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   VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05.NW   

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VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05.NW (https://dejure.org/2005,3121)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11.03.2005 - 4 L 389/05.NW (https://dejure.org/2005,3121)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW (https://dejure.org/2005,3121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation, 21.3.2005)

    EU-Führerschein gilt nicht immer in Deutschland // Aufhebung des Verbots muss beantragt werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Ausländische Fahrerlaubnis - Wann gilt der EU-Führerschein in Deutschland?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Deren erfolgreiche Anfechtung könne deshalb die Rechtsstellung des Betreffenden nicht verbessern, weshalb auch für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (so die 3. Kammer des angerufenen Gerichts in ihrem Beschluss vom 3. März 2005 - 3 L 253/05.NW - ; hierzu neigend auch VG München, Beschluss vom 13. Januar 2005 - M 6b S 04.5543 - ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - ).

    Von der Ermächtigung des Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG hat die Bundesrepublik Deutschland durch die Regelungen in Art. 28 Abs. 4 Nr. 3 und -seit 1. September 2002 - in Abs. 5 FeV Gebrauch gemacht (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 -).

    Diesem Grundsatz wird aber hinreichend durch den am 1. September 2002 in Kraft getretenen § 28 Abs. 5 FeV Rechnung getragen (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - und VG Neustadt, Beschluss vom 4. März 2005 - 3 L 253/05.NW -).

    Zugleich stellt sie sicher, dass entsprechend dem Wortlaut und Regelungszweck von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG im Falle einer früheren Entziehung einer Fahrerlaubnis die nach Ablauf der innerstaatlichen Sperrfrist im EU- oder EWR-Ausland erworbene Fahrerlaubnis nicht automatisch im Inland gilt, sondern das Recht zur Nutzung dieser Fahrerlaubnis von einer innerstaatlichen Prüfung und einem bewilligenden Bescheid abhängt (s. VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - ; im Ergebnis ebenso für Fälle inhaltlicher Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wie z.B. der Vorlage medizinisch-psychologischer Gutachten Geiger, DAR 2004, 340).

  • VG Neustadt, 04.03.2005 - 3 L 253/05

    EU-Fahrerlaubnis; zur Berechtigung gem FeV § 28

    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Deren erfolgreiche Anfechtung könne deshalb die Rechtsstellung des Betreffenden nicht verbessern, weshalb auch für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (so die 3. Kammer des angerufenen Gerichts in ihrem Beschluss vom 3. März 2005 - 3 L 253/05.NW - ; hierzu neigend auch VG München, Beschluss vom 13. Januar 2005 - M 6b S 04.5543 - ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - ).

    Die Richtlinie ist also nicht auf vollständige Harmonisierung hinsichtlich des Führerscheinerteilung und -entziehung ausgerichtet, sondern enthält zum Teil nur weit gefasste Mindestanforderungen, die einer strikteren Ausformung im Recht des einzelnen Mitgliedsstaates jedenfalls nicht grundsätzlich entgegenstehen (VG Neustadt, Beschluss vom 4. März 2005 - 3 L 253/05.NW - ; VG München, Beschluss vom 13. Januar 2005 - M 6b S 04.5543 - ; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 324).

    Diesem Grundsatz wird aber hinreichend durch den am 1. September 2002 in Kraft getretenen § 28 Abs. 5 FeV Rechnung getragen (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - und VG Neustadt, Beschluss vom 4. März 2005 - 3 L 253/05.NW -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1998 - 2 B 11694/98
    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2002, 441; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2001, 3427; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 11694/98.OVG - Finkelnburg in: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rnr. 753 m.w.N.).

    Zwar verneint eine Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (s. z.B. VGH München, NVwZ-RR 2002, 646; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 11694/98.OVG - ; Schoch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO Kommentar, Stand September 2004, § 80 Rdnr. 179; Meyer in: Knack, VwVfG Kommentar 8. Auflage 2004, § 45 Rdnr. 25) die Heilbarkeit eines Begründungsmangels nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unter Hinweis darauf, andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO leer liefe und ihre Funktion nicht mehr erfüllen könne, nicht nur den Betroffenen über die für die Behörde maßgeblichen Gesichtspunkte für die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu unterrichten, sondern auch die Verwaltung selbst zu einer besonders sorgfältigen Prüfung anzuhalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2002, 441; OVG Nordrhein-Westfalen, NJW 2001, 3427; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 11694/98.OVG - Finkelnburg in: Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rnr. 753 m.w.N.).

    Die speziell in Bezug auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Bescheids gegebene Begründung kann hier in der Regel knapp gehalten werden (VGH Baden-Württemberg, ZfS 2002, 504).

  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Deren erfolgreiche Anfechtung könne deshalb die Rechtsstellung des Betreffenden nicht verbessern, weshalb auch für ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (so die 3. Kammer des angerufenen Gerichts in ihrem Beschluss vom 3. März 2005 - 3 L 253/05.NW - ; hierzu neigend auch VG München, Beschluss vom 13. Januar 2005 - M 6b S 04.5543 - ; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 - ).

    Die Richtlinie ist also nicht auf vollständige Harmonisierung hinsichtlich des Führerscheinerteilung und -entziehung ausgerichtet, sondern enthält zum Teil nur weit gefasste Mindestanforderungen, die einer strikteren Ausformung im Recht des einzelnen Mitgliedsstaates jedenfalls nicht grundsätzlich entgegenstehen (VG Neustadt, Beschluss vom 4. März 2005 - 3 L 253/05.NW - ; VG München, Beschluss vom 13. Januar 2005 - M 6b S 04.5543 - ; Otte/Kühner, NZV 2004, 321, 324).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.1994 - 7 B 12083/94

    Begründungspflicht; Aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs ; Aufhebung der

    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Dies wird bei Fahrerlaubnisentziehungen unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juni 1993, BVerfGE 89, 69, 85) häufig der Fall sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - ).

    Eine solche Heilungsmöglichkeit ist auch unter prozessökonomischen Gesichtspunkten zu befürworten, denn auch die Ansicht, die ein Nachholen der Begründung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nach Erhebung des Antrags nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO ablehnt, vertritt die Auffassung, die Behörde könne nach Ergehen des Beschlusses des Verwaltungsgerichts den Sofortvollzug mit nunmehr ordnungsgemäßer Begründung erneut anordnen, ohne einen Abänderungsantrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO stellen zu müssen (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12083/94.OVG - ; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 541; BayVGH, BayVBl 2003, 469, 470).

  • OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01

    Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung; Tierkörperbeseitigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Berücksichtigt man darüber hinaus, dass das Verwaltungsgericht nicht an die - ordnungsgemäße - Begründung der Verwaltungsbehörde gebunden ist, sondern eine eigene Ermessensentscheidung über die Frage trifft, ob der Sofortvollzug materiell gerechtfertigt ist (s. OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231), gibt es keine tragenden Gründe dafür, die Heilungsmöglichkeit nicht bereits während des noch laufenden Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zuzulassen.

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).

  • VG Regensburg, 03.02.2005 - RN 5 S 05.30
    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (a.a.O.) ist zwar zu entnehmen, dass der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht unbefristet lang Vorgänge im Sinne von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV entgegengehalten werden dürfen, die sich vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 03. Februar 2005 - RN 5 S 05.30 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 12 A 11067/02

    Rechtswidrige Fleischbeschaugebühren wegen einer dem Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Dabei bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung, ob die innerstaatliche Rechtsgrundlage des angefochtenen Bescheids europarechtswidrig ist; denn auch in einem derartigen Fall wäre von einer Rechtswidrigkeit, nicht aber von einer Nichtigkeit des Bescheids auszugehen und, aus Sicht des Antragstellers, eine Anfechtung zur Vermeidung von Rechtsnachteilen geboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 11 B 26.00 - BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - BVerwG 3 C 3.95 - sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. November 2002 - 12 A 11067/02.OVG - und NVwZ 1999, 198).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2003 - 3 MB 18/03

    Gaststättenrecht, Gewerberecht, Widerruf, Gaststättenerlaubnis, Aufschiebende

    Auszug aus VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619 und NVwZ 2004, 93; OVG Schleswig-Hostein, GewArch 2005, 37; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 3 C 3.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beschwer eines Beigeladenen

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.1998 - 3 M 67/98

    Begründung gem. § 80 Abs. 3 VwGO; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • BVerwG, 11.05.2000 - 11 B 26.00

    Flugsicherheitsgebühr; Nichtigkeit von Verwaltungsakten; Geltungsvorrang des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 10 B 10645/00
  • VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03

    Geltung von Bundesbürgern erteilten EU-Führerscheinen im Inland, wenn zur

  • VGH Hessen, 14.03.2003 - 9 TG 2894/02

    Störerauswahl - Ermessen - Verpflichtung zur Einreichung von Bauvorlagen

  • VGH Bayern, 14.02.2002 - 19 ZS 01.2356

    Nachholen einer unzureichend gegebenen Begründung für eine Anordnung der

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

  • VGH Bayern, 03.06.2002 - 7 CS 02.875

    Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1998 - 12 A 12501/97

    Anfechtungsfrist; Nichtiger Verwaltungsakt; Emmott'sche Fristenhemmung; Umsetzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2001 - 1 M 12/01

    Fehlen des Rechtsschutzinteresses wegen einfacherer Zielrerreichung

  • VG Neustadt, 05.07.2007 - 4 L 704/07

    Wegen Körperverletzung verurteilt: Erlaubnis für Bewachungsgewerbe darf

    Dieser Ansicht folgt auch die Kammer in ständiger Rechtsprechung (s. zuletzt Beschluss vom 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

    VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 2005, 141 = Blutalkohol 2005, 402; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 4.3.2005 - 3 L 253/05.NW -, Juris, und vom 11.3.2005 - 4 L 389/05.NW -, Juris.
  • VG Meiningen, 25.04.2006 - 2 E 154/06

    Entziehung der Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Alkohol; Entziehung;

    Jedoch wird durch den angefochtenen Bescheid der Anschein gesetzt, dass der Antragsteller auf Grund behördlicher Entscheidung nicht berechtigt ist, im Inland ein Kraftfahrzeug zu führen (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, B. v. 11.03.2005 - Az.: 4 L 389/05.NW, juris; VG Meiningen, B. v. 08.09.2005, 2 E 531/05 Me).

    Gerade unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates nicht automatisch über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert werde, würde dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit, dem auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt sei, nicht ausreichend Rechnung getragen werden, wenn verlangt würde, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen sei und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt werde, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen (VGH Mannheim, U. v. 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, Juris; VG Neustadt, B. v. 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05.NW, Juris; dem wohl auch zuneigend VG München, B. v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, Juris; offen lassend VG Aachen, B. v. 24.06.2005, Az.: 3 L 270/05, Juris; VG Sigmaringen, 05.01 2005, Az.: 4 K 2198/04, Juris).

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