § 3 c Satz 2 UVPG genügt als auch inhaltlich nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 -, NVwZ 2012, 575; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 B 10185/13.OVG - Beschluss der Kammer vom 3. Februar 2014 - 4 L 17/14. NW -).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2014 - 4 L 17.14   

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https://dejure.org/2014,34475
OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2014 - 4 L 17.14 (https://dejure.org/2014,34475)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2014 - 4 L 17.14 (https://dejure.org/2014,34475)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 4 L 17.14 (https://dejure.org/2014,34475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.02.2024 - 4 L 44.22

    Streitwert; Streitwertbeschwerde; berufsbegleitender Vorbereitungsdienst;

    Hiervon ausgehend bemisst der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung den Streitwert bei Streitigkeiten über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst regelmäßig mit dem gesetzlichen Auffangwert und reduziert diesen in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Rücksicht auf deren Vorläufigkeit - wie auch sonst - auf die Hälfte, sofern nicht im Eilverfahren über den geltend gemachten Anspruch mit der Wirkung einer (endgültigen) Vorwegnahme der Hauptsache entschieden würde (Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2009 - OVG 4 L 8.09 - m.w.N.; vom 3. September 2012 - OVG 4 S 36.12 - vom 6. Oktober 2014 - OVG 4 L 17.14 - juris und mit Bezug auf einen Haupt- und Hilfsantrag Beschluss vom 25. Februar 2020 - OVG 4 S 65.19 - juris).

    Denn soweit sich die Vorwegnahme der Hauptsache letztlich nur auf einen begrenzten Zeitraum erstreckt und damit nicht endgültig ist, rechtfertigt sich hieraus - jedenfalls in Verfahren wie diesem - keine ungeschmälerte Festsetzung des Streitwerts der Hauptsache in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Juni 2009 - OVG 4 L 8.09 - und vom 6. Oktober 2014 - OVG 4 L 17.14 - juris Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2014 - 4 L 16.14

    Streitwert; Beschwerde eines Verfahrensbeteiligten; erstrebte Heraufsetzung des

    Für eine Streitwertbeschwerde, die im Namen eines Beteiligten mit dem Ziel der Heraufsetzung eines vermeintlich zu niedrig festgesetzten Streitwertes erhoben wird, besteht daher in der Regel kein Rechtsschutzinteresse (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Januar 2014 - 1 O 2/14 -, juris Rn. 3; VGH München, Beschluss vom 9. März 2012 - 10 C 12.381 -, juris Rn. 3; Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2014 - OVG 4 L 17.14 -).
  • VG Potsdam, 02.04.2015 - 2 L 397/15

    Recht des öffentlichen Dienstes

    zu dieser Fallgruppe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - OVG 4 L 17.14 -, juris Rn. 5,.
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