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   VG Neustadt, 10.03.2000 - 4 L 458/00.NW   

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VG Neustadt, 10.03.2000 - 4 L 458/00.NW (https://dejure.org/2000,26557)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.03.2000 - 4 L 458/00.NW (https://dejure.org/2000,26557)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. März 2000 - 4 L 458/00.NW (https://dejure.org/2000,26557)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2000 - 4 L 458/00
    Ein Hilfesuchender muss nämlich sein Einkommen auch dann zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage für sich verwenden, wenn er sich dadurch außer Stande setzt, anderweit bestehende - gesetzliche oder vertragliche - Verpflichtungen zu erfüllen (BVerwGE 66, 342, 346; Lehr- und Praxiskommentar BSHG, a. a. 0., § 76 Rdnr. 14, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 12.04.1984 - 5 C 3.83

    Sozialhilfe - Einkommen - Begriff - Berücksichtigung - Rente

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2000 - 4 L 458/00
    Zu diesen Voraussetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 69, 177, 181) ausgeführt: Bei der Anwendung des § 77 Abs. 1 BSHG ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Zweck der Leistung ausdrücklich genannt ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1996 - 12 B 10925/96

    Hilfe zum Lebensunterhalt; Verwertung eines Vermögensgegenstandes; Eigentum eines

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2000 - 4 L 458/00
    Da der Antrag auf eine Vorwegnahme der Hauptsache hinausläuft, kann die begehrte einstweilige Anordnung nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 4. Juni 1996 - 12 B 10925/96.OVG - m. w. N.) nur erlassen werden, wenn der geltend gemachte Anspruch hinreichend wahrscheinlich ist (Anordnungsanspruch) und wegen des Nichterfüllens dieses Anspruchs schwere, die Existenz gefährdende und anders nicht abwendbare Nachteile drohen (Anordnungsgrund).
  • SG Fulda, 03.11.2009 - S 7 SO 19/08

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Eigenheimzulage - keine zweckbestimmte Leistung

    Insoweit würde sich dann eine vergleichbare Zweckbestimmung ergeben (vgl. hierzu Verwaltungsgericht (VG) Neustadt, Beschluss vom 10.03.2000 - 4 L 458/00 NW).

    58 Zutreffend hat das VG Neustadt (Beschl. v. 10.03.2000 - 4 L 458/00.NW, juris, Rn. 9 a.E.) darauf hingewiesen, dass eine Abtretung, die nach dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit vorgenommen wird, als freiwillige Disposition anzusehen und bei der Beurteilung, ob ein Antragsteller noch in der Lage ist, sich selbst zu helfen, nicht berücksichtigt werden kann (dem folgend: LSG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 19.05.2006 - L 3 ER 50/06 SO, juris, 31 f.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.05.2006 - L 3 ER 50/06

    Eigenheimzulage ist bei der Sozialhilfe als Einkommen anzurechnen

    Insoweit würde sich dann eine vergleichbare Zweckbestimmung ergeben (vgl. hierzu Verwaltungsgericht (VG) Neustadt, Beschluss vom 10.03.2000 4 L 458/00 NW).
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2002 - 4 LB 128/02

    Eigenheimzulage ist sozialhilferechtlich anzurechnendes Einkommen

    Die Materialen treffen keine Aussage dahin, dass die Eigenheimzulage individuell-konkret gezielt der Deckung eines bestimmten Bedarfs dienen soll (so auch VG Neustadt, Beschl. v. 10.03.2000 - 4 L 458/00 - zitiert nach Juris).
  • SG Schleswig, 01.04.2005 - S 3 AS 83/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

    Es handelt sich mithin um eine kausal an den Erwerb bzw. die Fertigstellung eines im Sinne von § 2 EigZulG begünstigten Objekts geknüpfte, an eine Einkommensgrenze (§ 5 EigZulG) gebundene generell-abstrakte Leistung, deren Verwendung im Belieben des Empfängers steht, nicht aber um eine Leistung, die final der Deckung eines bestimmten Bedarfs dient (BVerwG 5. Senat, Urteil vom 28. Mai 2003, Az: 5 C 41/02 - Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 36; VG Neustadt, Beschluss vom 10.03.2000, 4 L 458/00.NW - ZfF 2002, 250-251; Brühl in LPK-SGB II § 11 Rz 43; Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.03.2005, S 46 AS 951/05 ER; Sozialgericht Aurich Beschluss vom 17.03.2005, S 25 AS 14/05 ER; anders - ohne Begründung -: Ebsen in Gagel, SGB III § 194, Rz 101; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB III, K § 194 Rz 265, die von einer zweckgebundenen Vergabe der Eigenheimzulage ausgehen).
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