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   VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10.NW   

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https://dejure.org/2010,6066
VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10.NW (https://dejure.org/2010,6066)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.06.2010 - 4 L 512/10.NW (https://dejure.org/2010,6066)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - 4 L 512/10.NW (https://dejure.org/2010,6066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 BZRG, § 51 BZRG, § 36 GewO, § 10 IngKammG RP, § 12 IngKammG RP
    Widerruf einer Sachverständigenbestellung - Straftaten des Sachverständigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bestellung eines Sachverständigen im Falle der Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Gutachter; Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit dem Widerruf der Bestellung eines Sachverständigen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf einer Sachverständigenbestellung wegen Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Widerruf einer Sachverständigenbestellung wegen Straftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerruf einer Sachverständigenbestellung wegen Straftaten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrügerischer Bauingenieur verliert seinen Status als Sachverständiger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sachverständigenbestellung: Widerruf wegen Straftaten

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1641
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1986 - 6 S 958/86

    Widerruf der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Sachverständige eine Straftat im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Sachverständiger begangen hat und deswegen verurteilt worden ist (s. VGH Baden-Württemberg, GewArch 1986, 329; Bleutge in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 36 Rdnr. 77; Konstantinou, Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen nach § 36 GewO, 1993, Seite 45).

    Die zur öffentlichen Sachverständigenbestellung bzw. zu deren Widerruf zuständige Behörde darf in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil ausgehen; sie ist demgemäß in aller Regel nicht verpflichtet, Einwendungen des Betroffenen gegen den vom Strafrichter festgestellten Sachverhalt nachzugehen und weitere Sachaufklärung zu betreiben (Bay. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 22 CS 04.1885 -, juris; VGH Baden-Württemberg, GewArch 1986, 329; Bleutge in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 36 Rdnr. 77 m.w.N.).

    Weder das Verwaltungsverfahren noch das nachfolgende verwaltungsgerichtliche (Eil-) Verfahren sind grundsätzlich dazu bestimmt und geeignet, die inhaltliche Richtigkeit einer der grundsätzlichen Verwertung unterliegenden (§ 51 Abs. 1 BZRG) strafgerichtlichen Verurteilung nachträglich zu überprüfen (VGH Baden-Württemberg, GewArch 1986, 329).

  • BVerwG, 24.06.1975 - I C 23.73

    Anspruch auf öffentliche Bestellung als Sachverständiger - Maßstab für die

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Denn dabei handelt es sich nach der überwiegenden Rechtsprechung (BVerwG, GewArch 1975, 333; OVG Niedersachsen, GewArch 2009, 452; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1979, 331; VG Koblenz, GewArch 1993, 22; aA Bleutge in: Landmann/Rohmer, GewO, Stand August 2009, § 36 Rdnr. 58)., der sich die Kammer anschließt, nicht um eine Ermessens-, sondern um eine Rechtsentscheidung, bei der der Antragsgegnerin kein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist.

    Die öffentliche Bestellung erfolgt im Interesse der Allgemeinheit, um dieser die Möglichkeit zu geben, sich solcher Sachverständiger zu bedienen, die nach der aufgrund eingehender Feststellungen von der zuständigen Kammer getroffenen Entscheidung die Gewähr für besondere Sachkunde und Eignung bieten (BVerwG, GewArch 1975, 333).

    Es genügen durch Tatsachen belegte Zweifel am Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, um den Antrag eines Sachverständigen auf öffentliche Bestellung abzulehnen (BVerwG, GewArch 1975, 333, 335; OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 1979, 331).

  • OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89

    Architekt; Charakterliche Mängel; Handelskammer; IHK; Bestellung zum

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Diese Voraussetzungen können erfüllt sein, wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger - wie der Antragsteller - strafrechtlich in erheblichem Maße belangt worden ist und sich damit als rechtsuntreu erwiesen hat (OVG Niedersachsen, GewArch 1991, 384).

    Diese Bestimmung ist Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens (vgl. OVG Niedersachsen, GewArch 1991, 384; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1990, 1553 zum Widerruf einer Approbation).

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 975).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG, NVwZ 2007, 1176, 1177).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Es prüft dabei eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder AnfechtungsklagezurGewährungeffektivenRechtsschutzesinderHauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (vgl. Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rdnr. 963); maßgebend für die Interessenabwägung sind dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2008, 483).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Es prüft dabei eigenständig, ob unter Berücksichtigung und Gewichtung aller für und wider den Sofortvollzug sprechenden Umstände - auch solcher, die der Behörde nicht bekannt waren - die aufschiebende Wirkung von Widerspruch oder AnfechtungsklagezurGewährungeffektivenRechtsschutzesinderHauptsache oder aus anderen Gründen wiederherzustellen ist (vgl. Finkelnburg/Külpmann, a.a.O., Rdnr. 963); maßgebend für die Interessenabwägung sind dabei die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05. August 2009 - 18 B 331/09 -, juris; OVG Niedersachsen, NVwZ-RR 2008, 483).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rdnr. 975).
  • VGH Bayern, 19.07.2004 - 22 CS 04.1885

    Öffentlich bestellter Sachverständiger, Widerruf der öffentlichen Bestellung,

    Auszug aus VG Neustadt, 09.06.2010 - 4 L 512/10
    Die zur öffentlichen Sachverständigenbestellung bzw. zu deren Widerruf zuständige Behörde darf in der Regel von den tatsächlichen Feststellungen in einem rechtskräftigen Strafurteil ausgehen; sie ist demgemäß in aller Regel nicht verpflichtet, Einwendungen des Betroffenen gegen den vom Strafrichter festgestellten Sachverhalt nachzugehen und weitere Sachaufklärung zu betreiben (Bay. VGH, Beschluss vom 19. Juli 2004 - 22 CS 04.1885 -, juris; VGH Baden-Württemberg, GewArch 1986, 329; Bleutge in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 36 Rdnr. 77 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 7 LA 79/08

    Besitz erheblich über dem Durchschnitt liegender Kenntnisse und Fähigkeiten als

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

  • VG Düsseldorf, 17.10.2017 - 3 L 3733/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 23.73 -, GewA 1975, 333 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 799/16 -, juris, Rn. 13; VG Neustadt a. d. W., Beschluss vom 9. Juni 2010 - 4 L 512/10.NW -, juris, Rn. 19.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1975 - I C 23.73 -, GewA 1975, 333 ff.; OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 1985 - 4 A 1794/84 -, NJW, 1987, 512 f.; VG Neustadt a. d. W., Beschluss vom 9. Juni 2010 - 4 L 512/10.NW -, juris, Rn. 20.

  • LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11

    Versagung einer Restschuldbefreiung bei Beantragung im Schlusstermin durch einen

    § 46 Abs. 1 Nr. 1a BZRG kommt entgegen VG Neustadt/Weinstraße, Beschl. v. 9.6.2010 - 4 L 512/10.NW - [...] nicht zur Anwendung.
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