Weitere Entscheidung unten: VG Cottbus, 06.08.2019

Rechtsprechung
   VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22408
VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19 (https://dejure.org/2020,22408)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.06.2020 - 4 L 290.19 (https://dejure.org/2020,22408)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 (https://dejure.org/2020,22408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,22408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Dies ist für das Recht der Spielhallen bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - und BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, beide juris).

    Sie verfolgen damit ein verfassungslegitimes Ziel, das eine Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit grundsätzlich rechtfertigen kann (vgl. zu Spielhallen: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 34 ff.).

    Auch dies rechtfertigt eine andere Gefahreneinschätzung und andere Maßnahmen (vgl. insoweit zur Differenzierung zwischen Automatenspiel in Spielhallen und Spielbanken bzw. Gaststätten BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 52).

    Die Regelung soll Kinder und Jugendliche vor einer Gewöhnung an die ständige Verfügbarkeit des Spielangebots auch in Gestalt von Wettvermittlungsstellen in ihrem täglichen Lebensumfeld im Umkreis ihrer Bildungseinrichtung schützen (vgl. hinsichtlich Spielhallen Abgeordnetenhaus-Drucksache 16/4027, S. 12) und einem Reiz des Verbotenen für Minderjährige entgegenwirken (vgl. zu Spielhallen BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 59).

    Dem steht jedoch die überragende Bedeutung gegenüber, die der Gesetzgeber der Bekämpfung und Prävention der Glücksspielsucht und des Jugendschutzes angesichts des hohen Suchtpotenzials beimessen durfte (vgl. zu Mindestabständen bei Spielhallen BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 49 f.).

    Im Übrigen wird die Verhältnismäßigkeit der Vorschrift auch dadurch gesichert, dass sie nur für den Regelfall gilt, in atypischen Fällen aber die Abweichung zulässt (vgl. zu Spielhallen BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 60).

    Bloße Behauptungen reichen zur Annahme eines durch Kumulation verschiedener Maßnahmen unverhältnismäßigen additiven Grundrechtseingriffs nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, juris Rn. 71).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Dies ist für das Recht der Spielhallen bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - und BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6.15 -, beide juris).

    Soweit die Antragstellerin unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 zu Spielhallen (- 1 BvR 1314/12 - juris) zwar nicht das dortige Ergebnis der Verfassungskonformität der Abstandsvorschriften, aber den Maßstab hinsichtlich der Kohärenz des staatlichen Vorgehens übertragen will, verfängt dies hier nicht.

    Die Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit der Unionsrechtsordnung ist dann gerechtfertigt, wenn die restriktive Maßnahme einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses wie dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung (einschließlich der Bekämpfung der Spielsucht), der Betrugsvorbeugung oder der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen entspricht und geeignet ist, die Verwirklichung dieses Ziels dadurch zu gewährleisten, dass sie dazu beiträgt, die Gelegenheiten zum Spiel zu verringern und die Tätigkeiten im Glücksspiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 124 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des EuGH).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Es hat weiter festgestellt, dass alle anderen Glücksspielformen deutlich weniger zu problematischem und pathologischem Spielverhalten beitragen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris Rn. 100).

    Gleichzeitig hat es aber ausgeführt, dass der Gesetzgeber mit einem nicht unerheblichen Suchtpotenzial rechnen und dies mit dem Ziel der Abwehr einer höchstwahrscheinlichen Gefahr zum Anlass für Prävention nehmen dürfe, was insbesondere im Hinblick auf den Jugendschutz gelte (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, juris Rn. 102).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2017 - 6 S 916/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in einer Gaststätte, in der

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Mit § 9 Abs. 3 AGGlüStV Bln hat der Gesetzgeber auf Grundlage von § 28 Satz 1 f. GlüStV materiell-rechtliche Anforderungen an die Vermittlung von Sportwetten aufgestellt, die unabhängig von einem Erlaubnisverfahren Geltung beanspruchen (vgl. zum Trennungsgebot VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 6 S 916/16 -, juris Rn. 5 und Urteil der Kammer vom 9. März 2016 - 4 K 1.16 -, juris Rn. 22 zu § 9 AGGlüStV a.F.).

    Auch aus einer etwaigen Unionsrechtswidrigkeit der Erlaubnispflicht in ihrer derzeitigen Gestalt folgt nicht gleichsam die Unionsrechtswidrigkeit weiterer materiell-rechtlicher Anforderungen, die - wie das Mindestabstandsgebot zu Schulen - unabhängig von einem möglicherweise faktisch fortbestehenden Sportwettenmonopol an die Sportwettvermittlung gestellt werden (vgl. hierzu zum Trennungsgebot VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Februar 2017 - 6 S 916/16 -, juris Rn. 5).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Die verfassungsrechtliche Schlüssigkeitsprüfung beschränkt sich nämlich auf Regelungen innerhalb ein und derselben gesetzgeberischen Maßnahme und bewertet nicht, welche weiteren Regelungen der Gesetzgeber in anderen Regelungsbereichen hätte schaffen müssen (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 -, juris Rn. 120).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Dieser ist nur dann überschritten, wenn aufgrund der dem Gesetzgeber bekannten Tatsachen und der bereits vorhandenen Erfahrungen feststellbar ist, dass weniger grundrechtsbelastende, aber gleich wirksame Regelungsalternativen in Betracht kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Bei Ermächtigungsgrundlagen zu ordnungsrechtlichem Einschreiten besteht ein intendiertes Ermessen dahingehend, dass die Behörde im Regelfall einschreiten soll (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2014 - OVG 10 B 5.12 -, juris Rn. 36).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes folgt eine solche Voraussetzung nicht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 12. März 2010 - 10 CS 09.1734 -, juris Rn. 46 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 13. November 2003, Lindman - C-42/02 - und Urteil vom 6. März 2007, Placanica, Palazzese und Sorricchio - C-338/04, C-359/04 und C-360/04 -, beide juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1670

    Untersagungsanordnung an die Muttergesellschaft neben der Tochtergesellschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Als Betreiberin der hier inmitten stehenden Wettvermittlungsstelle ist sie Veranstalterin eines Glücksspiels (vgl. VGH München, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 10 CS 11.1670 -, juris Rn. 18), das im vorliegenden Fall unerlaubt ist (s. oben 3. aa. [1]).
  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
    Auch unter Heranziehung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 4. Februar 2016 in der Rechtssache Ince (- C-336/14 -, juris) ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1995 - 10 S 1389/95

    Polizeirechtliche Inanspruchnahme einer KG; überwachungspflichten beim Befüllen

  • EuGH, 16.05.2006 - C-359/04

    Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor;

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

  • VG Berlin, 02.06.2016 - 13 K 186.15

    Anspruch auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle im Erdgeschoss

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 247/02

    Sicherungs- und Sanierungsanordnung gegen die Rechtsnachfolgerin einer

  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • EuGH, 16.05.2006 - C-360/04

    Auswirkungen der Grundfreiheiten des EG-Vertrags im Glücksspielsektor;

  • BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11

    Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 860/15

    Entgegenhalten des Fehlens einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

  • VG Berlin, 09.03.2016 - 4 K 1.16

    Einrichtung einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 20.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1472/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    In einer Wettvermittlungsstelle hingegen finden sich ausschließlich Kunden, die Sportwetten abschließen möchten und sich hierfür je nach konkreter Ausgestaltung auch über einen längeren Zeitraum in den Räumlichkeiten aufhalten, vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 5 L 23/22 -, juris, Rn. 69; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290/19 -, juris, Rn. 34 ff. und nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 -1 S 82/20 -Seite 6, n. v.

    Dem Interesse an maximaler Gewinnoptimierung unter Schaffung eines nicht unerheblichen Risikopotentials kommt gegenüber den hier betroffenen Schutzgütern von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG ein deutlich geringeres Gewicht zu, vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 4. Juli 2022 - Au 8 S 22.765 - Rn. 111; VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 2 K 1838/21 -, juris, Rn. 41; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 -, juris, Rn. 38, bestätigt durch OVG NRW Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 S 82/20 -Seite 16, n. v.

    Der in § 13 Abs. 13 Satz 2 AG GlüStV NRW vorgesehene regelmäßige Abstand von 350 Metern Luftlinie ist ein typisierender Wert, der auch abdeckt, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur auf dem direkten Weg zur Schule, sondern auch während des Schulbesuchs an einer Wettvermittlungsstelle vorbeikommen können, wie zum Beispiel in der Mittagspause oder während einer Freistunde, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 -, juris, Rn. 36.

    In einer Wettvermittlungsstelle hingegen finden sich ausschließlich Kunden, die Sportwetten abschließen möchten und sich hierfür gegebenenfalls auch für eine längere Zeit in den typischerweise aufgrund ihrer Gestaltung und ihres Angebots zum längeren Verweilen einladenden Räumlichkeiten aufhalten, vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 5 L 23/22 -, juris, Rn. 69; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290/19 -, juris Rn. 34 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 S 82/20 -, Seite 10 ff., n. v.

  • VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis zum

    Allein TOTO-Wetten weisen einen Bezug zum Bereich Sport auf, allerdings erscheint das staatliche TOTO-Angebot gegenüber den seitens der Antragstellerin angebotenen vielfältigen Wettmöglichkeiten äußerst gering und begründet keine Anhaltspunkte für eine Verfolgung unzulässiger Zwecke (so auch VG Berlin, Beschl. v. 12.6.2020, 4 L 290/19, juris Rn. 33f.).

    Denn die Lotto-Annahmestellen weisen - wie ausgeführt - ein deutlich geringeres Gefährdungspotential auf als Wettvermittlungsstellen (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 12.6.2020, 4 L 290/19, juris Rn. 35 m.w.N.).

    Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang rügt, dass der Ausschluss für Annahmestellen staatlicher Anbieter und Gaststätten mit Glücksspielangebot nicht greife, stellt dies die Eignung der gegenüber Wettvermittlungsstellen ergriffenen Maßnahmen nicht in Frage, da den Glücksspielangeboten in Gaststätten wie auch in Annahmestellen staatlicher Anbieter schon aufgrund der Einbettung in deren Hauptleistungsangebot aufgrund der dort bestehenden sozialen Kontrolle eine andere Qualität zukommt und der Ausschluss von Wettvermittlungsstellen in vorwiegend Wohnzwecken dienenden Gebieten jedenfalls zu einer deutlichen Reduzierung des Angebots und damit auch der spezifischen, von Wettvermittlungsstellen ausgehenden Gefährdung führt (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Mindestabstandsgebots von Wettvermittlungsstellen zu Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen VG Karlsruhe, Beschl. v. 7.2.2022, 2 K 1838/21, juris Rn. 26ff.; VG Leipzig, Beschl. v. 31.1.2022, 5 L 23/22, juris Rn. 71ff. m.w.N.; VG Berlin Beschl. v. 12.6.2020, 4 L 290/19, juris Rn. 30ff.; VG Bremen, Beschl. v. 10.6.2022, 5 V 389/22, juris Rn. 43ff.; VG Köln, Urt. v. 5.10.2022, 24 K 4215/21, juris Rn. 140ff.; VG Augsburg, Beschl. v. 4.7.2022, Au 8 S 22.765, juris Rn. 107ff.).

    Die verfassungsrechtliche Schlüssigkeitsprüfung beschränkt sich folglich regelmäßig auf Vorgaben innerhalb ein und derselben gesetzgeberischen Maßnahme und bewertet nicht, welche Vorschriften der Gesetzgeber in anderen Regelungsbereichen geschaffen hat oder hätte schaffen können (so auch VG Berlin, Beschl. v. 12.6.2020, 4 L 290/19, juris Rn. 34).

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 1475/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    In einer Wettvermittlungsstelle hingegen finden sich ausschließlich Kunden, die Sportwetten abschließen möchten und sich hierfür je nach konkreter Ausgestaltung auch über einen längeren Zeitraum in den Räumlichkeiten aufhalten, vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 5 L 23/22 -, juris, Rn. 69; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290/19 -, juris, Rn. 34 ff. und nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 -1 S 82/20 -Seite 6, n. v.

    Dem Interesse an maximaler Gewinnoptimierung unter Schaffung eines nicht unerheblichen Risikopotentials kommt gegenüber den hier betroffenen Schutzgütern von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG ein deutlich geringeres Gewicht zu, vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 4. Juli 2022 - Au 8 S 22.765 - Rn. 111; VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 2 K 1838/21 -, juris, Rn. 41; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 -, juris, Rn. 38, bestätigt durch OVG NRW Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 S 82/20 -Seite 16, n. v.

    Der in § 13 Abs. 13 Satz 2 AG GlüStV NRW vorgesehene regelmäßige Abstand von 350 Metern Luftlinie ist ein typisierender Wert, der auch abdeckt, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur auf dem direkten Weg zur Schule, sondern auch während des Schulbesuchs an einer Wettvermittlungsstelle vorbeikommen können, wie zum Beispiel in der Mittagspause oder während einer Freistunde, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 -, juris, Rn. 36.

    In einer Wettvermittlungsstelle hingegen finden sich ausschließlich Kunden, die Sportwetten abschließen möchten und sich hierfür gegebenenfalls auch für eine längere Zeit in den typischerweise aufgrund ihrer Gestaltung und ihres Angebots zum längeren Verweilen einladenden Räumlichkeiten aufhalten, vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 5 L 23/22 -, juris, Rn. 69; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290/19 -, juris Rn. 34 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 S 82/20 -, Seite 10 ff., n. v.

  • VG Köln, 05.10.2022 - 24 K 4215/21

    Neues Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig

    In einer Wettvermittlungsstelle hingegen finden sich ausschließlich Kunden, die Sportwetten abschließen möchten und sich hierfür je nach konkreter Ausgestaltung auch über einen längeren Zeitraum in den Räumlichkeiten aufhalten, vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 5 L 23/22 -, juris, Rn. 69; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290/19 -, juris, Rn. 34 ff. und nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 -1 S 82/20 -Seite 6, n. v.

    Dem Interesse an maximaler Gewinnoptimierung unter Schaffung eines nicht unerheblichen Risikopotentials kommt gegenüber den hier betroffenen Schutzgütern von Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 GG ein deutlich geringeres Gewicht zu, vgl. VG Arnsberg, Beschluss vom 4. Juli 2022 - Au 8 S 22.765 - Rn. 111; VG Karlsruhe, Beschluss vom 7. Februar 2022 - 2 K 1838/21 -, juris, Rn. 41; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 -, juris, Rn. 38, bestätigt durch OVG NRW Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 S 82/20 -Seite 16, n. v.

    Der in § 13 Abs. 13 Satz 2 AG GlüStV NRW vorgesehene regelmäßige Abstand von 350 Metern Luftlinie ist ein typisierender Wert, der auch abdeckt, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur auf dem direkten Weg zur Schule, sondern auch während des Schulbesuchs an einer Wettvermittlungsstelle vorbeikommen können, wie zum Beispiel in der Mittagspause oder während einer Freistunde, vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 -, juris, Rn. 36.

    In einer Wettvermittlungsstelle hingegen finden sich ausschließlich Kunden, die Sportwetten abschließen möchten und sich hierfür gegebenenfalls auch für eine längere Zeit in den typischerweise aufgrund ihrer Gestaltung und ihres Angebots zum längeren Verweilen einladenden Räumlichkeiten aufhalten, vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 5 L 23/22 -, juris, Rn. 69; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290/19 -, juris Rn. 34 ff., bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 S 82/20 -, Seite 10 ff., n. v.

  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 382.22

    Kein Mindestabstand zu Spielhalle: Wettvermittlungsstelle muss vorerst schließen

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Weiterbetrieb einer ohne Erlaubnis nur faktisch geduldeten Wettvermittlungsstelle konnte sich bei Veranstaltern und Vermittlern auch deshalb nicht bilden, weil der Antragsgegner schon im Zeitraum der fehlenden Erlaubnismöglichkeit mit Untersagungs- und Beseitigungsverfügungen gegen Standorte vorgegangen ist, die wegen Nichteinhaltung von Mindestabständen, insbesondere zu Schulen und Jugend- und Kindereinrichtungen, materiell-rechtlich nicht erlaubnisfähig waren, und dieses Vorgehen gerichtlich nicht beanstandet wurde (vgl. nur VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris; Beschluss vom 29. April 2020 - 4 L 228.19 - juris).

    Die hiermit einhergehende erhöhte Suchtgefahr rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung (vgl. Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris, Rn. 40).

    Im Vergleich zum umfangreichen Wettprogramm der Antragstellerin ist das staatliche TOTO-Angebot demnach verschwindend gering (Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris, Rn. 33).

  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 320.22

    Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Vermittlungsstelle für

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Weiterbetrieb einer ohne Erlaubnis nur faktisch geduldeten Wettvermittlungsstelle konnte sich bei Veranstaltern und Vermittlern auch deshalb nicht bilden, weil der Antragsgegner schon im Zeitraum der fehlenden Erlaubnismöglichkeit mit Untersagungs- und Beseitigungsverfügungen gegen Standorte vorgegangen ist, die wegen Nichteinhaltung von Mindestabständen, insbesondere zu Schulen und Jugend- und Kindereinrichtungen, materiell-rechtlich nicht erlaubnisfähig waren, und dieses Vorgehen gerichtlich nicht beanstandet wurde (vgl. nur VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris; Beschluss vom 29. April 2020 - 4 L 228.19 - juris).

    Die hiermit einhergehende erhöhte Suchtgefahr rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung (vgl. Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris, Rn. 40).

    Im Vergleich zum umfangreichen Wettprogramm der Veranstalterin, die die Antragstellerin vermittelt, ist das staatliche TOTO-Angebot demnach verschwindend gering (Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris, Rn. 33).

  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 384.22

    Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Vermittlungsstelle für

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Weiterbetrieb einer ohne Erlaubnis nur faktisch geduldeten Wettvermittlungsstelle konnte sich bei Veranstaltern und Vermittlern auch deshalb nicht bilden, weil der Antragsgegner schon im Zeitraum der fehlenden Erlaubnismöglichkeit mit Untersagungs- und Beseitigungsverfügungen gegen Standorte vorgegangen ist, die wegen Nichteinhaltung von Mindestabständen, insbesondere zu Schulen und Jugend- und Kindereinrichtungen, materiell-rechtlich nicht erlaubnisfähig waren, und dieses Vorgehen gerichtlich nicht beanstandet wurde (vgl. nur VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris; Beschluss vom 29. April 2020 - 4 L 228.19 - juris).

    Die hiermit einhergehende erhöhte Suchtgefahr rechtfertigt eine unterschiedliche Behandlung (vgl. Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris, Rn. 40).

    Im Vergleich zum umfangreichen Wettprogramm der Veranstalterin, die der Antragsteller vermittelt, ist das staatliche TOTO-Angebot demnach verschwindend gering (Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris, Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot;

    Hieraus ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine generell höhere Rechtfertigungshürde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 45; VG Berlin, Beschluss vom 12.06.2020 - 4 L 290.19 -, juris Rn. 39).
  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 501.22

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelung

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Weiterbetrieb einer ohne Erlaubnis nur faktisch geduldeten Wettvermittlungsstelle konnte sich bei Veranstaltern und Vermittlern auch deshalb nicht bilden, weil der Beklagte schon im Zeitraum der fehlenden Erlaubnismöglichkeit mit Untersagungs- und Beseitigungsverfügungen gegen Standorte vorgegangen ist, die wegen Nichteinhaltung von Mindestabständen, insbesondere zu Schulen und Jugend- und Kindereinrichtungen, materiell-rechtlich nicht erlaubnisfähig waren, und dieses Vorgehen gerichtlich nicht beanstandet wurde (vgl. nur VG Berlin, Beschlüsse vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris [bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2020 - OVG 1 S 82/20 -], und vom 29. April 2020 - 4 L 228.19 - juris).

    Diese Regelungen dienen ebenfalls dem Spielerschutz und sind auch mit Blick auf die anderen Glücksspielangebote kohärent, da mit letzteren höhere Suchtgefahren und ein höheres Gefährdungspotenzial einhergehen (vgl. schon Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris, Rn. 36, 40; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - OVG 1 S 82/20 - BA S. 6f.).

    Im Vergleich zum umfangreichen Wettprogramm der Klägerin, das insbesondere Livewetten auf Sportwetten umfasst, ist das staatliche TOTO-Angebot verschwindend gering (Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - VG 4 L 290.19 - juris, Rn. 33).

  • VG Berlin, 13.07.2023 - 4 K 443.22

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle: Vereinbarkeit der Regelungen

    Ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Weiterbetrieb einer ohne Erlaubnis nur faktisch geduldeten Wettvermittlungsstelle konnte sich bei Veranstaltern und Vermittlern auch deshalb nicht bilden, weil der Beklagte schon im Zeitraum der fehlenden Erlaubnismöglichkeit mit Untersagungs- und Beseitigungsverfügungen gegen Standorte vorgegangen ist, die wegen Nichteinhaltung von Mindestabständen, insbesondere zu Schulen und Jugend- und Kindereinrichtungen, materiell-rechtlich nicht erlaubnisfähig waren, und dieses Vorgehen gerichtlich nicht beanstandet wurde (vgl. nur VG Berlin, Beschlüsse vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris [bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juni 2020 - OVG 1 S 82/20 -], und vom 29. April 2020 - 4 L 228.19 - juris).

    Diese Regelungen dienen ebenfalls dem Spielerschutz und sind auch mit Blick auf die anderen Glücksspielangebote kohärent, da mit letzteren höhere Suchtgefahren und ein höheres Gefährdungspotenzial einhergehen (vgl. schon Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - 4 L 290.19 - juris, Rn. 36, 40; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - OVG 1 S 82/20 - BA S. 6f.).

    Im Vergleich zum umfangreichen Wettprogramm der Klägerin, das insbesondere Livewetten auf Sportwetten umfasst, ist das staatliche TOTO-Angebot verschwindend gering (Kammerbeschluss vom 12. Juni 2020 - VG 4 L 290.19 - juris, Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • VG Hamburg, 30.12.2022 - 14 E 3672/21

    Zum Verbot des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle oder

  • VG Augsburg, 04.07.2022 - Au 8 S 22.765

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • VG Berlin, 12.01.2023 - 4 L 314.22

    Glücksspielrecht: Untersagung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle wegen

  • VG Regensburg, 15.11.2022 - RN 5 S 22.1333

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Untersagung des Betriebs einer

  • OVG Hamburg, 30.03.2023 - 4 Bs 171/22

    Untersagung des Betriebs einer Sportwettvermittlungsstelle

  • VG Augsburg, 14.09.2022 - Au 8 S 22.1659

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • VG Augsburg, 26.09.2022 - Au 8 S 22.1578

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Glücksspielrecht, Untersagung des

  • VG Augsburg, 24.01.2023 - Au 8 S 22.2446

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, glücksspielrechtliche Erlaubnis zum

  • VG Bremen, 10.11.2022 - 5 K 388/22

    Lotterierecht, Urteil vom 10.11.2022 - Abstandsgebot; Glücksspielrecht;

  • VG Bremen, 30.06.2022 - 5 K 431/21

    Untersagung der Wettvermittlung, Urteil vom 30.06.2022 - atypischer Fall;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Cottbus, 06.08.2019 - 4 L 290/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,45234
VG Cottbus, 06.08.2019 - 4 L 290/19 (https://dejure.org/2019,45234)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06.08.2019 - 4 L 290/19 (https://dejure.org/2019,45234)
VG Cottbus, Entscheidung vom 06. August 2019 - 4 L 290/19 (https://dejure.org/2019,45234)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,45234) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Asylverfahren wegen Verletzung des

    Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 6. August 2019 - VG 4 L 290/19.A - und vom 30. August 2019 - VG 4 L 437/19.A - verletzen die Rechte des Beschwerdeführers aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht