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   VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08.NW   

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VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08.NW (https://dejure.org/2008,2528)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01.02.2008 - 4 L 58/08.NW (https://dejure.org/2008,2528)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 4 L 58/08.NW (https://dejure.org/2008,2528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Durchführung von Raucherabenden als Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten für geschlossene Veranstaltungen; Qualifizierung des Inhalts eines behördlichen Schriftstücks als Vewaltungsakt mit Hilfe der Auslegungsgrundsätze; Vorliegen der Voraussetzungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LNichtrSchG (RP) § 1 Abs. 2 § 7 Abs. 1 § 11
    Gaststättenrecht in Rheinland-Pfalz - Raucherabende eines Raucherclubs in Gaststätte mit nur einem Schankraum nicht genehmigungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Nichtraucherschutzgesetz: Keine Raucherabende mehr im Stammlokal

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetz: Raucherabende im Stammlokal sind ab sofort verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raucherclub unter dem Nichtraucherschutzgesetz?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nichtraucherschutzgesetz: Raucherabende im Stammlokal sind ab sofort verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rheinland-Pfalz: Nichtraucherschutzgesetz: Raucherclub darf keine Raucherabende mehr in einräumigem Stammlokal veranstalten - Raucherverein kann sich wegen Rauchverbot in Stammkneipe nicht auf sein Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit berufen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 812
  • ZMR 2008, 418
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 01.11.1990 - 14 TH 2764/90

    Gaststättenerlaubnis für den Getränkeausschank zum Einheitspreis in Vereinsräumen

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    Hierunter fallen z.B. Angehörige einer bestimmten Gesellschaftsschicht, eines Berufsstandes oder Mitglieder eines Vereins (vgl. z.B. Hess. VGH, NVwZ 1991, 805 zum Ausschank von Getränken in Vereinsräumen nur an Vereinsmitglieder; s. auch Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 12. Auflage, § 1 Rn. 49).

    Rauchabende können in Gaststätten mit Raucherzimmern, in privaten Tagungsräumen oder in vereinseigenen Lokalen, die generell nur Mitglieder bewirten und nicht mit Gewinnerzielungsabsicht arbeiten (vgl. Hess. VGH, NVwZ 1991, 805) durchgeführt werden.

  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    Rechtliche Beziehungen zu einem anderen haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten konkretisierten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist (BVerwG, NVwZ 1993, 64).

    Unabhängig von der Frage der Verdichtung oder Konkretisierung eines Rechtsverhältnisses setzt ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis voraus, dass zwischen den Beteiligten dieses Rechtsverhältnisses ein Meinungsstreit besteht, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (BVerwG, NVwZ 1993, 64).

  • BVerfG, 03.05.1994 - 1 BvR 737/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle eines zivilgerichtlichen Unterlassungsurteils

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    2 Abs. 1 GG ist gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auf den Verein als juristische Person jedenfalls anwendbar, soweit er die konkrete Tätigkeit als juristische Person durchführen kann und sich in der Tätigkeit des Vereins auch die Handlungsfreiheit seiner Mitglieder verwirklicht (vgl. BVerfG, NJW 1987, 827 und NJW 1994, 1784 zur Beeinträchtigung des Rechts einer juristischen Person auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung).
  • BVerfG, 14.01.2008 - 1 BvR 2822/07

    Eilantrag eines Rauchers gegen Hessisches Nichtraucherschutzgesetz abgelehnt

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    für den Antragsteller eher gering, da er in der Zwischenzeit bis zur abschließenden Entscheidung in der Hauptsache nicht allgemein am Durchführen von Raucherabenden und auch nicht am Besuch von Gaststätten, die über Nebenräume verfügen, in denen geraucht werden darf, sondern nur an einer einzelnen, während des Gaststättenbesuchs bis 14. Februar 2008 zulässigen Verhaltensweise gehindert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2008 - 1 BvR 2822/07 -).
  • BVerfG, 23.04.1986 - 2 BvR 487/80

    Sozialplan

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    2 Abs. 1 GG ist gemäß Art. 19 Abs. 3 GG auf den Verein als juristische Person jedenfalls anwendbar, soweit er die konkrete Tätigkeit als juristische Person durchführen kann und sich in der Tätigkeit des Vereins auch die Handlungsfreiheit seiner Mitglieder verwirklicht (vgl. BVerfG, NJW 1987, 827 und NJW 1994, 1784 zur Beeinträchtigung des Rechts einer juristischen Person auf freie Entfaltung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    Er schützt insbesondere vor einem Eingriff in den Kernbereich des Vereinsbestandes und der Vereinstätigkeit, nicht aber jede beliebige Tätigkeit, die der Verein ausüben will (vgl. BVerfGE 80, 244, 253).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    Ein durch hinreichende Konkretisierung feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten entsteht z. B. dann, wenn sich die Behörde nicht nur mit einer abstrakten Rechtsbelehrung begnügt, sondern ihre Einstellung durch die konkrete Drohung mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens geäußert hat, um ein bestimmtes verwaltungsrechtlich relevantes Verhalten des Bürgers zu erzielen (BVerwG, NJW 1969, 1589).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 264/98
    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    Ergeht das Schreiben äußerlich in der Form eines Verwaltungsakts und erweckt es den Rechtsschein, eine abschließende Entscheidung zu treffen, so ist dagegen derselbe Rechtsbehelf gegeben wie gegen "echte" Verwaltungsakte (s. z.B. OVG Schleswig-Holstein, NJW 2000, 1059).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    Zwar ist eine einstweilige Feststellung durch einstweilige Anordnung, dass ein bestimmtes Verhalten vorläufig zulässig ist oder nicht unterbunden werden darf, gemäß § 123 Abs. 1 VwGO unter analoger Anwendung von § 43 VwGO statthaft, sofern hierfür aus Rechtsschutzgründen ein unabweisbares Bedürfnis besteht und der Antrag auf eine konkrete, der Vollstreckung fähige Maßnahme nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1483 und NVwZ 1999, 867; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 15. Auflage 2007, § 123 Rdnr. 9).
  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Neustadt, 01.02.2008 - 4 L 58/08
    Art. 9 Abs. 1 GG garantiert die Freiheit, Vereine zu gründen und aufzulösen, ihnen beizutreten oder fernzubleiben und deren Struktur autonom zu regeln (s. z.B. BVerfG, NVwZ 2007, 808).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

  • VG München, 16.04.2008 - M 16 S 08.1208

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine gaststättenrechtliche Auflage zur

    Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I Seite 2034), das am 1. September 2006 in Kraft getreten ist, sind die Länder im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für das Recht der Gaststätten zuständig (siehe hierzu auch VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

    Die Verminderung von Passivrauchbelastung in Gaststätten dürfte zum Schutz der Gesundheit der Gäste und des Personals auch geeignet sein (VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW m.w.N. zum Forschungsstand).

    Seit Inkrafttreten der Gesetze zum Nichtraucherschutz in den einzelnen Bundesländern war diese Frage schon öfter Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen (BVerfG v. 14.1.2008 Az. 1 BvR 2822/07; VerfGH Rh-Pf v. 11.2.2008, Az. VGH A 32/07 u.a.; VG Neustadt (Weinstraße) v. 1.2.2008, Az. 4 L 58/08.NW).

  • VG Schleswig, 25.02.2010 - 12 A 144/08

    Anwendung des Nichtraucherschutzgesetzes auf Verein

    Rechtliche Beziehungen zu einem Anderen haben sich mithin erst dann zu einem bestimmten Rechtsverhältnis verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits überschaubaren Sachverhalt streitig ist, insbesondere sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen von der anderen Seite verlangen zu können (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 01. Februar 2008 - 4 L 58/08.NW - juris unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).

    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten ist erst dann konkret, wenn sich die Behörde nicht nur mit einer abstrakten Rechtsbelehrung begnügt, sondern ihre Einstellung durch die konkrete Drohung mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens geäußert hat, um ein bestimmtes verwaltungsrechtliches relevantes Verhalten zu erzwingen (VG Neustadt, Beschluss vom 01. Februar 2008, aaO).

  • VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07

    Rauchverbot in den Dienstgebäuden der Stadt Köln ist rechtmäßig - kein Anspruch

    Dem steht nicht entgegen, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, da es dem mündigen Bürger nicht verwehrt ist, sich unvernünftig, auch selbstschädigend, zu verhalten - vgl. z.B. BayVerfGH, Entscheidung vom 30. April 1987 - Vf.21-VII- 85 -, NJW 1987, 2921 f.; Bergwitz, Das betriebliche Rauchverbot, NZA-RR 2004, S. 172; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 1. Februar 2008 - 4 L 58/08.NW -.
  • VG Neustadt, 12.06.2009 - 4 L 511/09

    Marktrecht; einstweilige Anordnung; Rechtsschutzbedürfnis; Weinfest;

    Zwar ist eine einstweilige Feststellung durch einstweilige Anordnung, dass ein bestimmtes Verhalten vorläufig zulässig ist oder nicht unterbunden werden darf, gemäß § 123 Abs. 1 VwGO unter analoger Anwendung von § 43 VwGO statthaft, sofern hierfür aus Rechtsschutzgründen ein unabweisbares Bedürfnis besteht und der Antrag auf eine konkrete, der Vollstreckung fähige Maßnahme nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1483 und NVwZ 1999, 867; VG Neustadt, NVwZ 2008, 812; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 15. Auflage 2007, § 123 Rdnr. 9).
  • VG Oldenburg, 28.03.2008 - 12 B 438/08

    Niedersächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Ausnahme für Gaststätten)

    Analog § 42 Abs. 2 VwGO muss auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Möglichkeit der Verletzung eines subjektiven Rechts des Antragstellers durch das Handeln der Antragsgegnerin bestehen (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 1. Februar 2008 - 4 L 58/08.NW - ).
  • VG Hannover, 15.07.2008 - 7 B 2973/08

    Zusicherung der Berücksichtigung einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung bei

    Demnach gibt es grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Streitigkeiten i.S.d. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO zwischen Staat und Bürger (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. § 40 Rdnr. 32; VG Neustadt a.d.W, Beschl. v. 01.02.2008 - 4 L 58/08 -, NVwZ 2008, S. 812).
  • VG Neustadt, 10.06.2009 - 4 L 511/09

    Rechtsschutzbedürfnis für Regelungsanordnung bei fehlender vorheriger

    Zwar ist eine einstweilige Feststellung durch einstweilige Anordnung, dass ein bestimmtes Verhalten vorläufig zulässig ist oder nicht unterbunden werden darf, gemäß § 123 Abs. 1 VwGO unter analoger Anwendung von § 43 VwGO statthaft, sofern hierfür aus Rechtsschutzgründen ein unabweisbares Bedürfnis besteht und der Antrag auf eine konkrete, der Vollstreckung fähige Maßnahme nicht in Betracht kommt (vgl. BVerfG, NJW 1986, 1483 [BVerfG 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84] und NVwZ 1999, 867; VG Neustadt, NVwZ 2008, 812; Kopp/Schenke, VwGO Kommentar 15. Auflage 2007, § 123 Rdnr. 9).
  • VG Arnsberg, 02.07.2008 - 14 L 452/08

    Keine behördlichen Ausnahmen vom Rauchverbot

    vgl. zu Raucherclubs in Gaststätten anderer Bundesländer: Verwaltungsgericht (VG) München, Beschluss vom 16. April 2008 - M 16 S 08.1208 -, in: Gewerbearchiv (GewArch) 2008, 258; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 1. Februar 2008 - 4 L 58/08.NW -, in: GewArch 2008, 418 ff.
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