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   OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08 (https://dejure.org/2011,6112)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.03.2011 - 4 L 385/08 (https://dejure.org/2011,6112)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 (https://dejure.org/2011,6112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere der Flächenermittlung im unbeplanten Innenbereich auf der Grundlage repräsentativer Grundstücke sowie der Anwendung des KAG ST § 6c Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschossflächenmaßstab als zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Erhebung eines Beitrags zur Herstellung einer zentralen Einrichtung zur Schmutzwasserentsorgung; Gleichbehandlung bei Abstellen der Beitragssatzung auf zulässige bzw. tatsächliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbes. der Flächenermittlung im unbeplanten Innenbereich auf der Grundlage repräsentativer Grundstücke sowie der Anwdendung des § 6c Abs. 2 KAG LS

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschossflächenmaßstab als zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Erhebung eines Beitrags zur Herstellung einer zentralen Einrichtung zur Schmutzwasserentsorgung; Keine Ungleichbehandlung bei Abstellung der Beitragssatzung auf zulässige bzw. tatsächliche ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 618
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2006 - 4 L 393/05

    Zur Flächenermittlung innerhalb der Beitragskalkulation beim

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    Dass die Satzung im beplanten Bereich weitestgehend auf die zulässige Geschossfläche der Grundstücke und abweichend davon im unbeplanten Innenbereich bei bebauten Grundstücken auf die tatsächliche Geschossfläche sowie bei unbebauten Grundstücken auf die tatsächlichen Verhältnisse in der näheren Umgebung abstellt, ist keine rechtswidrige Ungleichbehandlung (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4. Juli 2006 - 4 L 393/05 - und Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 619i; 1023 m.w.N.; a.M.: VGH Bayern, Urt. v. 29. April 2010 - 20 BV 09.2024 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1856, 1910, 1936 unter Hinweis auf OVG Brandenburg, Beschl. v. 11. März 2003 - 2 A 116/02 -).

    Der Beklagte war durch eine Entscheidung des Senats vom 4. Juli 2006 zu einer Vorgängersatzung des AZV "A-Stadt" und der dazu erstellten Beitragskalkulation (- 4 L 393/05 -, zit. nach JURIS), durch den Zulassungsbeschluss und durch mehrere Hinweisverfügungen der zuständigen Berichterstatterin ausreichend darüber informiert, dass ernstliche Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der vorgenommenen Flächenermittlung bestanden.

  • VG Halle, 22.05.2008 - 4 A 112/07
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    Eines Nacherhebungstatbestandes in der Satzung (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 2. Juli 1993 - 23 B 92.3568 - VG Halle, Urt. v. 22. Mai 2008 - 4 A 112/07 -, jeweils zit. nach JURIS) bedarf es nicht unbedingt.

    Eine Umsetzung dieser Billigkeitsregelung für (übergroße) Wohngrundstücke ist zwar nicht schon deshalb entbehrlich, weil die Beitragssatzung einen Geschossflächenmaßstab enthält (a.M.: VG Halle, Urt. v. 22. Mai 2008 - 4 A 112/07 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.11.1989 - 9 L 40/89
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    Dieser Maßstab ist auch dann unbedenklich, wenn die Entsorgung des Schmutzwassers teilweise im Trennsystem und teilweise im Mischsystem erfolgt, solange nur die auf die Entsorgung des Niederschlagswassers entfallenden Kosten nicht erfasst werden (vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1027, 1028; OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. Mai 1989 - 9 L 3/89 - und Urt. v. 29. November 1989 - 9 L 40/89 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Es ist nicht notwendig, die tatsächliche Geschossfläche jedes Grundstücks zu berechnen (vgl. auch OVG Niedersachsen, Urt. v. 29. November 1989 - 9 L 40/89 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen, 25.02.2010 - 5 A 268/08

    Ablösungsvereinbarung, Abwasserbeitragsvorausverzicht, Industriesiedlungsvertrag,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    Soweit in dem Vergleich unter Nr. 4 Satz 2 ausgeführt wird, durch die Zahlung eines Betrages von der Gemeinde an den Verband für die Kostenbeteiligung an der Straßenentwässerung seien "die Ansprüche die sich aus dem Bau der Abwasseranlagen im Gewerbegebiet durch die Gemeinde und deren Übernahme durch den AZV ergeben" ebenfalls abgegolten, ist darin insbesondere keine Ablösung des Herstellungsbeitrages für den Anschluss an die zentrale Schmutzwasserbeseitigung i.S.d. § 6 Abs. 7 Satz 5 KAG LSA (vgl. dazu Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 152 ff.; OVG Sachsen, Urt. v. 25. Februar 2010 - 5 A 268/08 -, zit. nach JURIS) zu sehen.

    Im Übrigen erfolgte eine Benennung der abzulösenden Abgabe in hinreichender Weise (vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 161) gerade nicht, es wäre völlig offen, welche Grundstücke überhaupt erfasst werden sollten (vgl. Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 155), und es dürfte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vergleichs überhaupt keine gültige Beitragssatzung mit wirksamen Ablösebestimmungen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. Februar 2004 - 1 L 356/03 -, LKV 2004, 425 und Beschl. v. 27. Mai 2002 - 1 L 169/02 -, zit. nach JURIS; vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 18. Oktober 2005 - 3 U 38/05 -, zit. nach JURIS; OVG Sachsen, Urt. v. 25. Februar 2010, a.a.O.) vorgelegen haben.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08

    Zur Erhebung eines Herstellungsbeitrages für die Schmutzwasserbeseitigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    (4) Dass im Rahmen der Ermittlung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse gem. § 7b Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 SBS 2008 bzw. gem. § 7b Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 7a Abs. 3 Satz 2 SBS 2008 Bruchzahlen, die sich nach der Division des festgelegten Höchstmaßes der baulichen Anlage bzw. der Baumassenzahl durch den Wert 3, 5 bzw. 2,5 ergeben, bis 0, 50 abgerundet und ab 0, 51 aufgerundet werden, trägt einerseits dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung und wahrt andererseits noch das Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1039a; noch weitergehend Rdnr. 456a; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. März 1980 - 4 C 40/78 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • BVerwG, 07.03.1980 - 4 C 40.78

    Beitragssatzung - Erschließungsaufwand - Prozentsätze - Tabelle -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    (4) Dass im Rahmen der Ermittlung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse gem. § 7b Abs. 3 Nr. 1 Satz 4 SBS 2008 bzw. gem. § 7b Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 i.V.m. § 7a Abs. 3 Satz 2 SBS 2008 Bruchzahlen, die sich nach der Division des festgelegten Höchstmaßes der baulichen Anlage bzw. der Baumassenzahl durch den Wert 3, 5 bzw. 2,5 ergeben, bis 0, 50 abgerundet und ab 0, 51 aufgerundet werden, trägt einerseits dem Gesichtspunkt der Praktikabilität Rechnung und wahrt andererseits noch das Vorteilsprinzip des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1039a; noch weitergehend Rdnr. 456a; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. März 1980 - 4 C 40/78 -, zit. nach JURIS zum Erschließungsbeitragsrecht).
  • VGH Bayern, 08.03.2006 - 23 B 05.2340
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    Gegen eine solche Verknüpfung gibt es - auch unter Bestimmtheitsgesichtspunkten - nichts einzuwenden (vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 8. März 2006 - 23 B 05.2340 -, zit. nach JURIS m.w.N. zu Dachgeschossregelungen; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 740b).
  • VG Halle, 26.06.2003 - 4 A 420/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    Dass die vorher erlassenen Beitragssatzungen des AZV "A-Stadt" vom 9. März 1994, 27. Oktober 1995, 23. Oktober 1997, 28. Oktober 1998, 16. Dezember 2003 oder 9. Januar 2007 als Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung herangezogen werden könnten (vgl. dazu im Einzelnen VG Halle, Urt. v. 26. Juni 2003 - 4 A 420/01 HAL -, zit. nach JURIS; Urt. v. 26. Januar 2009 - 4 A 303/08 HAL - sowie die Darlegungen in dem angefochtenen Urteil), wird schon vom Beklagten selbst nicht geltend gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2003 - 9 LA 36/03

    Vollgeschossmaßstab im Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    Soweit die Klägerin insoweit auf einen Beschluss des OVG Niedersachsen vom 12. August 2003 (- 9 LA 36/03 -, zit. nach JURIS) verweist, betraf diese Entscheidung eine Bestimmung, die gerade keine kaufmännische Rundung, sondern eine generelle Aufrundung vorsah.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 312/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08
    Dass die Beitragssatzung § 6c Abs. 2 KAG LSA nicht umsetzt und keine Regelung i.S.d. § 6c Abs. 2 Satz 3 KAG LSA enthält, führt aber nicht zu einer Rechtswidrigkeit der Satzung, sondern führt allenfalls dazu, dass das Grundstück nicht bzw. nicht mit dem vollen Beitrag herangezogen werden kann (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6. Dezember 2001 - 1 L 312/01 -, zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1068h).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07

    Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2000 - 1 K 14/00

    Voraussetzung der Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.09.2009 - 4 L 467/08

    Zur Bemessung eines Herstellungsbeitrages, wenn ein Grundstück im unbeplanten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 345/08

    Billigkeit; Grundstück; Nutzung; Nutzung, tatsächliche; Übergroß; Wohngrundstück;

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

  • VGH Bayern, 02.07.1993 - 23 B 92.3568
  • VGH Bayern, 29.04.2010 - 20 BV 09.2024

    Satzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Lengdorf vom 21. September

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2010 - 4 L 219/09

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen

  • OLG Naumburg, 18.10.2005 - 3 U 38/05

    Haftung einer Gemeinde aus einem Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2006 - 1 M 492/05
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2002 - 1 L 169/02
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.02.2010 - LVG 10/09

    § 6c Abs. 2 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist

  • OVG Sachsen, 17.01.2005 - 5 D 30/01

    Zweckverband, Teilaufgabenübertragung, Abwasserbeitrag, Abwassergebühr,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 321/01
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2004 - 1 L 356/03
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.1993 - 2 L 135/92

    Anschlußbeitrag; Bauliche Nutzung; Grundstück; Satzungsermessen; Wohneinheit

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74

    Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl

  • VGH Bayern, 22.10.1998 - 23 B 97.3505
  • VGH Bayern, 02.05.1986 - 23 B 85 A.2116
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.05.1989 - 9 L 3/89
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    Soweit vertreten wird, dass der Gleichheitssatz es gebieten könnte, die Eigentümer solcher Grundstücke, die in besonders abwasserintensiver Weise genutzt werden, mit höheren Beiträgen zu belasten, wenn die ihretwegen erforderlich gewordene größere Dimensionierung und bessere Ausstattung der Kläranlage auch tatsächlich beitragsfähige Mehrkosten verursacht hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12. November 2009 - 2 S 434/07 - vgl. auch VGH Bayern, Beschl. v. 16. März 2005 - 23 BV 04.2295 - VG Würzburg, Urt. v. 9. Mai 2012 - W 2 K 11.1038 -, jeweils zit. nach JURIS), folgt der Senat dem nicht (noch offen gelassen in OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. März 2011, a.a.O.).

    Grundsätzlich ist es dem Satzungsgeber - solange er damit nicht gegen die Verpflichtung des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA verstößt, die Beiträge nach den Vorteilen zu bemessen - erlaubt, im Rahmen der Festsetzung des Beitragsmaßstabes eigenständige Begriffsbestimmungen zu treffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. März 2016 - 4 L 136/15 - Urt. v. 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 4 L 210/05 -, jeweils zum Begriff des Vollgeschosses).

    Selbst wenn man dem Verwaltungsgericht Magdeburg nicht zustimmen sollte, bliebe offen, worauf sich die Festsetzung von 2, 00 m lichte Höhe in der Satzung der Antragsgegnerin stützt (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche

    Die Regelung wird auch nicht durch Praktikabilitätsgesichtspunkte gerechtfertigt, da mit ihr gegenüber einer nach Vorteilsgesichtspunkten zulässigen "kaufmännischen" Rundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Juni 2012 - 4 L 34/11 -, juris, Rdnr. 16, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, juris, Rdnr. 35 und Beschluss vom 16. Januar 2009 - 4 M 430/08 -, juris, Rdnr. 14) oder einer ebenfalls zulässigen Abrundungsregelung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 M 238/16 - VG Cottbus, Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1914; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 4 K 101/16 -, juris, Rdnr. 75) keine Verwaltungsvereinfachung verbunden ist.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16

    Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den

    Grundsätzlich ist es dem Satzungsgeber - solange er damit nicht gegen die Verpflichtung des § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA verstößt, die Beiträge nach den Vorteilen zu bemessen - erlaubt, im Rahmen der Festsetzung des Beitragsmaßstabes eigenständige Begriffsbestimmungen zu treffen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. März 2016 - 4 L 136/15 - Urt. v. 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 4 L 210/05 -, jeweils zum Begriff des Vollgeschosses).
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

    Auch hindern weder Bundes- noch Landesrecht den Satzungsgeber etwa daran, den Begriff Vollgeschoss selbst zu definieren (vgl. auch OVG Magdeburg, Urt. v. 10.03.2011 - 4 L 385/08 -, juris Rn. 34) und so etwa auch Geschosse unterhalb der Vollgeschossigkeit in die Aufwandsverteilung einzubeziehen (Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Kommentar, 9. Aufl. 2012, § 18 Rn. 32; vgl. auch OVG Weimar, Urt. v. 14.04.2016 - 4 KO 452/15 -, juris Rn. 38).

    Soweit § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b) EBS ein kaufmännisches Ab- und Aufrunden vorsieht, bestehen - unter Berücksichtigung der vorgenannten Erwägungen - ebenfalls keine Bedenken (so auch OVG Magdeburg, Urt. v. 10.03.2011 - 4 L 385/08 -, juris Rn. 35; VG Hannover, Urt. v. 21.05.2014 - 1 A 222/13 -, juris Rn. 28; VG Oldenburg, Urt. v. 28.10.2010 - 2 A 3713/06 -, n.v.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar, Stand: März 2016, § 8 Rn. 1039a).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Wenn es sich also bei dem herangezogenen Grundstück nicht um ein Wohngrundstück handelt, hat das Fehlen der nach § 6c Abs. 2 KAG LSA erforderlichen Bestimmungen in der Satzung keine Auswirkungen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, juris, Rdnr. 32).
  • VGH Hessen, 17.11.2011 - 5 A 3140/09

    Vorausleistung auf einen Abwasserergänzungsbeitrag

    Angesichts dieser Erwägungen rechtfertigen sowohl Gründe der Rechtssicherheit als auch der Verwaltungspraktikabilität die von der Beklagten getroffene unterschiedliche Regelung des Beitragsmaßstabs im beplanten und unbeplanten Innenbereich (im Ergebnis ebenso: OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 -, Juris = LKV 2011, 281 [LS] = NVwZ-RR 2011, 618 [LS], und vom 6. Dezember 2001 - 1 L 312/01 -, Juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. Juni 1996 - 9 L 7116/94 -.
  • VG Halle, 11.09.2018 - 4 A 142/16

    Erhebung von Schmutzwasserherstellungsbeiträgen; Änderung im Mitgliederbestand

    Dabei obliegt es der beitragserhebenden Körperschaft, spätestens im gerichtlichen Verfahren eine Beitragskalkulation vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der festgelegte Beitragssatz der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA genügt (OVG LSA, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 - Juris Rn. 26; Beschluss vom 02. August 2007 - 4 M 44/07 - Juris Rn. 3).
  • VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13

    Schmutzwasserherstellungsbeitrag; Verfassungswidrigkeit der

    Soweit das OVG LSA in mehreren Entscheidungen vom 10. März 2011 (4 L 385/08 und 4 L 67/09) davon ausgegangen ist, dass diese Satzung keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die in den dortigen Verfahren streitgegenständlichen Beitragsbescheide bilde, war damit nicht die Feststellung der Nichtigkeit der Satzung verbunden.

    Vielmehr hatte das Oberverwaltungsgericht insoweit darauf abgestellt, dass nicht geprüft werden könne, ob der in der Satzung festgesetzte Beitragssatz von 14, 05 Euro je m 2 errechneter Geschossfläche (§ 8 Abs. 1 SBS 2008) gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA verstoße, weil nicht ersichtlich oder vom Antragsgegner in hinreichender Weise dargelegt sei, dass die Methodik der in der Beitragskalkulation vorgenommenen Flächenermittlung für das Verbandsgebiet fehlerfrei sei ( OVG LSA, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 - Juris Rn. 16).

  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6026/13

    Abwasserbeitrag; Beitragserlass; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

    Soweit die Klägerin auf einen Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 12.08.2003 (9 LA 36/03 - juris) verweist, betraf diese Entscheidung eine Bestimmung, die gerade keine kaufmännische Rundung, sondern eine generelle Aufrundung vorsah (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.03.2011 - 4 L 385/08 - juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 49. EL, Sept. 2013, § 8 Rn. 1039a).
  • VG Halle, 03.12.2018 - 4 A 318/17

    Herstellungsbeitrag für sog. Altanschlussnehmer

    Dabei obliegt es der beitragserhebenden Körperschaft, spätestens im gerichtlichen Verfahren eine Beitragskalkulation vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der festgelegte Beitragssatz der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA genügt (OVG LSA, Urteil vom 10. März 2011 - 4 L 385/08 - Juris Rn. 26; Beschluss vom 02. August 2007 - 4 M 44/07 - Juris Rn. 3).
  • VG Halle, 14.11.2018 - 4 A 411/16
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13

    Abwasserbeitrag; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

  • VG Halle, 14.11.2018 - 4 A 413/16
  • VG Halle, 14.11.2018 - 4 A 412/16
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