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   VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20.KO   

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VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20.KO (https://dejure.org/2020,17819)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2020 - 4 L 487/20.KO (https://dejure.org/2020,17819)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO (https://dejure.org/2020,17819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 46 Abs 1 S 1 FeV 2010, § 47 Abs 1 S 2 FeV 2010, § 3 Abs 1 S 1 StVG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung; Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem wegen mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • bussgeldsiegen.de

    Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anordnung einer MPU

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem wegen mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Abweichens vom Fahreignungs-Bewertungssystem

  • datev.de (Kurzinformation)

    Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen?

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -, juris sowie zum früheren Punktesystem: OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).

    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009, a.a.O.; VG Neustadt a. d. Weinstraße, a.a.O.).

    Ein Verlassen des Fahreignungs-Bewertungssystems auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG muss auf eng begrenzte, besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt sein (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, a.a.O. und zum früheren Punktesystem OVG RP, Beschlüsse vom 27. Mai 2009, a.a.O. und vom 11. Februar 2011 - 10 B 11338/10.OVG, juris).

    Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier Zurückhaltung üben und im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände sehr präzise begründen, warum sie es aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall anderer "Punktesünder" abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsordnungswidrigkeiten für unerlässlich hält, die Fahreignungsbedenken sofort durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor das allerdings unter der Geltung des Fahreignungs-Bewertungssystems stark reduzierte Hilfsangebot des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 4 Rn. 33 sowie OVG RP, Beschlüsse vom 27. Mai 2009, a.a.O. und vom 11. Februar 2011, a.a.O.).

    §§ 39, 45 VwVfG finden, weil kein Verwaltungsakt vorliegt, keine Anwendung, sodass die Fahrerlaubnisbehörde die maßgeblichen Gründe auch nicht nachträglich geben kann, sondern allenfalls mit einer neuen Begründung eine neue Untersuchungsaufforderung erlassen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009, a.a.O; Hentschel/König/Dauer, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281

    Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
    Auch hat sich Ziffer II. des angefochtenen Bescheids nicht durch die Befolgung der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins erledigt, sondern stellt den Rechtsgrund für die Einbehaltung des Dokuments dar (BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 11 CS 13.2281 -, juris).
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -, juris sowie zum früheren Punktesystem: OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).
  • VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17

    Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -, juris sowie zum früheren Punktesystem: OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
    Dabei setzt der Schluss von der verweigerten Beibringung des Gutachtens auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen voraus, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 -, juris).
  • VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20

    Entzug der Fahrerlaubnis führt auch während der Corona-Pandemie regelmäßig nicht

    Denn die Regelung des Sofortvollzuges in § 47 Abs. 1 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reicht unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Prinzips des Gesetzesvorbehaltes zum Ausschluss des Suspensiveffektes nach § 80 Abs. 1 VwGO nicht aus, da es sich bei § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV lediglich um eine Rechtsverordnung handelt und auch nach dem Wortlaut des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ("durch Bundesgesetz") ein Gesetz im formellen Sinne erforderlich ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO; s. zum Meinungsstand Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 47 FeV Rn. 19 m.w.N. und W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 65).
  • VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20

    Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene

    Es spricht Überwiegendes dagegen, dass hiergegen gerichteten Rechtsbehelfen bereits wegen § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV keine aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO -, juris Rn. 27; BayVGH, Beschluss vom 22. September 2015 - 11 CS 15.1447 -, juris Rn. 23).
  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Koblenz, B.v. 18.6.2020 - 4 L 487/20.KO - juris Rn. 9 m.w.N; vgl. VG Augsburg, U.v. 18.9.2016 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 35; BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 24; B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris Rn. 15 ff.; VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris, Rn. 17; zum früheren Punktesystem: OVG RP, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, B.v. 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).
  • VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20

    Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung

    Denn die Regelung des Sofortvollzuges in § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV reicht unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Prinzips des Gesetzesvorbehaltes zum Ausschluss des Suspensiveffektes nach § 80 Abs. 1 VwGO nicht aus, da es sich bei § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV lediglich um eine Rechtsverordnung handelt und auch nach dem Wortlaut des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ("durch Bundesgesetz") ein Gesetz im formellen Sinne erforderlich ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO; s. zum Meinungsstand Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 47 FeV Rn. 19 m.w.N. und W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 65).
  • VG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 L 2776/23

    Fahrerlaubnisentziehung wegen vieler Parkverstöße

    Wann ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, ist eine Frage der Würdigung der Umstände des Einzelfalls, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 16 A 2820/12 - juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 - juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 - juris; Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2022 - 11 A 2232/21

    Entziehung des Triebfahrzeugführerscheins durch Eisenbahnbundesamt wegen

    Aus diesem Grunde sind die in diesem Zusammenhang vom Kläger angeführten jeweils fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen nach dem StVG bzw. der FeV betreffenden Entscheidungen (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 1038/09.OVG -, Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, VG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO -. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -) nicht zielführend.
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20.KO   

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VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20.KO (https://dejure.org/2020,18937)
VG Koblenz, Entscheidung vom 23.06.2020 - 4 L 494/20.KO (https://dejure.org/2020,18937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 3 S 2 FeV, § 11 Abs 6 S 3 FeV, § 11 Abs 6 S 4 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 14 Abs 1 S 3 FeV
    Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsum - Mitwirkungspflichten bei der Beauftragung der Begutachtung

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung Cannabiskonsum - Mitwirkungspflichten bei Gutachtenbeauftragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 Satz 3 FeV

  • datev.de (Kurzinformation)

    Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - 10 B 10508/09

    Fahrerlaubnisrecht - Frist zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Keinesfalls hat sich die Dauer der Frist danach zu richten, wie lange der Betroffene zur Sicherstellung einer positiven Begutachtung benötigt" (OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09 -).

    Diese Sachlage ist zu unterscheiden von den Fällen, in denen durch eine MPU nachgewiesen werden soll, dass eine Fahreignung nach nachgewiesenem Betäubungsmittelkonsum wiedererlangt worden ist (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 -, juris, Rn. 19 sowie OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09 -).

  • VGH Bayern, 14.01.2005 - 11 CS 04.3119
    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Denn auch wenn in Anbetracht der mittleren Eliminationshalbwertszeit für THC-COOH von etwa 6 Tagen und den entsprechenden Ausführungen von Daldrup u.a. dazu (a.a.O, S. 44) berücksichtigt wird, dass bei einer Blutabnahme, die - wie im vorliegenden Fall - in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Fahrt unter Cannabiseinfluss erfolgt, die dann festzustellende THC-COOH-Konzentration etwa doppelt so hoch sein wird, als wenn der Betreffende die Möglichkeit hatte, durch strikte Cannabisabstinenz während des ansonsten etwa einwöchigen Zeitraums zwischen der Anordnung und der Durchführung der Blutuntersuchung die Konzentration dieses Metaboliten entsprechend zu senken, wäre angesichts des beim Antragsteller festgestellten Wertes von 39 ng/mL der bei etwa 10 ng/mL liegende "Grenzwert" für die Annahme eines zumindest gelegentlichen Cannabiskonsums erheblich überschritten (so auch BayVGH, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 CS 04.3119 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3/13 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Eine schriftliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Antragserwiderungsschriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen unvoreingenommen zur Kenntnis genommen und gewürdigt, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, BeckRS 2014, 47437; VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 3 L 767/18.NW - m.w.N.).
  • VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung; Abweichen vom

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Denn die Regelung des Sofortvollzuges in § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV reicht unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Prinzips des Gesetzesvorbehaltes zum Ausschluss des Suspensiveffektes nach § 80 Abs. 1 VwGO nicht aus, da es sich bei § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV lediglich um eine Rechtsverordnung handelt und auch nach dem Wortlaut des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ("durch Bundesgesetz") ein Gesetz im formellen Sinne erforderlich ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO; s. zum Meinungsstand Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 47 FeV Rn. 19 m.w.N. und W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 65).
  • VG Neustadt, 05.07.2018 - 3 L 767/18

    Anforderungen an die Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Eine schriftliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Antragserwiderungsschriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen unvoreingenommen zur Kenntnis genommen und gewürdigt, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, BeckRS 2014, 47437; VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 3 L 767/18.NW - m.w.N.).
  • VG Koblenz, 03.03.2020 - 4 L 158/20

    Durch Scheinwohnsitz erlangte tschechische EU-Fahrerlaubnis berechtigt nicht zum

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Selbst wenn man dies verneinen würde, spricht jedoch einiges dafür, dass dieser Verfahrensfehler inzwischen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG durch Nachholung der erforderlichen Anhörung, die bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens möglich ist, im vorliegenden Eilverfahren geheilt worden ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. März 2020 - 4 L 158/20.KO).
  • VGH Bayern, 27.02.2007 - 11 CS 06.3132

    Straßenverkehrsrecht: Rechtswidrigkeit der der Gutachtensanforderung wegen zu

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Diese Sachlage ist zu unterscheiden von den Fällen, in denen durch eine MPU nachgewiesen werden soll, dass eine Fahreignung nach nachgewiesenem Betäubungsmittelkonsum wiedererlangt worden ist (vgl. hierzu VGH München, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 11 CS 06.3132 -, juris, Rn. 19 sowie OVG RP, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 10 B 10508/09 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Im Übrigen decken sich nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2011 - 10 B 11400/10.OVG - und vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -) bei einem Vorgehen gegen einen Fahrerlaubnisinhaber wegen mangelnder Eignung die Gründe für den Erlass der in diesem Fall vorgeschriebenen Entziehungsverfügung weitestgehend mit den Gründen für deren sofortige Durchsetzung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Im Übrigen decken sich nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2011 - 10 B 11400/10.OVG - und vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -) bei einem Vorgehen gegen einen Fahrerlaubnisinhaber wegen mangelnder Eignung die Gründe für den Erlass der in diesem Fall vorgeschriebenen Entziehungsverfügung weitestgehend mit den Gründen für deren sofortige Durchsetzung.
  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281

    Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen

    Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
    Auch hat sich Ziffer 2. des angefochtenen Bescheids nicht durch die Befolgung der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins erledigt, sondern stellt den Rechtsgrund für die Einbehaltung des Dokuments dar (BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 11 CS 13.2281 -, juris).
  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • VG Trier, 15.07.2020 - 1 K 1305/20

    Erfolglose Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

    Wer jedoch seine Mitwirkung an der rechtlich zulässigen Aufklärung von Eignungsmängeln verweigert, lässt die von einem Kraftfahrzeugführer zu fordernde Einsicht vermissen, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen Belangen vorgeht (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 4 L 494/20.KO -, juris Rn. 10).
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