Rechtsprechung
VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12.NW |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 14 Abs 1 S 2 BauNVO, § 3 BauNVO, § 61 BauO RP, § 62 Abs 2 Nr 5 BauO RP, § 81 S 1 BauO RP
Beiladung des Grundstücksnachbarn bei Bauordnungsverfügung gegen Grundstückseigentümer
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Taubenhaltung von mehr als 60 Tauben in einem reinen Wohngebiet; Vorliegen des Gebietserhaltungsanspruchs eines Nachbarn bei fehlender Spür- und Nachweisbarkeit der Beeinträchtigung durch ein baurechtswidriges Vorhaben
- esovgrp.de
VwGO § 65,VwGO § 65 Abs 1,VwGO § 65 Abs 2
Antrag, Bauaufsicht, Bauherr, Baunachbarrecht, Baurecht, Beiladung, Eigentümer, einfache Beiladung, einheitliche Entscheidung, Einschreiten, Entscheidung, Erforderlichkeit, Grundstück, Grundstückseigentümer, Grundstücksnachbar, Nachbar, notwendige Beiladung, Nutzung, ... - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Zu großer Taubenschlag für Wohngebiet
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
60 Tauben im reinen Wohngebiet
- rechtsindex.de (Pressemitteilung)
Haltung von mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet untersagt
- lto.de (Kurzinformation)
Zu unzumutbarerer Belästigung von Nachbarn - Haltung von mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Tauben im Wohngebiet - bei 60 ist Schluss!
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zu großer Taubenschlag für Wohngebiet
- presseportal.de (Kurzinformation)
60 Tauben sind zu viel - Im Wohngebiet führt das zu unzumutbaren Belästigungen (BILD)
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Schäden durch Tiere - Brieftauben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Taubenhaltung mit mehr als 60 Brieftauben in reinem Wohngebiet unzulässig - Kleintierhaltung mit über 60 Brieftauben kann nicht mehr als untergeordnete Freizeitbeschäftigung angesehen werden
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
VG Neustadt zur Taubenhaltung im Bauplanungsrecht
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (37)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 A 10555/07
Grundstücksbezogenheit des öffentlichen Baurechts
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Aus dem Umstand, dass das öffentliche Baurecht grundstücksbezogen ist (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2008, 164; OVG Saarland, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 W 7/03 -, juris), folgt, dass eine bauaufsichtliche Verfügung nicht deshalb ermessensfehlerhaft oder unverhältnismäßig ist, weil die Bauaufsichtsbehörde persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen oder möglicherweise tierschutzrechtlich relevante Gesichtspunkte nicht in die Ermessensentscheidung eingestellt hat.Die Berücksichtigung persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse bzw. tierschutzrechtlicher Aspekte im Rahmen des Ermessens beim Erlass einer bauaufsichtlichen Verfügung würde im Ergebnis zu einer Privilegierung desjenigen führen, der sich baurechtswidrig verhält (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2008, 164).
Eventuell auftretende Härten für einen Betroffenen können im Rahmen eines etwaigen folgenden Vollstreckungsverfahrens geltend gemacht und die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG - beantragt werden (OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2008, 164).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2007 - 7 E 116/07
Haltung von Brieftauben als Annex zur Wohnnutzung
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Demgegenüber haben der VGH Baden-Württemberg (BRS 60 Nr. 65) ein Taubenhaus für 50 Reisebrieftauben, das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 23. März 2007 - 7 E 116/07 -, juris) die Haltung von 95 Brieftauben und das BVerwG (BauR 2000, 73) ein Taubenhauses für 50 Brieftauben jeweils in einem reinen Wohngebiet als unzulässig angesehen (vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 ZB 98.2281 -, juris zur Unzulässigkeit eines Taubenhauses für 170 Tauben sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1998 - 3 S 3136/96 -, juris zur Unzulässigkeit eines Taubenhauses für 80 Sporttauben jeweils in einem allgemeinen Wohngebiet).Die Haltung einer Zahl von über 60 Tauben führt danach offenkundig unvermeidbar dazu, dass die benachbarten Häuser und Grundstücke nicht nur geringfügig beeinträchtigt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. März 2007 - 7 E 116/07 -, juris; OLG Celle, NJW-RR 1989, 783, wonach das Maß des dem Nachbarn Zumutbaren bei der Haltung von 30 Tauben auf dem Nachbargrundstück überschritten sein dürfte, auch wenn die Tauben nur stundenweise frei fliegen dürfen).
Nach der vom Antragsteller vorgelegten - auch vom OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 23. März 2007 - 7 E 116/07 -, juris und vom VG Braunschweig in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 - 2 A 265/04 -, juris wiedergegebenen - gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. med.
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 3 S 3136/96
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Einbeziehung der geänderten Baugenehmigung im …
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Nur dann ist es gerechtfertigt, die betreffende Tierhaltung in das städtebauliche Austauschverhältnis des "Duldens und Dürfens" der Gebietsbewohner aufzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1998 - 3 S 3136/96 -, juris).Demgegenüber haben der VGH Baden-Württemberg (BRS 60 Nr. 65) ein Taubenhaus für 50 Reisebrieftauben, das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 23. März 2007 - 7 E 116/07 -, juris) die Haltung von 95 Brieftauben und das BVerwG (BauR 2000, 73) ein Taubenhauses für 50 Brieftauben jeweils in einem reinen Wohngebiet als unzulässig angesehen (vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 ZB 98.2281 -, juris zur Unzulässigkeit eines Taubenhauses für 170 Tauben sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1998 - 3 S 3136/96 -, juris zur Unzulässigkeit eines Taubenhauses für 80 Sporttauben jeweils in einem allgemeinen Wohngebiet).
Offenbar hat der Antragsteller seine Tauben daher (noch) nicht so gut erzogen, dass sie - wie bei dressierten Sporttauben üblich - den Schlag sofort verlassen, in die freie Landschaft fliegen und bei ihrer Rückkehr sofort in den Taubenschlag zurückkehren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1998 - 3 S 3136/96 -, juris).
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 8 A 11802/03
35 Papageien sind im Wohngebiet zuviel
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Gemeint sind nach dem städtebaulichen Zweck der Vorschrift Kleintiere allerdings nur insoweit, als deren Haltung in den Baugebieten als Annex zum Wohnen üblich und ungefährlich ist und den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt (BVerwG, BRS 55 Nr. 51, BRS 62 Nr. 85; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 A 11802/03.OVG -).Die Kammer braucht sich mit der Frage, wie viele Brieftauben vorliegend bauplanungsrechtlich ohne Verstoß gegen § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO zulässig sind, jedoch nicht näher zu befassen, da der Antragsgegner eine Beschränkung der Taubenzahl in der Verfügung vom 25. Juni 2012 einerseits nicht vorgenommen hat (vgl. zur Zulässigkeit einer solchen Vorgehensweise OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 8 A 11802/03.OVG - zur Papageienhaltung in einem Wohngebiet sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Oktober 2006 - 8 A 11048/06.OVG - zur Haltung von mehr als 20 Stück Geflügel in einem Dorf- oder Mischgebiet) sowie andererseits eine evidente Genehmigungsfähigkeit der aktuellen Nutzung mit über 60 Brieftauben nicht vorliegt.
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12
Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Dies soll den Betroffenen in die Lage versetzen, in Kenntnis dieser Gründe seine Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abzuschätzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 19, 237, 238 und Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).Ob die von der Antragsgegnerin angegebene Begründung inhaltlich zutreffend ist, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO im Übrigen unerheblich (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).
- BVerwG, 05.01.1999 - 4 B 131.98
Taubenzucht als Freizeitbetätigung im Rahmen der allgemeinen Wohnnutzung
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Maßgebend ist, ob zwischen der Haupt- und der Nebenanlage ein Funktionszusammenhang gegeben ist (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 426 zu einem Taubenhaus in einem allgemeinen Wohngebiet).Dieser Umstand ist auch von der Verkehrsüblichkeit abhängig, die lokal oder regional unterschiedlich sein kann (BVerwG, NVwZ-RR 1999, 426 und NVwZ 1984, 647).
- VG Braunschweig, 07.10.2005 - 2 A 265/04
Allgemeines Wohngebiet; Auflage; Ausflugeinrichtung; Baugenehmigung; …
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Nach der vom Antragsteller vorgelegten - auch vom OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 23. März 2007 - 7 E 116/07 -, juris und vom VG Braunschweig in seinem Urteil vom 7. Oktober 2005 - 2 A 265/04 -, juris wiedergegebenen - gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. med. - BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (BVerwG, NJW 1994, 1546; NVwZ-RR 1997, 463; BauR 2000, 1019). - BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99
Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende …
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (BVerwG, NJW 1994, 1546; NVwZ-RR 1997, 463; BauR 2000, 1019). - BVerwG, 11.04.1996 - 4 B 51.96
Anforderungen an Vorliegen eines faktischen Mischgebiets; Anspruch des Nachbarn …
Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2012 - 4 L 625/12
Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnutzung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (BVerwG, NJW 1994, 1546; NVwZ-RR 1997, 463; BauR 2000, 1019). - OVG Saarland, 18.03.2003 - 1 W 7/03
Keine aufschiebende Wirkung: Beschwerde
- OLG Celle, 09.12.1988 - 4 U 130/87
Haltung von Tauben; Einschränkung der Freiflugzeiten von Tauben; Anwendbarkeit …
- OVG Thüringen, 18.11.2003 - 3 EO 381/02
Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; Verwaltungsprozessrecht; Kosten; aufschiebende …
- VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96
Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach …
- VG Neustadt, 18.07.2012 - 2 L 494/12
Tierschutzrecht; Vollstreckungsrecht
- OVG Niedersachsen, 30.08.2004 - 9 ME 101/04
Zulässigkeit der Volierenhaltung von Vögeln in reinen Wohngebieten; Vogelvoliere …
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02
Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 1 A 10305/05
Baurechtliche Nachbarklage gegen Hundehaltung - Keine Klagebefugnis für Inhaber …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2006 - 8 B 10574/06
Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung bzgl eines Tiergeheges
- BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07
Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne …
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 2 B 7/07
Baueinstellung wegen abweichender Bauausführung
- OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07
Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem …
- BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08
Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen …
- BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09
Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …
- BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85
Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen …
- BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 20.84
Pumazwinger - Nachbarschaft - Psychische Belastung - Einfügen - Wohnbebauung
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95
Bauliche Anlage; Illegalität; Nutzungsuntersagung
- BVerwG, 01.03.1999 - 4 B 13.99
- OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09
Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse …
- OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 LB 258/07
Möglichkeit der Einordnung eines Taubenschlags für 39 Brieftauben im allgemeinen …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.09.1980 - 6 A 188/78
Zulässigkeit eines Taubenschlages in reinem Wohngebiet; Einordnung eines …
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2012 - 8 B 10078/12
Nutzungsuntersagung für NPD-Parteiheim in Herschberg kann sofort vollzogen werden
- VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12
Kein nichtmedizinischer Massagesalon im allgemeinen Wohngebiet
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - 2 B 10469/12
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
- VGH Bayern, 09.11.2000 - 2 ZB 98.2281
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1998 - 5 S 989/96
Unzulässigkeit eines Taubenhauses im reinen Wohngebiet
- VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 322/15
Taubenschlag zur Haltung von 100 Tauben im reinen Wohngebiet unzulässig
Zwar sind Tauben "Kleintiere" im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (s. z.B. OVG Niedersachsen, Urteil vom 26. September 1980 - 6 A 188/78 -, BRS 36 Nr. 49; VG Neustadt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 4 L 625/12.NW -, juris).Demgegenüber haben der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 17. November 1998 - 5 S 989/96 -, BRS 60 Nr. 65) ein Taubenhaus für 50 Reisebrieftauben, das OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 23. März 2007 - 7 E 116/07 -, juris) die Haltung von 95 Brieftauben und das BVerwG (Beschluss vom 01. März 1999 - 4 B 13/99 -, BauR 2000, 73) ein Taubenhauses für 50 Brieftauben jeweils in einem reinen Wohngebiet als unzulässig angesehen (vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 9. November 2000 - 2 ZB 98.2281 -, juris zur Unzulässigkeit eines Taubenhauses für 170 Tauben; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1998 - 3 S 3136/96 -, juris zur Unzulässigkeit eines Taubenhauses für 80 Sporttauben jeweils in einem allgemeinen Wohngebiet und VG Neustadt, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 4 L 625/12.NW -, juris zur Unzulässigkeit einer Taubenhaltung von mehr als 60 Brieftauben in einem reinen Wohngebiet).
- VG Trier, 14.12.2021 - 7 L 3342/21
Hundezwinger im allgemeines Wohngebiet
Wird jedoch - wie vorliegend - die Nutzungsuntersagung nicht allein mit der formellen Illegalität begründet, sondern auch auf die materielle Baurechtswidrigkeit abgestellt, kommt es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung ebenfalls auf die materielle Rechtslage an (VG Neustadt an der Weinstraße…, Urteil vom 18. Januar 2016 - 3 K 890/15.NW -, Rn. 35 und Beschluss vom 25. Juli 2012 - 4 L 625/12.NW -, jeweils ESOVGRP und mit Verweis auf OVG RP, Beschluss vom 1. September 2003 - 8 B 11389/03.OVG -, n.v.).Eventuelle Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang können im Rahmen eines etwaigen Vollstreckungsverfahrens geltend gemacht werden (VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 25. Juli 2012 a.a.O.), da die zuständige Bauaufsichtsbehörde vor der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen ohnehin verpflichtet ist, dem Adressaten eine angemessene Frist zur Vornahme der von ihm abverlangten Handlung zu setzen (dazu sogleich).
- AG Frankenthal, 31.01.2017 - 3a C 166/16
Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Brieftaubenhaltung
29 Für ihre Behauptung des reinen Wohngebietes (und damit der entsprechenden Immissionsrichtwerte der TA-Lärm) sind die Kläger auch nach Hinweis des Amtsgerichts beweisfällig geblieben, sodass die Haltung von Brieftauben durch den Beklagten in einem Umfang von nicht mehr als 60 Stück (im Anschluss an VG Neustadt 4 L 625/12 Nw) zulässig ist, allerdings ist aufgrund des gewählten Antrages die Klage daher insgesamt abzuweisen, § 308 ZPO.