Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 175/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12849
OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 175/95 (https://dejure.org/1996,12849)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10.07.1996 - 4 L 175/95 (https://dejure.org/1996,12849)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 (https://dejure.org/1996,12849)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,12849) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kaugummiautomat; Gehweg; Öffentlich-rechtliche Sondernutzung; Sondernutzungsgebühren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 10.07.1996 - 4 L 175/95
    Die Festlegung bestimmter Gebühren ist entbehrlich, solange ein sachentsprechender Gebührenrahmen vorhanden ist (vgl. BVerfGE 20, 268; BVerwG DÖV 1971, 102).

    Dies ergibt sich daraus, daß es bei der Festsetzung einer Gebühr auch auf das Verhältnis der Höhe der Gebühr zu der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs ankommt und nicht nur auf das Verhältnis zu dem erlangten wirtschaftlichen Vorteil (vgl. BayVGH, BayVBl. 1968, 105; BVerwG DÖV 1971, 102).

    Darüber hinaus ist der Bemessungsgrundsatz der Beachtung des wirtschaftlichen Nutzens auch nicht so zu verstehen, daß eine Gebührenerhebung dann zu unterbleiben hat, wenn sie ein wirtschaftliches Unternehmen unrentabel macht (vgl. BVerwG, DÖV 1971, 102 f.; NVwZ 1989, 558 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2020 - 11 B 1459/20

    Mietfahrräder dürfen in Düsseldorf nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt

    So stellen sich etwa das Anbieten von Waren auf der öffentlichen Verkehrsfläche mit einem Bauchladen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, juris, oder mit einem Automaten, vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - IV C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1, juris (nur Leitsätze), zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummi-Kleinautomaten, und vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3, S. 4 f. = juris, Rn. 19, zu Sondernutzungsgebühren für einen Pfefferminzwandautomaten; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1997 - 23 A 63/96 -, n. v., zu Sondernutzungsgebühren für Zigarettenautomaten; OVG S.-H., Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 -, Rn. 27 f., zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummiautomaten, oder das Aufstellen eines Altkleidersammelcontainers im öffentlichen Straßenraum zum Zwecke der Entgegennahme von Altkleidern, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 16. Juni 2014 - 11 A 2816/12 -, NVwZ-RR 2014, 748 (749) = juris, Rn. 33, regelmäßig nicht mehr als Gemeingebrauch, sondern als Sondernutzung dar.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - IV C 137.68 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 1, juris (nur Leitsätze), zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummi-Kleinautomaten, und vom 21. Oktober 1970 - IV C 38.69 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 3, S. 4 f. = juris, Rn. 19, zu Sondernutzungsgebühren für einen Pfefferminzwandautomaten; OVG NRW, Urteil vom 2. September 1997 - 23 A 63/96 -, n. v., zu Sondernutzungsgebühren für Zigarettenautomaten; OVG S.-H., Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 -, Rn. 27 f., zu Sondernutzungsgebühren für Kaugummiautomaten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2019 - 4 MB 58/19

    Sondernutzung - Plakatwerbung an einem Schaltkasten für

    Dies widerspräche dem eindeutigen Wortlaut der genannten Vorschriften (Urt. des Senats v. 10.07.1996 - 4 L 175/95 -, juris Rn. 27; vgl. auch OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 16.09.2008 - OVG 1 S 154.07 -, juris Rn. 21).

    Das Vorliegen einer Beeinträchtigung ist allein bei der Frage bedeutsam, ob eine öffentliche oder privat-rechtliche Sondernutzung i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StrWG vorliegt (Urt. des Senats v. 10.07.1996 a.a.O.).

    Ausreichend ist vielmehr allein die abstrakte Möglichkeit, dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt werden könnte (Urt. des Senats v. 10.07.1996 a.a.O. Rn. 33).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2014 - 1 B 57.11

    Sondernutzungsgebühren; Werbetafeln auf öffentlichem Straßenland; Wertstufe IV;

    Die Wirtschaftlichkeit ist allein der Risikosphäre des einzelnen zuzurechnen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 - juris Rn. 43).
  • VG Berlin, 23.03.2023 - 1 K 65.18

    Erhebung einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgebühr: Anbringung einer Werbung

    Die Wirtschaftlichkeit ist allein der Risikosphäre des einzelnen zuzurechnen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 - juris Rn. 43).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.03.2017 - 1 K 17/14

    Regelungsbefugnis der Gemeinde beim Erlass einer Sondernutzungssatzung;

    Die Anbringung eines Automaten im Straßenraum folgt aber regelmäßig aus den besonderen Bedürfnissen des Gewerbebetriebs und nicht daraus, dass der Anlieger in spezifischer Weise auf die Benutzung der Straße angewiesen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.10.1974 - IV C 4.72 -, juris Rn. 22; OVG Schleswig, Urt. v. 10.07.1996 - 4 L 175/95 -, juris Rn. 27; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Auflage, Rn. 354).
  • VG Düsseldorf, 30.09.2003 - 16 K 7323/02
    Urteil vom 10. Juli 1996 - 4 L 175/95 -, S. 4 Juris-Ausdruck m.w.Nachw.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht