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   OVG Niedersachsen, 25.06.1997 - 4 L 7075/95   

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OVG Niedersachsen, 25.06.1997 - 4 L 7075/95 (https://dejure.org/1997,18272)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.1997 - 4 L 7075/95 (https://dejure.org/1997,18272)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 1997 - 4 L 7075/95 (https://dejure.org/1997,18272)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 4 MA 2958/01

    Einstufung von geschuldeter Miete als geschuldete Miete als Unterkunftsbedarf;

    Die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses für die bereits geräumte Wohnung - neben der für die neu bezogene Wohnung - geschuldete Miete kann als Unterkunftsbedarf anerkannt werden, wenn es notwendig gewesen ist, daß der Hilfeempfänger gerade diese neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat, und wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (wie Urteile des Senats vom 25.06.1997 - 4 L 7075/95 - und 10.03.1999 - 4 L 4401/98 -, V.n.b.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann aber die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses für die bisherige Wohnung - neben der für die neu bezogene Wohnung - geschuldete Miete als Unterkunftsbedarf anerkannt werden, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfänger gerade diese neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat, und wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (Urteile d. Sen. v. 25.6.1997 - 4 L 7075/95 - u. v. 10.3.1999 - 4 L 4401/98 -, V. n. b.).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.1999 - 4 L 4401/98

    Unterkunftsbedarf; Miete für die neue Wohnung; Beendigung (Mietvertrag); Hilfe

    Die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses für die bereits geräumte Wohnung - neben der für die neu bezogene Wohnung - geschuldete Miete kann als Unterkunftsbedarf anerkannt werden, wenn es notwendig gewesen ist, daß der Hilfeempfänger gerade diese neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat, und wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten, insbesondere dadurch, daß er dem Vermieter alsbald geeignete Nachmieter benennt (wie Urt. v. 25.6.1997 - 4 L 7075/95 - vgl. auch Beschl. v. 19.9.1997 - 4 M 3761/97 - ).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 25. Juni 1997 - 4 L 7075/95 -, V. n. b.), ist es möglich, die bis zur Beendigung des Mietverhältnisses geschuldete Miete für die bereits geräumte Wohnung - neben der für die neu bezogene Wohnung - als Unterkunftsbedarf anzuerkennen, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfänger gerade diese neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat, und wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Übernahme einer Heizkostennachforderung nach

    Demnach fordere der Hilfesuchende mit dem Begehren der Übernahme des Nachzahlungsbetrages nicht eine Übernahme von Schulden(Urteil vom 4. Februar 1988, 5 C 89/85; ebenso Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Juni 1997, 4 L 7075/95).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.1999 - 4 M 756/99

    Übernahme unangemessen hoher Unterkunftskosten; Garagenkosten; Kündigungsfrist;

    Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Übernahme der geschuldeten Miete für die bereits geräumte Wohnung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, nämlich dann, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfänger gerade diese neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat und wenn er alles ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um die Aufwendungen für die frühere Wohnung so gering wie möglich zu halten (Senat, Urt. v. 25. Juni 1997 - 4 L 7075/95 - und Urt. v. 10. März 1999 - 4 L 4401/98 -).
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