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   VG Aachen, 13.04.2015 - 4 L 298/15   

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https://dejure.org/2015,6914
VG Aachen, 13.04.2015 - 4 L 298/15 (https://dejure.org/2015,6914)
VG Aachen, Entscheidung vom 13.04.2015 - 4 L 298/15 (https://dejure.org/2015,6914)
VG Aachen, Entscheidung vom 13. April 2015 - 4 L 298/15 (https://dejure.org/2015,6914)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Stadt Aachen: Einstweilen keine Löschung von Mikrozensus-Daten durch das Land NRW

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Einstweilen keine Löschung von Mikrozensus-Daten durch das Land NRW

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt Aachen - Einstweilen keine Löschung von Mikrozensus-Daten durch das Land NRW

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einstweilen keine Löschung von Mikrozensus-Daten durch das Land NRW

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt Aachen hat keinen Anspruch auf Löschung von Mikrozensus-Daten durch das Land NRW - VG Köln äußert Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § 19 des Zensusgesetzes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Hamburg, 30.04.2015 - 10 E 2183/15

    Ablehnung eines Eilantrags auf weitere Speicherung von Daten entgegen der

    Im Hinblick darauf ist dann auch nicht ausgeschlossen, dass der Antragstellerin als Adressatin des o.g. Bescheides (vgl. zur Maßgeblichkeit der Form des Verwaltungshandelns BVerwG, Urt. v. 1.10.1963, IV C 9.63, BVerwGE 18, 1, 5) ein subjektives Verfahrensrecht zur Seite steht, um eine solche Rechtsposition auch durchsetzen zu können (vgl. hierzu auch VG Aachen, Beschl. v. 13.4.2015, 4 L 298/15, n.v., m.w.N.).

    Ebenso ergeben sich aber auch keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber den Rechtsschutz der Gemeinden überhaupt nicht berücksichtigt hat (so aber wohl VG Aachen, Beschl. v. 13.4.2015, Beschl. v. 13.4.2015, 4 L 298/15, n.v.).

    (2) Selbst wenn man im vorliegenden Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes davon ausginge, dass die Frage der Verfassungsgemäßheit der Löschungsfrist des § 19 Abs. 1 Satz 3 ZensG 2011 nicht abschließend beurteilt werden kann und vor diesem Hintergrund - abweichend vom unter II. 1. b) bb) (1) angewendeten Maßstab - mit Blick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes eine Interessenabwägung der betroffenen grundrechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Positionen für geboten hielte (Anwendung dieses Maßstabes: VG Aachen, Beschl. v. 13.4.2015, 4 L 298/15, n.v.), ergäbe dies nach Auffassung der Kammer kein Überwiegen des Interesses der Antragstellerin am Erlass der begehrten Anordnung, letztlich alle die Antragstellerin betreffenden Hilfsmerkmale weiter zu speichern.

  • VG Wiesbaden, 15.07.2015 - 6 L 490/15

    Verfahren nach dem Gesetz über den registergestützten Zensus

    Nach alledem ist der Antrag zurückzuweisen (im Ergebnis ebenso VG Potsdam, Beschluss vom 21.04.2015, Az. 12 L 450/15 - nach Juris; VG Freiburg, Beschluss vom 20.05.2015, Az. 3 K 922/15; VG Sigmaringen, Beschluss vom 28.05.2015, Az. 8 K 1993/15; VG Hamburg, Beschluss vom 30.04.2015, Az. 10 E 2183/15; a.A. OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 03.06.2015, Az. 4 B 512/15 und 4 B 458/15; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.04.2015, Az. 20 L 1001/15; VG Aachen, Beschluss vom 13.04.2015, Az.4 L 298/15; OVG Bremen, Beschluss vom 27.04.2015, Az. 1 LC 315/14).
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